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Madeleine Henfling

GRÜNE 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir beraten heute eine Änderung des Wahlgesetzes, die zwingend notwendig ist. Das Wahlgesetz schreibt uns vor, dass Wahlkreise neu zugeschnitten werden müssen, wenn sie um mehr als 25 Prozent vom Landesdurchschnitt abweichen. Deshalb müssen wir nun den Wahlkreis 26, also Erfurt III, anpassen. Wir als Rot-RotGrün haben uns dazu auch schon mit den Kolleginnen und Kollegen verständigt, hier nur eine minimale Änderung vorzunehmen. Deshalb schlagen wir mit diesem Gesetzentwurf vor, den Stadtteil Möbisburg-Rhoda vom Wahlkreis 26 in den Wahlkreis 27, Erfurt I, zu verschieben. Das ist keine sonderlich schöne Lösung, gebe ich zu, wenn man sich die Karte anschaut, aber es ist immerhin eine Lösung. Uns ist zudem bewusst, dass das auch keine nachhaltige Lösung ist. Die Landesregierung weist in der Drucksache 7/6471 zu Recht daraufhin, dass die letzte Änderung nicht lange standgehalten hat. So wird das auch hier sein. Deshalb werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich halte es aber nicht für besonders sinnvoll, in dieser Legislatur noch eine größere Form der Wahlkreise im Gesetz einzuleiten – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Zeit dafür ziemlich knapp ist und die Verhandlungen über den Neuzuschnitt der Wahlkreise immer äußerst schwierig sind. Zu den mitunter erheblichen Abweichungen und den daraus folgenden massiven Unterschieden bei den nötigen Stimmen für ein Direktmandant habe ich hier schon in der Rede zum Wahlrechtsharmonisierungsgesetz im April 2021 näher ausgeführt. Das würde ich jetzt nicht wiederholen. Während der Ausschussberatung, die wir aus meiner Sicht nicht allzu lange ausdehnen sollten, weil wir bis zum Februar fertig werden müssen, sollten wir auch diskutieren, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir als Landtag zum Beispiel eine unabhängige Kommission beauftragen, einen Vorschlag zur Wahlkreiseinteilung für ganz Thüringen zu unterbreiten, der dann alle Wahlkreise wieder näher an die Durchschnittsgrößen heranbringt. Über einen solchen Vorschlag könnte dann nach der nächsten Wahl der neue Landtag ausführlich diskutieren. Ich bitte sie, diesen Gesetzentwurf zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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