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Heike Werner

11.11.2022 Sitzungen 7/95

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde gern noch kurz aus Sicht der Landesregierung auf den Antrag eingehen und muss zunächst darauf verweisen, wie sich die Sachverhalte darstellen, wenn es darum geht, Sozialleistungen zu beantragen. Hier noch mal der Hinweis, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen diese Leistungen nach dem Rechtskreiswechsel nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen. Leistungen nach dem SGB II werden in den Jobcentern verwaltet, Leistungen nach dem SGB XII in den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. In beiden Fällen hat die Landesregierung keine Fachaufsichtsbefugnisse und dementsprechend nur beschränkte Informationsmöglichkeiten über den alltäglichen Vollzug. Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, weil Herr Jendricke vorhin angesprochen wurde: Sie sehen ja, wo die Verantwortlichkeit liegt. Wenn dort Probleme gesehen werden, dann müssen die Probleme auch vor Ort gelöst werden. Ich halte es aber für nicht angemessen, wenn hier aufgrund von Einzelfällen lauthals irgendwelche Klischees und Vorbehalte bedient werden. (Beifall DIE LINKE) Unter dem Vorbehalt der Zahlen, die ich Ihnen eben nicht sagen kann, kann ich also nicht sagen, ob diese angesprochenen Sachverhalte wirklich in dieser Art und Weise vorliegen. Ich kann nur wiedergeben, welche Meldungen wir erhalten. So wurden den Medien zwar vereinzelt entsprechende Informationen über diese Geschehnisse entnommen – wie gesagt –, aber an mein Haus wurde so etwas nicht herangetragen. Auch bei den Kontakten, die wir mit der Fachebene der kommunalen Spitzenverbände hatten, wurden keine diesbezüglichen Probleme von solchem Ausmaß bekannt. Ich kann Ihnen auch sagen: Sie können auf die Bundestagsdrucksache der Bundesregierung 20/3859 vom 4. Oktober 2022 schauen, wo vergleichbare Fragen beantwortet wurden und ebenfalls keine substanziellen Erkenntnisse über entsprechende Ereignisse in den Jobcentern vorgefunden wurden, sondern im Gegenteil – diese wurden sogar verneint. In gleicher Weise kann ich zu den Buchstaben b), c) und d) antworten, wenn Sie fragen, welche grundsätzlichen Konsequenzen die Landesregierung beabsichtigt, aus den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen zu ziehen. Das kann ich nur zurückweisen, denn mangels belastbarer Erkenntnisse sind folgerichtig auch keine weiteren Konsequenzen zu ziehen. Ich möchte Ihnen aber über die hier vorliegenden bloßen Tatsachen hinaus noch ein paar wenige Erwägungen zu dieser Thematik mitteilen. Es ist zum einen richtig, das wurde aber auch schon gesagt: Wer nach deutschem Recht Sozialleistungen beantragt, muss in jedem Fall eine im Zuständigkeitsbereich des zuständigen Sozialleistungsträgers liegende Adresse angeben und sich dort dauerhaft aufhalten. Ohne dauerhafte Anwesenheit in Deutschland besteht kein Leistungsanspruch. Sollte es in Einzelfällen zur missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialleistungen kommen, dann gibt es dafür vorgesehene rechtliche Regelungen und die kommen natürlich auch zur Anwendung. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen – und deswegen verstehe ich auch den Ausbruch von MdL Bilay –: Es gibt wenige Menschen, die Sozialleistungen missbräuchlich beanspruchen. Die gibt es nicht nur unter Menschen mit nicht deutscher Herkunft, sondern auch deutscher Herkunft. Aber es gibt auch Menschen, die ohne böse Absicht bestimmte Regeln verletzen, weil sie das vielleicht sprachlich nicht nachvollziehen können oder weil ihnen auch die Bedeutung nicht bewusst ist oder weil sie einfach aus Not in eine bestimmte Situation kommen, die dazu führt, dass sie die Regel nicht einhalten können. Jetzt müssen wir uns mal vorstellen – ich denke, Sie haben alle das Herz, sich das vorzustellen –, wenn Menschen mit Beginn des Krieges plötzlich mit Handgepäck ihr Lebensumfeld verlassen haben, ihre Angehörigen zurückgelassen haben, ihre Männer, Väter, Söhne zurückgelassen haben, dann gibt es auch das Bedürfnis und die Sehnsucht zurückzufahren, sich umzuschauen, zu erfahren, wie es den Menschen geht. Und das kann manchmal dazu führen. Aber das ist kein dauerhafter Missbrauch, sondern das ist dann unter Umständen ein Nichtverstehen der Regeln. Ich glaube, Sie können sich alle vorstellen, wie schlimm es den Menschen geht und warum bestimmte Regeln im Einzelfall aus Not dann nicht eingehalten werden. Aber hier geht es darum, dass man das verständlich macht, das muss unser gemeinsames Anliegen sein. Weil Sie nach tatsächlichem Missbrauch gefragt haben: Ich habe es gesagt, natürlich kann das vorkommen. Aber dafür gibt es entsprechende Regeln. Wenn solche Fälle in zuständigen Behörden bekannt werden, dann werden auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Die Rechtsordnung stellt hier auch ein ausreichend leistungsfähiges Instrumentarium bereit. Wir wissen auch aus Informationen, die wir aufgrund von Petitionen bekommen, die gestellt wurden, oder bei anderen Einzelfällen, dass die zuständigen Behörden hier sehr aufmerksam agieren und in Verdachtsfällen keinesfalls nachlässig mit den Sachverhalten umgehen, sondern dieses natürlich auch ahnden. So kann ich zum Schluss nur sagen: Zurzeit sehe ich das ebenso wie die Bundesregierung – keine Hinweise auf ein Missbrauchsgeschehen in größerem Ausmaß, das aus systembedingten Gründen über das Unvermeidliche hinausgeht und daher eine grundsätzliche Änderung von Rechtsgrundlagen erfordern würde. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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