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Karawanskij

11.11.2022 Sitzungen 7/95

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Ich denke, es ist weder zeitgemäß noch vermittelbar, Pläne und Unterlagen nur zu bestimmten Sprechzeiten, nur an bestimmten Orten einsehen zu können. Und ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern, dass Sie vor anderthalb Jahren auch hier im thüringischen Landtag in der Plenardebatte, wo es noch genau darum ging, wie öffentliche Leistungen, kommunale Leistungen zur Verfügung stehen, genau das auch einforderten, dass Leistungen sowohl digital, beispielsweise beim Führerschein, als auch analog zur Verfügung stehen. Der Zugriff auf Planentwürfe und Unterlagen im Internet ist ein Service, den die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten können und dürfen. Gleichzeitig haben wir als Landesregierung natürlich auch die Menschen im Blick, die das Internet nicht nutzen können oder auch nicht nutzen wollen. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle betonen, dass hier nie eine vollständige Verlagerung von Planungsverfahren ins Internet vorgesehen ist – anders als beispielsweise bei dem Planungssicherstellungsgesetz des Bundes oder anderen Gesetzen, die wir im Bundesrat beraten, was zum Beispiel die Raumordnungsgesetze betrifft, die wir jetzt auch in der Novelle im Bundesrat haben. Das möchte ich einfach noch einmal ganz klar und deutlich machen. Digitalisierung muss den Menschen dienen, sie ist weder Selbstzweck noch darf sie dazu führen, dass Menschen abgehängt werden. (Beifall DIE LINKE, SPD) Vor diesem Hintergrund bin ich weiterhin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist, den wir hier vorgelegt haben, und dass das vor allen Dingen auch der demokratischen Teilhabe dient. Dieser dient im Übrigen auch, dass die Frist, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände, ihre Stellungnahmen abgeben können, weiterhin zwei Monate beträgt. Das ist auch noch einmal eine Verdoppelung der bundesgesetzlichen Frist, die hier lediglich einen Monat vorsieht. Wir bleiben aber weiterhin bei unserer thüringischen Regelung, dass wir sagen: Zwei Monate müssen dafür zur Verfügung stehen. Bei aller Digitalisierung und damit auch einer einhergehenden Planungsbeschleunigung geht es also nicht darum, Rechte von Bürgerinnen und Bürgern zu beschneiden. Es geht vielmehr darum, Teilhaberechte zu erweitern, mehr Transparenz zu verleihen und gleichzeitig die Planungsprozesse zu beschleunigen. Ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern: 2014, glaube ich, war das letzte Mal, als hier dieses Verfahren angeschoben wurde und es Bürgerinnen und Bürger einsehen konnten. Es waren sehr wenige, die davon Gebrauch machen konnten und auch davon Gebrauch gemacht haben. Wir legen es weiterhin analog aus. Es kann sich hier weiterhin im Internet beteiligt werden bzw. können die Stellungnahmen eingehen und jeder kann es aber auch zugeschickt bekommen, wenn er es für notwendig hält bzw. dieses wünscht. Hier schafft der Gesetzentwurf die verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen. Wir haben im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ebenfalls diese Anliegen aufgegriffen, diskutiert und im Ergebnis auch nach seiner Beratung betont, dass es um weit mehr geht: Teilhaberechte zu erweitern und mehr Transparenz zu schaffen, ich wiederhole es auch gern noch mal. Es war vor allen Dingen auch dem Ausschuss sehr wichtig, einen Ausgleich zu finden, einen ausgewogenen Ausgleich des Miteinanders zwischen digitaler und analoger Bürgerbeteiligung zu finden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses unterstreicht vor allen Dingen diesen hohen Wert der demokratischen Teilhabe. Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf in der Form, in der er sich auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses findet, eine verfahrenstechnische Rahmenbedingung für eine zukünftige, zukunftsfähige, transparente und vor allem zügige Fortschreibung unserer Raumordnungspläne schaffen kann. Ich denke, wir müssen hier sowohl mit dem Zeitgeist gehen als auch die tatsächliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ermöglichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗