Stefan Möller
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Ja, ich muss noch mal ganz deutlich dem Märchen widersprechen, dass das eine Regelung ist, die jetzt nur ins Gesetz gegossen war, die vorher aber auch gegolten hätte. Die mag in der Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung dringestanden haben, aber sowohl Sie haben es gesagt
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
als auch Frau Marx hat es gesagt als auch, ich glaube noch der eine oder der andere auch, dass eine Verordnung natürlich eine ganz andere Rechtsqualität hat. Und die sogenannte Wesentlichkeitstheorie – kommt auch aus der Verfassung – sagt, dass derart schwere Eingriffe wie beispielsweise ein Berufsverbot letzten Endes natürlich auch im Gesetz bereits verankert werden müssen. Das heißt, wirksam verankern konnten Sie das Ganze in der Prüfungsordnung gar nicht. Dann kommen wir zur zweiten Falschaussage, die auch heute geäußert worden ist: Der Verfassungsgerichtshof hat sich mitnichten mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Fall lediglich Zulässigkeitsfragen erörtert, er hat sich aber inhaltlich überhaupt nicht mit diesem Punkt beschäftigt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe nicht gesagt, dass er sich mit dem Gesetz beschäftigt hat, sondern dass er grundsätzlich für wichtige Regelungen im Gesetz plädiert!) Das, was Sie hier machen, ist und bleibt ein Versuch, Menschen sozial auszugrenzen, indem sie einen Beruf nicht ergreifen dürfen, indem sie nicht Rechtsanwalt werden dürfen. Wir wissen natürlich, warum: weil Sie natürlich auch bei der Rechtsanwaltschaft nicht wollen, dass es Leute gibt, die beispielsweise Aufgaben oder Mandate übernehmen von Parteien wie unserer beispielsweise oder von Leuten, die eine andere Gesinnung haben als Ihre. Es geht Ihnen um die tiefenwirksame Ausschaltung von Opposition in diesem Staat, und dazu nutzen Sie das Mittel des Berufsverbots.
(Beifall AfD)
Und Sie – gerade Sie, Frau Rothe-Beinlich – treten damit die Ideale von Bündnis 90/Die Grünen aus den 90er-Jahren mit Füßen. Bärbel Bohley würde sich im Grabe umdrehen, wenn Sie wüsste, dass Sie heute für ein Berufsverbot stimmen. Sie sollten sich schämen und Sie übrigens auch, Herr Ramelow. Denn Herr Ramelow ist ja einer von denen gewesen, die neulich erst – im Mai war es, glaube ich – gejammert haben, wie schlimm die Praxis in den 70er-Jahren mit den Berufsverboten war. Heute stimmt er wahrscheinlich zu. Es ist eine Schande, was Sie hier machen.
(Beifall AfD)
