Andreas Bühl
Fragestunde
Kollege Henkel hat hier einen ganz schönen Vortext aufgeschrieben. Die geplante Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön sieht die Öffnung des Reservats für den Bau von Windkraftanlagen vor. Dies zieht nach Ansicht des Fragestellers deutliche Auswirkungen auf bisherige Artenschutzprojekte nach sich, die mit Mitteln der Europäischen Union gefördert wurden. So ist entsprechend der Förderbedingungen festgelegt, dass der durch die geförderten Projekte erreichte Verbesserungszustand unter anderem in Bezug auf Biodiversität und Artenschutz im Biosphärenreservat auch zukünftig erhalten bleiben muss. Strafzahlungen und Rückforderungen sind vorgesehen, wenn es durch bewusste Fehlhandlungen oder auch durch Unterlassung seitens des Fördermittelempfängers zu einer Verschlechterung des erreichten Zustands kommt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen für das Biosphärenreservat Rhön werden durch die geplante Aufhebung des Bauverbots von Windkraftanlagen im Reservat erwartet, zum Beispiel mit Blick auf den Erhaltungszustand streng geschützter und vom Aussterben bedrohter Arten? 2. Wie wird das Risiko eingeschätzt, dass der Freistaat Thüringen durch die geplante Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön im Falle einer Prüfung durch die EU Fördermittel – zum Beispiel für den Artenschutz – zurückzahlen muss? 3. Wie wird die Möglichkeit der Aberkennung von Titeln wie „Biosphärenreservat“, „Sternenpark“ oder „Europäisches Kulturerbe“ durch die Öffnung des Reservats für Windkraftanlagen eingeschätzt? 4. Wie werden mögliche Einbußen der Tourismusbranche beurteilt sowie daraus abzuleitende Haftungsansprüche gegenüber dem Land, die durch die Öffnung des Biosphärenreservats für Windkraftanlagen verursacht werden?
