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Franziska Baum

FDP 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer Sie uns folgen und schön, dass Sie uns folgen! Liebe Gruppe der BfTh, das ist jetzt hier Ihr erster Antrag, den wir in diesem Haus behandeln. Vielleicht sollten wir da irgendwie kollegial und nachsichtig sein, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Sie sind ja nicht erst seit gestern Abgeordnete dieses Hauses. Ihr Antrag „Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen“ ist im Ganzen völliger Unsinn, sowohl inhaltlich als auch formal, denn in allen drei Absätzen ist er weder kohärent, noch ist er hier in irgendeiner Form an der richtigen Stelle. Ich gehe das aber der Reihe nach durch, damit es nicht wieder heißt, ich würde das nur so sagen. In I. wollen Sie von der Landesregierung wissen, ob denn das stimmt, was Sie in dem Zeitungsartikel gelesen haben. Das ist jetzt grundsätzlich erst mal kein schlechter Antrag. Den kann man nach § 74 der Geschäftsordnung ganz hervorragend im Ausschuss stellen. Dann kriegt man eine Information. Man kann eine Kleine Anfrage oder eine Mündliche Anfrage stellen, dann hat man die Information, die man möchte. In II. wollen Sie dann, dass wir uns alle noch mal zum Grundgesetz bekennen. Das kann man auch machen, aber dann vielleicht auch richtig. Sie wollen festlegen, dass das Sozialstaatsprinzip einen starken Sozialstaat braucht, der Missbrauch vorbeugt. Ich würde eher sagen: Ein Sozialstaat braucht einen starken Rechtsstaat, um Missbrauch zu verhindern. Das steht auch genau – welch Wunder – in Artikel 20 des Grundgesetzes. Sie haben sich jetzt nur auf Absatz 1 bezogen, wo drinsteht, dass ein demokratischer und sozialer Bundesstaat besteht. – Herr Dittes, ich habe Schwierigkeiten, meiner Rede zu folgen, Entschuldigung, Dankeschön. – (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ent- schuldigung!) Man könnte aber auch weiterlesen. In Absatz 3 steht dann nämlich, dass sich die Gesetzgebung an die verfassungsgemäße Ordnung zu halten hat und dass die vollziehende Gewalt sich an die Rechtsprechung und an Recht und Gesetz zu halten hat. Das kann man jetzt bestätigen, muss man an der Stelle nicht. In III. wird es dann amüsant. Da wollen Sie, dass die Landesregierung für den Fall, dass das stimmt, was sich in I. möglicherweise durch Ihre Frage ergibt, dass die Gesetze geändert werden, die das ermöglichen. Nach dem Motto: „Wenn das stimmt, was wir noch nicht genau wissen, dann muss doch da mal jemand was tun.“ Ganz ehrlich: Das ist doch kein Antrag für dieses Parlament. Ein bisschen mehr Arbeit wäre gut gewesen. Man hätte zum Beispiel mal in Nordhausen anrufen können und hätte sagen können: Mensch, sagt mal, was ist denn da los? Da stand was in der Zeitung, was ist da? Dann hätten Sie erfahren: Ja, wir sind tatsächlich auf Missbrauchsfälle aufmerksam geworden. Und ja, wir rechnen damit, dass das ungefähr 2 Prozent der Fälle betrifft. Dann hätten Sie aber auch erfahren, dass die rechtlichen Grundlagen, die die Ausländerbehörde in Nordhausen zur Verfügung hat, durchaus ausreichen, um diesen Sachen zu begegnen, denn die Gesetzeslage ist da ziemlich klar. Ob jetzt im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde oder im Bereich des Rechtskreiswechsels, quasi den Jobcentern: Überall werden die vorhandenen bundesrechtlichen Gesetze so ausgelegt, dass bei Verstößen und Nichteinhaltung von Anforderungen am Ende die Leistungszahlung eingestellt wird. Denn an einer Stelle ist dieser Rechtskreiswechsel auch im Zusammenhang mit den ukrainischen Flüchtlingen total sinnvoll, weil das geht in ein System rein, das wir schon kennen, damit haben wir Erfahrungen und da kennen wir auch die Missbrauchsmöglichkeiten: In Hartz IV haben wir nämlich genau das Gleiche. Auch in diesen Fällen wird dann kontrolliert und es wird gegen Missbrauch vorgegangen. Da sind alle Behörden verpflichtet, Verdachtsfälle ordnungsrechtlich zu verfolgen. Jetzt wissen Sie, was ich von Ihrem Antrag halte, und da kann ich Ihnen sagen: Wir können dem gar nicht zustimmen, weil es aus unserer Sicht nicht mal ein richtiger Plenarantrag ist. Wir wollen dem auch nicht zustimmen, weil es Panikmache bedient, die völlig unangebracht ist. Und wir werden ihm auch nicht zustimmen – danke für den Dreiklang von gestern, Herr Blechschmidt, den greife ich hier noch mal auf –, (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich habe es wohl vernommen!) weil der Antrag nichtssagend, vereinfachend und – für alles, was ich jetzt sage, kriege ich einen Ordnungsruf. Wissen Sie: Selbst wenn wir den Antrag beschließen, kann da gar nichts passieren, weil I. nicht stimmt und demnach auch alles andere hinfällig ist. Wir wollen den auch im Ausschuss nicht besser machen, es gibt also auch keine Ausschussüberweisung. Aber was ich tun kann: Ich kann Ihnen die Telefonnummern der 22 Ausländerbehörden geben, die wir haben. Dann erkundigen Sie sich einfach erst mal, bevor Sie einen solchen Antrag stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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