Hoffmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als wir den Gesetzentwurf im Juni hier zum ersten Mal beraten haben, sagte ich, dass wir dem Vorhaben nicht zustimmen, weil es sich um ein Windkraftversicherungsgesetz handelt, das die öffentliche Beteiligung einschränkt. Auch nach der Beratung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit zwei schriftlichen Anhörungen werden wir nicht zustimmen, auch nicht der Beschlussempfehlung einer Mehrheit des Ausschusses.
(Beifall AfD)
Ich zitiere dazu nochmals aus der Begründung des Gesetzentwurfs: „Diese Einsichtnahme vor Ort erfolgt zukünftig nicht mehr bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren, sondern bei der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle selbst. Der Verzicht auf eine öffentliche Auslegung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren verringert den bürokratischen Aufwand, der auch in der bisherigen Praxis nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen gestanden haben dürfte.“ Und weiter: „Die bisherige öffentliche Bekanntmachung der Auslegung durch Landkreise, kreisfreie Städte und gegebenenfalls Mittelzentren in der nach deren Hauptsatzung festgelegten ortsüblichen Form, das heißt in der Regel im Amtsblatt, entfällt.“ Das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie hat öffentliche Bekanntmachungen mit einer Bekanntmachungsfrist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 durch Veröffentlichungen im Internet ersetzt. Die Thüringer Regierung indes hat ihre geplanten Regelungen zur Internetbekanntmachung und der entfallenen Auslegung der Planentwürfe in Gebietskörperschaften im Gesetzentwurf nicht zeitlich befristet. Das Plansicherstellungsgesetz des Bundes sagt in § 2, ich zitiere: „Zusätzlich hat zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.“ Die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrem Windkraftwahn geht also über die Bundesregelung hinaus. Wie man weiß, ist der Wald offiziell wieder Industrialisierungsobjekt. Dieser Gesetzentwurf wird helfen. Diesen alles andere als umweltfreundlichen Plänen stehen im Freistaat aber viele Bürgerinteressen entgegen. Dieser Gesetzentwurf hebelt die Information, Aufklärung und Beteiligung der Bürger hingegen aus, und das ganz bewusst. Deswegen lehnen wir ihn ab. Im Rahmen der zwei schriftlichen Anhörungen im Ausschuss gab es von mehreren Anzuhörenden Kritik und Verbesserungsvorschläge sowie Hinweise auf die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Landesregierung riskiert sogar Verfahrensfehler. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme eines Anzuhörenden einer Anwaltskanzlei: „Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der Praxis bei der digitalen Auslegung von Regionalplänen, Bauleitplänen oder auch immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs[plänen] mit Öffentlichkeitsbeteiligung […] vorgekommen ist, dass der Zugriff auf die betreffenden Internetseiten aus rein technischen Gründen nicht während des gesamten Auslegungszeitraumes gewährleistet war oder die digitale Auslegung […] erst Tage später erfolgt ist. Wenn im Landesplanungsgesetz die digitale Auslegung […] als zwingende, gesetzlich vorgesehene Beteiligungsform […] aufgenommen wird, können derartige technische Mängel und Unterbrechungen der digitalen Auslegung einen Verfahrensfehler begründen, der zur Unwirksamkeit eines Planes führen kann.“
(Beifall AfD)
Die Planungsgemeinschaft Südwestthüringen sagt dazu: „Die Entscheidung, ob und inwieweit die Notwendigkeit besteht, die gegenwärtig geltende Rechtsprechung zu verändern, obliegt der zuständigen Gerichtsbarkeit im Zuge entsprechender Antrags- bzw. Klageverfahren. […] Es bestehen Zweifel, ob das Ausmaß der Öffentlichkeitsbeteiligung mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorgaben […] ausreichend ist. Aus den Erfahrungen der durchgeführten Beteiligungsverfahren ist festzustellen, dass darüber hinaus [zum Beispiel] folgende weitere Informationsquellen durch die Öffentlichkeit genutzt wurden: Amtsblätter der in der [Regionalgemeinschaft] zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften“ usw. Der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e. V. äußert sich wie folgt: „Indem der grundsätzliche Fokus auf die Bekanntmachung im Internet gelegt wird, soll ein zeitgemäßer Informationszugang geschaffen werden. Diese Zielsetzung erscheint auf den ersten Blick einleuchtend; bei genauer Betrachtung sollte aber unter den gegenwärtigen Umständen keinesfalls nur ein exklusiver Internetzugang beim Verwaltungs- und Planungsprozess erfolgen. Einmal ist die Internet-Affinität bei der Bevölkerung noch nicht sehr stark (absolut) ausgeprägt und die Infrastruktur des Internets ist im ländlichen Raum noch nicht hinreichend ausgebaut. Andererseits muss festgestellt werden, dass überwiegend die älteren Bürgerinnen und Bürger sich bewusst aktiv mit den Planungsdokumenten [als Amtsblättern] auseinandersetzen.“ Und nun aus der Stellungnahme des Thüringer Bauernverbandes: „Die Änderungen betreffen vor allem die Bekanntmachung der Planungsunterlagen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung, die nun über das Internet erfolgen soll. Hierdurch werden natürliche Ressourcen geschont und die Unterlagen sind schneller zugänglich, da keine räumliche Distanz zu überwinden ist. Trotz allem geben wir zu bedenken, dass gerade im ländlichen Raum weiterhin enormer Nachholbedarf im Hinblick auf die Internetverfügbarkeit besteht.“ Trotz dieser Stellungnahmen und weiterer kritischer Bemerkungen soll hier ein Gesetz durchgepeitscht werden, das augenscheinlich die demokratische Teilhabe einschränkt und das den Bürgerinitiativen ihren Einsatz gegen die Windkraftindustrie erschwert. Die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Gesetzentwurf der Landesregierung ignoriert, um die Windkraftindustrie voranzutreiben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Politik gegen den ländlichen Raum und Bürgerinteressen, er ist gegen Aufklärung gerichtet.
(Beifall AfD)
Um dies zu verhindern, haben wir im Ausschuss einen Vorschlag zur Beschlussempfehlung eingereicht, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf hebelt die Information interessierter Bürger aus – wissentlich. Es wird für die Bürgerinitiativen, die den Werdegang des Vorhabens verfolgen, abermals sehr aufschlussreich sein, wer diesem Entwurf zustimmt, wer sich enthält und wer den Stand hat, dagegen zu stimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
