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Dirk Bergner

FDP 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die heute hier in zweiter Lesung behandelte Änderung des Landesplanungsgesetzes begrüßen wir als Liberale grundsätzlich. Planungsbeschleunigung und eine vereinfachte Bürgerbeteiligung durch die Möglichkeiten der digitalen Welt schaffen neue Spielräume, um Vorhaben schneller und im Idealfall mit breiterer Unterstützung umsetzen zu können. Auch im ländlichen Raum ist es durchaus eine Chance, leichter an die Unterlagen zu kommen als mit nicht immer guten – und vor allen Dingen langen – Straßenverbindungen im ÖPNV. Allerdings ist Digitalisierung nicht immer nur Heilsbringer, wie auch gestern Kollege Montag ganz in meinem Sinne zum Tagesordnungspunkt „Zukunft der Feuerwehren“ vorgetragen hat. Leider lässt – und das werde ich nicht müde zu wiederholen, und der Vorwurf ist ja nicht falsch – die Abdeckung mit einer guten digitalen Infrastruktur in einigen Regionen unseres Freistaats immer noch zu wünschen übrig. Bei allen Entwicklungen und Vorhaben muss man auch immer einen Blick auf die ältere Generation haben. Aus meiner Erfahrung seinerzeit als Bürgermeister kann ich berichten, dass teilweise schon das Lesen eines Busfahrplans für Überforderung bei manchen Bürgern sorgte. Die kamen dann ins Rathaus, um sich erklären zu lassen, wann der Bus fährt. Auch diese Leute müssen wir selbstverständlich mitnehmen, daran müssen wir denken. Am Beispiel von Auslegungsverfahren kann man in der analogen Variante als Verwaltung auch erklärend zur Seite stehen, was in der digitalen Welt natürlich nicht möglich ist. Auch möchte ich noch auf die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingehen, zu finden in der Vorlage 7/4138, in der auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hingewiesen wird. Da müssen wir schon ganz klar sagen: Mediendateien und Websites müssen auch für nicht besonders technikaffine Menschen benutzbar sein. Hier ist im Zweifel immer noch die Einsicht auf Papier auf lange Sicht als Alternative vorzuhalten. Für mobilitätseingeschränkte Personen allerdings bietet die Digitalisierung zweifelsohne Vorteile und das – ich sagte es bereits – durchaus auch im ländlichen Raum. Insofern sind wir der Auffassung: Man muss es probieren. Man muss sich anschauen, wie es funktioniert, gegebenenfalls evaluieren, aber wer keine neuen Schritte wagt, kann auch nicht vorwärtskommen. Wir von der FDP stimmen dem Gesetz deshalb natürlich zu und hoffen, dass die zuständigen Instanzen die Anmerkungen aus der Anhörung bei der Umsetzung wohlwollend mit aufnehmen und im Auge behalten, damit das Ganze auch gut funktionieren kann. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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