thueringer-landtag.de ↗

Feller

11.11.2022 Sitzungen 7/95

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die drei Fragen der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag für die Landesregierung zusammenhängend wie folgt: Um Anträge in den einzelnen Förderbereichen stellen zu können, müssen zunächst Förderrichtlinien veröffentlicht werden und in Kraft treten. Bereits jetzt sind in der Forschungstechnologie und Innovationsförderung – FTI-Förderung – drei der geplanten fünf Förderrichtlinien in Kraft. Für die verbleibenden zwei Richtlinien werden derzeit die Antragsmöglichkeiten für Förderinstrumente geschaffen. Verzögerungen haben sich leider durch die verspätete Veröffentlichung der EU-Verordnung und die damit verbundene späte Bewilligung des Thüringer EFRE-Programms durch die EU-Kommission am 01.06.2022 ergeben. Aktuell stehen zwar über die alte FTI-Richtlinie noch EFRE-Mittel für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Unabhängig davon konnte in der Verbundförderung Mitte September 2022 mit Stichtag zum 01.11.2022 ein erster Call gestartet werden. Ebenso wurde ein Call für die Maßnahme „Geräteausstattung für Forschungsvorhaben“ erfolgreich gestartet und auch schon abgeschlossen. Fördermittel sind also bereits für verschiedene Maßnahmen des aktuellen EFRE-Programms beantragbar. Neben den vorgenannten Punkten ist eine Antragstellung unter anderem für folgende Maßnahmen möglich: Förderung der forschungsbezogenen Infrastruktur, Förderung von Kunst und Kultur, InnoInvest, Verbesserung des Hochwasserschutzes und Gefahrenabwehr an Gewässern erster Ordnung, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Fließgewässer an Gewässern erster Ordnung. Die Antragstellung erfolgt über das Thüringer Förderportal, die Beauftragung der Programmierung des Portals ist dementsprechend erfolgt. Der Vertragsabschluss war am 31.08.2021.

Protokoll ↗