Robert-Martin Montag
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass es einer Reform der Wahlkreise im Landeswahlgesetz bedarf, ist offensichtlich. Wir als Freie Demokraten halten den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht für abschließend sinnvoll. Es ist nicht ausreichend, den Wahlkreis Erfurt III ein wenig zu verkleinern, indem Möbisburg-Rhoda dem Wahlkreis Erfurt IV zugeschlagen wird. Damit wird die Zahl der im Wahlkreis Erfurt III lebenden Bürgerinnen und Bürger nur soweit abgesenkt, dass es für die Vorgaben des Landeswahlgesetzes gerade ausreicht. Für die Zukunft hingegen ist es bereits absehbar, dass der Wahlkreis erneut angepasst werden müsste. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren Kritikpunkt: Zwar ist Erfurt III der einzige Wahlkreis, der jetzt zwingend reformiert werden muss, um dem Landeswahlgesetz Rechnung zu tragen. Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, das Landeswahlgesetz für jeden weiteren zu reformierenden Wahlkreis einzeln wieder anzufassen – gerade wenn jetzt ebenfalls absehbar ist, dass die Wahlkreise Kyffhäuser I, Erfurt II und Jena I in naher Zukunft ohnehin reformiert werden müssen. Für diese bereits angesprochenen Wahlkreise liegen Reformvorschläge vom Präsidenten des Thüringer Landesamts für Statistik in seiner Rolle als Landeswahlleiter vor. Er sollte als ehemaliger Innenminister wissen, wovon er spricht. – Das ist eine Hoffnung, eine grundsätzliche. – Seine Vorschläge halten wir vor allem mit Blick auf das Stadtgebiet Erfurt für zweckdienlicher als den hier diskutierten Gesetzentwurf. Daher sehen wir ihn sehr skeptisch, freuen uns aber – das kennen Sie von uns nicht anders – auf eine konstruktive Beratung im zuständigen Ausschuss und tragen diese Ausschussüberweisung natürlich mit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
