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Plenarprotokoll 7/90

22.09.2022 · 246 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (28)AfD (23)Die Linke (19)SPD (11)FDP (10)Gruppe der BfTh (8)GRÜNE (5)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und natürlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Reinhardt betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier, Frau Ministerin Taubert und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wie Sie den Hinweisen in der Einladung entnehmen können, soll heute Tagesordnungspunkt 18 als erster Punkt aufgerufen werden. Danach soll der Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 erfolgen. Für Tagesordnungspunkt 14 gibt es die Festlegung, dass dieser heute Vormittag aufgerufen werden soll. Die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 21, 23 und 24 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/6353 als neuen Tagesordnungspunkt 7 b gemeinsam mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 7 aufzurufen. Sofern der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6298 nicht an einen Ausschuss überwiesen wird, besteht die Festlegung, zu diesem Gesetzentwurf in erster und in zweiter Beratung zu verhandeln. Gestatten Sie mir jedoch an dieser Stelle den Hinweis, dass gute Gründe für die Annahme sprechen, dass vor der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen die in Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Weiterhin wurden folgende Festlegungen getroffen: Der Tagesordnungspunkt 10 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Tagesordnungspunkte 31 und 35 werden in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen, wobei Tagesordnungspunkt 35 erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Hinweise? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Einen recht schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, mit Blick auf die Hinweise, die Sie jetzt zur Tagesordnung gegeben haben, besonders in Bezug auf Punkt 7, würden wir, um eine zügige Weiterberatung zu gewährleisten, relativ früh die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b aufrufen wollen. Demzufolge beantrage ich, sie heute als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

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Birgit Pommer

Das würde also heißen, nachdem wir den Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen haben, würden wir nicht Tagesordnungspunkt 3 aufrufen, sondern jetzt Tagesordnungspunkt 7 a und b als zweiten. Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Ich habe noch einen Antrag zur Tagesordnung, und zwar hinsichtlich der Dringlichkeit, die besteht, noch einen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen – den Antrag, der aus dem Sozialausschuss zurückgekommen ist, aber nicht auf der Tagesordnung platziert wurde, nämlich „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“ in Drucksache 7/4827, und diesen noch in diesem Plenum abzuarbeiten.

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Birgit Pommer

Er war noch gar nicht auf der Tagesordnung, Herr Bühl? Ich muss jetzt mal nachfragen, so schnell kann ich nicht gucken.

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Andreas Bühl CDU

Genau. Der war im Sozialausschuss, es gibt eine Beschlussempfehlung. Er ist aber nicht vorbehaltlich der abschließenden Beratung im Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt worden.

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Birgit Pommer

Okay. Dann werden wir zunächst über den Antrag von Herrn Abgeordneten Blechschmidt abstimmen, Tagesordnungspunkt 7 a und b heute als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das ist so. Damit stimmen wir ab, diesen Tagesordnungspunkt als zweiten in der Tagesordnung nach vorn zu nehmen. Dafür genügt die einfache Mehrheit, weil es hier nur um ein Nachvornziehen geht. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Wer ist gegen dieses Vorziehen von 7 a und b? Das ist die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist das bestätigt. Jetzt gibt es den Antrag, zusätzlich den eben von Herrn Abgeordneten Bühl vorgetragenen Antrag zu Corona-Schutzmaßnahmen, der aus dem Sozialausschuss gekommen ist, noch auf die Tagesordnung zu heben. Das heißt, hier muss mit Fristverkürzung abgestimmt werden, sollte es Widerspruch dazu geben. Gibt es Widerspruch? Es gibt auch keinen Widerspruch. – Herr Hopfe weist gerade daraufhin, dass wir es mit einfacher Mehrheit hätten beschließen können. – Also, wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Parlament. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann sollten wir noch über die Platzierung abstimmen. Herr Abgeordneter Bühl, gibt es einen Vorschlag zur Platzierung?

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Andreas Bühl CDU

Morgen Vormittag.

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Birgit Pommer

Dann soll der Tagesordnungspunkt am morgigen Vormittag aufgerufen werden. Erhebt sich Widerspruch? Dann können wir so verfahren. Frau Abgeordnete Lehmann, bitte.

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Diana Lehmann SPD

Ich habe noch einen weiteren Antrag zur Tagesordnung. Und zwar würde ich für die Koalition beantragen, Tagesordnungspunkt 37 – das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes – auch in dieser Plenarsitzung abzuarbeiten.

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Birgit Pommer

Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 37 auch in die Abarbeitung aufzunehmen, also unter Punkt I zu ziehen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass wir hier in Übereinstimmung sind. Weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die so geänderte Tagesordnung abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Parlament. Die Gegenstimmen – sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann verfahren wir entsprechend. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 18 auf Das Wort erhält das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Abgeordneter Raymond Walk, für den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Herr Walk, bitte, Sie haben das Wort.

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, nach zwei Jahren erstatte ich Ihnen im Auftrag der Parlamentarischen Kontrollkommission heute den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von 2020 bis 2022. Dieser Tätigkeitsbericht ist – das möchte ich gleich vorwegsagen – neu strukturiert und auf die Tätigkeit der Kommission und die Kontrollschwerpunkte fokussiert. Persönliche Anmerkung: Sehr viel kürzer als in der Vergangenheit wird es leider nicht werden. Deswegen stellen wir Ihre Geduld auf eine besondere Probe heute Morgen. Jetzt wieder ins Protokoll zurück. Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. So heißt es in unserer Verfassung und in unserem Verfassungsschutzgesetz. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Gesamtresümee ziehen und in den folgenden Berichtsteilen dann ins Detail gehen. Die Landesregierung hat im Berichtszeitraum ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten Vorgänge unterrichtet. Den gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung, bei der Vorlage von Berichten und Unterrichtungen sowie bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften wurde damit nachgekommen. Wir halten die Landesregierung auf der anderen Seite aber auch an, den Verfassungsschutzbericht den Kommissionsmitgliedern zukünftig wesentlich zeitnaher zur Verfügung zu stellen. Ein Vorlauf von nur wenigen Stunden vor der Veröffentlichung wird dem Gebot einer frühzeitigen Unterrichtung nicht gerecht. Zudem wird die Landesregierung gebeten, die Begründungen der Zurückstellung von Benachrichtigungen an Betroffene des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel und wesentlich Mitbetroffene in ihren Unterrichtungen nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zukünftig ausführlicher und schlüssiger zu fassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission …

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Entschuldigung, Herr Abgeordneter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde es ist sehr unruhig und bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Berichterstatter.

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Sie hat dabei die Geheimhaltungspflichten zu beachten. Demzufolge werden in diesem Bericht Beratungsgegenstände der Parlamentarischen Kontrollkommission nur in allgemeiner Form und unter Beachtung der Geheimhaltung dargestellt. Der letzte Tätigkeitsbericht wurde in der 26. Plenarsitzung am 2. Oktober 2020 und somit vor knapp zwei Jahren durch meine Person mündlich erstattet. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat die im Rahmen der Erstattung der Tätigkeitsberichte in den Jahren 2018 und 2020 erhobene Kritik hinsichtlich des Berichtsumfangs und des Berichtsinhalts zum Anlass genommen – ich hatte es bereits angedeutet – und den nunmehr vorliegenden Bericht von seinem Umfang und seinem Inhalt entsprechend angepasst, wenngleich der Bericht die bewährte Grundstruktur beibehält. Lassen Sie mich zunächst zu einigen Formalien kommen. Drei der fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Wahlperiode wurden in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020, also vor nunmehr mehr als zweieinhalb Jahren gewählt. Gewählt wurden seinerzeit der Abgeordnete Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Anja Müller und meine Person. Die neue Kommission wurde bislang nicht konstituiert, da sie noch nicht vollständig besetzt ist. Diese Umstände sind gerade vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes für den Rechtsstaat zutiefst bedenklich. Die Fraktion der AfD war mit ihrem Eilantrag vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erfolgreich, der mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 entschieden hat, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nicht konstituiert werden darf, bevor nicht durch geeignete verfahrensgemäße Vorkehrungen sichergestellt ist, dass Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Der Verfassungsgerichtshof gab damit dem Eilantrag mit der Begründung statt, dass die Konstituierung der Kommission ohne Mitglieder der AfDFraktion und ohne Sicherstellung, dass Wahlvorschläge der AfD nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden, offensichtlich deren Recht als Oppositionsfraktion auf Chancengleichheit nach Artikel 59 Abs. 2 der Thüringer Verfassung verletze. Im April 2021 machte die AfD-Fraktion vor dem Hintergrund der regelmäßigen Ablehnung ihrer Wahlvorschläge für die Parlamentarische Kontrollkommission sodann erneut ein Organstreitverfahren nebst einstweiligem Anordnungsverfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig. In dem Eilantrag beantragte die AfD-Fraktion, vorläufig die zwei noch fehlenden und aus den Reihen der AfDFraktion zu wählenden Mitglieder der Kommission ohne Wahl benennen zu dürfen. Während der Antrag auf einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 26. April 2021 abgelehnt worden ist, ist das weitergehende Hauptsacheverfahren noch offen. Auf Anregung der Landtagspräsidentin gab es in den letzten Monaten ein von einem externen Mediator geleitetes Moderationsverfahren, in dessen Folge vor wenigen Wochen von den Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt worden ist, welcher die Empfehlung aus dem Moderationsverfahren aufnimmt. Zwischenzeitlich hat die AfDFraktion durch den Fraktionsaustritt der Abgeordneten Kniese, nachdem vorher bereits der Abgeordnete Schütze aus der Fraktion ausgeschlossen war, den Status als größte Oppositionsfraktion verloren. Zudem trat vor einigen Monaten auch Herr Abgeordneter Gröning aus der Fraktion aus. Aufgrund der hierdurch eingetretenen neuen Stärkeverhältnisse der Fraktionen stehen auf Grundlage des geltenden Rechts der CDU-Fraktion zwei Sitze und der AfD-Fraktion nur noch ein Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu. Der Anspruch der Fraktion Die Linke auf zwei Sitze blieb unverändert. In der 68. Plenarsitzung am 16. Dezember 2021 wurde auf Vorschlag der CDU Fraktion der Ab‑ geordnete Bergner aus den Reihen der Gruppe der FDP als weiteres Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Sämtliche weitere Wahlvorschläge der AfD-Fraktion verfehlten bislang die erforderliche Mehrheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, derzeit arbeitet die in der 6. Wahlperiode gewählte Parlamentarische Kontrollkommission, die noch aus drei Mitgliedern besteht, und zwar Herrn Dieter Hausold – herzlich willkommen, lieber Kollege Hausold oben auf der Besuchertribüne –, (Beifall DIE LINKE, SPD) Frau Abgeordneter Dorothea Marx und meiner Person, weiter, sodass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gewährleistet ist. Ein Kontrollvakuum hat damit zu keinem Zeitpunkt bestanden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung unterrichtet nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte der allgemeinen Unterrichtungstätigkeit sind insbesondere die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse. Im Rahmen der Unterrichtung über Vorgänge von besonderer Bedeutung sind die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Auf Verlangen der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet die Landesregierung zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. In diesem Rahmen hat die Kommission aus aktuellen Anlässen heraus eigene Berichtsschwerpunkte gesetzt. Genannt seien hier beispielsweise die Entwicklung der links- und rechtsextremistischen Szene in Eisenach, die Radikalisierung und Neustrukturierung der Querdenkerbewegung, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz oder auch die Entwicklung der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“. Eine effektive Kontrolle setzt dabei voraus, dass nicht nur über bloße Arbeitsabläufe, sondern auch über die Ereignisse der Arbeit informiert wird. Umfassend heißt in diesem Zusammenhang – und so halten wir es –, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ein möglichst vollständiges Bild über die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz einschließlich der Ausübung der Aufsicht erlangen soll. Die besondere Bedeutung dieser weitreichenden Kontrollrechte liegt darin, dass diese Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Zugriff auf einen dem Landtag ansonsten schwer zugänglichen Bereich der Exekutive ermöglichen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das besagte kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz näher eingehen. Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zum Anlass genommen, um erstmals detaillierte verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden zu entwickeln. Meist fordert das Gericht höhere gesetzliche Einsatzschwellen, die Anforderungen an einen hinreichenden verfassungsschutzspezifischen Aufklärungsbedarf stellen, teilweise auch eine unabhängige Vorabkontrolle für besonders eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen. Zudem wurden strengere Anforderungen an die Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Erkenntnisse an andere Stellen entwickelt. Festzustellen bleibt, dass das Urteil Rechtskraft unmittelbar nur in Bezug auf die Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes entfaltet, das Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht war. Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, das seit dem Jahr 2015 keine Änderung erfahren hat, waren hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens. Aber, auch das möchte ich betonen, das Urteil formuliert zugleich allgemeine und grundlegende Anforderungen an die Datenerhebung durch die Verfassungsschutzbehörden und die anschließende Übermittlung an andere Stellen einschließlich verfahrensspezifischer Vorgaben, welche auch in den übrigen Verfassungsschutzgesetzen Berücksichtigung finden müssen. Es hat insoweit Grundsatzcharakter für die Tätigkeit des Verfassungsschutzverbunds. Die Parlamentarische Kontrollkommission nimmt daher zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, um im Verfassungsschutzverbund eine gemeinsame Herangehensweise bei der Evaluierung der verfassungsschutzrelevanten Rechtsnormen zu ermöglichen. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich durch die Landesregierung in einer ersten Auswertung des Urteils über dessen wesentliche Inhalte unterrichten lassen. Sie wird den Prozess der anstehenden Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes begleiten und, soweit aus ihrer Sicht erforderlich, auch eigene Vorschläge einbringen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass der Thüringer Verfassungsschutz seit Längerem über eine interne, unabhängige Stabsstelle Controlling verfügt, deren Aufgaben und Befugnisse bereits seit dem Jahr 2015 gesetzlich verankert sind. Diese Stabsstelle wird auch von der Parlamentarischen Kontrollkommission regelmäßig befragt. Zudem hat der Leiter der Stabsstelle Controlling aufgrund einer geschäftsordnungsgemäßen Festlegung regelmäßig halbjährlich über seine Tätigkeit zu berichten. An dieser Stelle möchte ich auf einen Punkt eingehen, der in der Vergangenheit eine große Rolle in unserer Arbeit gespielt hat, die restriktive Handhabung des sogenannten Weitergabevorbehalts nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Danach dürfen vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von den Landesbehörden für Verfassungsschutz übermittelte Daten nur mit deren Zustimmung an Stellen außerhalb der Behörden für Verfassungsschutz übermittelt werden. Dabei wurden die Parlamente und deren Organe als sogenannte Außenstehende betrachtet. Unsere Auffassung war – und daran halten wir auch fest, übrigens in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –, dass Parlamente und ihre Organe, mithin auch die zur Kontrolle des Verfassungsschutzes berufenen parlamentarischen Gremien, nicht als Außenstehende qualifiziert werden können, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind. Seitens des Amts für Verfassungsschutz wurde im Berichtszeitraum in keinem Fall ein Hinweis mit Bezug zum Weitergabevorbehalt gegeben. Die Parlamentarische Kontrollkommission betont gleichwohl ihre bekannte Rechtsauffassung, dass das Handeln und das Wissen der hiesigen Verfassungsschutzbehörde auch hinsichtlich der von anderen Verfassungsschutzbehörden übermittelten Informationen der vollen Kontrolle nach Artikel 97 Satz 3 der Landesverfassung zugänglich sein muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige besondere Befugnisse eingehen, die es der Parlamentarischen Kontrollkommission ermöglichen, ihre Kontrollaufgaben wirksam wahrzunehmen. Im Rahmen ihrer Kontrollrechte kann die Parlamentarische Kontrollkommission von der Landesregierung verlangen, Einsicht in Akten, Schriftstücke, Dateien des Amts für Verfassungsschutz zu nehmen. Dies gilt auch für Akten, Schriften und Dateien der Landesregierung und anderer Landesbehörden, soweit diese die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz betreffen. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann zudem im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse von der Landesregierung verlangen, Zutritt zu allen Räumlichkeiten des Amts für Verfassungsschutz zu erhalten. Anlass, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen, bestand im Berichtszeitraum nicht, da der Informationsauftrag durch die schriftliche Berichterstattung und die Informationen in Kommissionssitzungen umfänglich erfüllt wurde. Die Kontrollkommission kann zudem auch Bedienstete des Amts für Verfassungsschutz und anderer Landesbehörden sowie die Mitglieder der Landesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Dies gilt auch für ehemalige Bedienstete und ehemalige Mitglieder der Landesregierung. Die Landesregierung hat diesbezüglichen Verlangen der Kontrollkommission unverzüglich zu entsprechen. Darüber hinaus können auch weitere Personen befragt werden, die in keinem Dienstund Amtsverhältnis zum Freistaat Thüringen stehen oder gestanden haben. Diese Befugnisse ermöglichen eine frühzeitige und kontinuierliche Kontrolle. Dabei bleibt die politische Verantwortung der Landesregierung für das Amt für Verfassungsschutz unberührt. Anlass, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen, bestand im Berichtszeitraum ebenfalls nicht. Wichtig ist – das möchte ich an dieser Stelle betonen –, die Verpflichtung der Landesregierung zur Unterrichtung erstreckt sich nur auf Informationen und Gegenstände, die der Verfügungsberechtigung des Amts für Verfassungsschutz unterliegen. Eine Unterrichtung kann zudem nur verweigert werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des Schutzes vor Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Lehnt die Landesregierung eine Unterrichtung ab, hat das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium dies der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann zudem mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, nach Anhörung der Landesregierung im Einzelfall einen Sachverständigen mit der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufnahmen zu beauftragen und Untersuchungen durchzuführen. Bislang hat die Parlamentarische Kontrollkommission einmal von diesem Befugnis Gebrauch gemacht; ich erinnere an den seinerzeitigen Komplex „Kai-Uwe Trinkaus“. Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes im Rahmen ihrer Selbstorganisation eine Geschäftsordnung. Die in der 6. Wahlperiode am 15. Februar 2017 beschlossene Geschäftsordnung gilt aufgrund der beschriebenen besonderen Umstände zunächst fort. Gleichwohl fasste die Parlamentarische Kontrollkommission, soweit dies angezeigt war, seitdem mehrere geschäftsordnungsergänzende Beschlüsse, die bei einer Revision und dem Neuerlass der Geschäftsordnung Eingang in diese finden werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission wird bei ihrer Arbeit durch eine in der Landtagsverwaltung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt. Diese besteht derzeit aus dem ständigen Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer, einem Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes, einer Protokollantin, die sämtlich mit weiteren Aufgaben in der Landtagsverwaltung betraut sind. Bei Bedarf können weitere Bedienstete der Landtagsverwaltung zur Unterstützung temporär hinzugezogen werden. Der ständige Geschäftsführer wird von der Landtagspräsidentin im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission bestellt. Er unterliegt den Weisungen des Kommissionsvorsitzenden, bereitet insbesondere die Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission vor und führt deren Beschlüsse aus. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der Weisung des Vorsitzenden sind dem ständigen Geschäftsführer im Rahmen der Informationsrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Akten und Daten des Amts für Verfassungsschutz zu gewährleisten. Er hat dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Bericht zu erstatten. Der derzeitige ständige Geschäftsführer wurde in der 5. Wahlperiode, der derzeitige stellvertretende Geschäftsführer in der 6. Wahlperiode bestellt. An dieser Stelle möchte ich betonen: Die Parlamentarische Kontrollkommission sieht es weiterhin als erforderlich an, perspektivisch eine Referentenstelle im höheren Dienst im Bereich der Kommissionsgeschäftsstelle zu schaffen, und wird auch in den anstehenden Haushaltsberatungen darauf drängen, dass diese Forderung umgesetzt wird. Die seitens der Kommissionsgeschäftsstelle wahrzunehmenden Aufgaben erfahren sowohl in Quantität als auch in Qualität ständig Veränderungen, die es rechtfertigen, aber auch notwendig machen, eine Verstetigung der personellen Unterstützung herbeizuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission muss mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten. Dieser gesetzliche Mindestrahmen wurde durch geschäftsordnungsgemäße Festlegungen dahin gehend erweitert, dass die Parlamentarische Kontrollkommission in der Praxis regelmäßig mindestens einmal im Monat zur Beratung zusammentritt. Im Berichtszeitraum von Oktober 2020 bis September 2022 fanden insgesamt 18 Sitzungen statt, die Beratungen sind geheim. An den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission nahmen neben den drei Mitgliedern der Geschäftsführer der Kommission oder sein Stellvertreter, ein Sachbearbeiter der Kommissionsgeschäftsstelle sowie eine Protokollantin, für die Landesregierung der Minister für Inneres und Kommunales oder der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz oder der Vizepräsident des Amts für Verfassungsschutz und der Leiter der Stabsstelle Controlling im Amt für Verfassungsschutz teil. Von der Möglichkeit, den benannten und sicherheitsüberprüften Mitarbeitern der Fraktionen in Einzelfällen und nach Beschluss durch zwei Drittel ihrer Mitglieder Zugang zu den Sitzungen zu gewähren, machte die Kontrollkommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission können an den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, in denen Haushaltsvorlagen zum Verfassungsschutz beraten werden, mit beratender Stimme teilnehmen. Diese Beratungen finden in vertraulicher Sitzung statt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den Landeshaushalten 2021 und 2022 erfolgte eine Teilnahme einzelner Kommissionsmitglieder an den Ausschusssitzungen. Regelmäßig wurde durch die Geschäftsführung im Vorfeld der Haushaltsberatungen über die Sitzungen informiert und es wurden Vorschläge im personellen und sächlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Das Amt für Verfassungsschutz unterrichtete in Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse zur Besetzung von Stellen und Planstellen über die Auswahlverfahren und die Einstellung von Mitarbeitern. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass es im Soll-Ist-Vergleich bislang noch nicht vollständig gelungen ist, alle freien Stellen und Planstellen zu besetzen. Dies wurde damit begründet, dass die notwendigerweise vorgeschalteten Auswahlverfahren einen großen zeitlichen Rahmen in Anspruch nehmen und geeignetes Personal in immer geringerem Maße auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gerade die neue Aufgabe der Mitwirkung bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat den bestehenden Personalbedarf mehr als deutlich aufgezeigt. Daher erging stets der eindringliche Appell an die Landesregierung, zumindest die vorhandenen Planstellen und Stellen zu besetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Bediensteten des Amts für Verfassungsschutz ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten, jedoch nicht im eigenen oder im Interesse anderer Bediensteter des Amts für Verfassungsschutz ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an die Parlamentarische Kotrollkommission zu wenden. Im Berichtszeitraum sind bei der Parlamentarischen Kontrollkommission keine entsprechenden Eingaben eingegangen. Eingaben von Bürgern an den Landtag über ein sie betreffendes Verhalten des Amts für Verfassungsschutz sollen der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis gegeben werden, soweit sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum wurden der Parlamentarischen Kontrollkommission ebenso keine entsprechenden Eingaben zur Kenntnis gegeben. Es sei aber an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission es als eigene Aufgabe ansieht, Fragen von Bürgerinnen und Bürgern auch im Einzelfall aufzuklären und zu bedenken, soweit dies bei Wahrung aller Belange auch möglich ist. Die Einholung von besonderen Auskünften durch das Amt für Verfassungsschutz unterliegt gemäß § 8 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission und die G10-Kommission. Der G10-Kommission kommt dabei die Aufgabe zu, als unabhängiges und an keine Weisung gebundenes Organ in einem gerichtsähnlichen Verfahren über die Zulässigkeit und Notwendigkeit jedes einzelnen besonderen Auskunftsverlangens durch das Amt für Verfassungsschutz zu entscheiden. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist gemäß § 8 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes im Abstand von höchstens sechs Monaten vom Ministerium für Inneres und Kommunales über diese Anordnung zu unterrichten. Hierbei handelt es sich um Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen, bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telediensten. Bei Luftfahrtunternehmen beziehen sich die Auskünfte beispielsweise auf die Namen und Anschriften der Kunden sowie auf den Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, bei Kreditinstituten beispielsweise auf die Konten, die Konteninhaber, zum Kontenstand und zu den Zahlungsein- und -ausgängen. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Gleiches gilt beim Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, mit denen die Ermittlung des Standorts eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgeräts und die Ermittlung des Geräts und der Kartennummer möglich sind. Die Unterrichtung erfolgt mittels schriftlichen Berichts und ergänzenden mündlichen Vortrags jeweils halbjährlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission ist darüber hinaus nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes um Zustimmung zu ersuchen, wenn auch sechs Monate nach Beendigung des Einsatzes eines nachrichtendienstlichen Mittels nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Benachrichtigung von Betroffenen bzw. erheblich Mitbetroffenen weiter zurückgestellt werden soll. Die Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist jeweils nach einem Jahr erneut einzuholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission die Benachrichtigung auf Dauer unterbleiben. Zu diesen nachrichtendienstlichen Mitteln zählen der Einsatz von Vertrauensleuten und geheimen Informanten, längerfristige Observationen, Bildaufzeichnungen, das Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel und der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers. Die monatlich vorgelegten Berichte über vorläufige Zurückstellungen von Benachrichtigungen waren in Einzelfällen in ihrem Begründungsteil ergänzungsbedürftig, da die Begründungen aus Sicht der Parlamentarischen Kontrollkommission für eine Zurückstellung noch nicht ausreichten bzw. in sich nicht schlüssig waren. Mündliche Ergänzungen führten in diesen Fällen zur Vervollständigung der Zurückstellungsgründe. Auch unterrichtete die Landesregierung über bestimmte Vorgänge aus dem Bereich des Verfassungsschutzes. Hierzu zählten insbesondere Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes bestimmter nachrichtendienstlicher Mittel in den beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, die Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, die Herstellung des Einvernehmens für das Tätigkeitwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder in Thüringen sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamts für Verfassungsschutz in Thüringen oder auch Regelungen über die Vergütung von Vertrauensleuten. Diese Unterrichtung findet in der Regel halbjährlich schriftlich und in einer Kommissionssitzung mündlich statt. Schließlich unterrichtete die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission über den Inhalt der Dienstanweisungen des Amts für Verfassungsschutz und jede Änderung vor deren Erlass, die Dienstanweisung zum Einsatz von Vertrauensleuten. Jede Änderung bedarf darüber hinaus vor ihrem Erlass der Anhörung durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Im Berichtszeitraum wurden der Parlamentarischen Kontrollkommission die Dienstvorschrift Auswertung, die Dienstvorschrift für die Sicherheit im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie die Dienstvorschrift zur Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten und besonderen Lagen im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgelegt, welche zur Kenntnis genommen und in der Folge in Kraft gesetzt wurden. Seitens des Amts für Verfassungsschutz besteht in diesem Zusammenhang das Angebot an die Parlamentarische Kontrollkommission, eine entsprechende Übung zu diversen Lagen vor Ort zu begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Berichtszeitraum von Oktober 2020 bis September 2022 hatte sich die Parlamentarische Kontrollkommission mit zahlreichen Beratungsgegenständen befasst, sich von der Landesregierung und vom Amt für Verfassungsschutz unterrichten sowie zu verschiedenen Einzelfallfragestellungen berichten lassen. Die Coronapandemie bestimmte auch erheblich des Informationsgeschehen. Gerade die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats im Rahmen der Coronaprotestbewegung entwickelte sich im Berichtszeitraum zu einem neuen Phänomenbereich, der auch weiter an Bedeutung gewinnt. Lassen Sie mich zunächst auf den Bereich „Rechtsextremismus“ eingehen. Dieser hat die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission wie bereits in früheren Berichtszeiträumen maßgeblich geprägt. Dabei waren zunächst die Informationen zu den Entwicklungen der Parteien wie die NPD, „Der III. Weg“, die Partei „Die Rechte“ oder auch die „Neue Stärke Partei“ regelmäßig Berichtsgegenstand. Im Berichtszeitraum kam es in verschiedenen Szeneobjekten in Thüringen zu Bränden, die zum Teil gesichert als Anschläge einzuordnen sind; benannt seien hier das Barackengelände in Ronneburg, die Vereinsräume der Barbaria Sportgemeinschaft in Schmölln, das Objekt Guthmannshausen oder auch das Waldhaus in Sonneberg. Der „Neue Stärke e. V.“, ein rechtsextremistischer Kleinverein, musste im Berichtszeitraum sein Klubhaus in der Stielerstraße in Erfurt räumen und hat einen neuen Versammlungsraum bezogen. Bezugspunkte des Vereins zu Mixed Martial Arts und Kampfsportveranstaltungen können nicht ausgeschlossen werden, ebenso nicht Kennverhältnisse zum sogenannten Jungsturm, zu „Knockout 51“. Nach einer anfänglichen Zusammenarbeit der Partei „Der III. Weg“ haben sich die Wege nach Streitigkeiten getrennt. Verlautbarungen zufolge existieren mit „Neue Stärke Gera“ seit dem 1. Mai 2021, mit „Neue Stärke Saalfeld-Rudolstadt“ seit dem 10. Januar 2022 und mit „Neue Stärke Sömmerda“ seit dem 22. April 2022 neben der „Neuen Stärke Erfurt“ insgesamt vier Ableger der Gruppierung, die in Thüringen ihren Ursprung hat. Der Verein hat im Berichtszeitraum Versammlungen und verschiedene öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchgeführt, so zum sogenannten Heldengedenken oder zum sogenannten Arbeiterkampftag. Zwischenzeitlich hat sich im Mai letzten Jahres eine „Neue Stärke Partei“ in Erfurt gegründet, ein sogenannter 1. Bundesparteitag fand im November 2021 in Magdeburg statt. Auch die Partei führte mehrere Veranstaltungen in Erfurt und Gera durch. Die rechtsextremistische Szene ist international vernetzt. So werden beispielsweise für das Bataillon Asow in der Ostukraine Kämpfer aus der rechtsextremistischen Szene und der Hooliganszene rekrutiert. Im Rahmen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ist davon auszugehen, dass auf beiden Seiten deutsche Rechtsextremisten an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Die Gemengelage macht es zunehmend schwieriger, eine sachliche Bewertung vorzunehmen, wenn auf der einen Seite durch ukrainische Truppen der völkerrechtswidrige Angriff Russlands abgewehrt wird, dies aber andererseits auch durch Einheiten wie das Bataillon Asow erfolgt, das dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen ist. In den einschlägigen Szenelokalen fanden immer wieder Liederabende statt, insbesondere in Eisenach im „Bull’s Eye“ und im „Flieder Volkshaus“. Größere Veranstaltungen und eigenständige Demonstrationen gab es aufgrund der Coronapandemie im Berichtszeitraum zunächst nicht. Gerade die fehlenden Einnahmen aus größeren Konzertveranstaltungen stellen sich für die Szene als ein zunehmendes Problem dar, aktuell ist jedoch zu beobachten, dass diese Einnahmequellen wieder erschlossen werden sollen. Nicht zuletzt die bundesweite Durchsuchungsaktion unter Leitung der Bundesanwaltschaft am 6. April 2022 in elf Bundesländern mit 50 Beschuldigten und 61 Objekten mit dem örtlichen Schwerpunkt Thüringen/Eisenach weist auf die besondere und wachsende Gefährlichkeit der Szene hin. Im Fokus stand in Eisenach die Szenekneipe „Bull’s Eye“ sowie das „Flieder Volkshaus“ mit dem Sitz der NPD. Drei der vier verhafteten Personen stammen aus Thüringen und gehören zu den Führungsfiguren der rechtsextremistischen Szene. Sie stehen im Verdacht der Mitgliedschaft in der von Eisenach aus agierenden Gruppierung „Knockout 51“, einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe, der gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch sowie tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Die Trainings fanden regelmäßig in den Räumlichkeiten der NPD-Landesgeschäftsstelle, dem „Flieder Volkshaus“, statt. In Eisenach versuchten die Mitglieder von „Knockout 51“, einen sogenannten Nazi-Kiez zu schaffen und sich dort als bestimmende Ordnungsmacht zu etablieren. Zudem richtete sich ein Ermittlungsverfahren gegen 21 Beschuldigte, die im Verdacht stehen, trotz Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ deren organisatorischen Zusammenhalt im Geheimen als Rädelsführer aufrechterhalten zu haben oder Mitglieder oder Unterstützer der verbotenen Vereinigung gewesen zu sein. Darüber hinaus werden Ermittlungen gegen insgesamt zehn Beschuldigte geführt, gegen die der Verdacht der Mitgliedschaft, der versuchten Mitgliedschaft oder der Unterstützung der terroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division Deutschland“ besteht. Bei der SKD 1418 handelt es sich um eine von Deutschland aus im Internet agierende Chatgruppe, deren Ziel es war, Anhänger für terroristische Anschläge zur Zerstörung bestehender demokratischer Systeme und der Ersetzung durch ein neofaschistisches System zu gewinnen. Das betreffende Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Beschuldigte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Kritisch anzumerken ist, dass die örtlichen Polizeidienststellen und das LKA seitens der Bundesanwaltschaft erst relativ kurz vor Beginn der Exekutivmaßnahmen – aus Sicht der Kommission zu spät – informiert wurden. Das Amt für Verfassungsschutz hat ebenfalls Informationen zugeliefert, wurde jedoch über die Maßnahmen selbst nicht informiert. Die Landesregierung ist gebeten worden, die Parlamentarische Kontrollkommission über den Fortgang der repressiven Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Februar 2021 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland auf der Grundlage eines rund 1.000 Seiten starken Gutachtens als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Hiergegen sowie gegen die benannte und von der Partei bestrittene Mitgliederzahl des sogenannten Flügels in der Gesamtpartei ging die Alternative für Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln rechtlich vor. Ausschlaggebend für die Verdachtsfalleinstufung waren der dominierende Einfluss des „Flügels“ sowie Anhaltspunkte für die Verletzung der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips. Zudem sind die Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene gegeben und die Hälfte der Partei ist offen extremistisch aktiv. Der AfD-Landesverband Thüringen ist besonders von dem Gutachten betroffen. Die Ortsverbände waren zum überwiegenden Teil vom „Flügel“ dominiert. Bereits im März 2020 wurde der „Flügel“ als erwiesen rechtsextremistisch hochgestuft. Mit mehreren Urteilen vom 8. März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln zu Klagen der Alternative für Deutschland. Danach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als Verdachtsfall einstufen. Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vor. Dies wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten und den dazugehörigen Materialsammlungen unter Kontextualisierung der als relevant erachteten Aussagen belegt. Es wurde auch festgestellt, dass die Protagonisten des formal aufgelösten „Flügels“ teils weiter maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei ausüben. Ebenso darf der „Flügel“ als Verdachtsfall eingestuft werden, genauso wie die „Junge Alternative“. Im März 2020 wurde der AfD-Landesverband Thüringen durch das Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Hierüber hat das Amt für Verfassungsschutz öffentlich informiert. Bereits im September 2018 informierte der Präsident des Amts für Verfassungsschutz, dass der AfD-Landesverband Thüringen zum sogenannten Prüffall erklärt wurde. Eine Sammlung von Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen war seither möglich. Eine entsprechende Klage der AfD gegen die Äußerung hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Weimar urteilte im Juli des vergangenen Jahres, dass die öffentliche Äußerung in das Recht der AfD, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen, eingegriffen hat. Sie sei geeignet gewesen, die Mitwirkung der Partei an der politischen Willensbildung des Volkes und ihre Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien negativ zu beeinflussen. Im März 2021 erfolgte dann die Höherstufung des Landesverbands als „erwiesen rechtsextrem“, mit der Folge, dass eine Beobachtung nunmehr auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich ist. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde das 400 Seiten starke Gutachten vorgelegt. Die Kommission hat zur Alternative für Deutschland und ihrer Einstufung in mehreren Sitzungen intensiv beraten und trägt im Ergebnis die Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz vollumfänglich mit. Die AfD Thüringen verfügt auch über nachgewiesene direkte Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationsformen. Die Menschenrechte, das Demokratieprinzip und die rechtsstaatliche Verfasstheit unseres Landes werden auch durch eigene Inhalte angegriffen. Anderweitige Gegenströmungen im Landesverband sind seit geraumer Zeit kaum noch wahrnehmbar, sodass die Beurteilung für den gesamten Landesverband der AfD gilt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während der Coronapandemie hat sich die Neukategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ herausgebildet, die auch im Berichtszeitraum Gegenstand der Berichterstattungen in der Parlamentarischen Kontrollkommission war. Ich hatte es bereits angedeutet. Die Vorgänge in dieser Kategorie, welche zwischenzeitlich im gesamten Verfassungsschutzverbund Gegenstand der Beobachtungen sind, können nicht den klassischen Phänomenbereichen zugeordnet werden bzw. passen nach Einschätzung des Amts für Verfassungsschutz nicht in den Phänomenbereich „Rechtsextremismus“, auch wenn Verbindungen zu „Reichsbürgern“ und Selbstverwalterorganisationen sowie Rechtsextremen in Kauf genommen oder gesucht werden. In der Öffentlichkeit bekannt wurden insbesondere auch die sogenannte Querdenkerbewegung und Coronaleugner. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat formal im April 2021 das Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ gebildet. In Thüringen wird derzeit von 8.000 bis 10.000 Personen ausgegangen, die Verbindungen zu dem Phänomenbereich und dessen Ansichten haben. Zum Teil äußern sie Verschwörungsfantasien und staatsdelegitimierende Ideen und rechtsideologische Ansatzpunkte. Gerade in sozialen Netzwerken haben Hass und Hetze bzw. Aktivitäten von Verschwörungstheoretikern und „Querdenkern“ nach wie vor Hochkonjunktur. Im Winter und Frühjahr 2022 kam es deutschlandweit zu einem intensiven Demonstrationsgeschehen, gerade auch in Thüringen, mit breitflächiger Verteilung. Sowohl angemeldete als auch unangemeldete Versammlungen gegen die geltenden Coronahygieneregeln waren zu verzeichnen. Es war nicht immer erkennbar, welche Personen maßgeblich Regie führten. Zunehmend traten aber Personen aus dem rechtsextremen Bereich als Hauptprotagonisten in Erscheinung. Dabei war eine zunehmende Entgrenzung festzustellen. Bürgerliche Teile grenzen sich nicht mehr erkennbar von dem extremistischen Protestpotenzial ab. Dies ist umso bedenklicher, sind die Sorgen und Fragen vieler in Anbetracht der weitreichenden staatlichen Maßnahmen durchaus verständlich, berechtigt und auch nachvollziehbar. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch deutlich machen, dass klar zu trennen ist zwischen besorgten Bürgern und denjenigen, die die Versammlungen nutzen, um ihre Verschwörungsfantasien und staatsdeligitimierenden Ideen unter das Volk zu bringen. Die Szene radikalisiert sich weiter. Eine lautstarke, gewalttätige Minderheit steht einer scheinbar schweigenden Mehrheit gegenüber. Die Lage ist zunehmend angespannt, unübersichtlich und gefährlich. Viele Demonstrationsteilnehmer sind für Diskussionen nicht mehr zugänglich. Extremistische Parteien versuchen, ihren Einfluss im Zuge der Ereignisse weiter zu stärken. Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus traten bei diesen Veranstaltungen immer offener zutage, zweifelsfrei staatszersetzende, staatsverachtende Äußerungen wurden kommuniziert. Die „Neue Rechte“, die NPD, „Der III. Weg“ oder auch die Partei „Die Rechte“, zunächst als Trittbrettfahrer aktiv, versuchten im Laufe der Geschehnisse, Demonstrationen zu dominieren, um anschlussfähig zu werden. So sollen Brücken in die Mitte der Gesellschaft geschlagen werden, um mehr Zuspruch bei der Bekämpfung der Demokratie zu erhalten. Aktivitäten entfalten sich sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. Dabei dienen beispielsweise Telegramkanäle als Verbreitungsplattform. Diese sozialen Medien können als sogenannte Echokammern beschrieben werden. Hinzu kommt, dass auch die Hemmschwelle für die Anwendung physischer Gewalt immer weiter sinkt. Polizisten und Medienvertreter sind neben verbalen zunehmend auch körperlichen Angriffen ausgesetzt. Die benannte „Reichsbürger-Szene“ hat dabei nichts von ihrer Gefährlichkeit verloren, die sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnenden Personen treten immer unverhohlener mit ihren kruden Theorien auf und schrecken auch vor der Androhung und Anwendung von Gewalt nicht zurück. Sie unterwandern das Versammlungsgeschehen und versuchen, legitimen Protest für ihre eigenen Ziele zu nutzen. Daher ist es umso wichtiger, diesem Personenkreis den Umgang mit Waffen zu verbieten und bereits im Besitz befindliche Waffen einzuziehen. Die Parlamentarische Kontrollkommission unterstützt Minister Maier ausdrücklich bei diesen Bemühungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz informierte die Parlamentarische Kontrollkommission fortlaufend über die Gefahren, die vom islamistischen Terrorismus für die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Thüringen ausgingen, sowie über den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden zu terroristischen Anschlägen, Anschlagsvorbereitungen und Tätern. Die Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus wird weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt. In Thüringen gibt es derzeit elf etablierte Moscheevereine, einer davon ist salafistisch dominiert, zwei salafistisch beeinflusst, fünf teilweise von Salafisten frequentiert. Bisher öffentlich erkennbare salafistische und islamistische Aktivitäten wandern zunehmend in den privaten Bereich sowie in den Untergrund ab, weil Verfolgungsdruck und Beobachtung durch Sicherheitsbehörden sowie das Einschreiten in der Szene zu erheblicher Verunsicherung geführt haben. Wenn sich auch das Personenpotenzial zahlenmäßig verringert hat, besteht das Problem des Islamismus in klandestiner Form weiter. In Thüringen gibt es kaum etablierte Strukturen, vielmehr eher lose Personennetzwerke oder autonom agierende Einzelpersonen. Im Berichtszeitraum war von einem Gesamtpotenzial von bis zu 200 Islamisten in Thüringen auszugehen, davon 135 Salafisten, 33 Angehörige der nordkaukasischen Szene, 20 Tablighi Jamaat und weitere Einzelpersonen in Gemeindezentren. Die Szene hat finanzielle Einbußen durch ausbleibende Spendengelder. Moscheevereine und Gebetsräume waren wegen der Coronamaßnahmen über Wochen und Monate geschlossen. Zurzeit verfügt die Szene in Thüringen über keine charismatischen Führungspersönlichkeiten. Der Salafismus ist nach wie vor deutlich männlich dominiert. Zu beobachten ist aber auch eine zunehmend aktivere und radikalere Rolle von Frauen. Der Ist-Zustand unterscheidet sich nicht wesentlich von den vorausgegangenen Jahren. Zunehmend radikalisiert sich insbesondere der jüngere Teil der Szene. Ältere Personen haben sich eher zurückgezogen. Moscheegemeinden spielen keine große Rolle mehr. Vieles geschieht zunehmend im privaten Raum und im Verborgenen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in unseren Haftanstalten sehen wir die große Gefahr einer Radikalisierung einsitzender Muslime. Gegenwärtig wird von einer einstelligen Zahl von Islamisten in den Justizvollzugsanstalten ausgegangen. Vor diesem Hintergrund hat die Parlamentarische Kontrollkommission die Landesregierung um die Erstellung eines Deradikalisierungskonzepts gebeten. Hauptziel dabei ist die Prävention, um Personen, die möglicherweise empfänglich für radikale Tendenzen sind, davon abzuhalten. Diesbezügliche Gespräche zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hatten nach anfänglich positiven Signalen bislang leider keine zufriedenstellenden Ergebnisse zur Folge. Für die Parlamentarische Kontrollkommission erhärtete sich in den letzten Monaten zunehmend der Eindruck, dass die Gefahren, die von einsitzenden Islamisten ausgehen, vom zuständigen Ministerium nicht gesehen werden. Positive Ansätze zur Deradikalisierung aus der Vergangenheit wurden nicht fortgesetzt. Eine wirksame Bekämpfung der Gefahren des Islamismus ist jedoch nur möglich, wenn auch das Amt für Verfassungsschutz Informationen zu potenziell betroffenen Gefangenen erhält, Deradikalisierungsprojekte wieder hochgefahren sowie Schulungen und Informationsangebote angenommen werden. Die Gefahren, die von radikalisierten Gefangenen in unseren Justizvollzugsanstalten ausgehen, sind real und müssen von allen zuständigen Stellen ernst genommen werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird sich daher auch zukünftig regelmäßig von der Landesregierung über die weiteren Schritte und Maßnahmen informieren lassen, mit denen die beschriebenen Gefahren in den Justizvollzugsanstalten bekämpft werden sollen. Das Amt für Verfassungsschutz ist auch mitwirkende Behörde bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Es war festzustellen, dass sicherheitsrelevante Hinweise des Amts für Verfassungsschutz bei Ausländerbehörden wenig Beachtung fanden und die Kommunikation schlecht war bis dahin, dass Hinweise vollständig ignoriert wurden. Hier ist aus Sicht der Parlamentarischen Kontrollkommission umgehend ein aufsichtliches Handeln des zuständigen Ministeriums gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten als Ausländerbehörden geboten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie in früheren Berichtszeiträumen waren auch die Entwicklungen im Bereich des Linksextremismus regelmäßiges Thema der Unterrichtungen. Informiert wurde über Angriffe auf den politischen Gegner aus dem rechtsextremistischen Bereich, die teilweise mit hoher Brutalität und krimineller Energie ausgeführt wurden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch erneut sogenannte Outing-Aktionen, mit denen Namen und Adressen von Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten im Internet veröffentlicht und diese Person dadurch einer erheblichen realen Gefahr ausgesetzt werden. Dabei dient die Plattform „de.indymedia“ nicht selten als Medium zur Veröffentlichung von Rechtfertigungsverlautbarungen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird sich über die entsprechenden Ermittlungsergebnisse berichten lassen. Die linksextremistische Szene agiert professionell in Bezug auf die Aufklärung von Szeneobjekten und zugehörigen Personen, auch unter Einsatz beinahe nachrichtendienstlicher Mittel. Mehrere Brandanschläge und Angriffe auf einschlägige rechtsextremistische Objekte und Gaststätten waren im Berichtszeitraum zu verzeichnen, die nach bisherigem Stand der Ermittlungen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Es sind unterschiedliche Gruppen aktiv. Einerseits wird von reisenden, klandestinen und extremistischen Kleinstgruppen ausgegangen, die auch in der gesamtdeutschen linksextremistischen Szene aktiv und auch in Thüringen tätig geworden sind. Diese emanzipieren sich von den etwas älteren linksextremistischen Gruppierungen. Andererseits sind bei überregionalen Aktionen lokal ansässige Einzelpersonen vor Ort als Helfer tätig, um auszuspähen und nötige Informationen zu liefern. Während in der Vergangenheit Gewalt nur gegen Sachen verübt wurde, ist zunehmend festzustellen, dass die Hemmschwelle auch in diesem Bereich weiter sinkt und auch vor teils massiver Gewalt gegen Menschen nicht mehr zurückgeschreckt wird. Schwere Verletzungen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen. Für die ältere Generation von gewalttätigen Linksextremisten war es hingegen noch Konsens, Menschenleben nicht zu gefährden. Brandanschläge sind zunehmend eine bevorzugte Aktionsform der gewaltorientierten Linksextremisten. Die Militanz dient der Durchsetzung einer politischen Agenda. Die Aktionen sind dabei durch eine wenig komplexe Durchführung, eine leichte Umsetzung und einen schnellen Erfolg gekennzeichnet. Sie dienen als psychologisches Druckmittel auf den Staat und auf den politischen Gegner. In Thüringen kam es im Berichtszeitraum auch zu mehreren Resonanzstraftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, aus dem linksextremistischen Bereich im Zusammenhang mit der Räumung von Szeneobjekten in Berlin wie der „Liebig 34“ und der Festnahme sowie dem Prozess gegen eine Linksextremistin. Die Sachbeschädigungen bezogen sich zumeist auf Büros der AfD. Zu einem besonders schweren Landfriedensbruch kam es in Jena, als dort 14 Objekte mit Wurfgeschossen, Sprühfarbe und Pyrotechnik angegriffen wurden. Darüber hinaus waren Körperverletzungsdelikte mit teils massiver Gewaltausübung verbunden. Als Beispiel sei genannt der Überfall auf einen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene und seine schwangere Freundin oder auch der Überfall auf einen „Thor Steinar“-Laden in Erfurt, bei dem auch auf eine bereits am Boden liegende Verkäuferin massiv eingetreten wurde. Aber auch Überfälle auf ein einschlägig rechtsextremistisches Szenelokal in Eisenach, bei denen eine Linksextremistin in einer Führungsrolle verdächtigt wird, sind hier zu nennen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Laufendes Verfahren!) Sie steht zwischenzeitlich vor Gericht und wird von der Bundesanwaltschaft als Kopf einer kriminellen Vereinigung eingestuft, die den demokratischen Rechtsstaat bekämpft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission befasste sich im Berichtszeitraum auch mit Fragen der Spionageabwehr und wurde ausführlich über Spionageaktivitäten einzelner ausländischer Dienste in Deutschland unterrichtet. Hier erweitert sich der Fokus weg von der klassischen Spionage hin zu unlauterer Einflussnahme auf Meinungsbildung, mit dem Ziel der Spaltung der Gesellschaft und der Destabilisierung der Demokratie. Die Europäische Union und damit auch Deutschland stehen im besonderen Fokus russischer Nachrichtendienste, aber auch anderer Aktivitäten zur Destabilisierung. Neben analogen Versuchen der Spionage, beispielsweise in Forschungsinstituten, spielen zunehmend „Hack and Leak“-Operationen eine Rolle. Dem vermutlich staatlichen Cyberakteur APT-Ghostwriter zuzurechnende Akteure haben versucht, auch auf Accounts von Landtagsabgeordneten zuzugreifen, in weiteren Fällen auch auf solche von Bundestagsabgeordneten und deren Mitarbeiter. Das Amt für Verfassungsschutz informierte über Fälle von Spionage, die von China, Russland, dem Irak, Pakistan und dem Iran ausgegangen sind. Zudem wurde über entsprechende Versuche informiert, die in Syrien, der Türkei und Nordkorea ihren Ursprung haben. Dabei wurde deutlich, dass die Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste nicht allein aus den Zentralen der jeweiligen Dienste im Ausland oder diplomatischen Vertretungen in den Gaststädten heraus erfolgt, sondern verschiedenste zwischenstaatliche und private Einrichtungen aufgrund der durch sie vermittelnden Kontaktmöglichkeiten als Infrastrukturen für Spionageaktivitäten herangezogen werden. Über Kooperationen mit Hochschulen, aber auch durch Mitarbeiter in sensiblen Unternehmen wird versucht, Spionage zu betreiben und Informationen abzugreifen. Nicht zuletzt war auch ein großes in Erfurt ansässiges Unternehmen der IT-Branche Opfer eines Cyberangriffs mit einer Schadsoftware, wobei jedoch auch möglich ist, dass der Angriff eher der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist, was die Sache natürlich auch nicht besser macht. Durch Desinformation ausländischer Sender, wie zum Beispiel „Russia Today“, wird zudem in Bezug auf die Coronaviruspandemie oder auch den Angriffskrieg auf die Ukraine versucht, auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im September letzten Jahres fanden die Bundestagswahlen statt. Die Landesregierung nahm dies zum Anlass und informierte über den Verlauf des Wahlkampfs. Dominierend waren Sachbeschädigungen wie die Zerstörung und das Beschmieren von Wahlplakaten, aber auch Aufrufe aus der linksextremistischen Szene zur Störung von AfD ‑ Veranstaltungen. Zudem kam es zu einer Zunahme von Angriffen durch Ghostwriter mit dem Ziel der Einflussnahme auf das Wahlverhalten. Bei der Bundestagswahl verzeichnete die teilnehmende NPD als rechtsextremistische Partei keine nennenswerte Unterstützung. Mit einem Stimmenrückgang von 0,9 Prozentpunkten auf 0,3 Prozent der Zweitstimmen in Thüringen verbleibt sie weiter in der parteipolitischen Bedeutungslosigkeit. Die staatliche Teilfinanzierung der NPD wird dadurch auf nahezu null sinken. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die Parlamentarische Kontrollkommission im Rahmen ihrer Berichtspflicht nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes aber auch im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung über den Einsatz von V-Personen informiert. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2020 heißt es hierzu – ich zitiere –: „Die Koalition wird den mit dem Koalitionsvertrag 2014 begonnenen Reformprozess auf der Grundlage der damals formulierten Anerkennung ‚der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit‘ des Amtes für Verfassungsschutz fortsetzen. Dazu gehören insbesondere: Beibehaltung des Verzichts auf den Einsatz von V-Personen bei Fortbestehen der Möglichkeit von Ausnahmen im begründeten Einzelfall zum Zweck der Terrorismusbekämpfung durch Zustimmung des für Inneres zuständigen Kabinettsmitgliedes und des Ministerpräsidenten.“ Dieser politische Rahmen bedeutet, dass der Einsatz von V-Personen nur in eng begrenzten Fällen möglich ist und hat zur Folge, dass sich der Einsatz auf wenige Fälle beschränkte. Die Positionen der die Regierung tragenden Fraktionen und der oppositionellen CDU haben sich diesbezüglich nicht geändert. Während die CDU-Fraktion immer wieder darauf dringt, V-Personen als geeignetes nachrichtendienstliches Mittel in allen Phänomenbereichen einzusetzen, bleibt es in der Koalition bei dem weitestgehenden Verzicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende meiner Berichterstattung möchte ich mich bei meinen beiden Kommissionskollegen recht herzlich für ihr Engagement und ihr Mitwirken bedanken. Mein Dank geht zunächst an meine Abgeordnetenkollegin Dorothea Marx, ganz besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei Herrn Kollegen Dieter Hausold, der dem Landtag bekanntermaßen ja seit Herbst 2019 nicht mehr angehört, aber weiterhin die Aufgaben des Kommissionsvorsitzenden wahrnimmt. Herzlichen Dank noch mal dafür. (Beifall CDU, DIE LINKE) Die Arbeit – das möchte ich ausdrücklich betonen – war stets konstruktiv und auch von großer Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt. Danken möchten wir an dieser Stelle auch den Vertretern der Landesregierung, allen voran Ihnen, Herr Minister Maier, und Herrn Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, seinem Vertreter, Vizepräsident Derichs, sowie Herrn Geiken als Leiter der Stabsstelle Controlling für ihre Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bedanken möchte ich mich schließlich auch beim Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommissionsgeschäftsstelle, zudem bei den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die in verschiedenster Art und Weise die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützt haben. Und ich bedanke mich nach 59 Minuten und 8 Sekunden für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, DIE LINKE)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja auch Mitglied dieser verbliebenen Restkommission aus der vergangenen Legislaturperiode. Zu den Gründen, warum es noch nicht zu einer Neubildung einer neuen Kontrollkommission gekommen ist, hat der Kollege ausführlich Stellung genommen. Ich möchte noch mal auch verstärkt meinen Dank an die Mitwirkenden, an die Auskunftsverpflichteten richten, dass wir wirklich immer ausführlich Auskunft bekommen haben und es keinen Fall gegeben hat, bei dem wir eine erbetene Auskunft nicht bekommen hätten. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein elementarer Bestandteil unserer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung. Es ist aus Sicht der Sozialdemokratie auch sehr wichtig, dass der Verfassungsschutz als eigenständiges Amt erhalten bleibt. Es gibt immer wieder – und das wird vielleicht auch in der Diskussion wieder kommen – die Kritik daran, dass man ein solches Amt nicht bräuchte und dass eine solche Aufgabe, die dort wahrgenommen wird, den allgemeinen Polizeibehörden übertragen werden könnte oder sollte. Ich warne auch heute wieder vor dieser Idee, die vielleicht vor den Versäumnissen und Fehlern, die gerade beim NSU damals erheblich waren, verständlich sein mag. Aber wir haben tatsächlich eine parlamentarische Kontrolle, die ausgebaut, die sehr schlagkräftig ist, die auch einen Controller vorsieht, der das Amt selbst kontrolliert. All das hätten wir nicht, wenn in diesem Bereich die Tätigkeit bei den allgemeinen Polizeibehörden angesiedelt werden würde. Deswegen bin ich nach wie vor für nachrichtendienstliche Erhebungen, die für mich auch nicht in die Zivilgesellschaft gehören, weil wir da ein Gewaltmonopol des Staats zu beachten haben. Es kann nicht sein, dass man sagt, zivile Institutionen, die natürlich einen wichtigen Auftrag erfüllen beim Schutz der Verfassung, das möchte ich hier gar nicht kleinreden, und die sehr wichtige Beiträge leisten, auch in der Beobachtung und der Kommentierung und in der Verteidigung der Verfassung, aber was die nicht können und auch nicht dürfen, ist, selbst nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Da bin ich Juristin und Verfassungspatriotin und wirklich auch immer dafür, dass solche Dinge immer unter parlamentarischer und gesetzlicher Kontrolle stehen müssen. (Beifall CDU, SPD) Deswegen ist all das, was das Amt für Verfassungsschutz hier macht, auf einem gesetzlichen Boden, den wir hier zusammen geschaffen haben. V-Leute sind weitgehend eingegrenzt, um eben das zu verhindern, was wir damals mit Tino Brandt wirklich als abschreckendes Beispiel – bundesrepublikanisch berühmt geworden – zu beklagen hatten, dass es nicht sein kann, dass man also Strukturen stützt, die man eigentlich bekämpfen will, indem man gedungene Vertreter mit Geld honoriert, was sie dann vielleicht sogar – oder im Fall Tino Brandt gesichert – da reinstecken, um die Strukturen wieder zu stärken. Wir haben eine erhebliche Ausdehnung – das hat sich im Bericht, vom Kollegen Walk vorgetragen, auch manifestiert – in der zeitlichen Dauer und in der Vielfalt der Vorträge im rechtsextremen Bereich und wir haben – das ist auch richtig so – mittlerweile auch die AfD unter Beobachtung. Ich möchte auch hier noch mal auf die Diskussion von gestern zurückkommen. Also allein der Punkt, dass man die bisherige Gewaltenteilung infrage stellt und behauptet, unsere Gerichte wären nicht neutral und wären auch politisch beeinflusst und man möchte hier sozusagen Hand anlegen, hat für mich ein erneutes Beispiel dafür gegeben, wie wichtig es ist, auch die AfD in diesem Zusammenhang zu beobachten. (Beifall SPD) Denn das – die Gleichschaltung der Gerichte, die da offenbar gefordert wird – sind Dinge, die wir in Polen, die wir in Ungarn schon erlebt haben. Dazu gibt es mittlerweile einen Kommentar vom Europäischen Gerichtshof. So was brauchen wir in Thüringen nicht. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Scheindemo- kraten!) Deswegen hoffe ich, dass das Amt für Verfassungsschutz und der Präsident Kramer, dem ich auch ausdrücklich für seine scharfe Beobachtungsgabe und -bereitschaft danke, dass er gerade in diesem Bereich weiter aktiv ist – alles unter Gesetzesvorbehalt, alles unter parlamentarischer Kontrolle. Das hätten wir nicht, wenn wir diese Aufgabe irgendwo anders ansiedeln würden. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Abgeordneter Thrum, für das Wort „Scheindemokraten“ ermahne ich Sie. Ich rufe Herrn Abgeordneten Möller für die AfDFraktion auf.

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Stefan Möller AfD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zunächst mal muss ich eines sagen: Ich sehe gerade meine Redezeit von 8 Minuten und 9 Sekunden. Damit soll ich jetzt auf einen Bericht eingehen, der fast eine Stunde gedauert hat. Damit wird schon eins klar: Diese parlamentarische Auseinandersetzung mit diesem Bericht und auch mit dem Verfassungsschutz ist eine Farce, denn das ist überhaupt nicht möglich. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beifall AfD) Der Bericht selbst ist im Übrigen auch eine Farce. Er ist deswegen eine Farce, weil er eine Ansammlung von Belanglosigkeiten darstellt und um die wirklich heißen Themen einen Bogen macht. (Beifall AfD) Es fehlt vollkommen eine Auseinandersetzung mit dem Missbrauch des Verfassungsschutzes, einer unselbstständigen Abteilung des Innenministeriums. Der Innenminister ist ja schon geflüchtet, als ich die Rede begonnen habe, das passt wieder mal. Also es fehlt jeglicher Hinweis darauf. Es wäre eigentlich ganz einfach gewesen, es wäre sogar augenscheinlich gewesen, sich damit zu beschäftigen, weil das ja selbst beim Bericht dieser Kontrollkommission klarwerden musste. Es ist relativ einfach, selbst schwerste kriminelle Straftaten aus dem Bereich des linksextremen Spektrums zu finden. Und was hat man eigentlich bei Rechten gefunden? Die „Neue Stärke“ ist umgezogen. Wahnsinn, wahnsinnig spannend. Und was haben Sie gefunden, um die AfD als rechtsextremistisch zu diffamieren? Sie wäre angeblich vom „Flügel“ dominiert. Sie ist vom „Flügel“ dominiert; das wird immer noch behauptet, obwohl das Verwaltungsgericht Köln im März dieses Jahres gesagt hat, dass die entscheidenden Behauptungen zum „Flügel“ unbelegt und falsch sind, insbesondere die Behauptung, dass der „Flügel“ 7.000 Mitglieder hätte. (Beifall AfD) Und immer noch wird hier an diesem Pult das Märchen erzählt, dass die AfD Thüringen vom „Flügel“ dominiert wäre und deswegen als rechtsextremistisch beobachtet werden könnte. Ja, also ganz ehrlich, damit ist doch schon klar … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: War das der „Flügel“ Schnellroda?) Übrigens: Schnellroda liegt in Sachsen-Anhalt, sehr geehrte Dame. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, aber das waren Ihre Leute, das war der „Flügel“, der sich dort getroffen hat!) Dann lassen Sie mich vielleicht mal ganz kurz auf die Beobachtung meiner Partei eingehen. Da fehlen ein paar offensichtliche Angaben, zum Beispiel zu den politischen Ambitionen des Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer. Er hat sich, nachdem er die AfD zum Prüffall erklären ließ – öffentlichkeitswirksam, was rechtswidrig war, wir haben es gehört – gegen das Votum seines eigenen Hauses, seiner eigenen Abteilung – uns liegen entsprechende E-Mails vor, in denen ein Mitarbeiter, der Referatsleiter der Extremismus-Abteilung, schwere Vorwürfe gegenüber Herrn Kramer erhebt und gesagt hat: Es gibt keine Datenauswertung, die es erlaubt, die es gestattet, den Prüffall gegen die AfD auszurufen. Diese Erklärung wurde übrigens auch vom Controlling geteilt, was hier noch einmal mitgeteilt worden ist. Die findet sich aber nicht wieder im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Na, so was! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wo ist eigent- lich der Innenminister, damit er sich das mal anhört?) Der ist geflüchtet. Der Innenminister, der ist geflüchtet. Nach der Verkündung des Prüffalls im Lichte ungünstiger Wahlumfragen im Sommer 2018, nach der Verkündung des Verdachtsfalls – oh Wunder! – wenige Tage nach der Wiedereinsetzung von Bodo Ramelow und seiner Regierung im sechsten Wahlgang, nachdem er vorher durch eine parlamentarische Mehrheit abgewählt worden ist – es könnte sein, ja, das hört er auch nicht gern, dass das auch einen Zusammenhang hat –, dann im letzten Jahr die Ausrufung des Beobachtungsfalls zeitgleich mit der Kandidatur des Präsidenten des Verfassungsschutzes für ein Mandat, nämlich im neuen Bundestag. Das heißt, der Verfassungsschutzpräsident versucht, einen Konkurrenten, eine Konkurrenzpartei – die AfD – auszuschalten oder in ihrer Stärke zu schwächen, weil er nämlich selbst in den politischen Wettbewerb mit dieser Partei treten möchte. (Beifall AfD) (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Herr Rame- low, bleiben Sie bitte hier! Bitte!) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Jetzt wird wieder der Ältestenrat einberufen. Ja, ja, Skandal, Herr Höcke!)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete Höcke war hier und beschwert sich, weil ich den Ministerpräsidenten nicht dafür ermahnt habe, dass er „Arschloch“ gesagt hat. Ich mache das nach den Redebeiträgen. (Beifall AfD) Da ich jetzt unterbrochen wurde, mache ich das an der Stelle und ermahne Abgeordneten Ramelow, (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ich hab' das zu niemandem gesagt!) (Unruhe im Hause) Er hat das nicht gesagt, also. Dann gibt es jetzt den Antrag auf eine Ältestenratssitzung nach dem Redebeitrag. Herr Abgeordneter, Sie haben zunächst das Wort.

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Stefan Möller AfD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Na ja, ich habe ja nur noch 2 Minuten 50 Sekunden. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wie im Kin- dergarten hier! Das darf doch nicht wahr sein!) Vielleicht können Sie mir wenigstens noch kurz folgen. Ich denke, zur AfD-Verfolgung habe ich schon genug ausgeführt. Ich könnte jetzt noch eine Menge erzählen, auch zu den Einordnungen des Innenministers, der ja dem Haus im Grunde genommen vorsitzt, weil es ja eine unselbstständige Abteilung des Innenministeriums ist. Die Aussagen, insbesondere zu den Demos, die sich gegen die Lockdown-Politik gerichtet haben, sind im Grunde selbstoffenbarend gewesen. Es ist eine bestimmte Neigung bei Herrn Maier erkennbar, die sich natürlich auch in der Amtsführung im Verfassungsschutz wiederfindet. Die politischen Gegner der Landesregierung beispielsweise als „Querdenker“, als Coronaleugner, als Verschwörungsverbreiter zu bezeichnen, diese Unfähigkeit, die eigenen politischen Affekte im Griff zu haben, wirkt sich eben auch auf die Amtsführung aus und zeigt sich eben beispielsweise im Umgang mit der Opposition. Vielleicht lassen Sie mich noch auf zwei weitere Themen eingehen, die bei Ihnen im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission auch keine Bedeutung gefunden haben. Da wäre einerseits natürlich der Skandal um die vom Verfassungsschutz geführten Chatbots zu nennen. Also, wir haben gerade in der letzten Woche erfahren, dass der Verfassungsschutz hunderte Chatbots in den sozialen Medien unterhält, die dort Hass und Hetze sprühen, und dieser Hass und diese Hetze werden letzten Endes dann wiederum der Opposition, entweder der außerparlamentarischen oder der parlamentarischen Opposition, in die Schuhe geschoben. Das heißt, der Verfassungsschutz selbst hetzt mit, um dann wiederum sein Beobachtungsmandat damit zu begründen – ein Skandal sondergleichen; dazu findet sich im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission leider gar nichts. Offensichtlich hat es die Damen und Herren nicht interessiert. Das könnte natürlich auch damit zu tun haben, wer in dieser Kontrollkommission sitzt. Es heißt ja im Bericht der Kontrollkommission, es gäbe kein Kontrollvakuum. Aber, meine Damen und Herren, die Kontrollkommission muss zu Beginn jeder Legislaturperiode neu gewählt werden, das ist nicht geschehen. Wir wissen alle, warum. Die AfD-Fraktion hatte zunächst zwei Sitze dort zu besetzen, später nur noch einen Sitz. Sie hat insgesamt 23 Abgeordnete in 65 Wahlgängen zur Wahl gestellt; sie sind alle abgelehnt worden. Das rot-rot-grüne Lager hat gesagt: Wir werden keine Abgeordneten (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und mit welcher Begründung haben wir das abgelehnt?) der AfD wählen, weil die ja beobachtet werden. Das ist also ein Zirkelschluss: Weil wir beobachtet werden vom Verfassungsschutz, dürfen wir den Verfassungsschutz nicht kontrollieren. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war nie unsere Begründung, Herr Möller!) Ein ganz demokratischer Zirkelschluss, so nennt man das – ja. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Sie haben die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle vorsätzlich sabotiert. (Beifall AfD) Und Sie haben es nicht nur vorsätzlich sabotiert, Sie missbrauchen auch nach wie vor eine Übergangsregelung im Verfassungsschutzgesetz, die sagt: Übergangsweise kann die alte Kommission weiter die Kontrolle übernehmen. Aber eben nur übergangsweise, nicht für zweieinhalb Jahre, nicht für den Fall, dass die Kontrolle vorsätzlich sabotiert wird. Das ist nicht zulässig. Und letzten Endes degradiert sich die Parlamentarische Kontrollkommission natürlich dadurch auch ein Stückchen selbst. Sie nickt letzten Endes eigentlich nur noch ab, wenn Betroffene von Ausspitzelaktionen nicht über diese Ausspitzelaktion informiert werden, was im Übrigen rechtsstaatlich natürlich auch ein schwerer Fehler ist, weil so etwas normalerweise nur gegenüber Schwerstkriminellen aufgrund eines Richtervorbehalts möglich ist, hier aber Leute betroffen sind, die sich keine Straftat haben zuschulden kommen lassen. Das allein zeigt doch schon, dass Sie das nicht aufgegriffen haben, wie wenig ernst Sie Ihre Kontrollaufgabe wahrgenommen haben, wahrnehmen können, offensichtlich auch aus Gründen politischer Loyalität. Damit ist eigentlich alles gesagt, was es zu diesem Bericht zu sagen gibt. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Es gibt also im Rahmen der Geschäftsordnung einen Antrag. Ich muss darauf aufmerksam machen, unter § 12, was die Sitzung des Ältestenrats betrifft. Der Ältestenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn es drei Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangen. Landtagssitzungen müssen unterbrochen werden. Er ist beratungsfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die AfD-Fraktion hat zwei Mitglieder im Ältestenrat. Gibt es noch ein Mitglied im Ältestenrat, damit die Summe von drei gegeben ist und wir den einberufen können? Auf Verlangen von zwei Mitgliedern ist das nicht möglich. Das, sehe ich, ist nicht der Fall. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das glaube ich nicht! – Ein Novum!) So viel zur Akzeptanz der Geschäftsordnung, muss ich an der Stelle auch sagen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die hier länger Bestand hat als vielleicht manche Fraktionen oder Gruppen – das will ich an der Stelle auch sagen –, sie ist hier demokratisch im Parlament beschlossen worden. Ich denke, das sollte akzeptiert werden. Jetzt weise ich noch mal darauf hin – wahrscheinlich muss ich es an der Stelle machen –, dass die Präsidentin hier nicht umsonst eine Funktion für das Parlament ausübt, wo es auch Gepflogenheiten bzw. Regeln gibt, an die sich Abgeordnete auch zu halten haben, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Auch der Ministerpräsident!) wenn es um die Regelungen geht, die die Präsidentin hier aus der Geschäftsordnung heraus darstellt. Darauf will ich also auch noch mal aufmerksam machen. Die Frage, die geschäftsordnungsmäßig im Raum stand, die Wortwahl von einem Abgeordneten, werden wir natürlich prüfen lassen. Damit setzen wir in der Tagesordnung fort. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Bilay.

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Sascha Bilay Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, danke für den Bericht, aber es hätte auch schneller und kürzer gehen können, wenn im Bericht nicht Sachen wiederholt würden, die in Verfassungsschutzberichten schon gestanden haben oder die auch Medien schon berichtet hatten, oder wenn nicht einfach nur wiedergegeben worden wäre, was beispielsweise im Bereich „Rechtsextreme und Neonazis“ durch Antifa-Gruppen schon längst veröffentlicht worden ist, (Beifall DIE LINKE) dann hätten wir vielleicht auch mehr Zeit für andere Dinge gehabt. Immerhin haben Sie ja in Ihrem diesjährigen Bericht im Vergleich zu früheren weniger aus dem eigentlichen Verfassungsschutzbericht reproduziert – das ist ja schon mal ein Vorteil – und Sie haben diesmal auch nicht so stark die Zahlen – insbesondere zur PMK, also Politisch motivierte Kriminalitätsstatistik – noch mal wiedergegeben. Das sind ja ohnehin Zahlen, die auch der Verfassungsschutz regelmäßig nur vom Landeskriminalamt abschreibt. Was Sie allerdings hätten deutlicher machen können, wenn Sie schon seitenweise aus Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts vortragen, dann hätten Sie das also auch als Zitierhinweise kenntlich machen sollen. Es sitzen ja auch Studierende auf der Besuchertribüne, das lernt man im ersten Semester eines jeden Studiums, wie man ordentlich wissenschaftlich zitiert. (Beifall DIE LINKE) Was bei uns – das will ich der Ehrlichkeit halber auch mit vorausschicken – immer wieder auf Skepsis stößt, ist – das haben Sie an mehreren Stellen gesagt –, dass die Landesregierung die Kommission über die aus ihrer Sicht – aus Sicht der Landesregierung, des Verfassungsschutzes – relevanten Vorgänge unterrichtet hat. Das genügt uns ausdrücklich nicht, wenn der Verfassungsschutz unterrichtet, was aus Sicht des Verfassungsschutzes relevant für die Kommission ist, sondern wir würden uns wünschen, dass auch die Kommission ihre Rechte stärker einsetzt und wahrnimmt. Sie haben darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzeslage die Kommission beispielsweise ein Akteneinsichtsrecht, auch die Kontrollmöglichkeit in Räumlichkeiten des Verfassungsschutzes hat. Sie haben im Bericht zwar erwähnt, dass davon nicht Gebrauch gemacht wurde, aber aus unserer Sicht wäre es gut, wenn auch deutlich dargelegt würde, warum man darauf verzichtet hat. Allein zu glauben, dass der Verfassungsschutz gut und richtig arbeitet, lässt uns mit einer gewissen Skepsis zurück. Allerdings, was transparent geworden ist oder was in früheren Berichten deutlich hervorgehoben wurde – darauf sind Sie auch eingegangen –, sind bestimmte Maßnahmen nach dem G10-Gesetz, also Überwachung von Telekommunikation. Da haben Sie auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit oder das Rechtsinstrument besteht zu informieren, aber im Bericht enthalten war dieses Mal im Vergleich zu früheren Berichten keine einzige G10Maßnahme. Es ist jetzt nicht davon auszugehen, dass in den letzten zwei Jahren keine Maßnahmen stattgefunden haben. Von daher steht schon die Frage: Warum findet das dieses Mal im Bericht keine Erwähnung, obwohl es in früheren Berichten zumindest angerissen wurde? Da reicht es uns als Linke nicht, wenn einfach nur die Rechtslage wiedergegeben wird, dass eine Information hätte gegeben werden können, dann sollte auch transparent in der Öffentlichkeit in diesen jährlichen Berichten – oder in den zweijährlichen Berichten – darüber informiert werden, warum gegebenenfalls auf bestimmte Maßnahmen verzichtet wurde. Herr Walk, Sie haben ja erwähnt – zumindest am Anfang –, dass es aus Sicht der Kommission unzureichend ist, dass der Verfassungsschutz – er hat ja die Möglichkeit, Betroffene von nachrichtendienstlichen Maßnahmen bis zu sechs Monate oder darüber hinaus nicht zu informieren, muss dann die Kommission quasi um Erlaubnis bitten, dass dieses Unterbleiben des Informierens der Betroffenen verlängert wird. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass es mehrfach der Fall gewesen ist, dass die Begründung nicht ausreichend und schlüssig gewesen ist. Auch das war in früheren Jahren schon der Fall. Da weiß ich nicht, wie die Kommission dieses Problem abstellen will. Ich weiß nicht, warum der Verfassungsschutz das immer noch nicht hinbekommt. Entweder hofft man darauf, dass die Kommission das nicht mitkriegt oder es ist ein Systemfehler. Wenn es ein Systemfehler ist, dann darf die Kommission nicht nur darum bitten, dass dieses Problem künftig abgestellt wird, sondern sie muss mit Nachdruck darauf dringen, dass das Problem endlich beendet wird. (Beifall Abg. König-Preuss, DIE LINKE) Wenn Sie schon darauf hingewiesen haben, dass in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Bayerische Verfassungsschutzgesetz oder Teile davon für rechtswidrig erklärt hat, dann ist es zwar richtig, zu sagen, es betrifft die bayerische Landesregelung, aber es ist schon die Frage, welche Auswirkungen – und das hatten wir auch schon hier in diesem Plenarsaal, das hatten wir aber auch schon im Innenausschuss diskutiert; auch da ist die Debatte noch nicht abgeschlossen, weil das Ministerium noch prüft –, aus unserer Sicht zu kurz gesprungen, wenn gesagt wird, es ist grundsätzlich nicht auf Thüringen übertragbar, aber man muss mal schauen, welche Folgewirkungen das hat. Da gibt es einen konkreten Anhaltspunkt. Wir wissen das aus einer Anfrage der Linken, also meines Kollegen Dittes, dass allein im Jahr 2019 über 2.500 sogenannte stille SMS an zwei Personen in Thüringen verschickt wurden, womit man natürlich auch Bewegungsprofile generieren kann. Nun hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe gesagt, dass der Einsatz der „stillen SMS“ zur Ortung von Personen, zur Erstellung von Bewegungsprofilen ausdrücklich rechtswidrig/verfassungswidrig ist. Wenn das in Thüringen trotzdem stattgefunden hat, muss man eben schon deutlicher machen, welche Konsequenzen das Urteil aus Karlsruhe für Thüringen hat. Da reicht es aus unserer Sicht nicht, wenn Sie dann sagen: Sie begleiten die Arbeit der Landesregierung oder des Verfassungsschutzes in der Bund-Länder-Kommission. „Begleiten“ ist aus unserer Sicht zu kurz. Sie müssen tatsächlich eigene Akzente setzen. Und da wünschen wir uns mehr Arbeit von der Kommission. Herr Walk, ein erhebliches Problem, und das haben wir nicht nur im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Kriminalität“ jetzt in mehreren Sitzungen deutlich herausgearbeitet, zumindest Sie seitens der CDU-Fraktion waren ja anwesend, andere nicht, aber diese ständige Gleichsetzung von links und rechts zog sich auch in weiten Teilen des Berichts heute erst wieder durch und reflektiert offensichtlich auch die Arbeit des Verfassungsschutzes. Sie haben – ich habe die Seiten noch mal angeschaut – auf sieben Seiten über den Rechtsextremismus in Thüringen referiert, insbesondere mit Schwerpunkt auf Eisenach. Da reden wir über „Knockout 51“, da reden wir über „Atomwaffen Division Deutschland“, da reden wir über Bezüge von Neonazis zum Lübcke-Mörder usw., auf sieben Seiten, und dann sehr vage auf anderthalb Seiten über den Linksextremismus. Da geht es um eine Wohnbesetzungsszene in Berlin. Da geht es um mutmaßliche Gewalttäterrollen aus Leipzig, die aber in Bezug auf den Rechtsextremismus in Eisenach bekannt geworden sind, und das Verfahren läuft auch noch. Da hinkt aus unserer Sicht der Vergleich schon erheblich. Und wenn Sie meinen, es gibt eine Gleichsetzung von links und rechts, da weiß ich nicht, wo Sie das hernehmen. Auf diese Entwicklungen, die jetzt ... (Unruhe CDU) Doch, Sie haben gesagt, es gibt links- und rechtsextremistische Probleme in Thüringen und insbesondere auch mit Blick auf Eisenach. Das, was jetzt offenkundig – und das ist das Problem des Denkens, nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern das haben wir auch im Untersuchungsausschuss deutlich herausgearbeitet –, offensichtlich von vielen Verfassungsschutzbehörden geworden ist, ist doch, dass bei der PMK-Statistik politisch instrumentalisierte Zahlen, Statistiken auf Basis einer wissenschaftlich höchst umstrittenen Theorie zusammengetragen werden, um am Ende diese politischen Zahlen wieder zu nutzen, um durch Gesetzesänderungen weitere Grundrechtseingriffe rechtfertigen zu können. Diese Gleichsetzung von links und rechts ist aus unserer Sicht äußerst problematisch. Wenn Sie meinen, dass der Rechtsextremismus gleichzusetzen ist mit beispielsweise antifaschistischen Aktivitäten, die dazu geführt haben, in Eisenach die Strukturen aufzudecken, (Beifall DIE LINKE) dann ist das aus unserer Sicht ein falsches Denken. Liebe Kollegin Dorothea Marx, keiner von uns – und, ich glaube, auch nicht von den Grünen – hat jemals gefordert, geheimdienstliche Befugnisse des Verfassungsschutzes auf eine bürgerrechtsorientierte Landespolizei zu übertragen. Das ist nicht unsere Position. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aus guten Gründen gibt es keine Geheimpolizei. Wir legen auch Wert auf eine strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei. Was wir uns vorstellen, das ist eine andere Arbeit. Dazu haben wir entsprechende Vorschläge unterbreitet. Unser Dank gilt in diesem Bereich – um noch einmal auf Herrn Walk zurückzukommen – bei der Aufklärung des Rechtsextremismus, insbesondere in Thüringen, nicht dem Verfassungsschutz, sondern denjenigen Vereinen, Verbänden, Organisationen, insbesondere den antifaschistischen Organisationen, die aus eigener Kraft – ohne nachrichtendienstliche Mittel – genau diese Strukturen in Thüringen aufgedeckt haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Das Wort für die CDU-Fraktion erhält nun Herr Abgeordneter Walk. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich verzichte.) Das stand auf meinem Zettel, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Marx. Danke schön. Bitte, Sie haben das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch mal kurz ausdrücklich klarstellen, dass in diesem Bericht eine Gleichsetzung von Rechtsextremismus und Linksextremismus gerade nicht passiert ist, sondern dass Herr Walk ausführlich vorgetragen und vorgelesen hat, dass der Schwerpunkt von politischer Gewalt hier in Thüringen eindeutig beim Rechtsextremismus liegt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das steht dort nicht drin!) Doch, das hat er gesagt und das steht da drin. Diese Gleichsetzung, das wird immer wieder behauptet, dass das einfach … Aber das ist so nicht. Der Schwerpunkt, auch der Arbeit des Amts liegt da, wovon die meiste Bedrohung ausgeht, und das ist in Thüringen ganz klar der Rechtsextremismus. Das möchte ich hier einfach noch einmal eindeutig sagen. (Beifall SPD)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Abgeordnete König-Preuss, Sie haben das Wort, 50 Sekunden.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich muss da explizit widersprechen. Wenn Sie sich den Bericht, den Herr Walk gerade hier vorgetragen hat, noch einmal anhören oder auch durchlesen – dort steht zu Nazis drin: Sie haben Immobilien, sie machen Liederabende, dann treffen sie sich und dann gibt es „Knockout“, „Combat 18“ und noch so ein paar andere Gruppen, ach – und eine neue Partei. Der wurde übrigens eine Immobilie genommen. Wenn Sie sich anschauen, was zu links drinsteht, dann wird über Gewaltstraftaten links berichtet, da wird über Brandanschläge berichtet, zu denen noch überhaupt keine entsprechenden Beweise, Belege oder Ähnliches mehr vorhanden sind. Was in diesem 30-seitigen Bericht der kontrollierenden Organisation nicht berichtet wird: Es gibt kein Wort zum Herrenberg und zu dem Übergriff auf drei Menschen – drei geflüchtete Menschen –, die hätten tot sein können. Es gibt kein Wort zur Staatskanzlei und zu dem Übergriff auf ca. 15 Jugendliche und junge Erwachsene. Es gibt kein Wort zu dem Übergriff auf Geflüchtete in der Straßenbahn, es gibt kein Wort zu zweieinhalbtausend Straftaten rechts, die in dem Berichtszeitraum, um den es hier geht, hätten erwähnt, kritisiert, dargestellt und eingeordnet werden müssen. Das haben Sie nicht gemacht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6298 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6353 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung wird gewünscht. Für die Fraktion Die Linke, Herr Abgeordneter Hande.

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Ronald Hande Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann und möchte das an der Stelle relativ kurz halten. Wie Sie wissen, haben wir seit geraumer Zeit ein Coronasondervermögen hier in Thüringen. Mit diesem Coronasondervermögen haben wir ein sehr probates Mittel der schnellen und direkten Hilfe für Menschen, Unternehmen, Institutionen in Thüringen, mit dem wir meiner Meinung nach in den vergangenen Monaten, eigentlich schon Jahren, sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Ich erinnere daran, der Wirtschaftsplan zu dem Sondervermögen, der wird im HuFA beraten, er wird mit der Landesregierung gemeinsam beraten und dann im Konsens mit Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss jedes Mal angepasst, ist damit sehr flexibel, und eine entsprechende parlamentarische Kontrolle besteht. Dieses Sondervermögen möchten wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erweitern und damit – gestern haben wir das in zahlreichen Aktuellen Stunden sehr intensiv debattiert – auch dazu nutzen, die aktuellen Folgen des Krieges und der Energiekrise für die Menschen in Thüringen entsprechend in einer gewissen Form und dem gegebenen Rahmen abzufedern. Das bisherige Coronasondervermögen soll dieses Jahr auslaufen, die verbleibenden Mittel, die keine Verwendung fanden, entsprechend in den Kernhaushalt überführt werden. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Sondervermögen in seiner Zweckbestimmung – wie gesagt – auch gegen die Folgen der Energiekrise verwenden, zusätzlich zu den Folgen der Coronapandemie, und die Laufzeit auf das Jahr 2023, also um ein Jahr, erweitern. Ich freue mich jetzt auf die Diskussion dazu und werde in meinem Redebeitrag dann noch weiter dazu ausführen. Danke sehr! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf in Tagesordnungspunkt 7 a die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Diese Festlegung gilt für den Tagesordnungspunkt 7 b nicht. Das nur zur Erinnerung. Wir beginnen deshalb mit den ersten Beratungen, zu denen ich hiermit die gemeinsame Aussprache eröffne. Zunächst hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion das Wort.

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Janine Merz SPD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, in diesen Tagen kursieren – und wir haben gestern viel darüber debattiert – viele – nicht nur Richtung Bund, sondern auch adressiert an den Freistaat – Forderungen und Vorschläge nach schnellen Hilfen zur Abmilderung der Energiekrise. Große Forderungspakete werden auf den Tisch gelegt. Bisher fehlte es aber oft an konkreten Umsetzungsvorschlägen. Gern wird auf den aktuell in der Beratung befindlichen Landeshaushalt 2023 verwiesen, aber hier sollte doch jedem bewusst sein, dieser kann frühestens am 1. Januar in Kraft treten, und erst dann könnte auch das Geld fließen. Als schnelle Lösungsoption fällt dieser Punkt daher weg. Forderungen nach überplanmäßigen Ausgaben fallen aus haushaltsrechtlichen Gründen auch weg. Jede über- und außerplanmäßige Ausgabe über vier Millionen, die keiner rechtlichen Ermächtigung oder Verpflichtung unterliegt, verlangt einen Nachtragshaushalt, und dafür sehe ich aktuell in diesem Haus keine ausreichende Verhandlungsbereitschaft, die ein solches Verfahren auch zügig zu einem Abschluss bringen würde. (Beifall SPD) Wir von Rot-Rot-Grün wollen ganz konkret die noch verfügbaren Mittel aus dem Coronasondervermögen nutzen, um zielgerichtet und vor allem schnell insbesondere einkommensschwache Familien und Menschen zu entlasten. Eine Erweiterung des Sondervermögens, wenn es zügig vollzogen wird, hätte den Vorteil, dass direkt noch im laufenden Haushaltsjahr schnell auf das Geld zugegriffen werden könnte. Etwas über 90 Millionen Euro waren zur letzten Quartalsmeldung im Sondervermögen nicht verausgabt. Diese Summe wird sich zugegebenermaßen noch etwas reduzieren, da Mittel teilweise zweckgebunden sind. Gleichzeitig muss für die bevorstehende Herbst- und Winterzeit weiterhin eine grundlegende finanzielle Vorsorge für Coronaschutzmaßnahmen getroffen werden. Ich denke hier insbesondere an Tests an den Schulen. Trotzdem sollten in der aktuellen Situation auch alle anderen zur Verfügung stehenden Spielräume genutzt werden. Neben dem bereits im Haushaltsgesetz 2022 existierenden Bürgschaftsrahmen in Höhe von etwa 660 Millionen Euro, speziell auch für Unternehmen und soziale Träger, ist die Umwidmung des Sondervermögens ein Baustein, mit dem das Land jetzt schnell Unterstützung leisten kann. Sehr geehrte Damen und Herren, die teilweise Umwidmung des Sondervermögens soll sich in einem klaren Rahmen bewegen. Das sieht unser Gesetzentwurf vor. Ein revolvierender Charakter, der eine dauerhafte Veranlagung des Sondervermögens implizieren würde, ist nicht angedacht. Stattdessen wird eine begrenzte Laufzeitverlängerung vorgesehen und die Zweckbindung um Hilfen in der Energiekrise erweitert. Der enge Rahmen und die begrenzte Verfügbarkeit der Mittel erfordern aus unserer Sicht auch eine klare Prioritätensetzung. Es gilt, sich besonders auf konsumtive Härten zu beschränken. Thüringerinnen und Thüringer, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, stehen hier mit an erster Stelle. Weitere Hilfen, zum Beispiel für KMUs, soziale Einrichtungen oder Kommunen könnten darüber hinaus geleistet werden. Nach unserem Vorschlag zur Erweiterung des Coronahilfefonds ist nun auch die CDU aufgewacht und hat einen eigenen Vorschlag für eine Neuausrichtung des Sondervermögens vorgelegt, und das, obwohl Herr Kollege Voigt nach einem Bericht des MDR vom 11. September dieses Jahres noch forderte, dass entsprechende Hilfen im Haushalt abgebildet werden müssen und nicht in irgendwelche Sondervermögen ausgelagert werden sollten. Die Zeiten und mit ihr die Meinungen ändern sich zum Glück schnell oder manchmal zum Glück. Noch am 14. September wurde der Vorschlag der Koalitionsfraktionen als Schnellschuss abgetan, nur um gestern eine Stunde vor Beginn der Plenarsitzung doch mit einem eigenen Vorschlag um die Ecke zu biegen. Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU, ich bin da sehr entspannt, denn am Ende hat unser Vorschlag offenbar zu einem Umdenken in Ihren Reihen geführt. Es ist nicht die Zeit für politische Spielchen. Unser Vorschlag für die Umwidmung des Sondervermögens entstand mit dem Ziel, durch den Freistaat schnelle Hilfen für seine Bürgerinnen und Bürger, für seine Unternehmen und für die vielen Einrichtungen und Initiativen in unserem Land zur Verfügung zu stellen. Wenn sich die CDU diesem Vorschlag anschließen möchte und gleichzeitig weitere Verbesserungen einbringt, dann ist das aus unserer Sicht gut und wir sprechen gern dazu. Wir können Ihrem Vorschlag grundsätzlich zustimmen, denn er greift unsere Intentionen auf und erweitert sie sinnvoll. Das ist gut für Thüringen und dem werden wir uns nicht verwehren. Einzig die im CDU-Entwurf vorgesehene prozentuale Vorfestlegung der Mittelaufteilung auf Coronamaßnahmen und Energiepreishilfen halten wir mit Blick auf die bestehende Mittelzusammensetzung und den Vollzug des neu zu erstellenden Wirtschaftsplans für nicht umsetzbar. Hier regen wir an, diesen Passus zu streichen. Wir plädieren weiterhin dafür, einen Beschluss eben auch zügig herbeizuführen und nicht weitere Sonderrunden zu drehen, nur damit man in den Haushaltsberatungen vielleicht noch zusätzliche Spielwiesen hat, denn dafür – und da, denke ich, sind wir uns hier einig – haben die Menschen und Unternehmen in diesem Land keine Zeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Kießling das Wort.

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Olaf Kießling AfD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, ich will vielleicht noch kurz ein paar einleitende Worte sagen, damit die Zuschauer auch mal wissen, worum es eigentlich geht. Denn das Thüringer Sondervermögen soll eine Neuauflage erleben, wir haben es kurz gerade schon gehört. Bisher ist das sogenannte Sondervermögen leider negativer Art, weil entsprechende Kredite aufgenommen worden sind. Aufgrund der politisch gewollten Coronazwangsmaßnahmen wurden die Wirtschaft und die Bürger leider geschädigt, was zum Anlass genommen wurde, auf Kosten der Steuerzahler Schulden zu machen. Dieses Thüringer Sondervermögen soll laut Gesetz zum 21.12.2022 auslaufen. Doch nun wurde die nächste Krise politisch produziert und wieder werden Wirtschaft und Verbraucher geschädigt und wieder ist geplant, ein Sondervermögen aufzulegen. Jedoch soll dieses nun mit dem bestehenden Thüringer Coronasondervermögen verknüpft werden. Auch sind wieder Hilfen von EU und Bund im Rahmen der Energiekrise angekündigt worden. Deutschland als Motor Europas und größter Nettozahler der EU mit zum Beispiel über 33,56 Milliarden in 2021 hat von der EU die Erlaubnis erhalten, in 2021 25,6 Milliarden Euro von seinem Geld aus dem Hilfsfonds der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität wieder zurückzuerhalten in Form von Zuschüssen und Darlehen für Investitionen von mindestens 37 Prozent der Mittel in Klimaschutzmaßnahmen und mindestens 20 Prozent in Digitalisierung. Das finden wir doch alle prima! Nur mal so noch zur Info: Wie gesagt, im Jahr 2020 war Deutschland im Coronakrisenjahr mit 28,1 Milliarden Euro mit Zahlungen an die EU dabei. Für die nächste hausgemachte Energiekrise im Jahr 2022 wird es dieses Mal von der EU statt Geld eine klare Ansage geben. Dieses Mal schreibt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten verbindliche Hilfsmaßnahmen in einem 41-seitigen Forderungsentwurf vor – der ist leider noch nicht durch. Verlangt wird von den Regierungen unter anderem, Übergewinne günstiger von Kraftwerken abschöpfen zu müssen – wir hatten gestern dazu die Debatte gehabt –, um mit den Erlösen Haushalte und Firmen zu entlasten, denen die Energiekosten zu schaffen machen. In dem Entwurf werden wichtige Zielmarken und Grenzwerte durch ein X ersetzt, weil es hier noch keine Einigung gibt. Klar ist aber auch, dass die EU diesmal statt auf Geld und Empfehlungen auf harte Vorschriften setzt. Zusätzlich will die EU einen Solidarbeitrag von Öl-, Gas- und Kohlekonzernen erheben, welche bereits jetzt hohe Beschaffungskosten haben, um dann die Hilfsprogramme für Bürger und Industriestaaten mit entsprechenden Branchen, die mit hohem Energieverbrauch belastet sind, auflegen zu können. Für Thüringen bedeutet das nun, dass wir diese Krise zum großen Teil leider mithilfe des Bundes selbst bewältigen müssen. Jedoch sind hier immer noch ein paar gesetzliche Regelungen einzuhalten. Eine davon ist beispielsweise das Haushaltsgrundsätzegesetz. Dort sagt uns § 8, Vollständigkeit und Einheit: „Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr […] zu erwartenden Einnahmen, […] zu leistenden Ausgaben und […] voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen.“ Gemäß § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz: „Im Finanzplan sind die vorgesehenen Investitionsschwerpunkte zu erläutern und zu begründen.“ Das hatten wir im Sondervermögen teilweise leider nicht gehabt. Ich denke da an die Beschaffung von Waffen und Sonnenschutzrollos im Rahmen des Coronasondervermögens, was gar nicht geht. Doch was lesen wir im Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfondsgesetz in § 4 Abs. 2? Dort heißt es: „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Freistaats Thüringen, seinen Rechten und Verbindlichkeiten zu trennen. Für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet der Freistaat Thüringen.“ Hier erfolgt also entgegen dem Haushaltsgrundsätzegesetz nicht ein Haushaltsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Freistaats. Mit einem ausgelagerten Sondervermögen wird man auch nicht dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und ‑ klarheit gerecht. Auch wenn hier mehr Flexibilität versprochen wird – die Vorrednerin hat es ja gerade gesagt –, haftet danach der Freistaat in Gänze, jedoch dürfen nur wenige im Detail entscheiden, hier in dem Fall der Haushaltsausschuss. Auch ist die Haushaltsaufstellung als Königsdisziplin eigentlich dem Parlament vorbehalten, also hier dem ganzen Rund, und nicht nur dem HuFA allein, denn gemäß § 6 Haushaltsgrundsätzegesetz sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, doch diese haben wir bisher in der Mehrzahl der Fälle leider vermisst. Hier wird mit Millionen von Steuergeldern jongliert, ohne dass weder in jedem Einzelfall eine entsprechende Untersuchung angestellt, noch das Parlament in Gänze mit diesem Gesetz in Verbindung gebracht bzw. dort entsprechend unterrichtet wird und mitentscheiden kann. Das Parlament hat auch ein Kontrollrecht gegenüber der Regierung, gerade wenn es hier um Sondermaßnahmen geht. Hier sollte das Parlament gerade auch wissen, ob die angesetzten Maßnahmen, die mit Millionen von Steuermitteln hinterlegt werden, auch die Wirksamkeit entfalten, die angedacht ist. Im Sinne der Bürger und der Thüringer Wirtschaft ist es angebracht, dass der Bericht auch direkt hier im Parlament erfolgt. Auch der Thüringer Rechnungshof kam bei seiner Prüfung des Coronasondervermögens mehrfach zu der Feststellung, dass der Etat zu oberflächlich geplant wurde. Wir hatten auch gerade gehört, es ist noch Geld übrig im Sondervermögen. Wir können es uns als Gesetzgeber in dieser weiteren Krise aber eben nicht erlauben, am Bedarf vorbei, nicht zielgerichtet zu planen. Hilfen, wie in § 2 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion in Drucksache 7/6353 beschrieben, sind mit Sicherheit gut und notwendig. Da gehen wir als AfD-Fraktion auch gern mit, diese Ziele zu unterstützen. Hier bedarf es jedoch zwingend noch weiterer Beratungen. Die Hilfen, die die CDU dort beschrieben hat, können auch ganz regulär über den Haushalt abgebildet werden. Wie gesagt, wir hatten bereits beschlossen, dass gemäß § 9 mit Ablauf des 31.12.2022 das Sondervermögen als aufgelöst gilt und die Reste entsprechend in den Landeshaushalt überführt werden. Da können wir auch die Hilfen im Rahmen der Energiekrise direkt in den Haushalt integrieren. Wir sind ja gerade dabei, den Haushalt 2023 zu beraten. Die rot-rot-grünen Fraktionen gehen in Drucksache 7/6298 mit der Änderung der Jahreszahl in § 9 auf das Jahr 2023 davon aus, dass die Krisen zum Jahresende dann auch überwunden sind. Die CDU-Fraktion hingegen sagt in ihrem Entwurf, dass der 31.12.2024 das Unterstützungsende und somit auch das Ende für die Krise sein soll, was nach unserer Meinung großzügig geplant ist. Bei den nachgelagerten Auswirkungen der Krise gehen wir davon aus, dass es wohl realistischer erscheint. Als unrealistisch zu hinterfragen gilt der Vorschlag der CDU-Fraktion bezüglich der Aufteilung in § 2 Abs. 4, die 85 vom Hundert für die Energiekrise und die 15 vom Hundert für die Coronapandemiehilfen. Mein Vorredner hat auch gerade diesen Punkt bemängelt. Auch der Vorschlag zur weiteren Mittelzuführung in § 5 des Gesetzentwurfs ist aktuell in Summe nicht beziffert, was eventuell auch in einer Ausschussberatung zu ermitteln wäre, was die CDU-Fraktion da an zusätzlichen Mitteln aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen überführen will. Generell unterstützen wir als AfD-Fraktion unsere Bürger und auch die Wirtschaft mit entsprechenden Programmen, jedoch bedarf es aus unserer und gesetzlicher Sicht eben nicht wieder eines extra Sondervermögens und wir appellieren hier, das im normalen Haushalt mit zu behandeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuhörer am Livestream, die aktuellen Belastungen für die Menschen sind erheblich, die Lage ist durchaus dramatisch, viele Leute sind von der Sorge getrieben, wie man durch den Winter kommt, nicht nur, ob es tatsächlich warm bleibt, sondern auch, wie man die immensen Kostenbelastungen zu schultern versucht. Hinzu kommt die große Ungewissheit, wie lange diese Krise fortdauert. Im großen Maße ist die Volksseele verunsichert und 50 Prozent allen Denkens ist Zuversicht, ist Glaube in die Zukunft, und der ist nachhaltig gestört. Insofern ist es mehr als höchste Zeit, hier auch unkonventionell und vor allem schnell zu helfen, und unter dieser Überschrift steht diese Debatte. Ich möchte aber neben dem, was gerade auch Kollegin Merz sagte, dass wir natürlich die Menschen im Fokus haben, die Sorge haben, ihre Rechnungen nicht bezahlen zu können, und damit meine ich vor allen Dingen die Mittelschicht. Das sind diejenigen, die bis jetzt gut durchs Leben gekommen sind, aber Belastungen von teilweise 2.000 Euro mehr für eine Gasrechnung im Jahr und die Hälfte davon noch mal als Stromrechnung brauchen nicht nur deren Einkommen auf, sondern gehen sogar an das Angesparte. Aber eins ist auch wichtig – und deshalb müssen wir hier sehr konkret und sehr schnell sein –, und das ist wirklich aktive und schnelle Hilfe für mittelständische Unternehmen, denn dort sind die Leute von zwei Seiten betroffen: nämlich die große Sorge um ihre Arbeitsplätze. Die bekommen die Diskussion mit, die der Unternehmer, die Unternehmerin führt, über den Fortbestand der Unternehmen, beispielsweise bei Bäckereien – wir haben das alles diskutiert, Eschenbach –, all das verunsichert die Leute in der Hoffnung, ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren, ihn über diesen Winter und vielleicht den nächsten zu behalten. Insofern sollten wir bei all den Diskussionen den Mittelstand ganz klar im Fokus haben. Umso wichtiger ist es jetzt, ganz schnell von Politik für Politik Vertrauen zu schaffen und ein Zeichen zu setzen. Es ist oft gesagt worden, das Zeichen seinerseits 2008 bei der Finanzkrise, als sich die damalige Bundeskanzlerin hinstellte und sagte: Die Einlagen sind sicher. Ein solches Zeichen, ein solches Symbol brauchen wir wieder. (Beifall Abg. Bühl, CDU) Drei Jahre später hat sie die AKWs abgeknapst. Also auch da immer vorsichtig. Ein solches Zeichen brauchen wir wieder, um zu sagen, okay, wir kommen durch die Krise, gemeinsam. Wir stehen an eurer Seite bei der Bezahlung der Rechnungen, bei dem Erhalt der Unternehmen. Insofern ist die Landesregierung mehr als gefordert, dieses Zeichen auch zu geben und es auch nicht in komplizierten parlamentarischen Verfahren zu durchwässern. Jetzt kommen wir zu der eigentlichen Vorlage. Die beiden Gesetzentwürfe von Rot-Rot-Grün und auch der CDU können diesen Anspruch nur bedingt erfüllen. Ich kann nachvollziehen, dass man jetzt sehr darum ringt, möglichst schnell und sehr konkret Unternehmen zur Seite zu stehen. Aber es werden hier durch das Sondervermögen Maßnahmen vorgeschlagen – wir wissen alle, was Sondervermögen heißt, es ist nichts anderes als dann auch eine teilweise kreditfinanzierte Verschuldung –, die sehr ungenau sind. Wir sind nicht ganz sicher, wie viel Geld tatsächlich noch in diesem sogenannten Sondervermögen ist. Wir wissen nicht, wie viel Zugriff von den ursprünglich gewidmeten Titeln schon geplant ist, also was ist wirklich die Verteilmasse? Ich bin bei manchen Diskussionen völlig bei mir, dass wir jetzt nicht weiter unnötig in eine längst nicht mehr in diesem Maße gefährliche Pandemie investieren, dass wir im Herbst wieder unsinnig Tests machen – anlasslos –, dass wir Impfzentren hochfahren bei Impfbereitschaft, die auch über niedergelassene Praxen abgewickelt werden kann. Also das Geld sollte schon auch da liegenbleiben, sollte einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden, und die sinnvollste ist, jetzt tatsächlich gegen die Krise zu agieren und den Krisenbedrohten zu helfen. Aber dieser Schnellschuss, der soll ja noch weitergehen – mit Sondersitzungen und binnen zwei Tagen erste und zweite Beratung für einen sehr großen Haushaltsvolumentitel. Dieser Schnellschuss dieser Gesetzeslage im Schweinsgalopp wird nur bedingt helfen. Deshalb unser Vorschlag, den wir hier gern noch mal erneuern: Außerplanmäßige Ausgaben, die sind auch in einem Volumen über 4 Millionen Euro möglich, es muss klar begründet werden, warum diese Ausgaben notwendig sind, unabweisbar und dringlich, dass sie eben keinen Zeitaufschub bringen, um einen Nachtragshaushalt zu stellen. (Zwischenruf aus dem Hause) Der Kollege fragt gerade, wo sie herkommen sollen. Wir verteidigen nach wie vor die Rücklagen dieses Landes und werden die auch weiter verteidigen. Damit wir genau aus diesen Rücklagen diese Gelder bedienen können. Dafür kann ich bei den in Not geratenen Krankenhäusern Hilfe leisten. Ich kann Hilfe leisten bei Unternehmen, die in Not geraten, die einen immensen Energiebedarf haben und eben wie Eschenbach davor stehen, ihr Unternehmen zu schließen. All das sind unabweisbare Dinge, die dringlich sind und wo wir, wenn wir nach dem Winter noch eine mittelständische Unternehmenskultur und -landschaft in Thüringen haben wollen, schnell und rasch helfen sollen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir bis zum Jahresende in einem geordneten Verfahren Hilfeleistungen planen und vor allem gewähren, nachdem wir rechtssichere Richtlinien aufgestellt haben. Und ich bleibe dabei, die Sondervermögen, ob sie dann „Corona“ oder „Energie“ heißen, sollten nicht verlängert werden, sondern wie geplant Ende des Jahres in dem normalen Haushalt aufgehen, damit wir hier ab dem Jahr 2023 nach den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und wahrheit transparent in ‑ einem geordneten Haushaltsverfahren helfen können. Wir haben vorgeschlagen, hier einen eigenen Haushaltstitel zu begründen. Zunächst hatten wir von 200 Millionen Euro geredet. Ich will jetzt gar nicht der inflationären Ausweitung zu Hilfe reden. Wir hatten gesagt: mindestens. Ich denke, wir sollten da tatsächlich eine große Summe zur Verfügung stellen, aber trotzdem sehr genau schauen, wie wir sie ausgeben. Ich komme zurück auf die Haushaltsdebatte, die wir in der nächsten Woche noch führen. Wir plädieren nach wie vor dafür, den Haushalt auf knapp über 12 Milliarden Euro zu reduzieren und die Rücklage, die jetzt im normalen Haushalt untergeht, tatsächlich für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das wären 640 Millionen Euro. Ich denke, das wird in der nächsten Zeit zu diskutieren sein. Noch mal zurück, das Land muss jetzt schnell und unbürokratisch ein klares Zeichen setzen. Wir stehen an der Seite der von der Preisexplosion bei Gas und Strom betroffenen Bürger, Unternehmen dieses Landes. Alle, die betroffen sind, brauchen dort unsere Hilfe und deshalb brauchen wir etwas, was wirklich wirkt – keine Schnellschüsse. Gern diskutieren wir die Gesetzentwürfe im Ausschuss. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Der Ältestenrat hat sich verständigt, dass wir gegen 11.00 Uhr und 16.00 Uhr die Lüftungspausen machen. Das werden wir jetzt tun. Wir gehen also in die Lüftungspause bis 11.25 Uhr. Danach erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist 11.25 Uhr und wir setzen fort in der Beratung zu Tagesordnungspunkt 7. Wir begrüßen auch die Gäste auf der Tribüne: A warm welcome to the guests! Wir befinden uns in Tagesordnungspunkt 7 – damit Sie dem auch folgen können – und diskutieren über das Zweite Gesetz zur Änderung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes. Es geht dabei um die Ausweitung auf die momentane Energiekrise und die Verwendung der Gelder dafür. Als Nächster erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Wir haben gestern in aller Breite und Tiefe im Rahmen mehrerer Aktueller Stunden die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hier im Plenum diskutiert. Insbesondere die stark angestiegenen Energiepreise führen zu Verwerfungen in der Thüringer Wirtschaft, aber auch zu Not- und Mangelsituationen in vielen anderen Bereichen der Thüringer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wurden von nahezu allen Vertretern Hilfen durch das Land in Ergänzung zu Bundeshilfen gewünscht, bereits mit mehr oder weniger klaren Vorstellungen hierzu unterlegt. Ebenso hat der gestrige parlamentarische Abend des Thüringer Handwerks die Dringlichkeit unseres Handelns aufgezeigt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land zu entlasten und besonders begrüße ich das klare Bekenntnis des Bundes, die Wirtschaftshilfen wie angekündigt zu erweitern und vollständig zu finanzieren. Wir sehen durchaus die Mitverantwortung des Landes Thüringen, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten. Ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen übrigen Aufgaben in unserem Haushalt können wir einen solchen Beitrag allerdings nur leisten, wenn eine Verständigung über die Höhe einer tragbaren Länderbelastung erfolgt und es zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung der Länder durch den Bund kommt. Punkte, die einer gemeinsamen Klärung unterzogen werden müssen, sind hierbei sicherlich die Regionalisierungsmittel, das Wohngeld, die Krankenhausfinanzierung oder die flüchtlingsbezogenen Kosten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund liegen uns zu diesem Thema die Anträge der regierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot-Grün und der CDU vor. Ziel beider Anträge ist es, das vorhandene Sondervermögen „Corona“ auch für die Bewältigung der aktuellen Krise zu öffnen. Die derzeit noch im Sondervermögen vorhandenen Mittel – wir gehen mit Stand von heute davon aus, dass noch rund 90 Millionen Euro im Sondervermögen vorhanden sind, von denen allerdings rund 30 Millionen Euro zweckgebunden liegen – von rund 60 Millionen Euro können somit kurzfristig für direkte Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Wie auch bisher obliegt dem Haushalts- und Finanzausschuss auch zukünftig die Kontrolle über diese Mittel, über den noch anzupassenden Wirtschaftsplan. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir zwischenzeitlich das Gefühl haben, dass die Coronakrise bewältigt sein könnte, trügt der Schein. Mit der Öffnung des Coronasondervermögens sollen aber auch in Zukunft noch Maßnahmen der originären Coronahilfe ermöglicht bleiben. Wir möchten gern die weitere inhaltliche Debatte hier im Haus führen und hoffen, dass wir unseren Gesetzesvorschlag auch entsprechend abstimmen können. Erlauben Sie mir noch zwei Anmerkungen zu meinen Vorrednern. Herr Kießling führte aus, dass sich auch der Rechnungshof kritisch zu dem Sondervermögen „Corona“ geäußert hat. Na ja, wie sollte er es auch anders machen? In einer Phase, zu der wir keine Blaupause hatten, wie wir eine solche Pandemie auch wirtschaftlich, finanziell zu bewältigen hatten, fehlte uns schlicht und ergreifend das Wissen. Das heißt, im Bild gesprochen haben wir am offenen Herzen operiert und ich muss sagen, der Patient hat es überlebt, es geht ihm verhältnismäßig gut und ich bin froh darüber, dass wir diesen Weg eingeschlagen und auch so weit geschafft haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kemmerich, Alarmismus in allen Ehren, aber der hilft uns hier kein bisschen weiter. Dieses ständige Heraufbeschwören, wie schlimm alles noch werden wird, hilft uns in der Situation nicht weiter. (Unruhe Gruppe der FDP) Ich würde mir einfach an dieser Stelle wünschen, dass Sie ein klein bisschen mehr Optimismus ausstrahlen können, aber vielleicht liegt es in der Natur der Sache, dass Sie das nicht können. Sie fordern an dieser Stelle schnelle unkonventionelle Hilfe, gleichzeitig reden Sie davon, dass wir das Thema in aller Breite im Ausschuss diskutieren müssen. Wo wollen Sie denn eigentlich hin? Schnell? Unkonventionell? Lang und breit? Wir haben einen Antrag eingebracht, der in diesem Plenum abgestimmt werden kann. Ich würde mir wünschen, dass Sie am Ende des Tages diesem Antrag auch entsprechend zustimmen würden. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt hatte, basiert dieser auf den guten Erfahrungen, die wir bisher mit dem Coronasondervermögen gemacht haben. Dieses Sondervermögen hat sich in seiner Form tatsächlich als ein sehr praktikables Mittel in der Krise erwiesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, ja, die Linke war/ist Sondervermögen gegenüber bisher immer sehr kritisch eingestellt gewesen, eben weil wir bisher gesehen haben oder sehen mussten, dass die parlamentarische Kontrolle durchaus dann nicht mehr so gegeben war, wie wir uns das insbesondere als Haushälter gewünscht hätten. (Beifall Gruppe der FDP) Aber, Herr Kemmerich, die genannte parlamentarische Kontrolle findet jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Beschluss des Sondervermögens statt. Und, wie gesagt, gerade in der Krise hat sich ein solches Sondervermögen als sehr praktikabel erwiesen. Jetzt sind wir in einer neuen Krise und insbesondere sind jetzt momentan Haushalte auch mit kleinen Einkommen von einer enormen Belastung bis hin zu Existenzängsten betroffen, und da ist es Ansinnen meiner Fraktion, auch der Koalition gewesen, sich sehr zeitig Gedanken darüber zu machen, wie wir schnell helfen können, so schnell wie möglich, in dem Wissen, dass diese Hilfen kein zusätzliches oder ergänzendes Sozialsystem schaffen können. Da ist nach wie vor der Bund gefragt und auch in einer Verantwortung, der er sich nicht entziehen kann. Wir wollen mit der Umwidmung des bisherigen Coronasondervermögens eine Möglichkeit schaffen, ganz besondere Härten abzufangen und etwas abzumildern. So fordern wir beispielsweise die Errichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 10 Millionen Euro im Rahmen dieses Sondervermögens, um entsprechend ganz betroffenen Familien mit Kindern umgehend und schnell helfen zu können. Aus diesem Grund liegt der Gesetzentwurf der Koalition vor, der bewusst schlank gehalten ist, damit aber auch sehr flexibel. Die Konkretisierung zu einzelnen Maßnahmen soll und wird gemeinsam mit der Landesregierung dann im Haushalts- und Finanzausschuss in Form des Wirtschaftsplans entsprechend vorgelegt, diskutiert und dann natürlich auch auf den Weg gebracht werden. Unser Ziel ist es, diesen Gesetzentwurf, also die Ertüchtigung des bisherigen Sondervermögens, in erster und zweiter Lesung zu beraten, so schnell wie möglich. Nun haben wir gesehen und vernommen, dass die CDU ebenfalls einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der nun im Haushalts- und Finanzausschuss beraten werden soll. Liebe CDU, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihnen ist doch sicherlich durchaus bewusst – sicherlich oder vielleicht auch gewollt –, dass dies weitere Beratungen mit sich bringt, weitere Anhörungen, Lesungen, damit verbundene Fristen und damit sehr viel Zeit ins Land geht, die uns fehlt – Wochen, vielleicht sogar Monate, das weiß man nicht. Das hat nichts mit schneller Hilfe zu tun, das hat nichts damit zu tun, schnell auf diese Krise, die wir momentan haben, reagieren zu können. (Beifall DIE LINKE) Warum verzögern Sie diese Hilfen? Dabei, wenn ich mir Ihren Antrag bzw. Ihren Gesetzentwurf anschaue, sind darin durchaus einige Punkte, die man sicherlich diskutieren und mittragen könnte. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Deswegen haben wir es eingebracht!) Aber, sehr geehrter Herr Emde, die Erweiterung der Laufzeit auf 2024, die Sie vorschlagen, ist zum Beispiel ein Punkt, bei dem ich sage, da kann man durchaus mitgehen, über den zeitlichen Rahmen kann diskutiert werden. Aber auch spezifische Zwecke, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf nennen, sind in manchen Punkten durchaus machbar und könnten übernommen werden, einzig die Mittelverteilung – das hat Kollegin Merz bereits angesprochen –, die Sie auf 85 Prozent zur Bewältigung der Energiekrise und 15 Prozent zur Überwindung der Coronapandemie festlegen wollen, halte ich für wenig praktikabel und auch sehr unflexibel gestaltet. Wir könnten darüber reden, ich lade Sie sehr herzlich dazu ein. Wir können einige Punkte aus Ihrem Gesetzentwurf gern in unseren Gesetzentwurf übernehmen. Wir können diesen Gesetzentwurf morgen in zweiter Lesung beschließen, ich weiß nicht, was dagegenspräche, außer vielleicht der Punkt, dass Sie verzögern wollen, dass Sie sich mit diesem Punkt profilieren wollen. Ich frage Sie: Warum profilieren Sie sich? Auf wessen Kosten? Auf wessen Schultern? Auf denen der Menschen, die dringend Hilfe benötigen, wollen Sie sich profilieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das lehnen wir ab. Deshalb appelliere ich sehr intensiv an Sie: Beschließen Sie morgen mit uns in zweiter Lesung unseren Gesetzentwurf, bringen Sie Hilfen auf den Weg! Helfen Sie den Menschen in Thüringen und versuchen Sie nicht, hier ... (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Partei- politik!) – Parteipolitik wollte ich jetzt nicht sagen, aber sehen Sie es praktisch. – Die Menschen in unserem Land brauchen die Hilfen und sie brauchen sie nicht erst in ein paar Wochen, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nachdem Sie den ganzen Sommer gepennt haben!) sie brauchen sie sofort. Herr Voigt, springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie zu. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU das Wort.

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Andreas Bühl CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Hande, Frau Merz, ich muss da direkt mal auf Sie reagieren. Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie zu! Man muss ja erst mal festhalten, die CDU-Fraktion hat mit ihrem Energiesicherungsfonds schon im Juni ein Konzept vorgelegt, (Beifall CDU) was Sie jetzt hier mehr schlecht als recht in einen Gesetzentwurf umgebaut haben, der nur aus im Grunde einem Wort besteht, das Sie an das „Coronasondervermögen“ noch „Energie“ drangeklatscht haben. Das soll dann der große Wurf sein, mit dem Sie den Thüringern helfen. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. (Beifall CDU) Und zum Punkt „viel Zeit“: Ich will mal erinnern, wie das Coronasondervermögen zustande gekommen ist. Das haben wir hier auch in diesem Rund in einer Sondersitzung sehr zügig, weil wir wussten, es geht um die Menschen in diesem Land, auf den Weg gebracht. Das war vor der Sommerpause. Ich glaube, es war 2020. Dann ist monatelang nichts passiert – nichts passiert, weil Ihre Landesregierung nichts gemacht hat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind geschaffen worden, aber der Wirtschaftsplan und das, was dazugehört, das wurde nicht umgesetzt. Das können wir uns hier wirklich nicht leisten. Wenn wir in zwei Wochen beschließen, dann muss auch die Landesregierung schnell handeln. (Beifall CDU) Und wenn uns die letzten zwei Jahre etwas gezeigt haben, dann ist es, dass das in Thüringen der Pferdefuß ist, dass diese Landesregierung schnell handelt. Daran müssen wir hier wirklich dringend arbeiten – das ist auch der Appell und das ist auch die Forderung, die wir in unserem Fünf-Punkte-Plan, den Mario Voigt gestern schon hier vorgestellt hat, mit gefordert haben –, an einem runden Tisch mit der Wirtschaft zusammen zu sprechen, dass eben dann die Landesregierung das, was wir hier uns gemeinsam versprechen, auch umsetzt. Das ist wichtig. (Beifall CDU) Warum ist das wichtig? Weil – und das muss man hier auch noch mal sagen, wurde gestern auch schon intensiv gesagt – die Bundesregierung nicht handelt. Deswegen müssen wir hier überlegen, wie wir selbst das Gröbste noch einfangen können, wohl wissend, dass wir hier gar nicht die Hebel in der Hand haben, um das Problem grundsätzlich lösen zu können. Wir müssen hier heute einen Rahmen setzen, obwohl eigentlich auf Bundesebene nötig wäre, eine Form von Energiepreisdeckel zu schaffen, der das Problem grundhaft angeht, obwohl auf Bundesebene nötig wäre, die Stromund die Gasmärkte voneinander zu entkoppeln und nicht den Menschen mit Umlagen noch irgendetwas aufzugeben – was jetzt schon völlig fragwürdig scheint, und da kann man nur in Ihre Richtung schauen, die Sie auch Verantwortung im Bund tragen –, das zu stoppen. (Beifall CDU) Da wir das aber hier in diesem Haus nicht in der Hand haben und gucken müssen, was wir noch an gröbsten Fehlern eingrenzen können, müssen wir uns natürlich fragen, was wir selbst tun können. Dazu haben wir fünf konkrete Punkte. Das ist zum einen der Thüringer Energiesicherungsfonds. Das ist das, was wir heute hier besprechen, der Auftakt dazu. Dazu komme ich gleich noch mal ausführlicher. Das ist zum Zweiten die Frage der Bürgschaften für unsere Stadtwerke, (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Gibt es doch!) damit uns diese nicht im Falle von Problemen in einem Dominoeffekt umfallen, sondern dass wir diese Daseinsvorsorge erhalten können. (Beifall CDU) Das ist zum Dritten auch die Frage von Investitionen in die Zukunft. Auch das wird uns im Haushalt beschäftigen, ein Investitionsprogramm „Thüringer Energie“, ob das Bioenergie ist, Geothermie, Solar Invest – da hat sich ja dieses Jahr schon gezeigt, wir wollten eigentlich in diesem Jahr schon eine Erhöhung, die Sie nicht mitgemacht haben; man hat gesehen, was das Ganze dann zum Schluss gebracht hat –, und die Energieautobahnen, die wir ausbauen müssen. Das sind Dinge, die müssen wir auf den Weg bringen, genauso wie einen runden Tisch, und natürlich auch das Ganze, wenn wir heute hier an den Ausschuss überweisen, dann auch schnell in einem Sonderplenum zu beschließen, was im besten Fall in den nächsten drei Wochen stattfindet, damit eben dann die Landesregierung hoffentlich ziemlich zügig die Hilfen auf den Weg bringen kann. Da will ich noch etwas zum Thema „Sonderplenum“ sagen. Herr Hande, ich denke, die Überweisung an den Ausschuss ist allein deswegen schon nötig, weil die von Ihrer Landtagspräsidentin geführte Landtagsverwaltung uns ja heute in den Rollenplan geschrieben hat, dass sie eine Anhörung für zwingend notwendig erachtet. Sie müssen mal den Rollenplan lesen. Und das, was Sie hier vorgeschlagen haben, das ist mehr oder weniger eine Missachtung dessen, was uns rechtlich ins Stammbuch heute in einen Rollenplan geschrieben wurde. Von daher sollten wir dem dann auch nicht widersprechen, was die Verwaltung ihrer Präsidentin da aufgeschrieben hat. (Beifall CDU) Nur noch mal zu dem heute hier zu besprechenden Energiesicherungsfonds: Wir haben einen Entwurf auf die Tagesordnung gesetzt, der sich von Ihrem ganz maßgeblich darin unterscheidet, dass Sie eben ein Wort ergänzt haben und wir deutlich ausführlicher beschrieben haben, was ein solches Sondervermögen leisten soll. Das sollten wir im Übrigen auch machen, denn im Endeffekt geht es hier um viel Geld. Und wenn ein Landtag die Möglichkeit gibt, viel Geld auszugeben, dann sollte er auch beschreiben, wofür dieses Geld verwendet werden sollte. Das sind wir auch allen Steuerzahlern schuldig. (Beifall CDU) Für uns stehen dort an erster Stelle, weil es für die Unternehmen in diesem Land wichtig ist, Liquiditätshilfen für Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise und den damit verbundenen Betriebskosten in eine wirtschaftliche Existenzgefährdung geraten. Das ist wichtig, denn wir wollen, dass die Menschen in diesem Land ihren Arbeitsplatz behalten, dass die Firmen auch über diese schwierige Krise hinaus weiter bestehen bleiben, damit uns nicht ganze Wirtschaftszweige verloren gehen wie die Porzellanwirtschaft, aber zum Beispiel auch die Lebensmittelwirtschaft. Das, was dieses Land auszeichnet, darf nicht aufgrund einer Krise, die in Berlin von der Bundesregierung noch verschärft wird, jetzt hier über die Wupper springen. (Beifall CDU) Deswegen braucht es diese Möglichkeiten, damit wir in Thüringen helfen. Das Gleiche setzt sich fort bei den Kommunen, wenn es zu Liquiditätsausfällen der regionalen Energieversorger, der Stadtwerke oder auch der Wohnungsgesellschaften kommt, weil Menschen einfach ihre Rechnungen nicht bezahlen können, auch wenn sie es gern wollten. Das darf dann nicht dazu führen, dass unsere Kommunen in Schieflage kommen und dass die Daseinsvorsorge vor Ort nicht mehr ermöglicht werden kann. Auch das ist eine Forderung, die wir in unserem Gesetz aufmachen. Der dritte Punkt, Härtefallhilfen für Vereine, freie Träger und weitere Organisationen: Auch das müssen wir mit bedenken, denn wir sehen das im Land, dass viele Sportvereine zum Beispiel Einrichtungen haben, oft ältere Häuser aus DDR-Zeiten, die schlecht gedämmt sind, die oft viel Energie brauchen. Die werden sich diese Häuser so nicht mehr leisten können. Da könnten wir ein Problem bekommen. Dort sollten wir die Möglichkeit in diesem Sondervermögen vorhalten, zu helfen. Wohlgemerkt stecken wir einen Rahmen, der nicht zwangsläufig genutzt werden muss, aber dann vorhanden ist. Und der letzte Punkt, Härtefallhilfen für Bürgerinnen und Bürger: Natürlich braucht es auch dort die Möglichkeit, dass man helfen kann, wenn Menschen aufgrund dieser Situation in Existenzgefährdung kommen. Die Beispiele haben wir alle in unseren Wahlkreisbüros, das Rentnerehepärchen, das bei uns vorbeikommt, was im Endeffekt 40 Jahre für das Haus gearbeitet hat, und auf einmal steht das eigene Eigenheim in Gefahr, es sich noch leisten zu können. Diese Existenzgefährdung, diese Angst müssen wir mildern. Auch dafür bietet unser Gesetz einen Rettungsanker. (Beifall CDU) Herr Dittes, wir hatten letzte Woche gemeinsam eine Runde mit der IHK und da haben Sie breit aufgeführt, was Sie alles machen wollen, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das haben Sie alles wiederholt!) welche Hilfen Sie da groß machen wollen, und haben zum Schluss in den Raum gestellt: 60 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein!) Ein breites Lächeln ging durch die Runde, aber kein Lächeln der Begeisterung, sondern ein Lächeln dessen, dass man sich nicht vorstellen kann, wie das mit 60 Millionen zu machen sein soll. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!) Von daher haben wir in unserem Gesetz auch die Möglichkeit vorgesehen, dass zusätzliche Geldmittel in dieses Sondervermögen hereinkommen können, weil es schlussendlich gar nicht anders gehen wird, als dass man zusätzliche Gelder in dieses Sondervermögen bringt. Wir könnten uns dort eine Summe von 250 bis 400 Millionen Euro durchaus vorstellen, die nötig sein wird, um hier zu helfen, um den Thüringer Unternehmen, den Bürgern und den Vereinen auch einen Rettungsanker auszuwerfen, und das geht mit den 60 Millionen Euro, die Sie in den Raum stellen, mit Sicherheit überhaupt nicht. (Beifall CDU) Von daher habe ich kurz und gut, glaube ich, zusammengefasst, dass unser Gesetzentwurf der mit Abstand ausführlichere und auch der zielführende für die Menschen in diesem Land ist (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Natürlich, im- mer!) und wir deswegen diese beiden Gesetzentwürfe zügig im Finanzausschuss diskutieren sollten, weshalb ich auch die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Finanzausschuss für eine zügige Befassung und die von der Landtagsverwaltung aufgegebene Anhörung der kommunalen Spitzen auch mit beantragen möchte, damit wir zügig vor den Herbstferien auch zu einer Lösung kommen, damit die Menschen Sicherheit in diesem Land bekommen, damit die Unsicherheiten zumindest ein Stück abgemildert werden und damit die Landesregierung dann hoffentlich zügig arbeitet, was wir ihr dringend ins Stammbuch schreiben sollten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächste erhält für die Gruppe der Bürger für Thüringen Frau Bergner das Wort.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Ich möchte an erster Stelle unsere Finanzministerin unterstützen, denn sie sagte zu Beginn der Haushaltsdebatte, dass sie neue Sondervermögen nicht befürwortet. Um jetzt den Eindruck zu verhindern, dass Rot-Rot-Grün der eigenen Finanzministerin in den Rücken fällt, bedient man sich eines Taschenspielertricks: Nein, wir schaffen kein neues Sondervermögen, wir erweitern einfach nur den Gegenstand und die Laufzeit und nächstes Jahr machen wir dasselbe Spiel, weil es schon einmal so gut funktioniert hat. In 2020 verabschiedeten wir in diesem Hohen Haus ein Sondervermögen, dessen Laufzeit streng bis Dezember 2021 begrenzt war. 2021 hat man das dann einfach auf 2022 mit dem Hinweis verlängert, dass der Grund für die Einrichtung des Sondervermögens noch nicht entfallen ist. Aktuell soll es um den Begriff „Energiekrise“ und die Laufzeit auf 2023/2024 erweitert werden. Wie lange wollen wir dieses Spiel noch spielen? Um nicht falsch verstanden zu werden: Ja, wir Bürger für Thüringen sind dafür, dass schnelle Hilfe geleistet wird. Aber das muss ein kombiniertes Paket sein, aus einer Soforthilfe und aus der Beseitigung der Ursachen für diesen Preisanstieg. (Beifall Gruppe der BfTh) Ich weise noch einmal darauf hin, dass der Begriff „Sondervermögen“ für Schulden missbraucht wird. Da hilft es auch nicht, wenn wir die Bezeichnung „Fonds“ einführen. Ich kann auch in dem Gesetzentwurf der CDU nirgendwo finden, wo das Geld dafür herkommen soll, woher er gespeist werden soll, sondern es ist nur die Rede von Ausgaben. Ich erinnere an die Diskussion mit den Handwerkern gestern Abend. Dort sagte ein Handwerker: Wir wollen keine Hilfen, die wir danach um ein Vielfaches zurückzahlen müssen. (Beifall Gruppe der BfTh) Wenn wir in der freien Wirtschaft jede Deckungslücke in Unternehmen mit Sondervermögen schließen würden, gäbe es bald keine Insolvenzen mehr. Jedoch wäre das ein eklatanter Rechtsverstoß. Lassen Sie sich das doch mal auf der Zunge zergehen. Was noch viel schlimmer ist, ist, dass dieses Sondervermögen rechtlich der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Also, wir brauchen einen Energiepreisdeckel, das ist klar. Wie soll der finanziert werden? Aus meiner Sicht erstens durch die Steuermehreinnahmen, die durch die Inflation generiert werden. Zweitens sollten wir den Haushalt nach Haushaltsposten durchkämmen, die jetzt wirklich nicht fortgeschrieben werden müssen, die jetzt einfach unter den gegebenen Umständen nicht dran sind. Mit diesem Geld sollten wir arbeiten. Lassen Sie mich ein Beispiel dafür nennen, auch wenn ich Gefahr laufe, dass ich wieder viel verbale Prügel in diesem Haus beziehe. Wir leisten uns jährlich 4 Millionen Euro zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Die DDR hat 40 Jahre existiert und wir arbeiten schon 30 Jahre auf. Ja, es ist wichtig, in die Vergangenheit zu schauen, aber nur dann, wenn wir es uns leisten können. Und wirkliches Unrecht hat die ganze Aufarbeitung doch auch nicht beseitigt, denke ich nur an die Heimkinder. Wir leben jetzt und müssen jetzt unter den besonders schwierigen Rahmenbedingungen der letzten drei Jahre Zukunft gestalten. Durch falsche Priorisierung dürfen wir nicht neues Unrecht schaffen. Zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts gibt es 13 Stellen im Haushaltsplan. Für den Bürgerbeauftragten, der sich mit den aktuellen Problemen der Bürger beschäftigt, dagegen nur fünf. Da frage ich mich: Ist das verhältnismäßig? Da sind aus meiner Sicht falsche Prioritäten gesetzt. Derartige Haushaltsposten gibt es noch viele. Hier bedarf es aber des Mutes, auch einmal Stopp zu sagen und das vorhandene Geld wirklich zur Entlastung der Menschen einzusetzen, die sich für dieses Land engagieren und die durch falsche politische Entscheidungen in Notlagen gebracht werden. Mit ist es wichtig, die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Energiekrise neben den höheren Steuereinnahmen aus dem schweren 12,8-MilliardenEuro-Thüringer-Kernhaushalt heraus zu stemmen. Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Dafür setzen sich die Bürger für Thüringen ein und dazu sind wir auch gern bereit, bei den Haushaltsverhandlungen konstruktiv mit Ihnen zu diskutieren. Deshalb werden wir der Überweisung der Anträge an die Ausschüsse zustimmen, aber nicht den Anträgen direkt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Als Nächster erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Dittes das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bühl, ich muss auf Ihren Redebeitrag reagieren. Sie haben hier vorgeschlagen oder vorgestellt, dass es einen Fünf-Punkte-Plan der CDUFraktion gibt. Auf den will ich kurz eingehen und dann auf den fünften Punkt etwas ausführlicher. Sie haben gesagt, Sie haben schon im Juli für Thüringen einen Energiesicherungsfonds vorgeschlagen und nennen das Ganze den Thüringenplan. Jetzt habe ich noch mal nachgeguckt, vom 13. Juli ist das, eine Woche, nachdem die Linke-Fraktion ihren Vorschlag zur Energiekrise vorgelegt hat, den haben Sie noch als Energiesozialismus charakterisiert. Eine Woche später haben Sie Ihren Thüringenplan vorgelegt. Ich habe eben noch mal nachgeschaut: 13. Juli. Da steht drin: Wir schlagen einen Energiesicherungsfonds von 400 Millionen Euro vor. Sie haben es bis heute nicht geschafft, Herr Bühl, bis heute nicht, nur eine konkrete Untersetzung zu diesen zwei Schlagworten in den Landtag einzubringen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weder wie Sie die 400 Millionen finanzieren wollen, woher Sie diese 400 Millionen Euro nehmen, noch wie Sie diese 400 Millionen Euro verteilen wollen. So viel zu Ihrem Thüringenplan. Sie haben heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nachdem Sie gemerkt haben, Rot-Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie wir tatsächlich schnell zu Geldern kommen, wo wir konkret auch diskutieren können, wie wir die ausreichen können, weil diese Gelder – ich komme noch dazu – wirklich vorhanden sind, um im Interesse der Menschen in Thüringen, die im Übrigen für uns an erster Stelle stehen, eingesetzt werden können. Bis heute haben Sie keine konkrete Untersetzung für Ihren Energiesicherungsfonds und auch gar nichts zur Finanzierung vorgelegt, aber stellen sich hier hin und sagen der Öffentlichkeit, Sie hätten einen Thüringenplan. Sie sind eher planlos. (Beifall DIE LINKE, SPD) Sie schlagen als Zweites ein Bürgschaftsprogramm vor. Ich weiß nicht, hören Sie denn nie zu, wenn das Finanzministerium spricht? Es gibt das Bürgschaftsprogramm. Wir können darüber diskutieren, wenn es notwendig ist, das auszuweiten, aber im Moment ist es noch nicht mal im Ansatz in irgendeiner Form angefragt und ausgeschöpft. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn das mit den Stadtwerken kommt, dann müssen wir vorbereitet sein!) Lassen Sie uns über die Bedingungen reden, aber tun Sie doch nicht so, als ob es kein Bürgschaftsprogramm der Landesregierung gäbe. Das existiert, das ist nutzbar, das Finanzministerium steht bereit, auch die Kommunen zu beraten, auch den Unternehmen dann beratend zur Seite zu stehen. Auch der zweite Punkt befindet sich auf dem Weg in der Abarbeitung. Sie schlagen drittens in Ihrem Fünf-Punkte-Programm ein Investitionsprogramm vor. Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf für 2023 im Juli vorgelegt, dass mit diesem Haushalt 220 Millionen Euro in Thüringen mehr investiert werden sollen. Was war Ihre Reaktion? Dieser Haushalt der Landesregierung ist aufgebläht, wir müssen unbedingt die Ausgaben kürzen. (Heiterkeit DIE LINKE) (Unruhe CDU) Ja, das ist Ihre Reaktion auf diesen Haushaltsentwurf. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist die fal- sche Schwerpunktsetzung!) Den Kommunen werden mit diesem Haushaltsentwurf für ihre Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene 155 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt. Aber auch da rufen Sie, dieser Haushalt ist aufgebläht und muss korrigiert, die Ausgaben müssen reduziert werden. Hingegen haben wir Ihnen hier an dieser Stelle einen Vorschlag gemacht, wie man auch Zukunftsinvestitionen finanzieren kann. Sie schlagen als Viertes in Ihrem Fünf-Punkte-Programm runde Tische vor. Das habe ich auch noch mal in Ihrer Pressemitteilung nachgelesen. Da frage ich Sie wiederum: Hören Sie denn eigentlich nie zu, wenn Ihnen Landesregierungsmitglieder seit Juli darüber berichten, was an wie vielen runden Tischen tatsächlich erörtert wird? Wolfgang hat einen runden Tisch mit zahlreichen Unternehmen, (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wolfgang Tie- fensee ist heute nicht da!) Anja Siegesmund hat mit den kommunalen Unternehmen, mit den Kommunen, mit den Energieversorgern einen runden Tisch. Der Ministerpräsident führt einen runden Tisch zur Energieversorgung für die Umstellung im industriellen Bereich, insbesondere in der Glasindustrie. Deswegen nehmen Sie das doch einfach mal zur Kenntnis und bringen Sie sich auch konkret mit Vorschlägen in die Debatte ein. Jetzt komme ich zu Ihrem fünften Punkt, den Sie hier genannt haben: Sie schlagen ein Sonderplenum vor. Ein Sonderplenum in drei Wochen, um was zu machen? Einen Zweck in einem Gesetz über das Sondervermögen in Thüringen zu erweitern. Da sagen Sie, das wäre Ihr tolles Gesetz, da würde man ganz viel auf den Weg bringen können, auch sehr viele konkrete Hilfen. Das ist aber nicht wahr, und deswegen sollte man das der Öffentlichkeit auch mal sagen. Das Sondervermögensgesetz, was wir mit unserem Vorschlag zu verändern versuchen, der Ihnen seit letzter Woche vorliegt, erweitert den Zweck und macht es erst mal möglich, dass diese Gelder, die dort noch zur Verfügung stehen, konkret adressiert werden können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die konkrete Ausgestaltung – darauf sind Ronald Hande und auch Janine Merz eingegangen – erfolgt dann in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und dem Haushalts- und Finanzausschuss bei der Festlegung des Wirtschaftsplans, wo genau diese vier Säulen, die Sie auch genannt haben – da haben Sie mir bei der IHK wirklich sehr gut zugehört –, als Erstes, Hilfe für Menschen, als Zweites, Hilfe für Vereine und die soziale Infrastruktur, als Drittes, Hilfe für kommunale Unternehmen und als Viertes, Hilfe auch für die privaten Unternehmen. – Ich komme noch darauf zurück, Herr Bühl. – Das müssen wir konkret untersetzen. Wenn Sie aber die gesetzliche Grundlage der Ermöglichung des Mitteleinsatzes dafür nicht eröffnen, kommen Sie auch nicht in die konkrete Umsetzung. Sie sagen, mit Ihrem Gesetzentwurf in dieser Frage der Zweckerweiterung sind wir uns einig, dann sollten wir die Zweckerweiterung heute beschreiten und heute gesetzlich festlegen, dass wir ab morgen beginnen können, die konkrete Umsetzung zu diskutieren. (Beifall DIE LINKE, SPD) Was Sie machen wollen, ist – obwohl Sie sagen, dass wir uns in dieser Frage einig wären –, den Beschluss heute auf die lange Bank zu schieben, am 14. Oktober diesen Landtag noch mal zu einer Sondersitzung zusammenzurufen, um zu beschließen, worüber wir uns heute einig sind, um dann nach dem 14. Oktober in den Herbstferien an die konkrete Umsetzung zu gehen. Das, sage ich Ihnen, ist Auf-die-lange-Bank-schieben und widerspricht auch dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender am gestrigen Tag hier im Landtag gesagt hat. Die Leute wollen nicht mehr Reden hören, sie wollen Entscheidungen sehen, und Sie blockieren, Sie verhindern eine Entscheidung, die es uns möglich macht, über die konkrete Umsetzung zu reden. (Beifall DIE LINKE) Jetzt komme ich zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben, zu den 60 Millionen. Wenn wir heute hier im Landtag darüber diskutieren, wie viele Gelder wir eigentlich für Hilfspakete ergänzend zum Bund zur Verfügung stellen – wir haben darüber gesprochen –, dann haben wir im Prinzip doch nur drei Möglichkeiten, über Geld und die Finanzierung dieser Hilfen zu reden. Wir haben als Erstes die Möglichkeit, im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 durch Umschichtung im Haushaltsentwurf Gelder zu adressieren. Wir werden den Haushalt im Dezember beschließen – konkrete Umsetzung im nächsten Jahr. Wir sind uns alle einig: Das kommt zu spät. Die zweite Möglichkeit ist, einen Nachtragshaushalt für den Haushalt 2022 zu beschließen. Da ist die Landesregierung laut Thüringer Verfassung vorlagepflichtig. Es liegt kein Nachtragshaushalt vor. Sie haben aber auch die Forderung nicht erhoben, das heißt, wir kommen auch nicht durch Umschichtung im laufenden Haushalt 2022 tatsächlich zu Mitteln, wie wir in der Energiekrise wirklich helfen können. Auf die Globale Minderausgabe will ich nur verweisen, da fehlen nämlich auch zudem noch die Möglichkeiten, auch dank Ihrer Initiative, nicht mal mit den Mehreinnahmen, die wir in diesem Jahr erzielen, positiv im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer umzugehen. Die dritte Möglichkeit ist, vorhandenes Geld im Sondervermögen „Corona-Hilfsfonds“ zu nutzen. Herr Bühl, da können Sie nur T sagen – das sind eben im Moment nur diese 60 Millionen. Wir werden vielleicht bei einer Abrechnung mit dem Finanzministerium des Wirtschaftsplans noch eine Veränderung in die eine oder andere Richtung erleben. Dann können wir natürlich – und das müssen wir nachfolgend tun – darüber diskutieren, woher möglicherweise zusätzliches Geld kommt, was wir im Sondervermögen einnehmen. Da haben wir eben auch nur wiederum drei Möglichkeiten. Erstens: Mit dem Haushaltsentwurf 2023 können wir Haushaltsmittel in das Sondervermögen geben. Wir können zweitens mit dem Nachtragshaushalt 2022 Geld in das Sondervermögen geben oder wir können es kreditfähig machen und Kredite finanzieren die Ausgaben im Sondervermögen. Diese drei Möglichkeiten haben Sie. Was machen Sie allerdings mit Ihrem Gesetzentwurf? Sie suggerieren, als ob wir mal nebenbei durch einen Beschluss aus dem Haushalt 2022 in dieses Sondervermögen zusätzliches Geld reingeben können und erklären sogar, das könnten Mittel in Höhe von 250 bis 400 Millionen sein. Das ist einfach unlauter, es ist auch rechtlich überhaupt nicht durchhaltbar, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben haben und soll im Prinzip auch nur wirklich ein Plakat in der Öffentlichkeit demonstrieren. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Es geht um die Kommunalen!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ja ty- pisch!) (Beifall DIE LINKE) Deswegen abschließend, Herr Bühl: Wenn es Ihnen ernst ist, was Sie gestern gesagt haben, was Ihr Fraktionsvorsitzender von diesem Pult aus gesagt hat, aber auch, was er drüben bei der Handwerkskammer gesagt hat, dass die Leute wünschen, dass wir schnell entscheiden und auch schnell konkrete Hilfen adressieren, dann müssen wir jetzt in diesem Plenum heute oder morgen die Grundlage dafür bilden, diese Mittel aus dem Sondervermögen auch konkret zu untersetzen, dass wir uns morgen an die Arbeit machen können, ab dem ersten Tag gemeinsam mit jedem Ministerium, gemeinsam mit den Abgeordneten im Haushaltsund Finanzausschuss wirklich überlegen können, wie wir Menschen, wie wir kommunalen Unternehmen, wie wir der sozialen Infrastruktur und auch dem Mittelstand, an den Sie gestern appelliert haben, helfen können. Aber die Grundlage dafür ist die Zweckerweiterung. Und wer das heute nicht beschließen, sondern auf in drei Wochen vertagen will, schiebt die konkreten zu erwartenden Entscheidungen auf die lange Bank und er will offensichtlich eine Sondersitzung des Thüringer Landtags dazu missbrauchen, um sich politisch hier in ein besseres Licht zu stellen. Aber ich glaube, in dieser Frage ist es richtig – und da steht man in einem sehr guten politischen Licht –, wenn man Entscheidungen trifft, die konkret sind, wenn man Entscheidungen trifft, die auch konkrete Entscheidungen zur Folge haben, weil sie dann schnellstmöglich bei den Menschen ankommen. Hier geht es nicht um parteipolitische Geländegewinne, sondern hier geht es um konkrete Hilfen, und deswegen fordere ich Sie noch einmal auf, bitte ich Sie: Machen Sie morgen den Weg für die Zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs frei, und dann beginnen wir ab morgen Nachmittag mit der konkreten Beratung von Hilfen für die Menschen in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen herzlichen Dank und ein herzliches Willkommen an die neuen Besuchergruppen auf der Tribüne. Wir befinden uns immer noch bei Tagesordnungspunkt 7 und diskutieren über die Erweiterung des Corona-Hilfsfonds für die jetzige Energiekrise. Als Nächstes hat sich Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Andreas Bühl CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Ich denke, es ist jetzt nicht sinnvoll, auf die Punkte von Herrn Dittes in der Tiefe noch mal einzugehen, (Heiterkeit DIE LINKE) denn Sie haben Ihren Punkt für sich gemacht, den Sie heute hier machen wollten, aber ich will zumindest kurz von dem zitieren, was uns heute Morgen die Präsidentin vor Beginn der Sitzung auf den Weg gegeben hat. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Was denn für ein Punkt? Es geht um Hilfe!) Ich zitiere die Präsidentin von heute Morgen, die Präsidentin übrigens, die Teil Ihrer Fraktion ist: „Gestatten Sie mir jedoch bitte bereits an dieser Stelle den Hinweis, dass gute Gründe für die Annahme sprechen, dass vor der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen“, das sind nach meiner Kenntnis immer noch Sie, „die in Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.“ Um das noch mal zu wiederholen: Das ist die Anhörung der Kommunen. Das scheint Ihnen nicht wichtig zu sein. Sie provozieren hier, dass zum Schluss ein Gesetz auf den Weg kommt, was dann angegriffen werden kann. Was ist das denn für ein Verständnis? Sie rufen uns dazu auf, dass wir es machen sollen, obwohl die Verwaltung des Landtags sagt, dass das so nicht geht. Was ist das für ein Verständnis? Das zeigt doch, was Sie für ein Staatsverständnis haben. Also ich kann darüber nur den Kopf schütteln. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Abgeordneter Dittes hat sich noch mal zu Wort gemeldet.

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Steffen Dittes Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Bühl, Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, das ist doch überhaupt nicht die Frage. Deswegen gibt es jetzt zwei Möglichkeiten und deswegen nutzen wir sie, lade ich Sie wirklich ein. Heute ist Donnerstag. Wir haben Sitzung bis morgen Abend. Wir überweisen heute beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss. Wir haben gesagt – und da sind sich die Finanzpolitiker Ihrer Fraktion und auch der Koalition einig –, wir kriegen einen gemeinsamen Gesetzentwurf hin, denn in der Sache sind wir uns einig. Nur um das noch mal deutlich zu machen: In der Sache sind wir uns einig. (Unruhe CDU) Dann überweisen wir beide Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Herr Emde, Sie sind Vorsitzender, Sie berufen heute den Haushalts- und Finanzausschuss ein, ich kümmere mich mit Ihnen gemeinsam auch darum, dass wir heute Abend mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Erörterung dieses Gesetzentwurfs bereden, diese Anhörung auch erfolgreich absolvieren, und morgen bringen wir die Zweckerweiterung gesetzlich auf den Weg, um dann die konkrete Arbeit zu machen. Denn, Herr Bühl, auch ich rede seit Wochen mit den kommunalen Vertretern. Die wollen Lösungen für ihre Unternehmen, die wollen Lösungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die wollen die Lösung für die Vereine in ihren Gemeinden. Und ich bin mir sicher, es scheitert nicht an der Zustimmung der Gemeinden und der Landkreise in diesem Land, diese Zweckerweiterung auf den Weg zu bekommen, denn die konkrete Umsetzung erfolgt dann natürlich auch in Kommunikation mit den Kommunen. Das, was Sie hier vortragen, ist ein formalrechtliches Argument, das man, wenn man es politisch will, Herr Bühl, heute auch lösen kann. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie haben eben noch gesagt, dass Sie es beschließen wollen und nicht an den Ausschuss überweisen!) Sie brauchen sich einfach nur jetzt hinstellen und sagen, ja, wir sind bereit, diesen Weg zu gehen, wir lösen die verfassungsrechtlichen Bedenken, die guten Gründe, die vorgetragen worden sind. Ich bin mir sicher, wir bekommen das hin, aber es muss der politische Wille da sein, und deswegen appelliere ich an Sie noch einmal: (Beifall DIE LINKE) Setzen Sie sich dafür ein, dass wir heute die haushaltsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass wir konkrete Hilfen verabreden und schnellstmöglich auf den Weg bringen können und eben nicht zu einer weiteren Verzögerung beitragen (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist unrea- listisch!) und am Ende uns hier in einem völlig unnötigen Sonderplenum noch mal dieselben Argumente wechselseitig vortragen. Wir können einen Weg schaffen, dass wir ab nächster Woche über die konkrete Umsetzung von Hilfen diskutieren können. Ich lade Sie ein, daran mitzuwirken und das nicht zu blockieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Abgeordneter Emde hat sich für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Volker Emde CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein lieber Fraktionsvorsitzender Herr Dittes, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber nicht Ihrer, oder?) (Heiterkeit im Hause) Sie haben jetzt 100 Prozent Ihrer Redezeit dafür verwendet, um auf der CDU rumzuhacken, und haben wenig inhaltliche Gründe vorgetragen. (Beifall CDU) In diesem Hause sitzen auch noch andere Fraktionen und Gruppen, mit denen Sie Ihr Verfahren durchdrücken können, aber ich will Ihnen auch mal eines sagen: Meine Einschätzung ist, dass wir jetzt in eine Krise hineinkommen, die auch für viele Menschen und für viele Unternehmen existenziell ist. (Unruhe DIE LINKE) Und da wäre es angebracht, dass man mal von dieser rhetorischen politischen Kriegsführung abrückt, diese einstellt und vielleicht auch mal auf die Opposition zugeht und vorher redet, bevor man ans Mikrofon tritt, und das haben Sie nicht getan. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber sicher doch!) Und Herr Dittes … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sicher doch, Herr Emde, sicher!) Nein. Ich habe Sie auch ausreden lassen, Herr Dittes. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir ha- ben das Gespräch als Fraktionsvorsitzende geführt!) Es verhandelt sich erfahrungsgemäß leichter und ergebnisorientierter, wenn man nicht, schon bevor das erste Wort überhaupt miteinander gesprochen ist, Vorwürfe im öffentlichen Raum erhebt – das mal zu dem Teil. Jetzt will ich Ihnen mal was sagen: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, sehr schnell und zügig. Den haben wir auf das Plenum genommen und wir sind bereit, mit Ihnen darüber zu reden, weil wir es auch für einen gangbaren Weg halten, dieses Coronasondervermögen eben auch für Hilfen in dieser Energiekrise umzuwidmen. Wir halten das für einen gangbaren Weg. Das ist erst mal Punkt 1. Der zweite Punkt: Sie haben uns einen Entwurf vorgelegt, der eigentlich nur sagt, wir möchten gern Familien in Not Geld geben. Mehr haben Sie nicht gesagt mit Ihrem Entwurf. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein!) Und Sie möchten gern 10 Millionen Euro in den Härtefallfonds packen – dagegen will ich gar nicht sprechen –, und den möchten Sie dem Vernehmen nach der Stiftung HandinHand übergeben. Die Stiftung hat drei Mitarbeiter und soll 10 Millionen Euro in diesem Jahr ausgeben. Das wird nicht funktionieren. Aber das ist erst mal die eine Seite. Was für uns viel wichtiger ist, ist, dass wir glauben, dass die Thüringer Wirtschaft Hilfen braucht. Neben dem, wo wir uns einig sind, was der Bund unbedingt leisten muss, wird es notwendig sein, dass wir in Thüringen der thüringischen mittelständischen Wirtschaft vor allem, aber auch der Wirtschaft in Gänze helfen, dass sie diese Zeit übersteht. Und nur wenn die Wirtschaft diese Zeit übersteht, sind wir hier überhaupt in der Lage, unsere Politik zu finanzieren. (Beifall CDU, Gruppe der FDP, Gruppe der BfTh) Das steht für uns im Mittelpunkt und das würden wir gern mit Ihnen besprechen. Und jetzt mal mit Verlaub: Sie haben vor wenigen Tagen diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir übernehmen den jetzt und wollen den mit Ihnen diskutieren und wir wollen ihn aber auch mit den Betroffenen, den Kommunen, aber auch mit den Vertretern der Wirtschaft anhören. Und wir machen das sehr zügig. Unser Vorschlag ist, noch vor den Herbstferien eine Sondersitzung einzuberufen, in der wir das dann beschließen können. Aber bis dahin soll auch die Debatte und Diskussion in der Sache geführt werden. Das ist unser Vorschlag und deswegen kann ich nur bitten, dass man eben nicht diesen unausgegorenen Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung durchpeitscht, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Un- glaublich!) sondern dass man beide Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss überweist, dass wir dort eine Anhörung durchführen und dann in einer Sondersitzung dieses wichtige Thema weiterhin behandeln. Und Herr Dittes, eines sage ich Ihnen auch: Es ist doch nicht damit getan, dass wir 60 oder 80 Millionen Euro – das weiß ja noch keiner, wie viel derzeit im Coronasondervermögen übrig ist –, dass wir dieses Geld verplanen. Es ist absolut okay, dass wir das für dieses Jahr tun, damit die Regierung schnell handeln kann. Das ist absolut okay. Aber wer von uns glaubt denn, dass die Krise im nächsten Jahr zu Ende ist? (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Kei- ner!) Wir werden darüber reden müssen, dass dieses Sondervermögen auch noch mit Geld aufgestockt wird, und das können Sie nicht einfach negieren. (Unruhe DIE LINKE) Und dass wir damit heute schon beginnen, das vorzutragen, das dürfen Sie uns ja wohl nicht übel nehmen. Danke. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Staatssekretär Schubert.

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Andreas Schubert

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Debatten in den letzten Stunden und zwei Tagen hier verfolgt, geht es fast immer um das Thema „Energie“. Es ist klar, das betrifft uns alle, auch im täglichen Leben. Deswegen ist das auch ganz normal, dass das jetzt eine Hauptrolle spielt. Es ist auch viel darüber diskutiert worden, wo die Ursachen liegen, was eigentlich getan werden müsste, um sozusagen zusätzliche Gewinne oder Übergewinne abzuschöpfen, um Preisdeckel einzuführen usw. All das sind Dinge, die ich jetzt hier nicht wiederholen möchte, sondern ich möchte nur erwähnen, dass es vom Bund ja mittlerweile drei Entlastungspakete gibt. Über die kann man jetzt auch streiten, wie gut oder schlecht die sind, aber eins scheint der Fall zu sein: dass der Freistaat Thüringen mit 370 Millionen Euro bei den Steuermindereinnahmen, die zu erwarten sind, erst mal schon mit dabei ist. Das alles muss man in der Debatte weiter beachten, wenn zusätzliche Gelder verteilt werden sollen. Das ist vielleicht noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn es sind weitere Maßnahmen angekündigt – Wohngeld, Heizungszuschüsse usw. Ob das alles ohne Beteiligung der Länder gehen kann, muss man sehen. Dazu finden in den nächsten Tagen und Wochen sicher Verhandlungen statt. Die Länder werden sich hier nicht vollkommen herausnehmen können. Man kann nicht alles nur auf den Bund abwälzen, deswegen werden auch auf uns noch erhebliche Forderungen zukommen. Vorhin habe ich gerade in einem Vermerk gelesen, dass auch die Steuereinnahmen im August in der Bundesrepublik erstmals wieder gesunken sind. Wir hatten natürlich in den ersten Monaten gigantische Mehreinnahmen, aber auch da scheint die konjunkturelle Entwicklung nicht so zu sein, dass wir jetzt üppige Steuereinnahmen in diesem und im nächsten Jahr – mehr als bisher berechnet – erwarten können. Zu den beiden Gesetzentwürfen: Wenn man – das ist sicherlich sinnvoll – auch in Thüringen Maßnahmen ergreifen, ganz speziell bestimmte Dinge mitfinanzieren will, ist die Umwidmung des Coronasondervermögens sicherlich sinnvoll und auch relativ einfach machbar. An der Stelle muss ich noch mal Herrn Bühl ansprechen, weil man das so nicht stehen lassen kann, dass die Landesregierung nicht gehandelt, verzögert hätte usw., was das Coronasondervermögen angeht. Wie ich mich erinnere – das ist nun schon zwei Jahre her – haben wir damals den Gesetzentwurf als Landesregierung eingebracht und gleichzeitig einen Wirtschaftsplan vorgelegt. Dass der im Ausschuss nicht relativ schnell beschlossen werden konnte, lag aber nicht an der Landesregierung, sondern an den komplizierten Mehrheitsverhältnissen, die hier vorliegen. Ehe dieser Plan dann mal das Licht der Welt erblickt hatte ... Trotzdem haben wir in der Zwischenzeit längst Auszahlungen vorgenommen, weil das Wirtschaftsministerium mit der TAB eine gute Lösung gefunden hat, die Bundeshilfen schnell an die Unternehmen auszuzahlen. Diesen Vorwurf, den Sie hier erhoben haben, kann ich so nicht stehen lassen. Den müssen wir doch ein Stück weit zurückweisen. Dann habe ich mir noch mal den Gesetzentwurf der CDU angeguckt. Da sind ein paar Dinge drin, die jetzt auch schon mal eine Rolle gespielt haben. Vielleicht soll aber an der Stelle noch mal erwähnt werden, dass die so nicht ganz funktionieren können. Die genaue Aufteilung in bestimmte Prozente wirft die Schwierigkeit voraus, dass wir gar nicht genau wissen, wie viel wir noch für die Pandemiebekämpfung ausgeben müssen. Bisher sind ja in dem Sondervermögen alle Titel so mit Ausgabemöglichkeiten besetzt, dass sie den vorhandenen Mitteln im Sondervermögen entsprechen. Man müsste jetzt also dort Kürzungen vornehmen und eine Verschiebung, wenn so was festgelegt wird – mit 15 und 85 Prozent. Das ist äußerst schwierig, das halte ich nicht unbedingt für zielführend, dass man so einen Prozentsatz da festlegt und sich damit bindet und keine Veränderungen mehr in die eine oder andere Richtung vornehmen kann, wenn das notwendig wäre. Das ist das eine Problem. Das andere ist auch schon von Herrn Dittes erwähnt worden, mit der einfachen gesetzlichen Regelung, dass weitere Mittel im Jahr 2022 zugeführt werden können, kommen wir nicht weiter. Dazu brauche ich einen Ausgabetitel im Haushalt, den habe ich nicht. Ich muss im Landeshaushalt 2022 einen Ausgabetitel haben. Das funktioniert nicht, dann brauchte man einen Nachtragshaushalt, den müsste die Landesregierung einbringen. Darüber haben wir jetzt noch gar nicht geredet. Wenn das notwendig ist, kann man das sicher auch machen. Aber das reicht überhaupt nicht. Das führt überhaupt nicht dazu, dass zusätzliche Mittel in 2022 in das Sondervermögen zugeführt werden können. Und für 2023 reicht die Regelung so, wie das jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen ist, aus. Denn sie können in den Haushaltsverhandlungen, wenn sie dafür eine Deckung finden, sicher einen Titel einstellen, wo wir dem Sondervermögen Mittel zuführen. Damit habe ich einen Ausgabetitel und der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst als Einnahmetitel. So funktioniert die ganze Sache. Das wäre eine mögliche Lösung. Dazu braucht man Ihre Formulierung nicht, denn die suggeriert nur, es wäre relativ einfach, Mittel aus dem Landeshaushalt in das Sondervermögen zu verlagern. Deswegen sollte das auf jeden Fall noch mal beraten werden. Ansonsten hatte ich schon gesagt: Die Sache an sich ist eine Möglichkeit, um schnell auch wirklich Hilfen leisten zu können. Mit überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden wir da nicht so richtig weiterkommen, denn die Unabweisbarkeit und das Unvorhersehbare sind schwer zu definieren, wenn ich nicht sozusagen eigene Ausgaben machen muss, die gesetzlich festgelegt sind, das ist schwierig. Im Einzelfall müsste man dann schauen, ob das an der Stelle funktionieren kann, aber so eine generelle Regelung, dass alles über außerplanmäßige Ausgaben funktionieren kann, wo es jetzt gerade Hilfebedarf gibt, das funktioniert nicht. Also in dem Sinne ist der Weg vorgezeichnet. Wie das jetzt genau im Plenum weitergeht – ich hoffe da auf eine schnelle Lösung, aber da muss man schauen, wie die Beratungen weitergehen, vielleicht finden gerade schon die ersten Gespräche jetzt dazu statt. Deswegen: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir würden dann zur Abstimmung kommen. Ich habe jetzt mehrere Vorschläge in unterschiedliche Richtungen vernommen. Die, die wir hier abstimmen können, waren aus meiner Sicht folgende: einmal der Antrag vom Abgeordneten Bühl, die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Das ist richtig so – ja? Dann würden wir zunächst darüber abstimmen. Wer also Tagesordnungspunkt 7 a – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in Drucksache 7/6298 – an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – für alle, die die Drucksache nicht im Kopf haben. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt. Wir kommen zum Antrag, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes – Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/6353 – an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Damit schließe ich die erste Beratung zu diesen Gesetzentwürfen und wir kommen jetzt zu TagesGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569 - Neufassung ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung hat Abgeordnete Vogtschmidt gewünscht. Bitte schön.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, der nun in Drucksache 7/5569 vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes betrifft ein eigentlich innenpolitisches Thema mit der Weiterfassung des Schwerpunkts auf spezielle parlamentsrechtliche Gesichtspunkte innerhalb des Gesetzes. Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen der Zusammensetzung bzw. der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie ist das mit Abgeordneten des Thüringer Landtags besetzte Gremium mit der Aufgabe, die parlamentarische Kontrolle gegenüber dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium und gegenüber dem Amt für Verfassungsschutz bzw. dem Verfassungsschutz als staatliche geheimdienstliche Organisationsstruktur des Landes auszuüben. Auch und gerade die Strukturen und Arbeit von Geheimdiensten benötigen eine wirksame parlamentarische und damit demokratische Kontrolle. Das zeigen nicht zuletzt Vorgänge um den NSU in Thüringen und anderswo und die Ergebnisse diverser Untersuchungsausschüsse zu diesem NSU-Komplex, auch die des Thüringer Landtags. Inwieweit geheimdienstliche Arbeit, demokratische Kontrolle und Transparenz in einem lösbaren oder auch nicht lösbaren Spannungs- und Widerspruchsverhältnis stehen und wie damit adäquat umgegangen werden sollte, ist hier an dieser Stelle nicht zu verhandeln und ist anderen Diskussionszusammenhängen vorbehalten. Darauf ist auch bereits mein Kollege, Herr Bilay, in seinem Redebeitrag eingegangen. Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs hat eine – ich nenne es jetzt mal – Vorgeschichte und ist einer rechtlichen und tatsächlichen praktischen Notwendigkeit geschuldet. Ausgangspunkt dafür ist, dass als gesetzlich vorgesehene Übergangsregelung derzeit immer noch die Parlamentarische Kontrollkommission der 6. Wahlperiode im Amt ist, um die verfassungsrechtlich gebotene parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Arbeit in Thüringen zu gewährleisten. Mit Blick auf das Rechts ­ prinzip der möglichst wirksamen demokratischen Legitimation der Übertragung von staatlichen Funktionen und Aufgaben ist es nun geboten, dass ein vom jetzigen 7. Thüringer Landtag gewähltes Gremium seine Arbeit aufnehmen kann. Doch in den dafür durchgeführten Wahlgängen haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten nach den jeweils sachlich begründeten Gewissensentscheidungen der Abgeordneten nicht die notwendige Anzahl der Stimmen erzielt. Im heutigen Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hat es bereits Herr Walk angesprochen, ich möchte es aber auch an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen: Eine Tätigkeitsaufnahme des schon zumindest teilweise durch Einzelwahlen neu besetzten Gremiums ist nach einer von der AfD-Fraktion erwirkten Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Oktober 2020 nicht möglich. Das Gericht stellte fest, dass die Parlamentarische Kontrollkommission sich erst dann in einer ersten Sitzung konstituieren darf, wenn alle ihre Mitglieder durch Wahl bestimmt und legitimiert sind und eine Ablehnung von Kandidaten – Zitat – „nicht aus sachwidrigen Gründen erfolgt ist“, so das Gericht im Tenor des Beschlusses. Im weiteren Fortgang der Arbeit an dieser – ich nenne es an dieser Stelle mal – Baustelle fanden im Landtag, wie vom Gericht angeregt, weitere Gespräche zwischen den Fraktionen statt. Dabei kam auch – wie bereits auch von Herrn Walk erwähnt – ein Meditationsverfahren zur Anwendung. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist demnach die logistische und inhaltliche Schlussfolgerung der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vollzogen worden aus den gerade geschilderten Vorgängen. Ziel ist also, die möglichst zügige und auch vollständige Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission mit neu gewählten und gleichzeitig vom Landtag der 7. Wahlperiode legitimierten Mitgliedern zu ermöglichen. Dazu werden die Regeln der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission in § 25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes so verändert, dass auch zukünftig fünf Mitglieder des Gremiums nicht mehr ausgehend von der Anknüpfung an einzelne Fraktionen kandidieren und gewählt werden. Zukünftig erfolgen deswegen Kandidatur und Wahl der Person und damit auch die Zuteilung der Sitze im Gremium vielmehr bezogen auf ihre Zuordnung und das Stärkeverhältnis zwischen den regierungstragenden Fraktionen als Gesamtheit auf der einen Seite und der parlamentarischen Opposition des Landtags als Gesamtheit auf der anderen Seite. Die Anknüpfung an den Oppositionsstatus und das Recht der Opposition auf entsprechende parlamentarische Repräsentanz finden sich in Artikel 59 der Verfassung als Grundprinzip. Das bedeutet: Durch die zukünftige Anknüpfung an die beiden funktionalen Teile des Parlaments hat keine der Fraktionen oder parlamentarischen Gruppen mehr ein automatisches Anrecht auf einen Sitz in diesem Gremium. Um den unter dem Gesichtspunkt der wirksamen parlamentarischen Kontrolle problematischen Durchmarsch von Mehrheiten bei der Besetzungsentscheidung zu verhindern, ist für die Wahl nach § 25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ein Stimmquorum von zwei Dritteln vorgesehen. Unsere einreichenden Fraktionen hoffen auf eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs und werben für eine Verabschiedung, damit die Parlamentarische Kontrollkommission in neuer Besetzung so bald wie möglich ihre Kontrollarbeit im Sinne der bisherigen Rechtslage, insbesondere der §§ 24 und 29, auch tatsächlich aufnehmen kann. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Nächster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Walk das Wort.

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Raymond Walk CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, mittlerweile schon seit über zwei Jahren wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission, kurz ParlKK, der 7. Legislatur, in der wir uns jetzt gerade befinden, gerungen. Das ist von besonderer Sensibilität und von besonderer Bedeutung, da die Kommission bekanntlich den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert und auch auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen drängt. Zum Rückblick – wir haben es heute schon mehrfach gehört, vielleicht aber noch mal bei diesem Tagesordnungspunkt –: Bereits im Oktober 2020 stoppte der Verfassungsgerichtshof die geplante Konstituierung der neuen Kommission. Seinerzeit waren bereits – das wissen vielleicht einige nicht mehr – die Abgeordneten Steffen Dittes und Anja Müller von den Linken sowie meine Person hier im Plenum gewählt. Ein Jahr später – im Dezember 2021 – wurde dann auch FDP-Abgeordneter Dirk Bergner als viertes von insgesamt fünf zu wählenden Mitgliedern gewählt. Hintergrund war hier der Verlust eines AfD-Sitzes in der Kommission, da bekanntlich mehrere Mitglieder aus der AfD-Fraktion ausschieden. Allerdings löste auch dies das grundsätzliche Problem nicht. Fakt ist, eine Konstituierung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Legislaturperiode ist bis heute nicht durchgeführt worden, weil die Kandidaten der AfD anschließend regelmäßig nicht die erforderliche sogenannte einfache Mehrheit hier im Haus erreichten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit die parlamentarische Kontrolle auch weiterhin lückenlos sichergestellt ist und kein Kontrollvakuum entstehen kann, sieht § 26 Abs. 3 vor – das ist noch die alte Regel –, dass die bisherige, also die alte Parlamentarische Kontrollkommission aus der 6. Legislaturperiode bis auf Weiteres im Amt bleiben kann. Rein praktisch bedeutet das, dass mit den in der 6. Legislatur gewählten Mitgliedern, Dieter Hausold von den Linken, der nicht mehr dem Parlament angehört, Dorothea Marx von der SPD sowie mit mir von der CDU, ein dreiköpfiges Gremium die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes sicherstellt. Lassen Sie mich auch hier noch mal unmissverständlich darauf hinweisen, dass sich alle Mitglieder dieser besonderen Verantwortung bewusst sind und dass sie ihren Kontrollauftrag umfänglich und auch mit hohem Engagement wahrnehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage aber auch dies ganz deutlich: Auch – ich habe es ausgeführt – wenn rechtlich die alte Kommission noch bis zum Ende der Legislatur, also bis Ende 2024, tätig sein kann, ist aber genauso auch klar, dass dieser Zustand mit zunehmender Dauer unbefriedigend ist und einer Änderung bedarf. Das sehen auch andere so. Um diesen Umstand nunmehr einer konstruktiven und rechtssicheren Lösung zuzuführen, wurde von der Landtagsverwaltung ein Mediator eingesetzt. Dieser Mediator – das ist ein Jurist aus Nordrhein-Westfalen – sollte in Ruhe und auch ungestört von der Öffentlichkeit arbeiten können, um den Konflikt um die Besetzung des Geheimdienstgremiums lösen zu können. Wir sind jetzt einen Schritt weiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ausgangspunkt der Neuregelungen der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist laut dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen Regelungen noch keine für die 7. Wahlperiode neu gebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen konnte – das haben wir jetzt schon mehrfach erwähnt. Die vorliegenden Neuregelungen sollen zukünftig die zügige Neukonstituierung erleichtern, denn auch für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt das Prinzip der möglichst unmittelbaren demokratischen Legitimation, das heißt die Wahl durch den jeweils gerade amtierenden Landtag. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz vom 8. August 2014 soll deshalb in § 25 Abs. 1 – Kollegin Vogtschmidt ist schon darauf eingegangen – geändert werden. Und wie sieht jetzt die Änderung konkret aus? Im Kern geht es darum, dass die nach wie vor fünf Mitglieder der Kommission künftig mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt werden. Bisher – das wissen Sie – ist die einfache Mehrheit ausreichend. Zudem soll künftig die parlamentarische Opposition – ich zitiere – „im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen […] im Gremium vertreten sein.“ Was bedeutet das rein praktisch und in Realität? Das heißt übersetzt auf den Stand heute: Die Kommission hat fünf Mitglieder, drei Mitglieder würden dann der Opposition angehören oder aus den Reihen der Opposition kommen und zwei Mitglieder aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Gesetzesänderung berücksichtigt weitestgehend die Vorschläge des eingesetzten Mediators und diese entsprechen im Wesentlichen auch einer Regelung aus Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, entscheidend ist eins, und darum wollen wir ringen, nämlich dass es nunmehr möglich ist, einen großen parlamentarischen Knoten – wenn ich das mal so salopp sagen darf – aufzulösen. Und vielleicht noch mal zur Zweidrittelmehrheit: Die Einführung dieses Zweidrittelquorums bei der Wahl der zukünftigen Mitglieder entspricht zum einem der besonders hohen Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive, namentlich des Verfassungsschutzes, und führt natürlich auch in der Realität dazu, dass den zu Wählenden ein besonders hohes Vertrauen fraktions- und parteien- und gruppenübergreifend entgegengebracht werden muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang muss ich noch mal auf die Äußerung des stellvertretenden Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD, Stefan Möller, eingehen. Die Äußerung finde ich rechtsstaatlich höchst bedenklich. Die ist auch abwegig und absurd. Er hat sich gegenüber dem MDR am 20.08. dieses Jahres wie folgt geäußert: Die AfD werde – ich zitiere – „nicht juristisch gegen das neue […] Besetzungsverfahren vorgehen, mit der Begründung, dass diese Ausgrenzungspraxis“ – gemeint ist die AfD – „so stark [sei], dass es auch die Gerichte betreffe und teilweise von ihnen mitgetragen“ wird. Also das ist die Begründung, warum man nicht juristisch dagegen vorgehen will. Ich finde das schon ein sehr bemerkenswertes Demokratieverständnis. Es bedeutet unterm Strich nichts anderes, als dass die AfD und Herr Möller die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung infrage stellen. Wie gesagt: absurd und sehr bemerkenswert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch auf einige handwerkliche und inhaltliche Unzulänglichkeiten hinweisen, die wir noch klären müssen. Ich vermisse zum Beispiel eine In-Kraft-Regelung. Ich vermisse zweitens eine Übergangsregelung. Hintergrund: Wir haben vier Mitglieder bereits in dieser Legislatur gewählt. Was geschieht mit diesem Votum des Hohen Hauses? Und der dritte Punkt, die Frage: Wie gestaltet sich die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden nach § 24 Abs. 2 gegebenenfalls in analoger Anwendung bei Mitgliedern einer Gruppe? Das sollten wir dann gleich mitregeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Im Innenausschuss werden wir dann ein Anhörungsverfahren beantragen und uns anschauen, wie der Gesetzentwurf von den Experten bewertet wird. Ich freue mich auf die Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Blechschmidt das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ergänzend zur Einbringung aus Sicht der Linken-Fraktion noch folgende Anmerkungen zum Gesetzentwurf, zur Besetzung bzw. Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission: Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Linken-Fraktion die Strukturen und die Arbeit von Geheimdiensten, also auch des Verfassungsschutzes in Thüringen, sehr kritisch bewertet, auch mit Blick auf die praktische Erfahrung in Sachen demokratischer Kontrollierbarkeit. So können sich kritische Zuschauer und Zuhörer die Frage stellen: Wie kommt es, dass die Linken-Fraktion einen so „provokanten“ Gesetzentwurf mit einreicht, der im Grunde genommen systemimmanent zur Sicherung entsprechender Strukturen beiträgt? Die Antwort ist: Auch wenn man versucht, die Mehrheit der Gesellschaft von alternativen gesellschaftspolitischen Lösungen für eine Thematik zu überzeugen, ist es sinnvoll, an Reformen vorhandener Strukturen und an Inhalten zu arbeiten. So halten wir auch eine gesellschaftlich nicht optimal wirksame Parlamentarische Kontrollkommission hinsichtlich der Arbeit des Verfassungsschutzes als Geheimdienst immer noch für besser als gar keine Kontrolle oder eine bloße – in Anführungszeichen – Notlösung, wie sie zurzeit in Thüringen besteht, um Kontrollmechanismen zu schaffen, die unter gegebenen Bedingungen so gut wie möglich wirken können. Derzeit stellt sich hier nach Einschätzung der Linken-Fraktion eine doppelte Problematik dar. Zwar arbeitet noch eine gesetzliche Übergangslösung seit 2019 als Rumpfgremium, wie es Kollege Walk eben ausdrücklich angesprochen hat, aus der vergangenen Wahlperiode heraus gewählt. Das hat aber, genau genommen, keine demokratische Legitimation. Der derzeitige Landtag hat eben dieses Gremium nicht gewählt. Und diese Übergangsregelung im Verfassungsschutzgesetz ist eigentlich nicht für eine Übergangsphase von bis zu einer halben Wahlperiode angedacht. Auch das hat Kollege Walk angesprochen. Hinzu kommt: Dem Gremium gehören derzeit Personen, und zwar – auch das ist angesprochen worden – zwei Abgeordnete aktueller Art, aber eben auch ehemalige Abgeordnete, also aus der letzten Legislaturperiode, an, die streng genommen diese parlamentarische Kontrolle gar nicht mehr ausüben können – nur dank der Übergangsregelung. Das neue Gremium konnte mangels vollzähliger Besetzung durch Wahlen noch nicht seine Arbeit aufnehmen. Hier kann man aber den Abgeordneten keinen Vorwurf machen, denn die Wahlentscheidung zur Besetzung der ParlKK ist – wie alle Abstimmungen von den Abgeordneten – nach ihrem Gewissen zu gestalten. Das ist Teil der Ausübung des freien Mandats. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, das stattgefundene Mediationsverfahren hat nach Ansicht der Linken aber durchaus einen Weg aufgezeigt, diese verfahrene Situation zu lösen. Es geht bei der parlamentarischen Kontrolle nicht – nur der ParlKK, sondern auch der Untersuchungsausschüsse – um das Wechsel- und Zusammenspiel von regierungstragenden Teilen und oppositionellen Teilen des Parlaments und dies in vielerlei Modifikationen. Deshalb knüpft der vorliegende rot-rot-grüne Gesetzentwurf bei der Besetzungsfrage an diese beiden funktionalen Teile des Parlaments jeweils als Gesamtstruktur an, und zwar gerade nicht auf der darin enthaltenen Teilstruktur Fraktionen oder Parlamentarischen Gruppen. Diese funktionale Teilung wird auch in Artikel 59 der Thüringer Verfassung deutlich, dem Oppositionsartikel. Falls nun bestimmte Fraktionen hier im Landtag einwenden sollten, dieser neue rechtliche Ansatzpunkt dient nur dazu, bestimmte Fraktionen „abzuhängen“, dann muss man dem deutlich entgegenhalten: Selbst der Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 14. Oktober 2020 in der Eilentscheidung zum Stopp der Neustrukturierung der ParlKK nimmt auf Seite 14 im ersten Abschnitt Bezug auf die Oppositionsgarantie des eben von mir genannten Artikels 59. Genau diese Chancengleichheit setzt der vorliegende Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen um, und zwar nach Ansicht der Linken sogar noch ein Stück gleichberechtigter und demokratischer als bisherige gesetzliche Regelungen. Die bisherige Regelung wurde im Sinne eines automatischen Zugriffsrechts bestimmter Fraktionen auf Sitze im Gremium unter Herbeiziehung einer bestimmten Berechnungsmethode verstanden und angewendet. Für kleinere Fraktionen war es schwierig bis hin fast unmöglich, in die ParlKK zu kommen. Die nun vorliegende neue Regelung des § 25 gewährleistet, dass alle Fraktionen und Gruppen bzw. deren Abgeordnete unter den gleichen Bedingungen grundsätzlich ein Zugangsrecht zur ParlKK als Gremium haben, entweder aufseiten der regierungstragenden Teile des Parlaments oder als Teil der parlamentarischen Opposition. Allerdings verlieren damit bestimmte Fraktionen das bisher faktisch bestehende automatische Zugriffsrecht auf einen Sitz im Gremium, doch gerade das ist eine Demokratisierung des Wahl- und Besetzungsverfahrens. Die Zweidrittelmehrheit im Wahlverfahren erscheint als Hürde und ist mit Blick auf eine verantwortungsvolle Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission ein wirksamer Mechanismus fach- und personaltechnischer Qualitätssicherung, denn wie der Verfassungsgerichtshof im Entscheidungstenor des Beschlusses vom 14.10. und in dessen Begründung deutlich macht: Die Abgeordneten dürfen in ihrer freien Gewissensentscheidung und unter Herbeiziehung sachlicher Gründe für die Beurteilung der Geeignetheit der Kandidaten jeweilige Personen auch als ungeeignet für die Aufgabenerfüllung im Gremium ablehnen. In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass eine verantwortungsvolle Ausübung des freien Mandats und der freien Gewissensentscheidung immer auf der verantwortungsvollen Abwägung von Tatsachen und Sachargumenten beruht. Nach Ansicht der Linken-Fraktion stellt der vorliegende Gesetzentwurf eine sinnvolle, ausgewogene Neuregelung zur Zusammensetzung der ParlKK zur Verfügung, die die verschiedenen Anforderungen des Demokratieprinzips wirksam zur Geltung bringt. Ich beantrage hiermit – wie der Kollege Walk – die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Frau Präsidentin, zum Inhalt des Gesetzes haben sowohl Kollegin Vogtschmidt als auch Kollege Blechschmidt eigentlich schon alles gesagt. Ich will aber noch mal, weil es immer wieder – und ich merke das auch bei den Rückfragen, die wir von Pressevertreterinnen und Pressevertretern haben – vielleicht auch Schwierigkeiten gibt, zu verstehen, was wir da gerade machen. Das ist auch nicht ganz trivial und nicht ganz einfach, denn nicht umsonst haben wir für diese Frage einen Mediator gebraucht. Wenn es so einfach gewesen wäre und wir die Lösung auf dem Tisch gehabt hätten, dann wäre das sicherlich auch schneller gegangen. Es ist schon klargestellt worden, dass wir es in dieser Legislaturperiode bisher nicht geschafft haben, eine Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer Gesamtheit wählen und damit auch einsetzen zu können. Das Gesetz gibt vor, es soll keinen kontrollfreien Raum des Verfassungsschutzes geben. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass, wenn eine Parlamentarische Kontrollkommission nicht zustande kommt, die alte Parlamentarische Kontrollkommission übergangsweise im Amt bleibt und die Kontrolle des Verfassungsschutzes, der an dieser Stelle ein hoher Rang eingeräumt wird, auch tatsächlich sicherstellen kann. Damit legt sie übrigens keinen Zeitraum fest, sondern, sie sagt „übergangsweise“ und dieser Übergang ist momentan – leider Gottes – schon sehr lang. Jetzt hat dieses Hohe Haus aus – wie ich finde – berechtigten Gründen massive Zweifel daran gehabt, ob Vertreterinnen und Vertreter der AfD-Fraktion Teil dieser Parlamentarischen Kontrollkommission sein können und sollten. Das haben diejenigen, die hier als Abgeordnete die Wahl für die Parlamentarische Kontrollkommission vornehmen, damit kundgetan, dass sie den AfD-Vertreterinnen und ‑ Vertretern eben nicht ihre Stimme für die Wahl in diese Parlamentarische Kontrollkommission gegeben haben. Abgeordneter Blechschmidt hat es schon deutlich gesagt: Wir sind unserem Gewissen verpflichtet. An dieser Stelle hat ein nicht irrelevanter Teil dieses Hauses für sich entschieden, anscheinend mit seinem Gewissen nicht vereinbaren zu können, ein Mitglied der AfD-Fraktion in die Parlamentarische Kontrollkommission zu entsenden. Das ist auch für die unterschiedlichen Personen, die als Wahlvorschläge auf dem Tisch lagen, ausführlich und auf Grundlage der Personen begründet worden, und damit aus meiner Sicht auch legitim. Nun haben wir eine Situation, dass wir ein Gesetz haben und dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, als dieser Thüringer Landtag noch keine Fraktion hatte, die aus unserer Perspektive verfassungsfeindlich ist und die – das kommt noch dazu, damit hat das Parlament jetzt nichts zu tun – unter anderem auch selbst Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Jetzt ist es vielleicht nicht nur für mich, sondern vielleicht auch für alle anderen Menschen etwas seltsam, wenn eine Partei, eine Fraktion, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gleichzeitig den Verfassungsschutz kontrollieren soll. Das ist die Grundlage, warum wir darüber nachgedacht haben, dass wir dieses Gesetz ändern müssen. Was jetzt hier auf dem Tisch liegt, ist nichts Neues, was wir da erfunden haben – auch das ist von Kollegen Walk schon angesprochen worden. Nordrhein-Westfalen verfährt ähnlich, das heißt also, das Verhältnis zwischen Opposition und Koalition wird in diesem Gesetzentwurf gewahrt und wir sorgen dafür, dass das auch ordentlich abgebildet ist. Es ist aber eben nicht mehr nach d’Hondt, also nach dem Verfahren, was jetzt im Gesetz festgeschrieben ist, sodass die Fraktionen ein Zugriffsrecht auf die Besetzung der einzelnen Positionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission haben, sondern ähnlich wie man das zum Beispiel beim Verfassungsgericht macht, auch wenn da die Vorschlagsrechte andere sind. Aber wir wählen mit einer Zweidrittelmehrheit, also mit einer sehr breiten Legitimation dieses Parlaments die Personen in die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Fragen, die der Kollege Walk aufgerufen hat, können wir gern diskutieren. Ich hätte mir gewünscht – wir haben ja auch zusammen die Mediation gemacht –, gern hätten Sie uns auch schon, bevor wir das gemacht haben, darauf hinweisen können, dass Sie da noch Änderungs- und Redebedarf haben. Ich sehe keinen Grund, eine Erweiterung auf die Gruppenvorsitzenden vorzunehmen. Das sage ich Ihnen schon vorab. Über das Inkrafttreten können wir reden. Ich gehe, ehrlich gesagt, davon aus, wenn wir ein neues Gesetz mit einem neuen Verfahren beschließen, dass wir dann die Parlamentarische Kontrollkommission einmal komplett neu wählen müssen auf der Grundlage dieses Gesetzes. Das heißt also, es wird ein neues Wahlverfahren geben, zumindest ist das meine Interpretation. Aber lassen Sie uns das gern im Ausschuss noch mal diskutieren. Ich wäre nur sehr dafür, dass wir das nicht allzu lange machen und in diesem Jahr tatsächlich noch dieses Gesetz auf den Weg bringen und verabschieden, um dann tatsächlich auch noch in diesem Jahr eine Parlamentarische Kontrollkommission einsetzen zu können, die wieder in voller Stärke die Kontrolle des Verfassungsschutzes vornehmen kann. Deswegen auch von mir der Antrag auf Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, um tatsächlich hier zu einem Ergebnis zu kommen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ja, Kolleginnen und Kollegen, es ist schon sehr kalt hier. Wir haben jetzt mal ein paar Decken, die vorhanden sind, da. Vielleicht lassen Sie die erst mal für die Frauen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist aber diskriminierend!) Wir werden aber – ja, tu nichts Gutes, dir widerfährt nichts Böses – beim nächsten Mal für alle sicher eine Regelung finden, damit wir die Temperaturen, wenn man acht oder neun Stunden hier sitzt, auch aushalten. Also nur der Hinweis: Dort sind die, die vorhanden sind, diese können Sie sich also gern nehmen. Jetzt hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Montag das Wort. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Robert-Martin Montag FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn mich vorab schon wärmender Applaus auf dem Weg hier nach vorn begleitet hat – gibt es tatsächlich eine ein wenig kontroverse Position der FDP zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Denn er zeigt zwei Dinge, lieber Herr Blechschmidt, auch wenn Sie sich da versucht haben, ein bisschen herauszuwinden. Wir brauchen einen Verfassungsschutz. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE) Nicht immer ist These, Antithese, Synthese stringent. Deswegen: Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der eben hier unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sicherstellt und unsere Demokratie schützt. (Beifall Gruppe der FDP) Und wir brauchen eine wirksame Kontrolle dieses Instruments, weil der Verfassungsschutz – und das liegt ihm in seiner Funktionsweise inne – über Mittel verfügt, die im Allgemeinen der Frage der beispielsweise richterlichen Vorbehalte der polizeilichen Arbeit entzogen sind und teilweise tief in die Grundrechte eingreifen. Deswegen ist es wichtig, dass das, was dieser Verfassungsschutz tut, durch uns, die gewählten Mitglieder dieses Hauses, auch adäquat kontrolliert werden können muss. Wir haben gemerkt, in diesem Haus sind die politischen Verhältnisse eben so, dass die aktuelle ParlKK eben nicht arbeitsfähig ist. Deswegen gab es ein Mediationsverfahren, an dessen Ende nach vielen Sitzungen – wenn ich das so sagen darf – ein Vorschlag hier in diesen Gesetzentwurf Eingang gefunden hat, der am Ende des Tages auch durchaus hätte schneller hier im Hohen Haus landen können. Eigentlich war auch abgesprochen, um auch hier noch mal dieser Vorlage aus NRW die notwendige Breite an Unterstützung vorab zu signalisieren, dass das durch mehrere Fraktionen getan wird und nicht durch die Regierungsfraktionen allein. Das ist nicht zustande gekommen – warum auch immer, das kann ich Ihnen nicht sagen. Das ändert aber nichts daran, dass die Möglichkeit, die damit geschaffen wird, aus unserer Sicht eine ist, die die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmöglichkeit der ParlKK zukünftig wird sicherstellen können. Insofern freuen auch wir uns auf die Debatte dazu im Ausschuss. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber jetzt schon die Unterstützung der Freien Demokraten zu dieser Novellierung zusagen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Braga für die AfD-Fraktion das Wort.

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Torben Braga AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne, über die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission unterhalten wir uns hier im Landtag schon seit geraumer Zeit, nicht nur am heutigen Tag – schon am Vormittag war das im Rahmen des Berichts der Parlamentarischen Kontrollkommission, die noch von der vergangenen Legislaturperiode im Amt ist, Thema –, sondern auch im Zusammenhang mit den Wahlen, mit den Wahlverfahren, die wir in den vergangenen Monaten und Jahren durchgeführt haben. Ursache dafür – das wurde schon geschildert, gleichwohl will ich unsere Sichtweise dazu auch noch ausführen – ist die Tatsache, dass die Kandidaten meiner Fraktion zur Besetzung der ursprünglichen zwei Sitze, inzwischen eines Sitzes in dieser Kommission, für die der AfD aufgrund ihrer Größe das Vorschlagsrecht nach der bisherigen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes zusteht, keine Mehrheit im Landtag finden konnten. Inzwischen standen – das hat mein Kollege Möller heute am Vormittag auch bereits ausgeführt – 23 verschiedene Mitglieder des Landtags auf Vorschlag meiner Fraktion zur Wahl. Es fanden abzüglich des am heutigen Nachmittag noch durchzuführenden Wahlgangs bereits 66 Wahlgänge statt. Zu keinem Wahlgang erhielt ein von der AfD-Fraktion vorgeschlagener Kandidat die Mehrheit. Als Frau Landtagspräsidentin im Oktober 2020 ihre Absicht zur Kenntnis gab, die Kontrollkommission mit den drei bis dahin gewählten Mitgliedern trotz der noch zwei offenen, also zu besetzenden Sitze zu konstituieren, zog meine Fraktion vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar, um diese Konstituierung unter Verletzung der Minderheitsrechte der Opposition im Landtag zu verhindern. Und wir waren erfolgreich. Das Verfassungsgericht stellte mit Entscheidung vom 14. Oktober fest – das wurde auch schon ausgeführt –, dass dem Thüringer Landtag, vertreten eben durch die Präsidentin, untersagt wird, die Parlamentarische Kontrollkommission zu konstituieren, bevor der Landtag nicht durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen, etwa im Rahmen eines formellen oder informellen Verständigungsverfahrens, sichergestellt hat, dass Wahlvorschläge der Antragstellerin, also meiner Fraktion, nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Nach einigem Hin und Her wurde vor etwas mehr als einem Jahr, nämlich im Juni 2021, ein sogenanntes Moderationsverfahren unter Hinzuziehung eines externen Moderators initiiert. Recht schnell stellte sich heraus, dass dieses Verfahren den Anforderungen der vorhin zitierten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2020 nicht gerecht werden konnte und auch nicht sollte. (Beifall AfD) Zu keinem Zeitpunkt war es nämlich Gegenstand dieses Moderationsverfahrens, sicherzustellen, dass Wahlvorschläge meiner Fraktion nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden, wie es Weimar verlangt hatte – ganz und gar nicht. Vielmehr gaben sich alle Teilnehmer dieser durchaus gesitteten und angenehmen Gesprächsrunden scheinbar damit zufrieden, dass in verschiedenen Varianten im Wesentlichen immer wieder das Gleiche vorgetragen wurde, nämlich dass es für die restlichen Fraktionen dieses Hauses – zwar in verschiedenem Maße, aber aus grundsätzlichen Erwägungen – gleichwohl nicht in Frage kommt, einen Kandidaten der AfD für die Überwachung der Verfassungsschutzarbeit zu wählen. Bemühungen um eine Antwort auf die Frage, ob hierfür auch Gründe vorliegen, die den recht deutlich formulierten Ansprüchen des Verfassungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2020 gerecht werden, also auch nicht sachwidrig sind, wie schon des Öfteren hier vorgetragen, gab es keine und zu keinem Zeitpunkt in diesem Moderationsverfahren. Ich darf daran erinnern, dass Weimar bereits in der Entscheidung auch als bemerkenswert deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Landtag festgestellt hatte, dass weder der Verweis auf das Mehrheitsprinzip noch das freie Mandat des Abgeordneten rechtfertige, geeigneten und vertrauenswürdigen Abgeordneten einer Fraktion die Wahl zu versagen, nur weil sie als vermeintlich außerhalb des demokratischen Spektrums stehende politische Gegner begriffen werden, und dass, wenn die anderen Fraktionen gleichwohl die Wahl verweigerten und die Kommission einseitig besetzten, sie missbräuchlich verfahren würden, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1986 festgestellt hat. Denn die Freiheit des Mandats, auf die hier auch schon eingegangen wurde, wonach die Abgeordneten des Landtags nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden seien, nach landläufiger Auffassung – und das stellte sich auch in einigen Reden hier heraus –, also guten Gewissens, die Opposition in dieser Art und Weise „ausgrenzen“ dürften, das wäre der Begriff, den wir da verwenden würden als AfD-Fraktion, eben nicht von der verfassungsrechtlichen Bindung das Recht der Fraktion auf formale Chancengleichheit und Zugang zu allen parlamentarischen Verfahren und allen Gremien zu respektieren. (Beifall AfD) Die Mehrheit dieses Landtags verhält sich also objektiv feststellbar rechtswidrig und das, so muss ich leider annehmen, durchaus bewusst, denn die Entscheidung aus Weimar, die in einer Reihe steht mit Rechtsprechung aus Karlsruhe, aber auch durch verschiedene Landesverfassungsgerichte, dürfte jeder, der sich mit der Thematik befasst hat, zur Kenntnis genommen haben. Was wir heute also erleben, und das hat mein Kollege Möller gegenüber der Presse zutreffenderweise festgestellt, ist der Versuch, die aktuelle rechtswidrige Ausgrenzung der AfD aus der Kontrolle des Verfassungsschutzes im Gesetz festzuschreiben. Man passt also das Recht an eine bisherige rechtswidrige Praxis an, was an und für sich bereits legislatives Unrecht ist, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen jedenfalls kaum vereinbar. (Beifall AfD) In diesem Zusammenhang, Herr Walk, darf ich auf Ihre Rede eingehen. Es ist völlig abwegig, Ihrerseits meinem Kollegen Möller zu unterstellen, er habe die Gewaltenteilung infrage gestellt. Ganz im Gegenteil. Er hat richtigerweise festgestellt, dass die Richterwahl in diesem Land, insbesondere im Verfassungsgerichtshof, in hohem Maße politisch beeinflusst ist. Und das stellt sich doch auch daran heraus, dass in der Presse offen beispielsweise darüber debattiert wird, wie verschiedene Fraktionen in diesem Hause sich über diese Besetzung der Verfassungsgerichtsposition verständigt haben. Das mag man auch so für gut und für richtig halten, das auch so praktizieren, aber zu sagen, die Politik beeinflusse die Besetzung dieser Richterstellen nicht, ist doch völlig abwegig. (Beifall AfD) Also Ihrerseits ist das abwegig. Lassen Sie mich aber noch einmal auf das Mediationsverfahren eingehen. Besonders perfide ist dabei dieser ständige Versuch, der unternommen wird, dieses Gesetz eben als Ergebnis dieser ach so unabhängigen Mediation darzustellen, ganz so, als ob hier ernsthaft von einer Mediation in der Sache gesprochen werden könne. Die Bemühungen des Mediators in allen Ehren, aber eine Mediation ist die unparteiische Beratung und Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Akteure zur Bewältigung von Konflikten. Ganz in der Mitte wird man sich natürlich nie treffen können, insbesondere nicht in Fragen der Auslegung materiellen Rechts. Aber wenn eine Partei im Konflikt keinen einzigen Schritt, keine einzige Bewegung unternimmt, von ihrer verhärteten Position abzurücken, und die Position der anderen Partei im Streit genau gar nicht angetastet, berührt und geändert wird, dann kann hier von keiner Mediation, keiner aussöhnenden Vermittlung die Rede sein. (Beifall AfD) Es ist vielmehr die als externe und daher vermeintlich unabhängige Beratung getarnte Institutionalisierung des Unrechts, meine Damen und Herren, die Sie hier betreiben. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ganz genau!) (Beifall AfD) Und wenn Sie hier vormachen, der Demokratie durch dieses Gesetz einen besonderen Dienst zu erweisen, dann belügen Sie sich selbst und meines Erachtens täuschen Sie damit auch die Öffentlichkeit. (Beifall AfD) Darüber hinaus ist das Gesetz auch schlicht ungeeignet und höchst bedenklich in dem Regelungsvorschlag. Sie haben offenkundig übersehen, dass wir gerade die Ausnahmesituation leben, die eine solche Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, wie sie hier vorgeschlagen wird, zur massiven Schwächung der Opposition werden lässt. Ich habe deshalb auch relativ wenig Verständnis für den Jubelsturm, insbesondere der FDP-Fraktion. Die Rede von Kollegen Montag fand ich etwas befremdlich. Wie gesagt, wenn im Verfassungsschutzgesetz zukünftig lediglich festgehalten werden soll, dass die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke vertreten sein muss. Nun gerade die laufende Legislaturperiode lässt doch aufgrund diverser Entwicklungen zumindest die Frage zu, was nun eigentlich regierungstragend, was nun eigentlich Opposition ist. Diese Dichotomie existiert doch fast gar nicht mehr. (Beifall AfD) Es hat sich in diesem Haus de facto eine Zweidrittelmehrheit gefunden, wovon aber nur eine knappe Minderheit in der Tat die Regierungsmitglieder stellt. Es stellt sich aber bereits jetzt die Frage, was eigentlich Regierung, was eigentlich Opposition ist. Das Gesetz überlässt es jedenfalls den Mitgliedern dieses Hauses, eine unzulässige Einteilung vorzunehmen in eine staatstragende, eine genehme, eine akzeptierte Opposition und eine unangenehme, eine ungewollte und deshalb auszuschließende Opposition. Dieses Recht steht diesem Haus schlicht nicht zu. Sie steht dem Souverän zu. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Braga.

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Torben Braga AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich komme zum Schluss: Diese Einteilung steht dem Souverän zu, er übt sie aus durch seine Teilnahme an Wahlen und bestimmt damit die Zusammensetzung dieses Hauses. Dieses Haus hat nicht diese Einteilung vorzunehmen

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Braga, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Torben Braga AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

in akzeptierte und nicht akzeptierte Opposition. Dieses Gesetz ist abzulehnen, meine Damen und Herren. Vielen Dank und ich bitte um Entschuldigung für die Überschreitung der Redezeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Als Nächste erhält Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir kommt es jetzt zu, die Krokodilstränen der AfD noch vor der Mittagspause abzuwischen. Also, dass das jetzt ein Gesetz sein soll, was sozusagen die AfD planvoll ausschließt und dass das der einzige Inhalt sein sollte, das widerspricht schon der Tatsache, dass sich die Regelung, die wir hier vorschlagen, eng anlehnt – fast wortgleich – an die, die schon seit Jahren in Nordrhein-Westfalen bei der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gültig ist und dort als tauglich befunden wurde, um die Rechte des Parlaments entsprechend abzubilden. Sie haben gesagt, es gäbe immer wieder pauschale unbegründete Ablehnung Ihrer Abgeordneten, die Sie zur Wahl vorgeschlagen hätten, in den insgesamt 66 Wahlgängen. Wir waren ja alle dabei. Wenn Sie sich das alles noch mal anschauen, dann haben Sie sehr wohl gesehen, dass die Stimmergebnisse bei den verschiedensten Kandidaturen verschiedenster Kandidatinnen und Kandidaten sehr unterschiedlich ausgefallen sind, sodass davon also nicht die Rede sein kann. Wir haben ein Spannungsfeld zwischen dem individuellen Wahlrecht jedes einzelnen Abgeordneten hier in diesem Hause und eben dem Besetzungsrecht, das nach dem bisherigen Verfahren streng formal an der Größe der hier im Haus vertretenen Fraktionen ausgerichtet war. Dass man das auch anders machen kann, lehrt das Beispiel aus Nordrhein-Westfalen und deswegen ist es jetzt eben nicht so, dass wir hier eine politische Ausgrenzung vornehmen. Sie haben dann natürlich wieder gesagt, hier herrsche politische Willkür und es hätte niemand irgendwie ernsthaft belegen können, worin die Unzuverlässigkeit Ihrer Kandidatinnen und Kandidaten bestehen soll. Also ich will nur mal sagen: Heute Morgen, bei dem Punkt, als es um den Bericht ging, hat sich Ihre Fraktion gerühmt, dass Ihnen interne E-Mails aus dem Amt für Verfassungsschutz vorliegen würden. Allein das ist schon mal ein Grund, ein Fragezeichen zu machen, wenn jemand von Ihnen in so eine Kommission rein möchte. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das haben wir zugeschickt bekommen – von den Mitarbeitern selbst!) Ich will nur sagen … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Auch wir ha- ben unsere Quellen!) Ja, Sie haben Ihre Quellen, das wundert mich nicht, aber es darf Sie dann auch nicht erstaunen, wenn wir gewisse Vorbehalte haben, in der Art und Weise, wie Sie hier Ihr Mandat wahrnehmen. (Beifall SPD) Deswegen noch mal, es ist schon gesagt worden, wir haben hier ein Gesetz aus Nordrhein-Westfalen, das ist noch verfassungsmäßiger, als es dort schon seit Jahren dadurch gilt, dass wir zusätzlich ein zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Oppositionsfraktionen und regierungstragenden Fraktionen festschreiben, was hier dann auch dazu führen wird, dass die nicht in der Regierung befindlichen Fraktionen oder selbst Gruppenmitglieder hier gewählt werden können, wenn sie die entsprechende Zweidrittelmehrheit bekommen. Jetzt hat Herr Walk schon zitiert, dass Sie gesagt haben, Sie würden da nicht vor das Verfassungsgericht gehen, weil die alle politisch besetzt wären. Also das sind auch wieder diese Dinge, wo Sie die Gewaltenteilung hier wirklich frontal angreifen, wo Sie wirklich bewährte Wahlverfahren in den Schmutz ziehen und dann auch offenbar wieder Ihr Ziel verfolgen, eine gleichgeschaltete Justiz irgendwann haben zu wollen, denn wenn ein Gericht nicht so entscheiden wird, wie Sie es sich vorstellen, dann (Unruhe AfD) ruft man es erst mal gar nicht an. Das ist genau das, was Sie auch immer mit Ihrer Meinungsfreiheit haben. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es soll ja Ab- geordnete geben, die Richter anzeigen, weil ihnen die Rechtsprechung nicht passt! Wissen Sie, wer das war? Die Abgeordnete steht gerade vorn am Rednerpult und spricht!)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Abgeordneter Möller, in erster Linie hat jetzt Frau Abgeordnete Marx das Wort. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber Zwi- schenrufe sind erlaubt!) Zwischenrufe sind zulässig, aber es ist nicht zulässig, die Rednerin in ihrer Rede zu behindern.

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Dorothea Marx SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich bediene mich zulässiger Formen demokratischer Beteiligung auch in meiner Rede, und wenn gestochene Hunde bellen oder quieken, dann spricht das auch für sich. Also wir haben hier vor, diese lange Hängepartie zu begrenzen, indem wir dann eben eine bewährte Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernehmen, die eben auch noch den Vorteil hat, wie gesagt, das Verhältnis Opposition-Regierung zutreffend wiederzugeben und auch kleineren Fraktionen oder Gruppen die Möglichkeit gibt, einen Sitz in dieser Parlamentarischen Kontrollkommission bei entsprechendem Vertrauen durch das Parlament zu erringen, was es sonst nicht gegeben hätte. Was auch immer die Forderung war, das anderweitig sicherzustellen, hätte bedeutet, dass man die Kommission sehr groß machen müsste. Das ist im Interesse des gebotenen Geheimschutzes dann aber auch wenig sachgerecht. Deswegen freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und die dann aus meiner Sicht selbstverständliche, wenn die Rechtsgrundlage eine neue ist, komplette Neuwahl unseres Nachfolgegremiums, was die ganze Zeit arbeiten durfte, aber eben auch gearbeitet hat. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Die Landesregierung hat erklärt, auf einen Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu verzichten. Herr Abgeordneter Blechschmidt, ist das eine Redemeldung? Ja.

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André Blechschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde gern noch auf zwei Gedanken reagieren. Kollege Montag, ich habe den Zettel noch mal mit vorgenommen, an dem ich mich während meiner Rede festgehalten habe, wo Sie mir so ein wenig unterstellen, ich hätte mich um eine konkrete Aussage gewunden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Macht ihr auch!) Ich möchte mal in diesem Fall fast zitieren: „Es ist“ – so habe ich vorhin gesagt – „ein offenes Geheimnis, dass die Linken-Fraktion die Strukturen und die Arbeit von Geheimdiensten, also auch des Verfassungsschutzes in Thüringen, sehr kritisch bewertet.“ So kann sich kritischen Zuhörern und Zuschauern – wie Kollege Montag von der FDP – die Frage stellen: Warum tut die Linke dann so einen Gesetzentwurf? Einen „systemimmanenten“ habe ich ihn genannt. Weil wir der Meinung sind, dass natürlich solche Strukturen auch zu reformieren sein können. Und letztendlich – auch diesen Satz habe ich sinngemäß gesagt –, auch eine gegebenenfalls nicht optimal wirksame parlamentarische demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes und seiner Arbeit als Geheimdienst ist immer noch besser als gar keine Kontrolle. Deshalb arbeiten wir an diesem Gesetzentwurf und ärscheln nicht rum. Zweiter Gedanke, Kollege Braga, mal mit Blick auf die Frage der Zusammensetzung, die regierungstragenden und Oppositionsteile in der ParlKK: Stellen Sie sich vor, es ist eine relativ große Koalition, die entsteht. Damit ist Opposition ausgeschlossen, wenn man ein Besetzungsverfahren nimmt. Ja, das ändern wir jetzt. Opposition muss beteiligt werden und sogar im Stärkeverhältnis, wie das die Wahl gebracht hat. Deshalb ist es ein Fortschritt aus unserer Sicht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das erkenne ich nicht. Wir haben gerade festgestellt, die Landesregierung möchte nicht dazu sprechen. Ich habe vernommen, dass wir eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss machen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Gibt es Enthaltungen? Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Jetzt habe ich unterschiedliche Signale, wie wir weiterverfahren. Könnten die PGF vielleicht kurz nach vorn kommen zur Frage, ob wir Tagesordnungspunkt 14 jetzt noch aufrufen oder in die Mittagspause eintreten? Vielen herzlichen Dank. Dann verfahren wir folgendermaßen: Wir treten jetzt in eine Mittagspause bis 13.40 Uhr ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, mein Magen sagt Ähnliches. – Dann fahren wir fort, wie eingeübt, wir machen die Wahlen, dann die Fragestunde und nach der Fragestunde beginnen wir mit Tagesordnungspunkt 14. Nur der Hinweis: 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause tagt der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten im Raum F 202. Guten Appetit!

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Da wir schon 5 Minuten überzogen haben, wäre es schön, wenn die anwesenden Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen vielleicht noch für eine bessere Besetzung hier im Haus sorgen könnten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Wiedereröffnung unserer Plenarsitzung und zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 21, 23 und 24 . Die Tagesordnungspunkte 20, 22, 25, 26 und 27 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, das heißt, wir kommen heute mit drei Wahlgängen aus. Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh - Drucksache 7/6134 Der Tagesordnungspunkt 21 betrifft die Wahl von Schriftführerinnen bzw. Schriftführern. Aufgrund der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe des Bündnisses Bürger für Thüringen entfällt das Vorschlagsrecht für die Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers auf diese neu gebildete Gruppe. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/6134 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Tosca Kniese. Die Fraktion der AfD hat davon abgesehen, einen Wahlvorschlag für die Wahl der auf sie entfallenen Schriftführerinnen und Schriftführer einzureichen. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wird zu diesem Punkt eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6343 Weiterhin ist in TOP 23 ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu wählen. Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/6343 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird zu diesem Wahlvorschlag die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6344 Auch hier hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/6344 vor. Vorgeschlagen ist auch hier Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Durchführung der Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Franziska Baum FDP

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Hatte jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe? Wenn alle Gelegenheit zur Stimmabgabe hatten, dann schließe ich hiermit diese Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Jetzt kommen noch zwei Nachzügler, ich habe die Wahlhandlung noch nicht geschlossen. Jetzt aber, okay. Entschuldigen Sie bitte meine falsche Ansage. Jetzt ist die Wahlhandlung endgültig geschlossen und jetzt wird auch erst damit begonnen, dass die Stimmen ausgezählt werden. Vereinbarungsgemäß wird während der Auszählung Tagesordnungspunkt 28, die Fragestunde, aufgerufen und ich bitte jetzt doch, da wir auch eine Besuchergruppe haben, insofern auch für die Disziplin im Haus zu sorgen, dass die Gespräche vielleicht eingestellt werden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 Erster Fragesteller in der heutigen Fragestunde ist Abgeordneter Mühlmann mit Drucksache 7/6206. Bitte, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Frage. Vorbereitung der Thüringer Polizei auf eine Gasmangellage Am 22. August 2022 berichteten Thüringer Tagesmedien, die Polizei würde sich auf einen Ernstfall im Zusammenhang mit einer möglichen Gasmangellage vorbereiten. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Für welche einzelnen Themenfelder werden derzeit operative Konzepte und Bestandserhebungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei im Falle einer sogenannten Gasmangellage erstellt? 2. Welche weiteren Szenarien hat die Thüringer Polizei beim Eintreten einer unzureichenden Gas- und Stromversorgung für die Erstellung von operativen Konzepten im Blick außer der Sicherstellung der internen Kommunikation und von IT-Verfahren sowie logistischen Planungen? 3. Was sind die Gründe, an der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei im Falle einer Gasmangellage zu zweifeln und aus welchen Gründen besteht die Notwendigkeit, neue operative Konzepte zu erstellen? 4. Welche neuen oder zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände werden im Innenressort und den nachgeordneten Behörden aktuell für die Bewältigung einer Gasmangellage überprüft und beschafft (bitte gegliedert nach Behörden)?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Thüringer Polizei sowie die Gewährleistung der Erfüllung der Kernaufgaben, insbesondere bei Lieferengpässen bzw. auch bei der Unterbrechung der Energieversorgung, sind: erstens die personelle und organisatorische Sicherstellung, zweitens die materielltechnische Sicherstellung sowie drittens die Sicherstellung wesentlicher Führungs- und Einsatzmittel. In diesem Kontext werden für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Thüringer Polizei unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung Vorbereitungen getroffen und entsprechend die bestehenden Konzepte fortgeschrieben. Zu Frage 2: Bei Zuspitzung der Situation durch eine unzureichende Gas- und in der Folge auch Stromversorgung sind weitere polizeiliche Aufgabenfelder/Szenarien zu erwarten. Beispielhaft seien hier das Auftreten bzw. die Zunahme spezifischer Straftaten im Phänomenbereich der Eigentumsdelikte, das Versammlungs- und gesellschaftliche Protestgeschehen, Schutzmaßnahmen für Versorgungseinrichtungen und ‑ transporte sowie mögliche Amts- und Vollzugshilfen zur Durchsetzung von Maßnahmen anderer Behörden. Bezüglich der polizeilichen Aufgabenfelder sind daher lage- und stufenabhängige Schwerpunktsetzungen erforderlich, welche konzeptionell weiterzuentwickeln bzw. im Rahmen der Befehlsgebung zu berücksichtigen sind. Durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wurde hinsichtlich der Auswirkungen einer Energieverknappung auf die Dienstorganisation für die polizeiliche Aufgabenbewältigung und das polizeiliche Einsatzgeschehen ein eigenes Stufenmodell einschließlich der vorrangigen stufenspezifischen Maßnahmen entwickelt. Dieses dient als einheitliche Grundlage für die fortzuschreibenden operativen Konzepte und Notfallplanunterlagen der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei. Zu Frage 3: Für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei besteht keine Notwendigkeit, neue operative Konzepte zu erstellen. Vielmehr werden die bereits bewährten, bestehenden Konzepte fortgeschrieben. Daher sieht die Landesregierung auch keinerlei Gründe, an der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei im Falle einer Gasund infolgedessen einer möglichen Energiemangellage zu zweifeln. Zu Frage 4: Zur Vorbereitung auf die Auswirkungen einer Energiemangellage in den Dienststellen der Thüringer Polizei wurden durch die Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Maßnahmen initiiert, welche die Härtung wichtiger Kernprozesse vorsehen. Hierzu definiert die Thüringer Polizei eigene Ebenen und bereichsbezogene Kernprozesse, auch in aufgabenund ablaufspezifischer Hinsicht. Für Maßnahmen der Energieeinsparung werden alle Prozesse mit hohem Energieverbrauch und denkbaren Reduzierungsmöglichkeiten sowie das Optimierungspotenzial von Verbraucherinnen und Verbrauchern bewertet, um elektrische Energie effektiv einzusetzen und weitere Einsparungen vornehmen zu können. Des Weiteren finden fortwährend Prüfungshandlungen statt, um Schwachstellen bei einer eintretenden Energiemangellage zu entdecken und möglichst Vorsorge zu treffen. Eine anlassbezogene Bevorratung mit Verbrauchsmaterialien aufgrund der Annahme, dass sich Lieferzeiträume verlängern, wurde zusätzlich veranlasst. Hierzu zählt unter anderem die Bevorratung von Kraftstoffen an den polizeieigenen Tankstellen. Dies dient der Versorgung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei. Weiterhin wird im Fall eines anhaltenden Stromausfalls mit den Treibstoffvorräten auch die Versorgung der Netzersatzanlagen und Notstromaggregate der Thüringer Polizei sichergestellt. Die Füllstände werden wöchentlich geprüft und in kurzen Abständen nachgefüllt. Da die Bedeutung von Ottokraftstoffen permanent zurückgeht, läuft der Umbau der eigenen Tanks und die bevorzugte Bevorratung von Dieselkraftstoffen. Dadurch wird die Vorratsmenge erhöht, der Prozess des Monitorings und der Nachfüllung vereinfacht und die Wirtschaftlichkeit entsprechend gesteigert. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Zusatzfragen? Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Sie hatten in der Antwort zu Frage 2 das Stufenmodell erwähnt. Da würde mich interessieren, wann, in welcher Form und mit welchem wünschenswerten Ergebnis das in Kraft gesetzt wird. Und die zweite Frage – oder wollen Sie erst auf die eine antworten?

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Schenk

Fragestunde

Stellen Sie erst mal die zweite.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Und die zweite Frage: Der Medienbericht, auf den ich mich in meiner Anfrage bezogen habe, klang jetzt nicht so, als ob es nur um wirklich rein interne Vorbereitungen geht, also logistischer Art. Und das, was Sie eben vorgetragen haben, klang aber eben doch eher so, als ob es nur um logistische Vorbereitung geht. Bereitet sich die Thüringer Polizei in der Form auch auf gegebenenfalls größere Demonstrationslagen oder Sonstiges in der Form vor – also um möglicherweise dagegen vorzugehen?

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Schenk

Fragestunde

Ich beginne mit der letzten Frage. Also ich hatte genannt, ich glaube, es war auch in der Antwort auf Frage 2, dass wir natürlich davon ausgehen, dass es verschiedene Dinge gibt, die die Thüringer Polizei dann stärker belasten oder stärker zum Einsatz bringen. Natürlich ist da auch eine Zunahme von bestimmten Deliktformen, die ich genannt hatte, aber natürlich auch eine Zunahme von Protestgeschehen möglich. Insofern sind das beides Dinge, die bei der Entscheidung, wer wird wo eingesetzt und wo liegen Schwerpunkte im Einsatzgeschehen, natürlich berücksichtigt werden müssen. Aber Sie haben recht, wir haben uns jetzt hier bei der Frage darauf konzentriert, die ganzen internen Vorbereitungen darzustellen, eben an konkreten Beispielen wie dem Kraftstoff. Mir ist der aktuelle Presseartikel, die Basis des Presseartikels nicht bekannt. Aber hier habe ich jetzt sowohl das dargestellt, was extern zu erwarten ist, als auch das, was intern abgewickelt wird. Und zu Ihrer ersten Frage: Die müssten wir schriftlich beantworten.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin, Sie hatten eben ausgeführt, dass bei der Frage, wie die Kraftstoffversorgung für die Dienstfahrzeuge sichergestellt werden könne, man in erster Linie auf eigene Tankstellen zurückgreife. Die Frage von mir: Ist denn angedacht oder sind Gespräche geführt worden, dass man möglicherweise auch auf externe Tankstellen oder Lagermöglichkeiten im Einsatzfall zurückgreifen kann, so die eigenen Reserven, die auch begrenzt sind, nicht ausreichen sollten?

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Schenk

Fragestunde

Wie Sie richtig zusammengefasst haben, liegt der Fokus gegenwärtig darauf, auch durch dieses wöchentliche Monitoring sicherzustellen, dass genügend Kraftstoff vorhanden ist, der auch für die Strommangellage relevant wäre – ich hatte auf die Notstromaggregate verwiesen –, sodass es über eigene Tankstellen abgedeckt wird. Ob es weitere Gespräche für externe Tankstellen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das können wir gern schriftlich beantworten.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner mit Drucksache 7/6214.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bundesstraße (B) 62, Ortsdurchfahrt Merkers/Krayenberggemeinde Die Ortsdurchfahrt Merkers der B 62 verfügt über mehrere Engstellen. Lastwagen müssen hier bei Gegenverkehr oft abrupt bremsen oder ausweichen, was häufig, insbesondere auch für Fußgänger, zu brenzligen Situationen führt. Eine Bürgerinitiative fordert die Wiederaufnahme der früher bereits einmal geplanten Ortsumgehung Merkers in den Bundesverkehrswegeplan und bis zu deren Realisierung Tempo 30 entlang der Ortsdurchfahrt Merkers. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde mit welcher Begründung die dort bereits im vordringlichen Bedarf geführte Ortsumgehung Merkers aus dem Bundesverkehrswegeplan entfernt? 2. War dieses Vorgehen zwischen Bund und Land abgestimmt und wie positioniert sich die Landesregierung dazu? 3. Unterstützt die Landesregierung die Bemühungen der „Bürgerinitiative B 62 Merkers“ zur Wiederaufnahme des Projekts Ortsumgehung B 62, Ortsdurchfahrt Merkers, in den Bundesverkehrswegeplan, wenn ja, in welcher Weise und wenn nein, weshalb nicht – bitte jeweils begründen –? 4. Weshalb wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Merkers der B 62, insbesondere im Bereich der Engstellen, nicht auf Tempo 30 festgeschrieben und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 war für Thüringen die Maßnahme B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers, als neues Vorhaben unter der laufenden Nummer 77 im vordringlichen Bedarf enthalten. Die 2015 von Thüringen wieder zum Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldete Maßnahme „B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers“ wurde wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und folgend nicht in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Grund dafür ist, dass das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis mit 0,75 kleiner 1 ist. Diese Entscheidung hat Gültigkeit bis zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans. Zu Frage 2: In den drei Stellungnahmen des Freistaats Thüringen, der technischen Stellungnahme, der Stellungnahme des Kabinetts und der Länderstellungnahme zu den Entwürfen der Ausbaugesetze zu den Bundesverkehrswegen wurde die Aufnahme der B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers, in den Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. in den Bedarfsplan gefordert. Der Freistaat Thüringen hat in diesem Zuge die Forderung an das BMDV gerichtet, für den kompletten verkehrswirksamen Abschnitt der B 62 eine Nutzen-Kosten-Analyse durchzuführen. Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr stehen im engen schriftlichen und mündlichen Austausch mit dem Landratsamt des Wartburgkreises, der Krayenberggemeinde und der „Bürgerinitiative B 62 Merkers“ zum Thema der B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers. Es besteht Einigkeit, dass sowohl aus verkehrlicher als auch aufgrund der Belastung der Einwohner/-innen der Neubau einer Ortsumgehung anzustreben ist. Den Beteiligten ist bewusst, dass erst im Rahmen der vom Bundesverkehrsministerium zu veranlassenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans mit der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040 eine Neuaufnahme der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers in die Liste der Verkehrsvorhaben des Bundes möglich sein wird. Die Chance der Neuaufnahme der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers besteht nur, wenn es gelingt, ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis des Vorhabens zu erreichen. Deshalb soll die Zeit bis zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans genutzt werden, die Projektvorgaben zu optimieren. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat dazu eine erste Unterlage über Möglichkeiten, die bisherige Trassenführung der B 62, Ortsumfahrung Merkers/Dorndorf, mit dem Ziel der Kosteneinsparung zu optimieren, erstellt. Dabei wurden insbesondere auch die von der Bürgerinitiative übermittelten und von der Straßenbauverwaltung geteilten Vorschläge berücksichtigt, dass das Brückenbauwerk kürzer und schmaler gestaltet sowie die Linienführung insgesamt verkürzt werden muss, um eine wirtschaftliche Lösung für die Gesamtmaßnahme zu erreichen. In einer durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragten und derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie soll insbesondere eine Nachrechnung der Projektwertung mit Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Erhöhung des Nutzens und gegebenenfalls eine Änderung des Maßnahmezuschnitts erfolgen. Erste Ergebnisse wurden im September den Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises der Krayenberggemeinde und der Bürgerinitiative vorgestellt. Weiterhin sollen in Abstimmung mit den Umweltbehörden Ermessensspielräume zur Änderung oder Anpassung der Projektplanung, beispielsweise der Reduzierung der Brückenlänge, Optimierungen des Entwurfs in Linienführung, Querschnitt, gradiente Netzanbindung usw., erfolgen. Gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim BMDV die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, der Bundesautobahn A 7 Fulda und der B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen erreicht. Aktuell läuft die Vergabe der freiberuflichen Leistung für die Untersuchung. Die Angebotsabgabe ist für September 2022 terminiert. Nach Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung Hessen soll die Untersuchung im IV. Quartal 2022 beauftragt werden. Ziel der Untersuchung ist es, durch die Betrachtung eines kompletten verkehrswirksamen Abschnitts der B 62 ein Nutzen-KostenVerhältnis größer 1 auszuweisen und damit die Bauwürdigkeit für den Abschnitt der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers zu begründen. Zur letzten Frage: Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der gesamten Ortsdurchfahrt besteht nach Einschätzung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises keine Veranlassung. Im östlichen Teil der Ortsdurchfahrt ist die Straßendecke durch Straßenbaulastträger im Juli/August 2022 erneuert worden. In diesem Bereich der Ortsdurchfahrt befinden sich keine Engstellen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die erste Frage: Gab es im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen keine eigene Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, denn dann wäre ja bekannt gewesen, dass die Wirtschaftlichkeit unter 1 ist und damit die Chancen schlecht stehen? Und die zweite Frage: Bis wann soll denn diese jetzt ausgeschriebene Ingenieurleistung – also die Studie, von der Sie gesprochen haben – abgeschlossen sein? Danke schön.

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Weil

Fragestunde

Das Zweite reiche ich Ihnen nach. Und zum ersten Punkt: Natürlich wird das so gemacht, dass im Zuge der Abarbeitung des Bundesverkehrswegeplans diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ... Also, es wäre für mich neu, dass die Länder parallel dazu noch mal eigene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen machen, zumal wir das praktisch für den Bund tun, also insofern: Nein, das haben wir nicht gemacht.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Fragen aus dem Haus gibt es nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Thrum mit Drucksache 7/6231.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sanierung des Feuerlöschteiches in der Gemeinde Tegau Seit mehreren Jahren ist der im Ortskern gelegene Feuerlöschteich aufgrund seiner alleinigen Speisung aus Regenwasser saisonweise von Austrocknung bedroht. Die kostenintensive Sanierung sowie der Bau einer Zisterne bzw. die Erschließung einer unterirdischen Wasserquelle ist durch die Gemeinde Tegau allein nicht finanzierbar. Mit der Ziffer 3.4 der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen besteht derzeit ein grundsätzlich für die Gemeinde Tegau infrage kommendes Fördermittelprogramm, welches aber nach Anfrage an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unter anderem aufgrund fehlender Fauna im Löschteich von Tegau nicht einschlägig ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuwendungsmöglichkeiten bestehen derzeit in Thüringen zur Sanierung, für den Umbau und für die Unterhaltung von Feuerlöschteichen? 2. Welche weiteren, auch über Zuwendungsprogramme des Freistaats Thüringen förderfähige Maßnahmen kann die Gemeinde Tegau zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet nach Auffassung der Landesregierung ergreifen? 3. Welche Maßnahmen muss die Kommune ergreifen, um Mittel aus der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen für ihren Löschteich zu erhalten? 4. Welche Feuerlöschteiche in Thüringer Gemeinden und Städten wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie des Freistaats zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen gefördert?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die Errichtung und Unterhaltung sowie die Sanierung und den Umbau von Feuerlöschteichen ist derzeit nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 21.09.2021 keine Zuwendungsmöglichkeit vorgesehen, jedoch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Förderrichtlinie „Klima Invest“ zu nutzen. Zu Frage 2: Ergänzend zur Darstellung der Rechtslage und der Beantwortung auf Frage 1 sei erwähnt, dass die Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit haben, Zweckvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung zu schließen, um die Löschwasserversorgung aus dem Rohrnetz des Wasserversorgers sicherzustellen. Zu Frage 3: Die Sanierung von Feuerlöschteichen über die Förderrichtlinie „Klima Invest“ kann dann erfolgen, wenn mit dem Löschwasserteich ein positiver klimatischer Effekt für die Stadt oder Gemeinde erzielt werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Löschwasserteich zusätzlich Wasser bei Starkregenereignissen aufnehmen kann. Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Wasserfläche durch Verdunstung einen zusätzlichen Kühlungseffekt für den Siedlungsraum liefert, beispielsweise innerstädtische Bewässerungssysteme angeschlossen sind. Eine Sanierung der Teichanlagen kann auch gefördert werden, wenn der Teich droht, ohne Sanierung trockenzufallen, zum Beispiel aufgrund undichter Absperrbauwerke. Bei Vorlage der eben genannten Voraussetzungen ist ein formgebundener Antrag bei der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle einzureichen. Das entsprechende Antragsformular ist zum Download unter www.aufbaubank.de verfügbar. Der Neubau von zuflusslosen Löschwassereinrichtungen, zum Beispiel Zisternen, oder die Erneuerung bestehender Löschwasserentnahmeeinrichtungen in fließenden Gewässern, ist im Förderprogramm „Klima Invest“ nicht förderfähig. Der in der Einführung zur Mündlichen Anfrage genannte Ablehnungsgrund aufgrund – Zitat – „fehlender Fauna im Löschteich“ ist nicht nachvollziehbar. In der Thüringer Aufbaubank ist überdies ein Förderantrag der Gemeinde Tegau nicht bekannt. Zu Frage 4: Eine Auflistung der geförderten Teichanlagen mit Löschwasserfunktion wird Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellt. Das sind elf in der Anlage. Die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen wurde erst 2021 in die „Klima-Invest“-Richtlinie aufgenommen. Derzeit laufen 17 Antragsverfahren zur Ertüchtigung und Instandsetzung von Löschwasserteichen über unser Förderprogramm „Klima Invest“. 10 Anträge wurden abgelehnt. Entweder waren die Anträge nicht vollständig oder nicht förderfähig oder nicht förderwürdig. 11 Anträge wurden bislang bewilligt. Das sind die elf, die Sie von uns bekommen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Herr Thrum, ich sehe, Sie haben Zusatzfragen. Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Wie hoch ist die Förderquote seitens des Landes über das „Klima-Invest“-Programm zur Sanierung von Teichen?

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Die „Klima-Invest“-Förderung schwankt zwischen 25 und 80 Prozent, je nach Fördertatbestand. Das reiche ich Ihnen nach. Zwischen 25 und 80 Prozent für Beratungsmaßnahmen, 25 Prozent als niedrigste Quote für wirkliche Investitionen. Das reichen wir Ihnen nach.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Fragen dazu? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der vierten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit Drucksache 7/6232.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wasserversorgung und Wasserverbrauch eines Batterieherstellers am Erfurter Kreuz Zur Wasserversorgung eines Batterieherstellers am Erfurter Kreuz und im Anschluss an die Kleine Anfrage 7/3159 und deren Beantwortung in Drucksache 7/5546 ergeben sich Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Batteriehersteller an das öffentliche Trinkwassernetz/Wassernetz angeschlossen? 2. Wann erfolgte der Anschluss zu welchen Kosten für den Batteriehersteller? 3. Aus welchen Grundwasserressourcen, Talsperren oder anderen derartigen Wasserspeichern wird die Wasserversorgung des Batterieherstellers gespeist? 4. Welche Mengen Wasser verbraucht der Batteriehersteller jährlich im Durchschnitt zur Produktion nach Kenntnis der Landesregierung respektive nach Unternehmensangabe? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aus den Antragsunterlagen zur emissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Werks geht hervor, dass eine Versorgung allein durch Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erfolgen soll. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in Thüringen eine Angelegenheit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Demzufolge liegen der Landesregierung keine behördlichen Informationen zur Beantwortung der Frage vor. Da die Industrieanlage derzeit für die Inbetriebnahme vorbereitet wird und hierfür eine Wasserversorgung nötig ist, ist jedoch von einem aktuell bereits existierenden Anschluss auszugehen. Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Gemäß der erfolgten Antwort wird das Werk allein aus dem Netz des öffentlichen Trinkwasserversorgers versorgt. Welche der ihm zur Verfügung stehenden Wassergewinnungsmöglichkeiten er dazu verwendet, ist im Rahmen der allgemeinen rechtsstaatlichen Vorgaben ihm überlassen. Die Landesregierung hat hierzu keine näheren Informationen. Zu Frage 4: Aus den immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen, wie sie auch genehmigt wurden, geht ein durchschnittlicher Verbrauch in Höhe von 2.418 Kubikmetern pro Tag sowie ein maximaler Verbrauch in Höhe von 2.800 Kubikmetern pro Tag hervor. Aktuelle Verbrauchsmengen liegen mit Blick auf die noch bevorstehende vollständige Inbetriebnahme nicht vor. Ich weise erneut darauf hin, dass diese Angaben der Landesregierung auch später nicht vorliegen werden. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Ja – dann bitte.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Nachfrage dazu. Und zwar geht es mir um das Abwasser, was da eingeleitet wird. Ist denn der Landesregierung bekannt, ob es dort besondere Aufbereitungsmöglichkeiten, Anlagen gibt, und inwiefern ist dann dort die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet, sofern dort entsprechende Verunreinigungen eingeleitet werden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Bitte, Frau Ministerin.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Die Antwort reiche ich gern nach.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Dann ist die Fragemöglichkeit erschöpft zu dieser Frage. Die nächste Frage – Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit Drucksache 7/6242.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Vorbereitungen einer möglichen Energiemangellage bei Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur Aufgrund der aktuellen politischen Weltlage könnte in den nächsten Monaten eine Energiemangellage auch in Thüringen auftreten. Diese würde alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens treffen, sich aber insbesondere auf Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur – hier zum Beispiel die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Krankenhäuser, Kraft- und Wasserwerke – gravierend auswirken. Da eine derartige Mangellage plötzlich und nicht planbar auftreten kann, ist fraglich, wie die Kritischen Infrastrukturen aktuell auf eine solche Lage vorbereitet sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Planungen existieren in Thüringen, um sich auf eine Energiemangellage vorzubereiten und bei Eintritt der Lage zu reagieren? 2. Welche materiellen und personellen Ressourcen stellt die Landesregierung in diesem Zusammenhang bereit? 3. Wie lange könnten Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur bei einem Totalausfall der Energieversorgung ihren Betrieb aufrechterhalten – bitte einzeln nach KRITIS-Sektoren gliedern –? 4. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Landesregierung erforderlich, um diesen Zeitraum verlängern zu können?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Jetzt erneut das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine arbeitet das Energieministerium gemeinsam mit den anderen Ministerien und natürlich im Schulterschluss mit dem Bund daran, das Land bestmöglich auf eine mögliche Energiemangellage vorzubereiten. Obschon durch Nord Stream 1 kein bzw. nur noch geringe Mengen an Gas fließen, ist der Füllstand für die Gasversorgung mit 90 Prozent gesichert. In den Thüringer Speichern sind derzeit 98 Prozent eingespeichert. Es finden intensive Abstimmungen mit den anderen Behörden und Ministerien, den Netzbetreibern und dem Bund in intensivem Takt statt. Eine Übersicht der einzelnen Gruppen auf sowohl Staatssekretärs- als auch Ministerebene als auch auf Arbeitsebene und mit den entsprechenden Behörden würden wir Ihnen im Nachgang zukommen lassen. Erwähnt sei hier, dass es neu im Energieministerium eine Stabsstelle Versorgungssicherheit gibt, die wöchentlich in Schalten mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur im Austausch ist, und dass es außerdem eine Staatssekretärsgruppe aller Ressorts gibt. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat für den Organisationsbereich der Thüringer Polizei ebenfalls eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage Handlungsfelder identifiziert und beschrieben. Ebenso gibt es im Wirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe, die sich insbesondere zu Belangen der Wirtschaft und der entsprechenden Verbände regelmäßig austauscht. Außerdem gibt es zahlreiche weitere Arbeitsgruppen; dies, würde ich Sie bitten, der entsprechenden Übersicht zu entnehmen. Daraus geht hervor, dass die Strukturen aufgebaut sind. Überdies beschäftigt sich das Thüringer Landeskabinett wöchentlich im Bericht zum Thema „Versorgungssicherheit und Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage“ ebenso mit Blick auf die Energiesituation insgesamt mit der aktuellen Lage. Wir hatten hierfür vor einigen Wochen Bundeswirtschaftsminister Habeck zu Gast im Kabinett, ebenso den Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Wir sind im intensiven Austausch. Im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Gasversorgungslage könnte es zum Ausruf der dritten Stufe kommen. Falls die Notfallstufe ausgerufen werden würde, nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers ein. Die Bundesnetzagentur übernähme dann überregional hoheitlich die Reduktion der Bezugsmengen im Markt. Zu Frage 2: Zur Unterstützung für Lagen der allgemeinen Hilfe oder nach der Feststellung des Katastrophenfalls kommen die personellen und materiellen Ressourcen der Katastrophen- und Zivilschutzeinheiten zum Einsatz. Mittels Amtshilfe kann ebenfalls um Unterstützung ersucht werden, zum Beispiel beim THW oder bei anderen Bundesländern. Allgemein werden die benötigten Mittel aus den eigenen jeweils zuständigen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um anspruchsvolle Prozesse, die entsprechende Fachkenntnisse voraussetzen. Auch das war beispielsweise Thema bei der Energieministerkonferenz vergangene Woche in Hannover. Zudem sind in den Katastrophenschutzlagen des Landes regelmäßig eingeladen und berichtspflichtig: Stromerzeuger bzw. diejenigen, die die Versorgungssicherheit gewährleisten. Außerdem wird Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt, sollte es nötig sein, sowohl zur Versorgung von privaten Haushalten, Landwirtschaftsbetrieben, anderen ortsfesten Gebäuden als auch jenen, die im Katastrophenfall Unterstützung bräuchten. Zu Frage 3: Es obliegt dem jeweiligen Betreiber der kritischen Infrastruktur, im Rahmen seiner Risikobewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bauliche, technische und organisatorische Strategien abzuleiten. Mit Blick auf beispielsweise die Krankenhäuser müssen dort Krankenhausalarm- und Einsatzpläne erstellt werden. Demnach ist ein Teil der Stromversorgung als Sicherheitsstromversorgung so auszuführen, dass die Notversorgung bei jedem Netzausfall oder einer Netzstörung gesichert ist und der dazu benötigte Kraftstoffvorrat für mindestens 24 Stunden reicht. Seitens des Bereichs des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes werden hierfür mittlerweile mindestens 72 Stunden empfohlen – das für einen Bereich neben vielen anderen, die hier auszuführen wären. Zu Frage 4: Hier stehen in erster Linie die Betreiber der Kritischen Infrastruktur in der Pflicht. Sie müssen die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen. Dabei unterstützen wir sie und unterstützen gerade in der Frage der erforderlichen Maßnahmen, bereit zu sein für den Fall, dass die Energieversorgung in einen Engpass gerät.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Zunächst Danke … (Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Entschuldigung, Herr Walk, ich möchte noch eine Seite vorlesen! Ich habe eine Seite vergessen!)

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Dorothea Marx

Fragestunde

Noch eine Seite, dann – das kann ja mal passieren. Bitte.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Möglicherweise beantwortet das auch eine Ihrer Nachfragen. Entschuldigung. Zur letzten Frage noch eine Ergänzung. Das sind zum Beispiel: Gefährdungsanalysen als Grundlage, Vorhalten einer Netzersatzanlage, Absicherung der Anschlussversorgung mittels Treibstofflieferverträgen oder eigener Logistik. Ein flächendeckender und anhaltender Stromausfall wird unverzüglich die Feststellung des Katastrophenfalls nach sich ziehen. Von staatlicher Seite sind dann alle weiteren Maßnahmen unter einheitlicher Leitung und unter Nutzung der Strukturen der Katastrophenschutzbehörden abzustimmen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Herr Walk, jetzt die Nachfrage.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Besten Dank, Frau Ministerin, auch für die zugesagte schriftliche Beantwortung von Teilbereichen. Jetzt haben wir bei den Fragen 3 und 4 gehört, dass Sie richtigerweise die Betreiber in die Pflicht nehmen. Meine kritische Nachfrage ist: Reicht das aus oder guckt da jetzt noch mal jemand drüber und gleicht die Konzepte ab und stellt beispielsweise fest, dass es aus unserer Sicht nicht ausreichend ist? Denn wenn der Schadensfall erst eingetreten ist, dann ist es natürlich zu spät. Also kurzum noch mal die Frage: Gibt es eine koordinierende Befassung mit den jeweiligen Notfallplänen oder dem Notfallmanagement der von Ihnen angesprochenen Kritischen Infrastruktur?

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Es obliegt, so hatte ich es beantwortet, dem jeweiligen Betreiber der Kritischen Infrastruktur, im Rahmen seiner Risikobewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die entsprechenden Strategien abzuleiten. Wenn ich mir zum Beispiel unseren regelmäßigen Austausch mit der TEAG ansehe, spiegeln wir uns das sehr wohl gegenseitig, wie wir uns für den Fall der Fälle vorbereiten. Das ist auch tatsächlich Sinn und Zweck der Austauschplattform, die wir miteinander haben. Wir wollen bestmöglich vorbereitet sein. Zum heutigen Stand will ich Ihnen aber auch ganz klar sagen: Beim Thema „Gas“ mit über 90 Prozent Füllständen in den bundesdeutschen Speichern, mit über 98 Prozent Füllstand in den Thüringer Speichern sind alle Voraussetzungen geschaffen, um sicher durch diesen Winter zu kommen, wenn wir weiter die Einsparpotenziale wie in den letzten Wochen heben. Von daher würde ich sagen, sind die Voraussetzungen geschaffen, weil sowohl im Bereich KRITIS als auch im Bereich Einspeicherung die bestmögliche Vorbereitung unter den schwierigsten Umständen, wie sie derzeit herrschen, tatsächlich angewandt ist.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, ich habe noch eine abschließende Frage, und zwar gibt es ja eine Handhabe, nämlich das Ganze zu üben, LÜKEX ist das Stichwort, wo sich Thüringen auch schon mehrfach bundesweit beteiligt hat. Meine Frage ist, ob es ressort- und behördenübergreifende Übungen gibt unter Einbindung der betreiberkritischen Infrastruktur und gegebenenfalls in welcher Form? Da haben wir ja die Stabsrahmenübung sozusagen im Trockenen als Voll- oder als Teilübung, was ich persönlich als richtig erachten würde.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Die Antwort auf die Frage würde ich Ihnen noch mal in Rückkoppelung mit den zuständigen anderen Ressorts, in dem Fall beispielsweise mit dem Innenministerium, nachreichen.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Ja, danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Okay, dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner mit Drucksache 7/6243.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werbemaßnahmen für Corona-Impfmaßnahmen Für die Corona-Schutzimpfung wurden verschiedene Werbe- und Aufklärungskampagnen durch die Landesregierung durchgeführt, wie zum Beispiel ein Impfwerbebrief im Mai 2022, unterzeichnet von der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, welcher an alle Haushalte verschickt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Herstellungs- und Versandkosten für diesen Werbebrief im Mai 2022? 2. Wie hoch waren die Impfwerbeaufwendungen für die Corona-Impfmaßnahmen der Landesregierung im Jahr 2021? 3. Wie hoch waren die Impfwerbeaufwendungen für die Corona-Impfmaßnahmen der Landesregierung in diesem Jahr bis einschließlich August 2022? 4. Wie viele Euro sollen im Haushalt 2023 für Impfwerbung und Impfaufklärung, die Corona-Impfung betreffend, eingestellt werden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner wie folgt beantworten und gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Im Vortext der Mündlichen Anfrage ist von Werbekampagnen und einem Werbebrief die Rede. Aufgabe der Landesregierung ist es, über Schutzimpfungen und während der Coronapandemie insbesondere die COVID-19-Schutzimpfung zu informieren. Die Coronaschutzimpfung ist nach wie vor die wichtigste Präventionsmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Diese Informationsvermittlung ist nicht gleichzusetzen mit Werbemaßnahmen für ein kommerzielles Produkt. Insofern ist im Folgenden auch nicht von Werbung die Rede. Zu Frage 1: Wie ich bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3343 des Abgeordneten Cotta im Juli 2022 ausgeführt habe, liegen die Gesamtkosten, also Versandhülle, Druck des Anschreibens, Verarbeitung und Porto, für dieses Informationsschreiben bei 20 Cent pro einzelnem Schreiben. Das Informationsschreiben wurde an rund 1.250.000 Thüringer Haushalte versendet. Laut finaler Abrechnung durch den Versanddienstleister betragen die Gesamtkosten 250.153,47 Euro Brutto und entsprechen somit der Prognose. Zu Frage 2: Für die Vermittlung von Informationen über die Coronaschutzimpfung wurden im Jahr 2021 durch die Thüringer Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen im Auftrag der Landesregierung insgesamt 879.721,57 Euro ausgegeben. Zu Frage 3: Für die Vermittlung von Informationen über die Coronaschutzimpfung wurden im Jahr 2022 durch die Thüringer Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen im Auftrag der Landesregierung bisher insgesamt 412.759,57 Euro ausgegeben. Zu Frage 4: Im Entwurf des Landeshaushalts 2023 sind bisher keine gesonderten Mittel für weitere Informationsmaßnahmen über die Coronaschutzimpfung eingeplant. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert mein Ministerium regelmäßig über unterschiedliche Impfangebote wie beispielsweise die Grippeschutzimpfung. Dafür werden die für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Inwiefern im nächsten Jahr zusätzliche Informationsmaterialien zu Coronaschutzimpfungen bereitgestellt werden müssen, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der Pandemie ab und kann derzeit noch nicht seriös prognostiziert werden. Herzlichen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Bitte.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Gestatten Sie mir auch eine Vorbemerkung zu meinen Fragen, da ich selber zwei Schreiben von der Frau Ministerin bekommen habe, einmal an meine Privatadresse und einmal an die Geschäftsadresse, und ich hatte es als Werbebrief empfunden. Jetzt meine Frage dazu: Welche messbaren positiven Erfolge hatte diese Werbemaßnahme für Thüringen gehabt und worin genau lag das Landesinteresse bei diesen Werbebriefaktionen? – Frage 1. Und wie viele Impfschäden traten in zeitlichem Zusammenhang mit dieser Werbeaktion auf? Danke. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Mich würde ja eher interessieren, ob Sie die Impfung wahrgenommen haben!)

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Dorothea Marx

Fragestunde

Es gibt hier eine Frage- und Antwortrunde, Debatten dann wieder zu anderen Zeiten. Erneut Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Das vordringliche Ziel dieses Informationsschreibens war, dass Menschen sich informieren können und wissen, wo seriöse Informationen abgerufen werden können. Ich habe aus persönlichen Befragungen, aber auch aus den Impfzentren, die Rückmeldung bekommen, dass diese Informationen absolut wahrgenommen wurden und man auch dankbar gewesen ist. Natürlich gibt es ganz unterschiedliche Menschen. Ich nehme an, Sie hat es nicht weiter interessiert. Aber das ist zumindest die Rückmeldung, die ich bekommen habe. Messbare Erfolge sind bei so einer Informationskampagne relativ schwierig, zumindest in so kurzer Zeit, nachzuvollziehen. Ich denke aber, dass man in der Langzeitbetrachtung feststellen wird, dass das zumindest zum Wissen der Menschen beigetragen und hoffentlich auch weitere Menschen dazu motiviert hat, zum Impfen zu gehen.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Danke. Bin ich richtig in der Erkenntnis, dass es eben keine messbaren Erfolge aufgrund dieser Kampagne gibt?

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Heike Werner

Fragestunde

So etwas ist kurzfristig nicht möglich, das habe ich gerade versucht, zu erläutern, sondern man kann solche Studienlagen tatsächlich auch nur langfristig erheben.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Und von Impfschäden in der Zeit ist Ihnen auch nichts bekannt?

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Heike Werner

Fragestunde

Welche Reaktionen es auf Impfungen gab, das können Sie ja jederzeit auf den Seiten des PEI und des RKI nachlesen. Es kann – davon gehe ich ganz sicher aus – keinen ursächlichen Zusammenhang mit irgendwelchen Informationsschreiben geben, sondern ganz im Gegenteil, die Informationsschreiben tragen ja dazu bei, eben genau darüber aufzuklären, welche Impfreaktionen es geben kann und an wen man sich wenden kann, wenn man den Verdacht einer Impfreaktion hat, und dem würde dann auch nachgegangen.

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Fragemöglichkeiten gibt es nicht mehr. Dann kommen wir zur siebten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Güngör mit Drucksache 7/6256.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Hitzeschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aus einer Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag wird erkennbar, dass in den Jahren mit einer vermehrten Anzahl an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius auch die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung steigt. Demnach sind laut der gesetzlichen Krankenversicherungs-Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit im Hitzewellen-Jahr 2018 rund 81.424 Arbeitsunfähigkeitstage registriert, im Jahr 2020, ein Jahr mit einer weitaus geringeren Anzahl an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad, waren es um die 40.000 registrierte Arbeitsunfähigkeitstage. Der Gesundheitsschutz ist laut § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Diese haben eine Fürsorgepflicht und müssen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz ergreifen, also auch vor Hitze schützen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage wurden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung in den Jahren 2018 bis 2022 registriert? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze und wo sieht sie Anpassungsbedarf? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen umfassend vor Hitze zu schützen? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich namens der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Leider liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse zur Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Thüringen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung in den Jahren 2018 bis 2020 vor. Aber wir wissen natürlich aus wissenschaftlichen Studien, dass die zunehmenden Hitzewellen sich auch auf den gesundheitlichen Zustand der Menschen auswirken und deswegen mehr Krankheitsfälle und auch mehr Sterbefälle beispielsweise zu verzeichnen sind. Zu Fragen 2 und 3, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Die Arbeitsstättenverordnung fordert für die Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt. Die diese allgemeine Forderung konkretisierende Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur legt im Punkt 4.2 Abs. 3 fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Im Punkt 4.4 der ASR A3.5 wird für Außenlufttemperaturen von über +26 Grad ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 Grad Celsius/bis +35 Grad Celsius weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder hitzefrei. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden. Da es bei Raumtemperaturen von über +26 Grad Celsius, wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können, unter bestimmten Umständen zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen kann, sind Schutzmaßnahmen nötig. Randbedingungen und Beispiele werden in der ASR A3.5 genannt. Die Schutzmaßnahmen sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung festzulegen. Im Sinne des sogenannten TOP-Prinzips hat der Arbeitgeber technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen festzulegen und durchzusetzen. Beim Arbeitsplatz im Freien ist außerdem der Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Neben Licht und Wärme ist die nicht sichtbare UV-Strahlung Bestandteil der Sonnenstrahlung. Diese ist verantwortlich für die Bräunung der Haut und wichtig für die Vitamin-DBildung. Sie ist aber auch eine mögliche Ursache für Haut- und Augenerkrankungen und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb gilt: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz. Sowohl das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als auch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht umfassende Empfehlungen zu Maßnahmen zur Minimierung von gesundheitlichen Risiken bei Hitze. Auch Unfallversicherungsträger sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zum Thema an, sodass sich Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen zu möglichen Schutzmaßnahmen informieren können. Ein aktueller Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom März 2022 befasst sich ausführlich und wissenschaftlich mit dem Thema „Klimawandel und Arbeitsschutz“. Diese Veröffentlichung ist das Ergebnis einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Aus Sicht der Landesregierung bestehen also bereits gesetzliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze, einschließlich Bewertungsmaßstäbe. Und es gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, sie müssen nur konsequent angewandt und entsprechend der Situation am jeweiligen Arbeitsplatz umgesetzt werden, und das ist notwendiger denn je, denn gemäß Klimamodellen werden Hitzewellen an Dauer, Häufigkeit und Intensität bis zum Ende des Jahrhunderts zunehmen. Maßnahmen zur Prävention von hitzebedingten gesundheitlichen Schäden und Todesfällen sind daher wichtig. Die mit dem Klimawandel einhergehenden neuen Herausforderungen sind auch künftig zu beschreiben, um darauf zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und speziell am Arbeitsplatz reagieren zu können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Nachfragen? Frau Güngör.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke Ihnen, Frau Werner. Zwei Nachfragen von meiner Seite. Sie führten bei Frage 1 aus, dass keine Erkenntnisse zu diesen Zahlen vorliegen. Liegt das an der mangelhaften Datenlage? Brauchen wir als Land da sozusagen mehr, um das auswerten zu können? Und bei der Beantwortung von Frage 2 und 3 haben Sie sich auf die konsequente Anwendung bezogen und die Relevanz von Gefährdungsbeurteilungen deutlich gemacht. Da würde mich interessieren, ob nach Kenntnis der Landesregierung gesagt werden kann, wie viele Beschäftigte in Thüringen denn eben auch auf eine solche Gefährdungsbeurteilung an ihrem Arbeitsplatz zurückgreifen können. Vielen Dank.

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Heike Werner

Fragestunde

Zu Frage 1: Dazu wäre tatsächlich mehr Zeit notwendig, weil man dazu die Kassen befragen müsste. Das wäre sicherlich eine sehr aufwendige Zusammenstellung von Daten. Aber das müsste man mal mit den Kassen überprüfen, ob das durchaus möglich und vertretbar wäre. Zum Zweiten: Ich kann Ihnen jetzt nicht beantworten, wie viele Menschen tatsächlich von Gefährdungsbeurteilungen profitieren. Wir wissen aber, dass fast 50 Prozent der Unternehmen in Thüringen keine oder nur unvollständige Gefährdungsbeurteilungen haben. Wir unterstützen zwar die Unternehmen mit verschiedenen gesundheitlichen Netzwerken bei der Erarbeitung solcher Gefährdungsbeurteilungen. Aber da gibt es tatsächlich noch eine ganze Menge Nachholbedarf.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck mit Drucksache 7/6264.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Auswirkungen der aktuellen Energie- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung auf die Menschen und Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die steigenden Energiepreise und eine mögliche Energiemangellage im bevorstehenden Winter stellen die Menschen und Unternehmen in Thüringen vor zahlreiche Probleme. Dabei zeigt die Energieund Wirtschaftspolitik der Bundesregierung nach meiner Einschätzung für viele Bürgerinnen und Bürger keine wirklichen Lösungen auf. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist mit dem energieintensiven Stahl-Standort Unterwellenborn und rohstoffabhängigen Betrieben wie beispielsweise den ansässigen Brauereien und Nahrungsmittelherstellern ein Beispiel für zahlreiche Regionen in Thüringen. Nach Medienberichten hat ein traditionsreiches Saalfelder Unternehmen der Nahrungsmittelbranche bereits in den vergangenen Wochen Insolvenz angemeldet und diese unter anderem mit der von der Bundesregierung geplanten Gasumlage sowie den gestiegenen Energiekosten begründet. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit gibt es seitens der Landesregierung konkrete Absprachen mit den Energieversorgern im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zur Absicherung der Energieversorgung für die privaten Haushalte und Unternehmen? 2. Inwieweit gibt es seitens der Landesregierung konkrete Absprachen und Notfallpläne für die Rohstoffversorgung der Industrieunternehmen und der mittelständischen Wirtschaft im Landkreis SaalfeldRudolstadt wie beispielsweise für Stahlunternehmen, Nahrungsmittelhersteller oder Brauereien? 3. Welche Absprachen und Notfallpläne hat die Landesregierung hinsichtlich einer Energie- und Gasmangellage für Kindergärten und Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? 4. Welche Vorkehrungen werden seitens der Landesregierung getroffen, um die Gesundheitsversorgung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und speziell den laufenden Betrieb in den Thüringen-Kliniken abzusichern?

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt …

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Dorothea Marx

Fragestunde

Das ist Frau Ministerin Siegesmund, die sich selbst das Wort erteilt hat – nur für das Protokoll.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Ich wollte meine Seite, die ich vorhin vergessen habe, wiedergutmachen. Gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen. Zunächst erstens und grundsätzlich: Die Landesregierung hat natürlich die Frage der Energieversorgungssicherheit für das komplette Bundesland Thüringen im Blick und konzentriert sich in der Vorbereitung für beispielsweise diesen Winter und kurz- und mittelfristige Maßnahmen selbstverständlich auf alle Landkreise und Städte, Gemeinden und Kommunen in der Unterstützung. Zweite Vorbemerkung: Ich teile Ihre Ansicht ausdrücklich nicht, dass die Bundesregierung nicht in den letzten Monaten ausdrücklich alles versucht hat, um uns beim Thema „Versorgungssicherheit“ bestmöglich zu rüsten. Es war diese Bundesregierung, die im Februar zur Kenntnis nehmen musste, dass die Verlässlichkeit, sich zu 55 Prozent auf russische Gasimporte verlassen zu können, mit Kriegsbeginn obsolet war und infolgedessen sofort ein Gasspeichergesetz auf den Weg gebracht hat. Zum heutigen Tag haben wir in den Speichern der Bundesrepublik 90 Prozent Füllstände, in den Thüringer Speichern 98 Prozent. Das nenne ich Vorsorge! Dritte Vorbemerkung: Am 30. März dieses Jahres hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe nach dem sogenannten Notfallplan Gas ausgerufen. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe trat im Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenteam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, also BMWK, BNetzA der Länder – das sind vier Vertreterinnen und Vertreter, für Ostdeutschland ist das in dem Fall Mecklenburg-Vorpommern – sowie der relevanten Akteure der Energie- und Gaswirtschaft zusammen und erstellt seither einen täglichen Lagebericht, der anlassbezogen auch gelegentlich alle drei Tage inzwischen veröffentlicht wird. Dieser Lagebericht wird allen Ländern umgehend zur Verfügung gestellt. Auch die Landesregierung hat sich in mehreren Arbeitsgruppen und Gremien organisiert – ich verweise auf die zugesagte Liste, die Ihnen für die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk zur Verfügung gestellt wird –, um entsprechende Vorkehrungen auf Landesebene zu treffen. Neben den vorhin bereits erwähnten wöchentlichen Kabinettinformationen zur Versorgungslage und dem Staatssekretärsausschuss zum Thema „Energieversorgungssicherheit“ gibt es zum Beispiel eine Arbeitsgruppe „Energie und Versorgungssicherheit“, die wöchentlich tagt, außerdem wurde am Thüringer Energieministerium eine Stabsstelle „Versorgungssicherheit“ neu gegründet. Außerdem finden regelmäßige Dienstberatungen der Katastrophenschutzbehörden statt. Hinzu kommen regelmäßige Sitzungen der Landesregierung mit dem VKU, den Energieversorgungsunternehmen und den Fernleitungsnetzbetreibern Gas. Nun zu Ihren Fragen. Die Fragen 1 und 2 beantworte ich gemeinsam: In all den eingangs genannten Gesprächen und Sitzungen wurden keinerlei Absprachen oder Notfallpläne für einzelne Landkreise getroffen. Die Landesregierung hat beim Krisenmanagement jederzeit die Gesamtlage des Freistaats Thüringen im Blick. Die Bundesregierung könnte im Lauf des Winters gezwungen sein, wegen einer unmittelbar drohenden Gasmangellage die Notfallstufe im Rahmen eines Notfallplans Gas auszurufen. In diesem Fall wird die Bundesnetzagentur zum sogenannten Bundeslastverteiler. Sie übernähme dann in der Krise hoheitlich die Verteilung und Zuteilung möglicher Gasmengen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur strebt in der Notfallstufe an, die gesamtwirtschaftlichen sozialen und ökologischen Auswirkungen selbstverständlich minimal zu halten. Eine Lastverteilung durch die Länder auf Landesebene durchführen zu lassen, ist ausdrücklich nicht geplant. Die Länder sind gebeten, auf Anforderung Amtshilfe in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu leisten. Insofern ist die Zuständigkeit der Landesregierung im Falle der Notfallstufe bei der Absicherung der Energieversorgung eingeschränkt. Zu den Fragen 3 und 4: Hierzu verweise ich auf die Definition zu den sogenannten geschützten Kunden. Das sind Kunden, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Unterbrechung oder im Falle außergewöhnlich hoher Nachfrage prioritär gewährleistet werden soll. Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, zählen zu den sogenannten geschützten Kunden. Ein grundlegender sozialer Dienst ist in der Europäischen Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung definiert. Zu den grundlegenden sozialen Diensten gehören zum Beispiel Angebote der Kindertagesbetreuung, Schulen sowie die Gesundheitsversorgung. Sie sind also definitiv sogenannte geschützte Kunden, sie genießen die höchste Priorität bei der Versorgung mit Energie. Darüber hinaus ist hier auch zu sagen, dass keine Absprachen über Notfallpläne für einzelne Landkreise zu treffen sind. Die Landesregierung hat beim Krisenmanagement jederzeit die Gesamtlage des Landes Thüringen im Blick. Lassen Sie mich an der Stelle aber noch eines ergänzen: Selbstverständlich haben wir im Energieressort auch im Blick, dass beispielsweise das energieintensive Unternehmen Stahlwerk Unterwellenborn unsere Unterstützung gerade auch in dieser Zeit braucht. Die Landesenergieagentur arbeitet seit Monaten mit Hochdruck daran, dass es uns beispielsweise gelingt, Abwärmepotenziale zu nutzen und die Energie- und Stromversorgung des Stahlwerks auf sichere – in dem Fall erneuerbare – Füße zu stellen. Dabei sind wir aber auf die Zusammenarbeit mit dem Landkreis und der regionalen Planungsgemeinschaft angewiesen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Frau Ministerin, zunächst danke für Ihre Antwort. Sie hatten ja die Arbeit der Bundesregierung sehr gelobt. Inwieweit braucht denn unser Land Ihrer Ansicht nach weitere Unterstützung von der Bundesregierung in der aktuellen Lage hinsichtlich Energie und Wirtschaft?

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Das ist eine sehr umfassende und komplexe Frage. Ich würde Ihnen an dieser Stelle vorschlagen, dass wir das morgen bei Aufruf des Tagesordnungspunkts 13, das ist der Antrag der CDU zur Energieversorgungssicherheit, diskutieren.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke schön. Und noch eine zweite Frage, wenn ich darf, Frau Präsidentin: Welche Note würden Sie denn dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für seine derzeitige Arbeit vergeben?

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Ich würde sagen, Schulnoten gehören in die Schule, und da kann man trefflich darüber streiten, ab welcher Klassenstufe. Das ist nicht die Art und Weise, wie ich sagen würde, dass wir gegenseitig Verantwortungsübernahme definieren.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Also nach Ihrer Ansicht nicht versetzungsgefährdet?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Also der inhaltliche Zusammenhang der Frage mit dem Fragerecht des Thüringer Parlaments erschließt sich jetzt auch nicht so ganz. Vielen Dank trotzdem für die Beantwortung, Frau Ministerin. Wir sind damit auch am Ende der heutigen Fragestunde, wenn jetzt nicht noch Zusatzfragen aus dem Haus kommen zu dieser Frage. Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ für heute und mache gleich darauf aufmerksam, dass für morgen noch reichlich Fragen übrig sind. Wir kommen jetzt zum Wiederaufruf der Tagesordnungspunkte 21, 23 und 24, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Zunächst zu Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh - Drucksache 7/6134 Abgegebene Stimmen: 75, ungültige Stimmen: keine, gültige Stimmen: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 38 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht worden. Ich frage in Richtung der Parlamentarischen Gruppe der BfTh: Wünschen Sie eine Wiederholung der Wahl nach der Mittagspause der morgigen Plenarsitzung?

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Wahl einer neuen Schriftführerin

Nein.

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Dorothea Marx

Wahl einer neuen Schriftführerin

Nein. Dann zum Wahlergebnis des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6343 Abgegebene Stimmen: 75, ungültige Stimmen: keine, gültige Stimmen: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Eine weitere Wahlwiederholung mit dieser Kandidatin ist nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6344 Abgegebene Stimmen: 75, ungültige Stimmen: keine, gültige Stimmen: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage hier die AfD: Wünschen Sie eine Wiederholung der Wahl nach der Mittagspause der morgigen Plenarsitzung? Das ist der Fall, dann wird dieser Wahlvorgang morgen nach der Mittagspause noch einmal aufgerufen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Vereinbarungsgemäß geht es jetzt weiter mit Tagesordnungspunkt 14 , der heute Morgen nicht mehr geschafft werden konnte. Da geht es um die Einsetzung einer Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6265 Mir wurde signalisiert, dass Herr Tischner zur Einbringung für die antragstellende CDU-Fraktion spricht. Bitte, Herr Tischner.

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Christian Tischner CDU

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Die Kolleginnen und Kollegen sind noch in der Mittagspause, aber die sind ja schon davon überzeugt, (Beifall Gruppe der FDP) ich muss ja den Rest des Hauses überzeugen, und da freue ich mich, dass die anderen Fraktionen anwesend sind. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, wir alle können uns an die Gespräche, an die Zuschriften, an die Telefonate mit Eltern und Großeltern in den vergangenen Jahren erinnern, die mal mit und mal ohne Verständnis für die Coronamaßnahmen ihre Sorgen, ihre Zweifel, ja, auch Wut über die Situation der Betreuung, der Bildung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen mitgeteilt haben. Am Anfang haben wir alle – dann immer weniger – um Verständnis für diese Maßnahmen geworben und es war der damalige Gesundheitsminister, der den Satz sagte: Wir werden uns nach der Pandemie auch viel gegenseitig zu verzeihen haben. Gerade für die Eltern und ihre Kinder war die Coronapandemie eine massive und vielfach unerträgliche Belastung. Diese Belastungen wirken bis heute nach. Es ist deshalb Aufgabe der gewählten Volksvertreter, nicht das Geschehene zu verdrängen. Es geht um Aufarbeitung, es geht um objektive Betrachtung der getroffenen Entscheidungen und das Ziehen von Konsequenzen für die Zukunft. In der Pandemie ist vielfach das Bild vom Brennglas bedient worden. Die Coronapandemie – so wurde gesagt – zeigt viele Herausforderungen und Probleme sehr deutlich und sehr klar auf. Und ja, dieses Narrativ des Vergrößerungsglases trifft es sehr genau. Wir haben gesehen, wie gerade Kinder aus benachteiligten Familien noch mehr Benachteiligung erfahren haben. Wir haben gesehen, dass das Lernen in der Gruppe unersetzlich ist. Wir haben gesehen, wie wichtig auch soziales Lernen und Leben für die Jüngsten ist. Wir haben gesehen, was passiert, wenn keine Berufsberatung stattfindet. Wir haben gesehen, wie schlecht es um die Digitalisierung steht. Wir haben gesehen, wie schlecht Kommunikationswege zwischen Familien, Bildungseinrichtungen und Behörden laufen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag auf Einsetzung der Kommission formuliert folgenden Auftrag: Die Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Coronapandemie in Thüringen in Bezug auf unsere Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu untersuchen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar zu machen. Es sollen konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die das Ziel haben, in zentralen Lebensbereichen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere im Betreuungs- und Bildungssystem, vorhandene Defizite zu identifizieren und zeitnah zu beheben, um auf zukünftige vergleichbare Herausforderungen effizienter und zielgerichteter reagieren zu können. Im Fokus sollen dabei die Altersgruppen der kleinen Kinder bis fünf Jahre stehen, also Kindergartenkinder, die Kinder und Jugendlichen von 6 bis 18 Jahren, also Schule, und die der jungen Erwachsenen von 19 bis 27 Jahren, also Hochschule und Berufsausbildung, Berufsstart. Ferner soll es darum gehen, wie langfristige Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche schneller und besser erkannt und bekämpft werden können. Meine Damen und Herren, das parlamentarische Instrument einer Enquetekommission ist deshalb aus Sicht meiner Fraktion das geeignete Mittel, um offengelegte Handlungsfelder umfassend zu beleuchten, um mit den Entscheidungsträgern und den Betroffenen gleichermaßen ins Gespräch zu kommen und um wissenschaftlichen Sachverstand permanent auch in der Kommission hier im Landtag einzubeziehen und um gemeinsame Schlussfolgerungen, gerade auch für die Zukunft, zu ziehen. Neben den Abgeordneten arbeitet in der Kommission eine gleiche Anzahl an Experten und Wissenschaftlern. Damit ist garantiert, dass wissenschaftliche Daten und Erkenntnisse unmittelbar in die Betrachtungen der Kommission einfließen können. Neben dem internen Sachverstand setzt sich eine Enquetekommission auch sehr intensiv und gründlich mit den Meinungen und Standpunkten der Akteure, aber vor allem auch der Betroffenen, auseinander. Die Kommission ermöglicht also das, was Politik oftmals viel zu wenig tut: Sie ermöglicht Zuhören und eine ernsthafte Befassung mit den Erfahrungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht an der Zeit, die Bücher zu schließen. Wir dürfen die Augen auch nicht davor verschließen, was gewesen ist. Wir haben die Verantwortung zur Aufklärung und zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in politische Entscheidungen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und gebe Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, die Coronapandemie hat die vergangenen zweieinhalb Jahre für uns alle, aber noch mehr für unsere Kinder und Jugendlichen, zu nervenaufreibenden, quasi zu permanenten Ausnahmezuständen gemacht. Kinder und Jugendliche traf die Pandemie deshalb besonders hart, denn ihre Zeit war besonders geprägt von der ständigen Angst vor Erkrankung, vor der Ungewissheit, was morgen tatsächlich gilt. Der fehlende Kontakt zu Gleichaltrigen, die beengten Wohnverhältnisse, überforderte Eltern, die geschlossenen Kindergärten, die geschlossenen Schulen und gesperrte Spielplätze, all dies kam auch noch dazu. Auch die Quarantänesituation und die gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen um die Pandemie hatten Auswirkungen bis in die Familien hinein. 7.604 verstorbene COVID-19-Fälle in Thüringen hinterlassen Familien und Angehörige, Freunde und Bekannte und all dies macht doch etwas mit unseren Kindern und Jugendlichen. Als Parlament tragen wir die politische Verantwortung dafür, aus der Vergangenheit für die Zukunft die richtigen Schlüsse aus der Pandemie zu ziehen. Es geht darum, sicherzustellen, dass unsere Kinder und Jugendlichen gesund und gut aufwachsen können, dass Kinderrechte nicht nur eine Floskel bleiben, sondern Beachtung finden und soziale Benachteiligungen bestmöglich ausgeglichen werden. Dieser Verantwortung wollen und werden wir uns stellen. Eine politische Enquetekommission – so, wie Sie von der CDU hier nun beantragt wird – ist dafür allerdings völlig ungeeignet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist – und so hart muss ich das tatsächlich sagen – nicht nur eine reine Zeit- und Geldverschwendung, sondern basiert auch auf der grandiosen Fehlannahme, dass eine jetzt eingesetzte Enquetekommission im Jahr vor einer Landtagswahl 2024 unter diesen Mehrheitsverhältnissen in der Lage ist, konstruktive Vorschläge für zukünftige Pandemien und den Umgang damit im Land zu erarbeiten. Diesen Irrglauben teilen wir jedenfalls nicht. Stattdessen sehen wir vielmehr die Gefahr einer ergebnislosen Selbstbeschäftigung des Parlaments, und das in einer Zeit, in der es vielmehr die volle Konzentration des Landtags auf die Bewältigung der Inflations- und Energiekrise braucht. Außerdem blendet der vorliegende CDU-Antrag die bisherigen Aktivitäten im Parlament völlig aus. Im Bildungsausschuss beschäftigen wir uns seit 14 Monaten mit den Schlussfolgerungen aus der Coronapandemie für das Thüringer Bildungswesen. Dazu liegen über den gesamten Zeitraum bislang drei umfassende Anträge vor, eine detailreiche schriftliche Anhörung fand statt. Diese wurde ausgewertet und zwischenzeitlich befinden sich die Anträge in der Schlussphase ihrer Beratung. Auch die CDU hat übrigens bereits ihre Schlussfolgerungen aus der Pandemie gezogen. Umso mehr sind wir verwundert, dass nun eine politische Enquetekommission beantragt wurde. Wir wissen also um die psychischen und sozialen Folgen der Pandemie, die Auswirkungen auf die Lernfortschritte und auch die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen, die bildungspolitischen Herausforderungen, die mit der digitalen Bildung verbunden sind, die notwendigen Bedarfe in der Schulentwicklung, die Fortbildungsbedarfe und Fördernotwendigkeiten in der Bildung. Als Fraktion haben wir umfassende Empfehlungen und Maßnahmen entwickelt. Auch im Bildungsministerium gibt es viele Ideen für gezielte Maßnahmen zum Ausgleich von in der Pandemie entstandenen und durch sie verstärkten Lerneinbußen. Das Land hat zentrale Bausteine über die Umsetzung des Corona-Aufholprogramms entwickelt und im Haushaltsentwurf 2023 entsprechend Mittel eingeplant. Für uns sind besonders die individuellen Lernstandserhebungen wichtig, verbunden mit zusätzlichen Förder- und Lernangeboten. Ebenso die verlässliche Einbeziehung außerschulischer Partner und insgesamt mehr Schulentwicklung zum Ausgleich herkunftsbezogener Bildungsbeeinträchtigungen. Lassen Sie mich abschließend sagen: Eine echte unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung der Pandemie finden wir im Gegensatz zu einer politischen Schlammschlacht völlig richtig. Deswegen schlagen wir die Finanzierung von Sonderforschungsvorhaben mit Pandemiebezug vor, um tatsächlich unabhängig und wissenschaftlich Sachund Fachverstand für die Politik zu generieren. Dazu werden wir – denke ich – auch mit unseren Koalitionspartnerinnen gern in den kommenden Wochen eine Initiative vorlegen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Dorothea Marx

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Bergner von der Gruppe der Bürger für Thüringen das Wort.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuhörer, es ist sehr begrüßenswert, dass die CDU nun versucht, die Auswirkungen bzw. Folgen von und die Erfahrung mit allen während der Pandemie getroffenen Maßnahmen und Verordnungen, insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen sowie für unsere jungen Erwachsenen zu untersuchen und zu analysieren. Die Hoffnung ist, dass bei der Untersuchung ideologiefrei, ehrlich, unabhängig und ergebnisoffen mit einem Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Unsere Kinder sind unser aller Hoffnung und unser Vertrauen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie sind das Kostbarste, was wir haben, aber nicht besitzen. Bedauerlicherweise wird in diesem Konzept viel Wert auf Auswertung der technischen und organisatorischen Probleme in Bezug auf Tests, Masken und Regeln gelegt. Die Untersuchung der Gesundheit unserer Kinder im Hinblick auf die Auswirkungen muss hierbei die größte Rolle spielen. Die Lebensqualität und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich in Deutschland im Verlauf der Coronapandemie extrem verschlechtert. Laut der Copsy-Studie leidet fast jedes dritte Kind schon ein knappes Jahr nach Beginn der Pandemie unter psychischen Auffälligkeiten. Wie würde diese Studie wohl heute, nach einem weiteren Jahr, ausfallen? Vier von fünf der befragten Kinder und Jugendlichen fühlen sich massiv belastet durch die Coronapandemie. Ihre Ernährungsgewohnheiten, die sich in der Pandemie zu schlechten und ungesunden Speisen entwickelt haben, sind geblieben. Zehnmal mehr Kinder als vor der Pandemie und doppelt so viele wie bei der ersten Befragung machen überhaupt keinen Sport mehr. Mit Erlaubnis möchte ich die leitende Wissenschaftlerin der Copsy-Studie, Prof. Dr. Ravens-Sieberer, zitieren. „Sport ist ganz wesentlich für das psychische und physische Wohlbefinden. Neben der für die gesunde Entwicklung so wichtigen Bewegung treffen Kinder und Jugendliche beim Sport auch ihre Freunde, lernen, sich in eine Mannschaft einzuordnen und mit Konflikten, Siegen und Niederlagen umzugehen.“ Die Studie gibt auch Aufschluss über einen extremen Medienkonsum unserer Kinder. Fazit: Sie machen keinen Sport mehr. Stattdessen spielen sie am Handy, Tablet usw. Laut DAK-Studie, die tiefe Einblicke in weitere Gesundheitsfolgen gibt, werden 54 Prozent mehr Essstörungen bei 15- bis 17jährigen Mädchen diagnostiziert. Bei Mädchen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren werden 23 Prozent mehr Depressionen diagnostiziert. Das Risiko auf Adipositas bei Jungs zwischen 15 und 17 Jahren erhöhte sich um ganze 62 Prozent. All diese Problematiken sind unseren Fachpolitikern bekannt und müssen nun in diesem Rahmen zu einer Aufarbeitung kommen. Werte Frau Vorsitzende, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich anschließend Herrn Jens Spahn zitieren. In einem Interview, welches er in der „Zeit“ gab, sagte er wörtlich: „Die Familien, Kinder und Jugendlichen können wir nur um Verzeihung bitten. Auch ich.“ Wir stimmen prinzipiell diesem Antrag zu und bitten, den Schwerpunkt auf die Gesundheitsanalyse der Kinder zu legen.

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Dorothea Marx

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Möller von der SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Herzlichen Dank, Frau Vorsitzende. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen hier auf der Tribüne und am Livestream, ich will etwas erwidern oder ergänzen. Jetzt ist Herr Spahn schon zweimal zitiert worden, dass wir uns irgendwann mal viel verzeihen müssen. Ich glaube, im ersten Schritt stimmt das auch, aber im zweiten Schritt müssen wir vielleicht auch Dinge in die Zukunft hinein verändern. Ich will damit deutlich sagen: Wir müssen also handeln und uns nicht entschuldigen. Mir geht es nicht nur darum, zu gucken, ob es um staatliches Handeln geht, sondern vielmehr, was diese Pandemie, die Maßnahmen in der Pandemie und die Folgen der Pandemie mit unserer Gesellschaft gemacht haben. Ich will Ihnen gleich eingangs ein Beispiel nennen, was ich damit meine. Wir hatten vor gut einem Vierteljahr hier in diesem Hohen Haus eine Fachtagung der pflegenden Angehörigen und dort haben uns viele Menschen aus der Pflege berichtet, wie die Situation ist. Auch in der infektionsarmen Zeit im Mai, Juni, Juli ist es immer noch so, dass es einzelne Pflegeheime in Thüringen gibt, die das Besuchen von Angehörigen in der Einrichtung einschränken. Das zeigt, dass es in Einrichtungen, in Institutionen Praktiken gibt, die sich mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eingeschlichen haben, die jetzt vielleicht bleiben und die auch ein Stück weit die Frage stellen: Okay, mit welchem Menschenbild arbeiten denn insbesondere Sozialeinrichtungen, Bildungseinrichtungen mit den ihnen übergebenen Schutzbefohlenen, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, mit den Menschen, die Hilfe brauchen? Ich glaube, das trifft gut und gern den Kern dessen, was wir Wohlbefinden nennen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass sowohl die Coronapandemie selbst als auch die Maßnahmen ihrer Bekämpfung dieses Wohlbefinden zum Teil massiv belastet haben. Betroffen hat das ganz besonders die Kinder und Jugendlichen, das ist hier schon gesagt worden. Aber meiner Meinung nach kommt es auch viel zu kurz, denn es hat auch die Familien insgesamt getroffen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, die Pflegebedürftigen und erkrankte Menschen – kurzum: In der Fachdebatte sagen wir dazu „die vulnerablen Gruppen“. Es ist gerade mal drei Monate her, da haben wir hier in diesem Saal darüber debattiert, welche drastischen oder nachdenklich stimmenden Berichte uns die Angehörigen dieser Risikogruppen in einer großen Anhörung durch den Sozialausschuss auf den Weg gegeben haben. Wir wissen inzwischen von vielen fachärztlichen Vereinigungen, wie stark die seelische und körperliche Gesundheit, aber auch die soziale Teilhabe gerade von Kindern und Jugendlichen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das wirkt immer noch, und es wirkt nicht nur nach, es wirkt. Denken Sie auch an die breite Kritik der Kinder, der Jugend, der Seniorenvertretungen, dass sie viel zu spät und oftmals viel zu wesentlich und nicht an den wesentlichen Entscheidungen und Beratungen beteiligt waren, dass sie also nicht nachvollziehen konnten, nicht umsetzen konnten, was an Maßnahmen notwendig ist. Das ist viel der Zeit geschuldet, aber eben auch der Frage, wie wir Teilhabe, wie wir Beteiligung, wie wir Mitbestimmung leben. Ganz allgemein mussten wir feststellen, dass die Art und der Inhalt der Kommunikation zur Pandemie und zu den Maßnahmen an ganz vielen Punkten nicht diejenigen erreicht hat, die sie am dringendsten gebraucht hätten. Mit dem Antrag „Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen schützen“, den wir damals hier beschlossen hatten, haben wir daraus einige Forderungen abgeleitet. Aber damit ist das Thema doch noch lange nicht erledigt. Meine Partei hat zum Beispiel mehrere Familiengipfel abgehalten und sich mit Verbänden getroffen. Hier wird deutlich, dass es eine systematische Aufarbeitung braucht, die echte Lehren für die Zukunft zieht und unsere soziale Infrastruktur, also Jugendhilfe, Kitas, Schulen, Heime, Krankenhäuser oder Begegnungsstätten widerstandsfähiger gegenüber Krisen macht. Da ist die Frage, die wir uns stellen müssen: Wo können wir in Thüringen – was ist unsere Verantwortung, wo können wir handeln? (Beifall SPD) Nun liegt uns heute der Antrag der CDU vor. Wir von der SPD sagen: Eine vom Thüringer Landtag eingesetzte Enquetekommission kann eine geeignete Form sein, um genau diese Auswirkungen aufzuarbeiten. (Beifall CDU) Ich sage bewusst „kann“, liebe Kollegen von der CDU, und ein Stück weit wirkt es ja auch so, als hätten Sie hier Ideen einfach aufgenommen und umgeschrieben. Damit die Enquetekommission diesem Anspruch gerecht werden kann, braucht es aber zwingend eine breite Perspektive auf alle beteiligten Akteure und auf alle vulnerablen Gruppen, und nicht allein auf die Landesregierung und nicht allein auf Kinder und Jugendliche. Was niemand braucht, ist eine Enquete, die nur Verordnungen seziert und dann als politische Schlammschlacht darüber missbraucht wird, welches Landesministerium wesentlich die schlimmsten Fehler gemacht haben solle. Das hilft weder den Betroffenen noch den Institutionen der sozialen Infrastruktur, die wir gemeinsam stärken wollen und müssen. Denn die nächste Krise ist doch schon da, und auf die kommenden Krisen müssen wir einfach besser vorbereitet sein. Wir werben deshalb auch bei allen demokratischen Abgeordneten ausdrücklich dafür, der Idee einer gesamtgesellschaftlichen Betrachtung eine echte Chance zu geben. Es ist, so glaube ich, allen bewusst, dass wir nur darüber sprechen müssen, wie das am besten funktioniert. Für heute bitte ich Sie deshalb namens meiner Fraktion um Überweisung dieses Antrags an den Fachausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Lassen Sie uns dort gemeinsam und sachlich darüber diskutieren, in welcher Form und mit welchem Auftrag wir die Auswirkungen der Coronapandemie konstruktiv aufarbeiten können und wollen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Henry Worm

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Willkommen zurück, Herr Präsident!) (Beifall im Hause) Ja, bin wieder da.

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Torsten Wolf Die Linke

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Ja, Herr Präsident, dem kann ich mich natürlich nur anschließen. Gut, dass Sie wieder da sind, dass Sie genesen sind und dass Sie uns hier wieder mit Ihrer Kompetenz zur Verfügung stehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, Regierungshandeln unter den Bedingungen des weitgehenden Mangels an Informationen und dies in einem dem allgemeinen Wohle aller Menschen dienlichen Sinne, hier der Gesundheitsvorsorge, dies war in den ersten 20 Monaten der Coronapandemie Grundlage allen staatlichen Handelns, und zwar auf Bundesebene, auf Landesebene und auf Kommunalebene. Kollege Tischner, Sie haben vorhin Ihren Bundesgesundheitsminister, Herrn Spahn, zitiert. Sie haben das Zitat aber nicht ganz zu Ende gefasst. Er hat nicht nur gesagt, dass wir uns vieles wohl werden verzeihen müssen, sondern er hat danach noch gesagt: „[...] noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik [...] in so kurzer Zeit unter solchen Umständen, mit dem Wissen, das verfügbar ist, und mit all den Unwägbarkeiten, die da sind, so tiefgreifende Entscheidungen haben getroffen werden müssen. Das hat es noch nicht gegeben. Und ich bin immer ganz neidisch auf diejenigen, die schon immer alles gewusst haben.“ Kollege Tischner, das ist, glaube ich, auch das, was Ihnen Herr Spahn voraushat, und zwar der gesamten CDU-Fraktion, dass er sehr wohl weiß, was es heißt, in schwierigen Situationen zu regieren, Kurs zu halten und das Beste für ein Land und für die Menschen in dem Land auch zu erreichen. Ich habe das Gefühl aus vielen Situationen, dass die CDU immer noch sehr dankbar dafür ist und ihrem lieben Herrgott jeden Tag eine Kerze dafür hinstellt, dass sie in dieser Zeit nicht regieren musste. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch! So was von selbstherrlich!) Davon mal ganz abgesehen, was passiert wäre, wenn es keinen Regierungswechsel 2020 von einem Ein-Monats-Ministerpräsidenten oder Drei-Tage-Ministerpräsidenten zu einer ordentlichen Landesregierung gegeben hätte. Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion bei allen bedanken, die unserer Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit Stabilität gegeben haben, zuerst und stellvertretend bei den Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal, unseren Lehrkräften an den Schulen und Erzieherinnen in den Kindergärten, natürlich auch bei allen Eltern, die die immense Zusatzbelastung tragen mussten, bei dem Personal in den Gesundheitsämtern, den Schulämtern und dem ThILLM sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien im Land sowie Frau Ministerin Werner und Herrn Holter persönlich und den Ministern in der Bundesregierung, die in enger Abstimmung mit den Ländern das Beste für unser Land auf den Weg gebracht haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als Landespolitiker/-innen haben wir uns früh und umfänglich die Frage gestellt, wie wir mit dieser großen Krise umgehen. Als Erstes haben wir – wie der Bund – nach unseren Möglichkeiten ein Sondervermögen von über 1,3 Milliarden Euro aufgelegt und im Haushaltsausschuss dessen Schwerpunkte im sogenannten Wirtschaftsplan beschlossen, um Kommunen, Vereine, die Wirtschaft und die Familien zu unterstützen, die es dringend brauchten. Wieder einmal haben wir gelernt: Nicht nur in Krisen braucht es einen starken Staat. Wir haben niemanden alleingelassen. Weiterhin hat der Thüringer Landtag mit seinem Beschluss den Ältestenrat beauftragt, sich unter Beteiligung der Fachausschüsse für Soziales und Bildung mit den Verordnungen, die sich mit der Bewältigung der Coronapandemie beschäftigt haben, über Diskussionen und Stellungnahmen auseinanderzusetzen. Bis auf die Fraktion der AfD haben sich alle Fraktionen durch Vorschläge in das Regierungshandeln eingebracht und jede Stellungnahme wurde durch die Landesregierung als Ausdruck einer gelebten Demokratie wertgeschätzt. Lassen Sie mich feststellen, dass allein der Bildungsausschuss in der Zeit von Ende 2020 bis Herbst 2021 in 15 Ausschusssitzungen die Auswertung der sogenannten MPK-Beschlüsse – davon gab es 42, von 2020 bis 2022 – und die allgemeine Eindämmungsverordnung diskutierte sowie intensiv die sogenannte KiJuS-VO mit auswertete. Noch mal zur KiJuS-VO: Wir erinnern uns alle noch an die intensiven Diskussionen auch hier im Haus, aber natürlich auch in der Presse und in der Gesellschaft, wenn Schulen und Kindergärten immer wieder gesagt haben: Wir werden immer erst ein paar Stunden vorher informiert. – Mit der KiJuSVO aus dem TMBJS hatte das ein Ende. Das ist die Grundlage, die Ampel, die diskutiert und implementiert worden ist, und auf Grundlage der Ampel konnten dann auch schnell Entscheidungen getroffen werden, ohne dass sich jedes Mal auf neue Situationen eingestellt werden musste. Es war ein echter Fortschritt für die Bildungseinrichtungen, für die Schulen, für die Kindertagesstätten. Da sage ich auch: Das wurde gut hinbekommen. Da wurde Rechtssicherheit möglich gemacht. Insgesamt gab es mindestens 20 MPKs, also Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, 59 Verordnungen, die sich mit dem Coronageschehen allein hier in Thüringen beschäftigt haben, und unzählige Abstimmungsrunden zwischen den beteiligten Landesministerien und der kommunalen Familie. Kollege Tischner, wenn Sie sagen, diese Kommission dient dazu, dass das gemacht wird, was ansonsten zu wenig getan wird, nämlich zuzuhören, da haben Sie etwas verquere Vorstellungen von dem, wie solche Verordnungen auf den Weg gebracht werden. Also es ist ja nicht nur die kommunale Familie, es sind die Landeseltern-, die Landesschülervertretungen, es ist die ganze Breite der Gesellschaft, die an der Diskussion mit beteiligt war. Dies alles findet sich aber nicht im Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Doch! Sei- te 4!) sondern Ihre Fragen sind erstens singulär und völlig losgelöst vom Infektionsgeschehen. Zweitens, Ihre Fragen sind überhaupt nicht befasst mit den Regelungen, die der Bund uns aufgegeben hat – ich habe die MPKs schon zitiert. Und drittens, sie sind auch nicht mal vergleichend mit dem Regierungshandeln von CDU-geführten Landesregierungen. Da sage ich mal, die haben auch nicht sehr viel anders gehandelt als wir. Wie denn auch? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ihr seid aber ängstlich! Wie kann man denn so eine Angst haben, wovor denn?) Das hat nichts mit Angst zu tun, sondern es hat mit einem anderen Ansatz zu tun, Kollege Tischner. Das ist ein ganz anderer Ansatz. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemand hat Angst, Herr Tischner!) Natürlich sollen von Ihrer Seite aus im I. Quartal 2024, also im Wahljahr, Ergebnisse vorgelegt werden, als Wahlkampfmunition für die CDU, und das auch noch finanziert – wir hatten das jetzt in den Haushaltsberatungen – mit jährlich 733.300 Euro an Steuermitteln für eine Enquetekommission. Kollege Tischner, bitte überlegen Sie noch mal! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben – darauf ist Kollegin Henfling schon eingegangen – im Bildungsausschuss umfangreiche Anträge zu diesem Thema sowohl von Rot-Rot-Grün, nach vier Monaten kam dann auch mal die CDU mit einem Antrag und die FDP noch mit einem Antrag. Seitdem diskutieren wir Anträge zur Bewältigung der Coronafolgen im Bildungsbereich. Wir werden die in nächster Zeit auch abschließen und werden die dann hier auch wieder im Plenum haben. Das ist genau das, womit wir parlamentarisch umgehen. Wir haben reagiert, wir haben nicht nur ein Coronasondervermögen, wir haben nicht nur die entsprechenden Anträge, wir waren beteiligt. Ich denke, das zeigt auch, dass wir mit aller Deutlichkeit auch an der Problemlage dran sind. Wir sind in Thüringen an das maximal Mögliche gegangen, was ein funktionierendes Regierungshandeln unter der Wahrung der Gewaltenteilung in der Krise ermöglicht, mit den Festlegungen des HuFA und mit dem, was wir an Coronaverordnungen hatten. Dass Regierungshandeln in dieser Zeit auch stille Zustimmung der Mehrheit produziert wie Ablehnung der lauten Minderheit, das mussten wir lernen. Ich kann mir vorstellen, dass wir auf wissenschaftlicher Basis durch zum Beispiel Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie, Erziehungswissenschaft, Psychologie Empfehlungen für ein krisenfestes Regierungshandeln erarbeiten. Auch Ministerien und Kommunalverwaltungen lernen täglich. Beratung durch die Wissenschaft ist dort immer willkommen, aber bitte schön losgelöst vom Parteienstreit und entbunden von Wahlterminen. Lassen Sie uns bitte darüber nachdenken – ich bin dort bei meinen Kolleginnen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen –, und zwar im Fachausschuss, dass wir dort nach besseren Wegen für die Beantwortung wichtiger Fragen suchen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der AfD rufe ich als nächsten Redner Abgeordneten Jankowski auf.

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Denny Jankowski AfD

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream und natürlich liebe Gäste auf der Tribüne! Als ich das erste Mal davon gehört habe, dass die CDU eine Enquetekommission zum Thema „Kinder und Jugendliche in der Pandemie“ beantragen möchte, konnte ich mir ein Lachen nicht verkneifen. Ausgerechnet die CDU, also gerade die Partei, die im Bund maßgeblich für die Coronapolitik der letzten Jahre verantwortlich war. Was haben sich da die CDU und ihr Gesundheitsminister Jens Spahn nicht alles Schönes einfallen lassen? Wir hatten einen kompletten Lockdown, wir hatten einen Wellenbrecherlockdown von ursprünglich angedacht vier Wochen, der dann aber irgendwie doch länger ging und fließend in die Bundesnotbremse überging, wobei die Bundesnotbremse der CDU-Kanzlerin erst dann kam, als die Inzidenzzahlen überall sanken. Aber egal, welchen blumigen Titel die ganzen Grundrechtseinschränkungen hatten, das Ergebnis war immer dasselbe: Die Schulen wurden über längere Zeiträume teilweise oder ganz geschlossen, die Kindergärten wurden teilweise oder ganz geschlossen und die sozialen Kontakte der Kinder wurden massiv eingeschränkt. Und das alles hatten wir vor allem einer CDU-geführten Bundesregierung zu verdanken. Dass nun ausgerechnet die CDU mit einer Enquetekommission um die Ecke kommt und sich angeblich für die Auswirkungen ihrer eigenen Politik auf die Kinder und Jugendlichen interessiert, das nehme ich Ihnen beim besten Willen nicht ab. (Beifall AfD) Das Problem ist, dass bei allen Entscheidungen der Landes- und Bundesregierung zu den Coronamaßnahmen der letzten Jahre das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen keine Rolle spielte. Man ging einfach über die Interessen der Kinder und Jugendlichen und Familien hinweg. Teilweise wurden Kinder als Virenschleudern gebrandmarkt. Den Kindern wurde Angst gemacht, dass, wenn sie sich den Maßnahmen nicht unterwerfen, sie dann vielleicht für den Tod ihrer Großeltern verantwortlich sein könnten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, bitte!) Den Kindern wurden Kontaktverbote auferlegt, sie durften ihre Freunde und Schulkameraden nicht sehen und selbst die Spielplätze waren teilweise gesperrt und Freizeitsport war größtenteils nicht möglich. Als sie dann endlich wieder in die Schule durften, wurden sie mit einer Maskenpflicht gequält. Sie mussten die Masken stundenlang tragen und teilweise sogar im Pausenhof. Und dass all das nicht spurlos an den Kindern vorbeigeht, um das zu wissen, braucht man nun wirklich keine Enquetekommission, die das untersucht. (Beifall AfD) Und Studien, die sich mit den Folgeschäden Ihrer verfehlten Coronapolitik auf Kinder und Jugendliche beschäftigen, gibt es auch genug. Die Ergebnisse sind auch nicht wirklich überraschend. Wir haben die COPSY-Studie, die schon von einer dramatischen Zunahme an Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und vermehrten Selbstmordversuchen von Kindern und Jugendlichen berichtet. Wir haben die Trendstudie „Jugend in Deutschland“, die zum gleichen Ergebnis kam; da sind die Ergebnisse sogar noch etwas erschreckender. So berichten 45 Prozent der Jugendlichen von Stressbelastung, 35 Prozent von Antriebslosigkeit, 32 Prozent von Erschöpfung, 27 Prozent von Depressionen, 13 Prozent von Hilflosigkeit und sogar 7 Prozent hatten Suizidgedanken. Und das sind die Folgeschäden Ihrer Coronapolitik, die Sie billigend in Kauf genommen haben, und allen voran, Sie, liebe CDU. (Beifall AfD) Es ist ja auch nicht so, dass niemand vor den Folgeschäden Ihrer Politik gewarnt hätte. Sie wollten die Warnung nur nicht hören. Immer wieder wurde suggeriert, dass die Wissenschaft angeblich die Maßnahmen fordern würde, aber zu keinem Zeitpunkt gab es eine einheitliche Auffassung der Wissenschaft zum Thema „Corona“. Es gab unterschiedliche Auffassungen über die Gefährlichkeit des Virus und es gab unterschiedliche Auffassungen, welche Maßnahmen erforderlich sein könnten und welche nicht. Es gab Warnungen von Jugendund Kinderärzten oder auch Psychologen vor den Auswirkungen Ihrer eingeschlagenen Coronapolitik auf die Entwicklung der Kinder. Unliebsame und abweichende Meinungen wurden nur zu gern ausgeblendet, verunglimpft und als unwissenschaftlich diskreditiert. Sie passten einfach nicht in Ihr Bild des angeblichen Killervirus und es ist deswegen an Heuchelei kaum zu überbieten, wenn nun eine Enquetekommission das alles untersuchen soll, von dem Sie im Vorhinein nichts sehen und hören wollten. (Beifall AfD) Entlarvend an Ihrem Antrag finde ich vor allem den Punkt a im Handlungsfeld „Kommunikation“. Dort steht, es soll unter anderem ein neues Kommunikationskonzept entwickelt werden. Das ist soweit ganz gut. Aber dann kommt noch folgender Satz: „Hierbei soll es auch um Maßnahmen gehen, die geeignet sind, Fake News, Verschwörungsmythen und Radikalisierungstendenzen im Zusammenhang mit staatlichen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung vorzubeugen.“ Und hier sollte man schon hellhörig werden, denn es klingt verdammt danach, dass Sie der Bevölkerung einen Maulkorb verpassen wollen. Denn es stellt sich natürlich die Frage: Wer entscheidet denn, was Fake News sind und was Verschwörungsmythen? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Schwachsinn, was Sie da vorlesen!) Vielleicht ist ein Beispiel gefällig: Meinen Sie vielleicht unter Fake News, dass monatelang in Regierungskreisen verbreitet wurde, dass der Großteil der Neuinfizierten und der Patienten (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen sie doch mal einen Vorschlag, damit umzugehen!) auf den Intensivstationen ungeimpft seien und man dann aber einräumen musste, dass diese Daten ja nie erhoben wurden? Die Leute mit unklarem Impfstatus wurden einfach den Ungeimpften zugeordnet; aber es passte halt einfach ins Bild. Oder meinten Sie unter Fake News vielleicht Karl Lauterbach, der im Sommer 2020 davor warnte, dass das Coronavirus in Hochhäusern durch die Toilettenspülung verbreitet werden würde, und man vielleicht die Toiletten abkleben sollte? Oder dass er alle paar Wochen vor einer neuen Killervariante warnt und damit Panik verbreitet? Ich glaube nicht, dass Sie diese Fake News und Verschwörungstheorien meinen, die Sie bekämpfen wollen. Denn diese dienten ja dazu, dass die Grundrechtseinschränkungen der Regierung unterstützt wurden. Sie meinten natürlich andere Fake News und Verschwörungsmythen, zum Beispiel als Anfang 2021 viele davor warnten, dass uns eine Impfpflicht droht. Ich glaube, jedem, der die Debatte zur Impfung verfolgt hat, war klar, eine Impfpflicht wird kommen, ob nun direkt oder auch indirekt. Mein Kollege Dr. Lauerwald hatte hier im Plenum ausdrücklich vor einer drohenden Impfpflicht gewarnt. Wir hatten dazu einen Antrag hier eingebracht. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das war auch der Einzige!) Alle anderen Fraktionen beteuerten hier aber immer, es wird keine Impfpflicht geben. Mein Kollege wurde sogar als Aluhutträger bezeichnet, Frau Rothe-Beinlich wollte ihm sogar den goldenen Aluhut verleihen. Aber die Beteuerung, dass es keine Impfpflicht geben wird, gab es nur bis zur Bundestagswahl. Kurz danach sah es ja dann bekanntlich anders aus. Dass es die allgemeine Impfpflicht nicht gibt, hing nur an wenigen Stimmen im Bundestag. Dass die Impfpflicht nicht kam, haben wir vor allem dem Druck von der Straße und den vielen Bürgern, die auf die Straße gegangen sind und von Ihnen allen hier und vor allem auch von der CDU als „Coronaleugner“, „Verschwörungstheoretiker“ und „Spinner“ diffamiert wurden, zu verdanken. (Beifall AfD) An dieser Stelle auch hier noch mal ein ausdrücklicher Dank von mir an die vielen Tausend Bürger, die sich nicht haben einschüchtern lassen und für ihre Freiheit auf die Straße gegangen sind. Und hier nur ein Tipp von mir an die Vertreter der CDU und der anderen Parteien: Wenn Sie schon etwas als Verschwörungstheorie brandmarken wollen, dann sollten sie es später besser nicht als Blaupause für ihre eigene Politik verwenden. (Beifall AfD) Wir als AfD-Fraktion werden dem Antrag zur Einsetzung einer Enquetekommission nicht zustimmen – zum einen, da die Kommission nur über etwas als ein Jahr arbeiten könnte und ich nicht glaube, dass dies in dieser Zeit ordentlich aufgearbeitet werden könnte. Vor allem fehlt mir aber der Glaube daran, dass es hier um eine ehrliche Aufarbeitung der vergangenen Coronajahre gehen soll. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Enquetekommission benutzt werden soll, um die Entscheidungen der letzten Jahre nachträglich zu legitimieren oder besser gesagt, den verantwortlichen Entscheidungsträgern eine Absolution zu erteilen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Baum, Parlamentarische Gruppe der FDP. (Beifall Gruppe der FDP)

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Franziska Baum FDP

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich begrüße Sie ganz herzlich hier in unserem Hause. Ich freue mich wirklich sehr, Sie wieder an diesem angestammten Platz zu sehen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Also, ich hatte ja damit gerechnet, dass die Linken-Fraktion sagt, mit der Enquetekommission soll die Regierung vorgeführt werden. Womit ich nicht gerechnet hatte, ist, dass ihr versucht, mit der Enquetekommission die Regierungsarbeit der Bundesregierung zu rechtfertigen. Das ist ein ganz neuer Aufschlag, vielen Dank dafür, Herr Jankowski. (Beifall CDU) Grundsätzlich sind wir uns – glaube ich – einig, dass die Coronapandemie und auch der Umgang, den wir als Gesellschaft, den auch Regierende logischerweise mit dieser Pandemie gepflegt haben, das Leben der Kinder und Jugendlichen in Thüringen, in Schleswig-Holstein, in Brandenburg, in ganz Deutschland sehr schön durcheinander gebracht hat. Und jetzt möchte die CDU-Fraktion gern mit einer Enquetekommission evaluieren, was da alles falsch gelaufen ist und was man in Zukunft besser machen kann. Und da erlauben Sie mir jetzt bitte einen kleinen Zwinker – Semikolon Klammer zu –. Wenn wir in einer nächsten Pandemie in 20 Jahren immer noch die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden wie jetzt, dann haben wir an ganz anderen Stellen, glaube ich, etwas verkehrt gemacht. Denn ich würde ganz gern die Zeit eher darauf verwenden, die Themen anzugehen, die auf dem Tisch liegen, also von denen wir wissen, dass es ein Problem ist. Es gibt einen riesengroßen Bericht vom Sachverständigenrat, es gibt einen großen Bericht vom Coronabeirat, von diversen Forschungsinstitutionen, die das Thema angegangen sind und wir haben auch hier im Hause diskutiert. Die Anträge sind angesprochen worden, die wir im Ausschuss haben, und ich muss Ihnen widersprechen, Kollege Tischner, wir haben dazu eine Anhörung mit allen Akteuren gemacht, wir setzen uns sehr wohl im Tagtäglichen mit den Akteuren auseinander, in allen Themenbereichen. Da kann ich, glaube ich, über alle Ausschüsse hinweg sprechen. Es ist nicht so, dass wir hier im leeren Raum Themen diskutieren und nicht nachfragen, wie es draußen aussieht. (Beifall Gruppe der FDP) Das Ergebnis im Bereich der Anhörung, die wir gerade bei diesen Coronaanträgen auch gehört haben, war allerdings, dass es ganz viele Dinge gegeben hätte, die es einfacher gemacht hätten, damit umzugehen, wenn wir das Bildungssystem, wenn wir auch die Kindertagesstätten, wenn wir die Jugendhilfe mittlerweile einfach auf einem – sagen wir mal – zukunftsfähigen Kurs hätten. Ich möchte mal zitieren aus der Anhörung, in dem Fall von der Evangelischen Schulstiftung Mitteldeutschland, die sagte: „Nunmehr sollte die Diskussion deshalb weniger um das ‚Aufholen von Lernrückständen‘ als vielmehr um die grundsätzliche Frage der Schul- und Unterrichtsqualität in Thüringen geführt werden.“ Sie verweisen noch mal explizit darauf, dass es um Resilienz im System und um Eigenverantwortung gehen muss. Und, ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt, als wir über die Anhörung diskutiert haben: Ganz viele von den Themen, von denen wir wissen, dass sie auch Corona für alle Beteiligten schwerer gemacht haben, liegen schon mehrere Jahre auf dem Tisch. Und so sehr ich das zu schätzen weiß, lieber Kollege Tischner, dass wir hier noch mal reinschauen und schauen wollen, was sich an den einzelnen Themenbereichen vielleicht verbessern lässt, wo wir zukünftig anders reagieren können – ich glaube, die Kinder und Jugendlichen haben keine Zeit und keine Lust, darauf zu warten, dass wir wieder die gleichen Ergebnisse haben, die wir jetzt eigentlich schon auf dem Tisch liegen haben. (Beifall Gruppe der FDP) Wir müssen die Sachen anpacken, anstatt darüber zu diskutieren. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir als kleine Gruppe davon jetzt nicht wahnsinnig begeistert wären, noch eine zusätzliche Kommission zu besetzen, auch wenn es dafür möglicherweise Personal gibt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie mal Untersuchungsausschüsse machen!) Ich beschwere mich jetzt nicht darüber. Ich würde mich gern dem Vorschlag von Kollege Möller aus der SPD anschließen, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen und dort vielleicht noch mal darüber sprechen, was eigentlich das Ziel ist, das Sie damit verfolgen, das durchaus ehrbar ist, aber bei dem die Frage ist, wie wir das bestmöglich erreichen können. Das Forschungsinteresse halte ich für grundsätzlich nachvollziehbar. Ich weiß nur nicht, ob wir in diesem Haus tatsächlich diejenigen sind, die da auch unabhängig genug draufschauen, das erforschen und objektiv betrachten können, was Sie sich vorstellen. Insofern stimmen wir einer Ausschussüberweisung zu, diskutieren das dann gern im Ausschuss, wie wir mit dem Thema weiterverfahren, und arbeiten hoffentlich parallel daran, dass wir die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in diesem Land besser machen und resilienter im System mit Herausforderungen wie dieser Pandemie umgehen können. Vielen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion rufe ich Abgeordneten Tischner auf.

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Christian Tischner CDU

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dankbar, dass alle Fraktionen anerkannt haben, dass in den vergangenen zweieinhalb Jahren vor allem die Kinder und Jugendlichen enorm unter der Coronapandemie gelitten haben. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dafür hätte es den Antrag nicht gebraucht!) Kinder und Jugendliche, wenn man es an den getroffenen Einschränkungen und Maßnahmen festmacht, sind die Generation, die wahrscheinlich am breitesten und am längsten von uns allen an den Folgen der Pandemie leidet. Kinder und Jugendliche – und das macht sie auch, Herr Möller, zu der besonderen Zielgruppe unseres Antrags – sind die Generation, die bei fehlenden Chancen am längsten, nämlich über ihr ganzes Leben hinweg, mit den Folgen leben müssen. Um es noch mal klar zu sagen: Der Arbeitsauftrag ist eben nicht rückwärtsgewandt, wie es die Linke vermutet, sondern wir wollen einen sehr kleinen Teil, natürlich eine rückblickende Analyse, wollen uns dann aber vor allem in Teil III den Handlungsempfehlungen widmen, nämlich der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, wie Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene besser erkannt und bekämpft werden, also genau das, was eigentlich Frau Baum gerade hier gefordert hat. Drittens geht es uns darum, auf vergleichbare Herausforderungen – das heißt ja nicht, dass wir auf eine neue Pandemie hoffen, im Gegenteil, wir alle wollen das nicht mehr – effizienter und zielgerichteter reagieren zu können. Die Notwendigkeit für diese Fragestellung wird schon längst gesellschaftlich intensiv diskutiert. Nur, weil wir uns im Bildungsausschuss ab und zu mal eine halbe Stunde diesem Thema widmen und dann meistens von der Landesregierung gesagt bekommen, na ja, da fehlen uns Erkenntnisse, da gibt es noch keine Untersuchungen, da wissen wir auch noch nicht und da überlegen wir uns gerade mal noch ein Coronaprogramm und jetzt nehmen wir das Coronaprogramm, das es vom Bund gibt, und bezahlen damit die Flüchtlingshelfer – also nur deswegen, glaube ich, macht es auch Sinn, sich noch mal intensiv der gesamten Sache in einer Enquetekommission zu widmen. (Beifall CDU) Es sind vor allem die Schüler-, die Elternvertretungen, auch in Thüringen die Verbände und Gewerkschaften, die fordern, dass wir eben nicht die Bücher zumachen, und die Rede von Herrn Wolf hat ja nun eindeutig offengelegt, was die Linke vermutet. Ich kann Ihnen sagen, liebe Kollegen der Linken, darum geht es uns gerade überhaupt nicht. Es geht nicht darum, irgendwelche – Frau Henfling nennt dann hier die großen Begriffe „politische Schlammschlachten“ usw. Wer eine Enquetekommission schon mal erlebt hat – und Frau Henfling, Sie haben es eigentlich schon mal erlebt, Sie wissen, dass man da sehr sachlich und sehr intensiv auch arbeiten kann. Vielleicht ist es sogar so, wenn die Mehrheiten in so einer Kommission nicht feststehen, dass man dann tatsächlich einer Enquetekommission gerecht wird, nämlich neutral und auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen – so, wie es auch Frau Bergner formuliert hat – zu Ergebnissen zu kommen. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Meine Damen und Herren, erst kürzlich haben die Chefin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Frau Prof. Allmendinger, und der Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen, Prof. Schmidt, im „Spiegel“ erläutert, dass aufseiten der verantwortlichen Politiker offenbar kein Interesse an Erkenntnissen besteht, die den Bildungseinrichtungen helfen könnten, die Pandemiefolgen zielgerichtet zu bekämpfen. Das ist schon eine harte Feststellung, wenn zwei namhafte Professoren sagen, dass die Politik kein Interesse an Erkenntnissen über die Pandemiefolgen hat. Ich bin auch gespannt, wie das Bildungsministerium nachher unsere Kommission hier bewerten wird. Ich finde, wir in Thüringen sollten uns das eben gerade nicht ins Stammbuch schreiben lassen, dass wir kein Interesse haben, was die Folgen gerade für die Jüngsten in unserer Generation sind. Thüringen ist schließlich das Bundesland, was am schlechtesten durch die Pandemie gekommen ist, und wir sind es tatsächlich der jungen Generation schuldig, die ganze Sache nicht unter den Teppich zu kehren. (Beifall CDU) Ich darf Frau Prof. Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin zitieren, die sagt: „Schon vor Corona mussten wir feststellen, dass Kinder in Deutschland je nach Herkunft ganz unterschiedliche Chancen im Bildungssystem haben. Durch die Pandemie hat sich dieser Zusammenhang verschärft. Leider sehe ich zurzeit weder präventive noch reparierende Maßnahmen, die zielgerichtet wären – die wir aber dringend bräuchten. Wir haben nicht einmal die nötigen Daten.“ Und Prof. Schmidt vom Leibniz-Institut ergänzt: „Wir wüssten gern mehr darüber, wie die Konzepte in den Schulen tatsächlich wirken oder was der Wechsel- und Hybridunterricht mit den Schülerinnen und Schülern macht. Das Gleiche gilt für die Frage, wie gut die Coronamaßnahmen zur Eindämmung des Virus funktionieren, das Lüften etwa. Ein solches Monitoring gibt es bisher nicht, dabei wäre das wirklich kein Hexenwerk.“ Man könnte andere Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit mit einer Enquetekommission betrachten. Beispielsweise könnte man fragen: Wie effizient sind die vielfach gepriesenen Luftfilter? Was bringen CO -Ampeln wirklich? Was bringen Masken in Räu2 men mit zwei Dutzend Schülern? Sind Pool-Testungen effizienter als Schnelltests? Macht es Sinn, die Kommunikation von Schülern und Lehrern digital zu verengen? Man könnte fragen: Wie muss die Erreichbarkeit der Akteure im Bildungssystem gesichert werden? Kann die Digitalisierung – eine ganz wichtige Frage – tatsächlich Unterricht ersetzen? Gerade bei dieser Frage gibt es häufig auch Verlautbarungen von Bildungsminister Holter, der sagt, er könne sich durchaus vorstellen, dass Digitalisierung Unterricht ersetzt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das hat er nicht gesagt. Ergänzt! Ergänzt!) Wer sich gegen die Aufarbeitung der vergangenen Jahre sträubt, der hat etwas zu verstecken. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Leider ist hier auch die Kultusministerkonferenz kein Vorbild. Die Berichte und Evaluationen zu diesem Thema scheinen nicht gewollt, auch von der KMK nicht gewollt. Das ist keine Basis für das Vertrauen in das politische System, in die politischen Entscheidungen. Und dass deswegen die AfD kein Interesse an so einer Kommission hat, weil so eine Kommission tatsächlich auch wieder Vertrauen schaffen könnte, das ist mir klar, deswegen hat mich Ihre Rede auch nicht verwundert. Nichts Genaues weiß man nicht. Das ist auch das Ergebnis des Gutachtens der Expertenkommission des Bundes von Ende Juni. Hier kommen die Experten zum Ergebnis – und ich darf noch mal zitieren –: „Die genaue Wirksamkeit von Schulschließungen auf die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist trotz biologischer Plausibilität und zahlreicher Studien weiterhin offen, auch, weil im [Bildungsbereich] eine Reihe von Maßnahmen gleichzeitig eingesetzt wurden und damit der Effekt von Einzelmaßnahmen nicht evaluiert werden [konnte].“ Weiter fordert die Bundeskommission die Politik auf – ich zitiere weiter –: „Die deutlichen wissenschaftlichen Beobachtungen und Studien zu nicht-intendierten Wirkungen sind wiederum nicht von der Hand zu weisen. Da Kinder durch Schulschließungen besonders betroffen sind, sollte eine Expertenkommission die nicht-intendierten Auswirkungen dieser Maßnahme unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls genauer evaluieren.“ Auch im Bildungsausschuss hatten wir uns in den vergangenen Jahren vereinzelt immer so ein paar Minuten – mehr Zeit, das wissen die Kollegen, die die Tagesordnungen kennen, die in der Regel 20 Punkte umfassen – damit befasst. Bei diesem Thema, wenn wir uns mit der Kindeswohlgefährdung befasst haben, wurde immer wieder von der Landesregierung gesagt: Die Erkenntnislage ist unklar, wir wissen noch nicht, wir vermuten, wir hören, aber Genaues weiß man auch hier nicht. Politik – und davon sind wir fest überzeugt – kann und darf die Augen nicht davor verschließen, dass Tausende Kinder und Jugendliche zu Hause zunehmend physische und psychische Gewalt erlebt haben. Experten gehen leider von einer Steigerung der Fälle aus. Auch die aktuelle Situation, wo in den Familien der finanzielle und ökonomische Druck massiv zunimmt, kann uns keinesfalls in dieser Frage beruhigen – im Gegenteil. Die Präsidentin des Deutschen Jugendinstituts, Frau Prof. Walper, bilanziert: „Die Lebenszufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt in vielerlei Hinsicht massiv beeinträchtigt.“ Zwar sei Corona wegen weiterer aktueller Krisen medial in den Hintergrund gerückt, doch der Bedarf an Unterstützung sei nach wie vor hoch. „Gerade junge Menschen mussten aufgrund der Pandemie auf vieles verzichten, was Jugend ausmacht“, betont Frau Walper. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Nie wieder dürfen wir unvorbereitet und konsequenzlos in solch eine Krise hineingeraten. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass der Coronakrise nicht eine Bildungskrise folgt. Dies sind wir uns allen und dies sind wir vor allem der jungen Generation schuldig. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Bitte, Herr Staatssekretär.

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Prof. Dr. Speitkamp

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nicht, sondern ich muss sprechen, werde das aber dann machen. Ich mache meine Arbeit gern, auch das, was ich machen muss. (Beifall CDU) Danke für dieses Gespräch, was wir gern auch weiterführen können über die Arbeit. Ich war ein bisschen erstaunt, dass Sie sich auf Frau Allmendinger berufen haben. Ich bin nicht sicher, ob Sie sich da auf eine Gewährsperson berufen haben, die ihre Position so sehr unterstützen wird, wenn Sie sich näher anschauen, was Frau Allmendinger veröffentlicht hat. Aber das nur am Rande. Sie haben gesagt, wer sich gegen die Aufarbeitung sträubt, hat was zu verstecken, haben aber andererseits gesagt, es gehe doch um die Zukunft. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob Sie über die Vergangenheit oder über die Zukunft reden wollen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wer über die Zukunft reden will, muss die Vergangenheit kennen. Sie sind doch Historiker!) (Beifall CDU) Gerade als Historiker weiß ich, dass die Vergangenheit nicht zur Fessel der Zukunft werden sollte, wenn man klug daraus lernt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Richtig!) Was die Vergangenheit angeht, so hat diese Regierung in einer Situation, die nicht vorauszusehen war, in keiner Weise, und keine Vorgeschichte hatte, enorm viel enorm schnell auf die Beine gestellt und verlässliche Handlungsbedingungen geschaffen. Das hat Herr Wolf unter anderem eben ausgeführt. Das ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern wirklich beachtlich, was geschaffen worden ist. Was die wissenschaftliche Begleitung angeht, ist auch das von vornherein intensiv hier passiert. Die Beratung und Begleitung ist sehr erfolgreich und wirkungsvoll durchgeführt worden. Im Rückblick – glaube ich – kann man da nichts sehen, wovor man sich verstecken müsste. Sie haben verschiedene Probleme – Maske, Luftfilter, Digitalisierung – angesprochen, die aber keine spezifischen Thüringer Dinge sind, die wissenschaftlich auch längst untersucht werden, wozu auch schon Ergebnisse vorliegen, sodass ich nicht recht weiß, wie man auf dieser Ebene hier weiterkommen sollte. Es ist aus meiner Sicht eine Situation für unser Ministerium, in der wir in einer noch nicht beendeten Krise sind, was COVID angeht, gleichzeitig eine neue bearbeiten, was Ukraine und Energie angeht. Es wäre aus meiner Sicht geradezu eine Verlagerung der Herausforderungen, wenn man jetzt zu diesem Zeitpunkt in eine Enquetekommission geht. Wir haben praktische Dinge anzupacken, die werden wir anpacken und die Arbeit daran läuft noch. Man kann das machen, das ist Ihre Entscheidung, eine parlamentarische Entscheidung, ob Sie eine Enquetekommission einsetzen, und selbstverständlich werden wir das machen, was dann erforderlich ist. Aber wir sind in ganz praktischer Arbeit bei der praktischen Herausforderung, die jetzt vor uns steht. Ich fände es sehr ungeschickt, wenn der Eindruck erweckt würde, in Thüringen sei schlecht mit der Situation umgegangen worden – das Gegenteil ist richtig. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Da müssen Sie selbst lachen. Ihre Hochschule war sicher …!) Auf jeden Fall. (Heiterkeit CDU) Ich freue mich, dass wir uns wieder mal einig sind. Dann müssten wir uns nur noch einig werden darüber, dass wir jetzt in einer Übergangssituation sind, wo sich drei Krisen oder vier überlagern, je nachdem, wie Sie rechnen, und dass wir uns damit auseinandersetzen müssen und mit der Zukunft, wie wir diese Krisen weiter bewältigen. Wir sind dabei weiter – glaube ich – auf dem besten Wege und es hat wenig Sinn, zu diesem Zeitpunkt in dieser Form Dinge aufzuarbeiten, die längst im Landtag, im Ministerium, in den Schulen passieren. Deswegen würde ich eher damit schließen wollen, dass ich noch einmal ausdrücklich denen danke, die in der Situation zurechtgekommen sind und die in der schwierigen Situation als Eltern, als Lehrerinnen und Lehrer, als Erzieherinnen und Erzieher mit der Situation umgehen würden. Insofern bin ich dankbar, wenn sachlich mit der Frage umgegangen und eine vernünftige Entscheidung aufgrund dieses Antrags getroffen wird. Sie sollte nicht dazu führen, das, was geleistet wird und immer noch geleistet wird, schlecht zu reden. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vernommen, dass der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden soll. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Antrag überwiesen werden soll? Das kann ich nicht feststellen. Somit stimmen wir über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses außer die der AfD. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten ein in die Lüftungspause für die nächsten 20 Minuten, das heißt, wir beginnen pünktlich um 16.25 Uhr wieder. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit den 13 Abgeordneten, die im Plenarsaal sind. Vielleicht mag ja der eine oder andere von der Sonneninsel da draußen noch mit dazu stoßen. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit TagesordGesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/1722 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5709 ZWEITE BERATUNG Jetzt würde ich gern Herrn Abgeordneten Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss das Wort zur Berichterstattung geben, wenn er denn hier wäre. Also ich gehe davon aus, dass das Frau Baum jetzt nicht machen möchte. Damit unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer doch herzlichst, ihre Truppenteile einzusammeln und in den Plenarsaal zu bringen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Mann dieses Tagesordnungspunkts ist soeben erschienen – herzlich willkommen! – (Beifall im Hause) und ich rufe nochmals auf den Tagesordnungspunkt 1 in der zweiten Beratung. Das Wort erhält Abgeordneter Bergner zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Herr Präsident, also wenn das eine Methode ist, um so umfassend im gesamten Haus Applaus zu bekommen, könnte man ja auf dumme Ideen kommen. Ich bitte allseits und Sie natürlich, Herr Präsident, um Entschuldigung. Ich hatte das jetzt tatsächlich mit den Sprüngen in der Tagesordnung übersehen, dass das jetzt dran ist. Ich bitte also noch mal um Verzeihung, meine Damen und Herren. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wurde mit der Drucksachennummer 7/1722 seitens der FDP-Fraktion ins Parlament eingebracht. In der Plenarsitzung am 12.11.2020 wurde nach der ersten Beratung die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt und einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zugestimmt. Im Innen- und Kommunalausschuss wurde am 03.12.2020 eine schriftliche Anhörung beschlossen. Deren Auswertung brachte eine durchweg positive Reaktion und Zustimmung zum Gesetzentwurf. Und in einer weiteren Beratung im Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“, nachdem auch seitens der FDPFraktion eine Kostenschätzung vorgelegt worden ist, die auch seitens des Ministeriums als realistisch angesehen worden ist, wurde das Thema dann im Innen- und Kommunalausschuss nochmals am 02.06.2022 aufgerufen und am 17.06.2022 im Innen- und Kommunalausschuss mit einer ablehnenden Beschlussempfehlung abgeschlossen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und entschuldige mich noch mal für die kurze Verspätung. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache, und als erstem Redner erteile ich Abgeordnetem Bilay, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erlaube mir, für die gesamte Koalition von Rot-Rot-Grün zu sprechen, deswegen habe ich ein bisschen mehr Redezeit – hoffe ich, wir schauen mal. Herr Bergner hat eben noch mal dargestellt, wie der Werdegang des Gesetzentwurfs der FDP gewesen ist, das hat uns auch eine lange und auch durchaus intensive Zeit, vor allem im Unterausschuss KFA, begleitet. Letztendlich hatten aber sowohl der Unterausschuss als auch der Innen- und Kommunalausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen, weil nach Auffassung beider Gremien der Gesetzentwurf nicht ausgewogen und letztendlich zu Ende gedacht gewesen ist, insbesondere die Kostenfolgen sind noch völlig offengeblieben. Sie haben es erwähnt, wir hatten dazu eine schriftliche Anhörung im Unterausschuss KFA durchgeführt. Aber es ist eben nicht nur so, dass die Kommunalen Spitzenverbände einhellig den Gesetzentwurf unterstützt hätten, ich will auch mit gewisser Distanz, aber dennoch darauf hinweisen, dass vor allem der Landkreistag deutlich gemacht hat, dass dann am Ende die Ausfälle, die die Kommunen zu verkraften haben, weil sie für die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen an den Gymnasien die Kosten des Schulbusses nicht ganz oder in Teilen auf die Eltern oder auf die Schülerinnen und Schüler umlegen, vom Land ausgeglichen bekommen müssen. Darauf haben sie einen verfassungsgemäßen Anspruch, und diese Frage konnte am Ende nicht geklärt werden. In der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass der Landkreistag ein neues Problem aufgemacht hat, der eben gesagt hat, er empfiehlt dem Thüringer Landtag, die Regelung aus Sachsen zu übernehmen. In Sachsen gibt es eine Regelung, dass die Eltern die Schülerbeförderungskosten schon ab der 1. Klasse mit übernehmen können. Das ist natürlich ein Punkt, den lehnen wir ab – grundsätzlich. Aber es ist jetzt nicht so, Herr Bergner, wie Sie dargestellt hatten, dass der Landkreistag Ihren Vorschlag einhellig unterstützen würde. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl derzeit in Thüringen ein Optionsmodell gibt. Die Kommunen können entscheiden, ob sie die Eltern oder die Schülerinnen und Schüler an den 11. und 12. Klassen der Gymnasien mit beteiligen – sie müssen es nicht. Und wir wissen, dass viele, insbesondere Landkreise, insbesondere die Kreistage, die Entscheidung bereits getroffen haben, die Kosten vollständig im Kreishaushalt zu verbuchen und nicht auf die Eltern oder Schüler abzuwälzen. Insofern appellieren wir derzeit dafür, solange wir eben keine abschließende klare Positionierung haben, ob und wie wir das neu regeln wollen, von diesem Ermessen auch in den Kommunen vor Ort Gebrauch zu machen. Da kann man sich an einzelnen Landkreisen ein gutes Beispiel nehmen. Aber weil diese Fragen der Kostenfolgen am Ende noch nicht abschließend geklärt sind, ist die Empfehlung gewesen, den Gesetzentwurf der FDP auch heute und hier abzulehnen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU.

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Raymond Walk CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 29. Plenarsitzung am 12. November 2020 erstmals diskutiert und – wir haben es eben schon gehört – an den Innen- und Kommunalausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. und 15. Sitzung beraten. Daraufhin wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zudem hat der Innen- und Kommunalausschuss den Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ darum gebeten, die Thematik ebenfalls zu erörtern. Nach dem Abschluss der Erörterung im Unterausschuss KFA hat der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf schließlich in seiner 33. Sitzung am 2. Juni abschließend beraten und mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen – Kollege Bilay hat es angesprochen. Lassen Sie mich aber dazu feststellen, dass trotz dieser empfohlenen Ablehnung der thematisierte Gesetzentwurf natürlich ein nachvollziehbares Anliegen hat. Das hat Kollege Bergner eben schon dargestellt. Im Kern geht es darum, Familien zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Das ist von uns ausdrücklich zu begrüßen. Demnach sollen die Aufwendungen der Schülerbeförderung auch ab Klassenstufe 11 vom jeweiligen Schulträger getragen werden. Bis zur Klassenstufe 11 übernimmt ohnehin der Schulträger die Schülerbeförderung im Rahmen des sogenannten Schulaufwands. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zum großen Knackpunkt des Themas kommen, nämlich – wie so oft – der Finanzierung. Zur Finanzierung dieses Vorhabens sollen die Schulträger entsprechend höhere Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung, und zwar über den Kommunalen Finanzausgleich, erhalten. An dieser Stelle, werte Kolleginnen und Kollegen, macht es Sinn, sich noch mal mit den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung auseinanderzusetzen. Da gibt es ein differenziertes Bild. Der Gemeinde- und Städtebund weist bei grundsätzlicher Begrüßung der Gesetzesinitiative darauf hin, dass eine klare Regelung fehle, um den Kommunen entgehende Einnahmen vollständig zu ersetzen. Das war deren Forderung. Der zweite Spitzenverband, nämlich der Thüringische Landkreistag, lehnt die Regelung – wörtlich – „entschieden ab“. Aber auch hier lohne es sich, genauer hinzuschauen. Dem Gesetzentwurf fehle eine nachvollziehbare Kostenfolgeabschätzung. Auf deren Grundlage – so die Forderung – sollen den Landkreisen entstehende Mehrkosten zu 100 Prozent refinanziert werden. Problematisiert wird dabei insbesondere die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der Schülerbeförderung durch das Land – so jedenfalls der kommunale Spitzenverband. Tarifsteigerungen, zum Beispiel im ÖPNV, würden nicht ausgeglichen. Der Deckungsgrad der im KFA vorgesehenen Zuschusshöhe für die Schülerbeförderung an den tatsächlichen Beförderungskosten werde zunehmend kleiner. So weit die Stellungnahmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, interessant ist auch noch mal ein Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Ich würde es gern noch mal – Kollege Bilay – konkretisieren, weil Sie, denke ich, die gleiche Beschlusslage angesprochen haben: ein Urteil vom 24.07.2020, welches darauf hinweist, dass das Verfassungsrecht keinen Anspruch auf eine vollständige Freistellung von Schülerbeförderungskosten durch die öffentliche Hand gewährt. Unterm Strich entscheidend ist jedoch folgender Fakt: Weder im laufenden Haushaltsjahr noch im Haushaltsentwurf für 2023 ist Vorsorge für solche Zusatzkosten getroffen worden. Die Thüringer Verfassung, das wissen wir, ist hier sehr eindeutig. Nach Artikel 99 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung darf der Landtag Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung oder dem festgelegten Haushaltsplan – Letzteres ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen – nur dann beschließen, wenn auch die entsprechende Deckung gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist es für uns doch sehr erstaunlich, dass die Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses bereits in der ersten Plenarsitzung abgelehnt wurde. Wir wissen, die Finanzierung der Schülerbeförderung ist sehr komplex. Die Mehrkosten für die Umsetzung des Gesetzentwurfs sollen den bisherigen jährlichen Einnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Kostenbeteiligung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz entsprechen. Fakt ist allerdings, dass wir gar nicht genau wissen – das ist auch ein Knackpunkt –, wie hoch die Kosten der Schülerbeförderung ab Klassenstufe 11 tatsächlich oder vermutlich sein werden. Zumindest ergibt sich dies aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP in Drucksache 7/3250. Demnach liegen weder der Landesregierung noch dem Landesamt für Statistik entsprechende Angaben vor. Die Kosten der Schülerbeförderung aller Landkreise insgesamt, also über die Klassenstufen verteilt, geben hier jedenfalls keine Orientierung. Die Kosten für die Schulträger betrugen im Jahr 2019 – die Jahresrechnung 2022 liegt noch nicht vor – rund 58,9 Millionen Euro, also die Gesamtzahl. Die entsprechende Zuweisung nach § 18 Thüringer Finanzausgleichsgesetz betrug im gleichen Jahr 10,6 Millionen Euro. Jetzt kann man die Differenz ausrechnen: 48,3 Millionen Euro hatten die Aufgabenträger – das ist nämlich die Differenz – entweder aus Elternbeiträgen ab Klassenstufe 11 oder aus sonstigen eigenen Einnahmen zu decken, wie das beispielsweise der Wartburgkreis oder der Landkreis Eichsfeld tut. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, gerade diese Überlegungen zeigen, dass wir uns dieses Thema vor allen Dingen aus finanzieller und haushalterischer Sicht noch einmal genauer anschauen sollten. Es gibt keinen besseren Zeitpunkt dafür, weil die Haushaltsverhandlungen gerade laufen, für eine entsprechende Synchronisierung zu sorgen. Deshalb sollte der Gesetzentwurf aus unserer Sicht erneut an die Ausschüsse zurückverwiesen werden, federführend an den HuFA, um dort die sich insbesondere in Artikel 99 ergebende Problematik aufzulösen. Der Innen- und Kommunalausschuss und der Bildungsausschuss – auch das, denke ich, macht Sinn – sollten mitberatend befasst werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Sesselmann, Fraktion der AfD.

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Robert Sesselmann AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, grundsätzlich können wir uns dem Ansinnen der CDU-Fraktion hier anschließen. Wir haben kein Problem damit, hier auch noch mal einer Überweisung an die jeweiligen Ausschüsse zuzustimmen. Der Vorschlag ist möglicherweise gerade im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen sehr sinnvoll, sehr geehrte Damen und Herren. Was mich natürlich stutzig macht oder auch etwas widersprüchlich erscheint, ist die Ansicht der Partei Die Linke, die auf ihrer Internetseite fordert „Mobilitätswende jetzt!“ und dort einen entsprechenden Stufenplan bis 2027 vorstellt, nämlich den ÖPNV bis dahin kostenfrei zu gestalten. Ich darf zitieren: „Wir wollen überall, wo es geht, das Umsteigen auf klimafreundliche, gemeinschaftlich genutzte Verkehrsmittel ermöglichen. Indem wir“ – und ich betone das ganz besonders – „alle ans Netz anbinden und die Fahrpreise schrittweise […] senken.“ Meine Damen und Herren, es ist ein kleinwenig schizophren, wenn ich hier sage, Schüler ab Klassenstufe 11 gehören nicht zur Personengruppe „alle“. Das halten wir für bedenklich. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das können ja die Landkreise machen!) Die SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat zumindest in Bayern für kostenfreie Schüler-, Azubi- und Studententickets gesorgt – das ergibt ein Blick in Drucksache 18/13604 – und auch kostenlose Senioren- und Sozialtickets sowie ein 365-Euro-Ticket auf Landesebene vorgeschlagen. Wenn man bei den Grünen nachschaut – kostenloser Nahverkehr scheint dort Fehlanzeige zu sein. Auch wenn es gestern eine entsprechende Aktuelle Stunde gab, wo etwas anderes behauptet worden ist, finden Sie auf der Internetseite nur inhaltsleere Floskeln wie beispielsweise die nachhaltige Mobilität – was immer das auch sein mag – und ohne auf den Themenbereich der Kostenanreize einzugehen. Meine Damen und Herren, welche Scheinheiligkeit dieser regierungstragenden Fraktionen! (Beifall AfD) Wenn wir uns die Zuschriften anschauen, dann stellen wir fest, dass zum Beispiel die JES Verkehrsgesellschaft und der Jenaer Nahverkehr – ich darf zitieren – Folgendes sagen: „Für den Fall der Gesetzesänderung erwarten wir, dass sich durch die quasi entgeltfreie Beförderung mehr Schüler für die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr entscheiden. Diejenigen Schüler, die bisher ihre Fahrscheine selbst kaufen, werden künftig nicht auf den dann vom Schulträger ausgegebenen Fahrschein verzichten. Es besteht daher die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Nachfrage im Linienverkehr leicht steigt. Darüber hinaus sehen wir in der Gesetzesänderung eine gerechtere Regelung, da alle Schüler gleichbehandelt werden. Auch in Hinblick auf das sehr günstige Azubi-Ticket Thüringen, welches Schülern der gymnasialen Oberstufe nicht offensteht, sehen wir hier mehr Gerechtigkeit für die Schüler ab der 11. Klasse.“ Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen möchte auf folgende Aspekte hinweisen, nämlich – ich darf zitieren –: „Das im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aufgeworfene Regelungsbedürfnis teilen wir uneingeschränkt und befürworten den aufgezeigten Lösungsweg.“ Der Berufsschullehrerverband sieht dies genauso und stimmt dem Gesetzentwurf der FDP zu: „Durch Abschaffung der Möglichkeit Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 11 respektive deren Eltern zur Finanzierung der Kosten der Schülerbeförderung heranzuziehen“, so das Zitat „eine Gleichstellung mit Schülerinnen und Schülern der anderen Klassenstufen zu erreichen“, ist ein respektables Ziel. Meine Damen und Herren, auch der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien in Thüringen, der hier seine Zustimmung gendergerecht ausformuliert hat, macht noch einen weiteren Vorschlag, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nämlich ein allgemeines Kinder- und Jugendticket mit all den Vorteilen – ja, Sie können auch App sagen oder App, das Problem hatten wir ja schon mal, Frau Kollegin Henfling, aber darüber können wir uns gern … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin nicht Ihre Kollegin!) Ach, Sie sind nicht meine Kollegin. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Na, dann Frau Präsidentin, wenn Ihnen das lieber ist. – Sich ausführlich und politisch zu engagieren, ohne dass dies an der Hürde der An- und Abreisewege scheitert – das ist die Darstellung des Dachverbands der Kinder- und Jugendgremien. Ich könnte das jetzt beliebig weiter fortsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich darf auch auf die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen verweisen, die Landeschülervertretung Thüringen, den Thüringer Lehrerverband, den tbb Beamtenbund und die Tarifunion Thüringen e. V., die dieser Gesetzesänderung ebenso zustimmen würden. Einzig und allein das von Herrn Walk geäußerte Problem der Finanzierung scheint jetzt hier noch im Weg zu stehen. Wir als AfD können uns selbstverständlich dazu positiv äußern und dem Gesetzesvorhaben zustimmen und werden den Beschlussvorschlag selbstverständlich ablehnen. Aber, wie gesagt, wenn eine Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse zur Klärung der Finanzierbarkeit hier noch erfolgen soll, können wir uns dem selbstverständlich positiv gegenüberstellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Abgeordnete Baum, Parlamentarische Gruppe der FDP, auf.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Raymond Walk, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Rede und für den Vorschlag. Vielleicht für die Schülerinnen und Schüler, die oben auf der Tribüne sitzen, noch mal ganz kurz erläutert, um was es in unserem Gesetzesentwurf geht: Auch wegen eines Arguments, was Herr Bilay ganz am Anfang mit eingebracht hat und nach einer Ausgewogenheit gefragt hat. Also, wir wollen einen Satz im Gesetz streichen. Dieser Satz lautet: Ab Klassenstufe 11 können Elternbeiträge erhoben werden. Wir wollen diesen Satz streichen, weil er in Thüringen sowieso nicht einheitlich so umgesetzt wird, die Beiträge zu erheben. Das haben Sie schon dargestellt, Herr Bilay. Einige Landkreise erheben Elternbeiträge für die Beförderung zur Schule und andere nicht. Und wir finden, dass man das in Thüringen ruhig einheitlich gestalten kann. Deswegen war der 17. Juni dieses Jahres für mich ein ziemlich trauriger Tag, muss ich sagen, zumal ich eigentlich in der ersten Beratung in diesem Hause tendenziell eher gehört habe, dass unser Gesetzentwurf nicht weit genug geht, dass man darüber hinaus überhaupt die Beförderung von Schülern im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei oder beitragsfrei gestalten soll, dass man also quasi mit dem Schülerausweis in den Bus einsteigen kann und es egal ist, ob man in die Schule fährt oder zum Geigenunterricht. Da waren wir völlig bei Ihnen und haben gesagt, super, dann lassen Sie uns darüber sprechen. Im Ausschuss ist dann ganz viel über diese Finanzierung gesprochen worden. Das ist richtig. Und ich ärgere mich darüber, wenn Sie sagen, dass wir nicht darlegen konnten, wie diese Finanzierung stattfinden soll. Keines der Ministerien, das in dem Zusammenhang befragt worden ist, konnte vorlegen, wie viel es kosten würde, wenn wir diesen Gesetzentwurf umsetzen, weil es ein grundlegendes Problem in der Finanzierung der Schülerbeförderung gibt. Und das jetzt hier auf dem Rücken dieses Gesetzesentwurfs auszutragen, finde ich, gelinde gesagt, ein bisschen unfair. (Beifall Gruppe der FDP) Ich schließe mich sehr gern dem Vorschlag von Herrn Walk an, dass wir es noch mal zurückgeben und uns eine dritte Beratung leisten und das Thema im Haushalts- und Finanzausschuss wirklich noch mal ansehen. Weil die Problematik natürlich ist, dass es nicht um diese zwei Klassenstufen geht, um die paar Schüler, wenn ich das jetzt mal so flapsig sagen darf, die da mehr in den Bus steigen. Die Finanzierung vom öffentlichen Nahverkehr ist wahnsinnig komplex, insofern müssen wir uns mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ehrlich machen und überlegen, wie viel der Schülerverkehr kostet und wo wir noch was drauflegen müssen. Da sind wir auch im Haushaltszusammenhang sicher zu Diskussionen bereit. Mir wäre nur wichtig, dass wir dieses Thema an der Stelle nicht auf Kosten der Schülerinnen und Schüler und auf Kosten der Eltern und der Familien einfach vom Tisch wischen, nur weil uns keine Lösung dazu einfällt, weil es gerade in Zeiten wie diesen momentan für viele Familien echt einen Unterschied macht, ob man 40 Euro im Monat noch fürs Schülerticket aufbringen muss oder nicht. Diese Frage einmal im Monat von den Schülerinnen und Schülern an die Eltern, „Mama, hast du noch Busgeld?“ ist weder für den Schüler ein schönes Gefühl noch für die Mutter, der möglicherweise die Bildung durchaus wichtig ist. Ich freue mich, wenn wir den Gesetzentwurf noch mal in die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss nehmen, gern auch im Bildungsausschuss, das hat in der letzten Beratungsrunde nicht geklappt, dass wir den da überhaupt noch mal besprochen haben, und freue mich auf weitere Diskussionen, bringe mich da gern weiter mit ein, damit wir vielleicht eine einheitliche Lösung für Thüringen hinbekommen, die von mir aus gern auch über den Punkt der Beitragsfreiheit für den Schülerverkehr zur Schule hinausgeht. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich frage jetzt die Landesregierung, ob sie sprechen möchte. Das ist nicht der Fall. Herr Abgeordneter Bilay, bitte.

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Sascha Bilay Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rede jetzt nicht für die Koalition, ich rede jetzt für Die Linke, weil mich das dann schon etwas überrascht. Herr Walk, ich bin zutiefst irritiert. Es war auf Betreiben der CDU im Unterausschuss und im Innenund Kommunalausschuss der Fall, dass die CDU gesagt hat: Wir finden keine Lösung. Wir haben das Thema hin und her gewälzt. Es ist darauf hingewiesen worden, wie viele Sitzungen, dass auch Anhörungen stattgefunden, wir die Argumente hin und her gewälzt haben. Am Ende war es die CDU, die gesagt hat: Wir finden in dieser Frage keine Lösung. Es macht auch keinen Sinn, diesen Tagesordnungspunkt in jeder Sitzung der beiden Ausschüsse wieder neu aufzurufen und die Beratung nach 2 Sekunden abzubrechen, weil wir sagen: Es gibt keinen neuen Sachstand, wir rufen das zur nächsten Sitzung wieder auf. Insofern war es aber aus unserer Sicht folgerichtig zu sagen, wenn wir in den Ausschüssen keine Entscheidung herbeiführen, dem Plenum keine fachliche Empfehlung geben können, dem Gesetzentwurf der FDP hier zuzustimmen, dass dann die Beschlussempfehlung auch so lautet, wie sie hier heute auf dem Tisch liegt. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU. Genauso ist es!) Ich halte es auch für ein starkes Stück – Frau Baum ist darauf eingegangen, vielleicht war es auch Herr Walk, weiß ich jetzt nicht mehr so genau –, Sie haben hier vorgeschlagen, das Gesetz zur Finanzierung staatlicher Schulen in Thüringen zu ändern, einen Satz zu streichen. Das ist jetzt aber nicht so banal, wie Sie das eben in der Öffentlichkeit dargestellt haben. Es geht nicht nur um diesen einen Satz, Herr Walk hat es am Rande erwähnt. Es greift eben massiv in die Finanzautonomie, in die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung der Kommunen als Schulträger ein und wir müssen die Fragen im Kommunalen Finanzausgleich entsprechend mit berücksichtigen. Das hat Auswirkungen auf das Finanzausgleichsgesetz, aber auch den Landeshaushalt insgesamt. Deswegen ist es einfach nicht ehrlich, wenn Sie hier so tun und auch den Schülerinnen und Schülern auf der Tribüne erzählen, das ist nur so ein Halbsatz oder ein Satz, womit wir den Kommunen die Möglichkeit geben, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Herr Bilay, Sie müssen mal zuhören!) (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das ist eine politische Entscheidung!) es entsprechend entscheiden zu können. (Unruhe Gruppe der FDP) Das jetzige Gesetz – und darauf habe ich vorhin hingewiesen – trifft ausdrücklich eine Regelung, die es den Kommunen ins Ermessen stellt, ob sie die Kosten für die Schülerbeförderung auf die Eltern oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern auf die Schülerinnen und Schüler selbst umwälzt. Das machen nicht alle Landkreise, übrigens nicht nur der Wartburgkreis und das Eichsfeld, das sind auch der Ilm-Kreis, der Unstrut-Hainich-Kreis, ich glaube, auch die Stadt Gera, bei der Stadt Erfurt bin ich mir nicht so sicher, aber es sind mehrere Kommunen, die davon bisher Gebrauch gemacht haben. Von daher ist es schon erheblich. Da macht man nicht einfach mal so über Nacht eine über Jahre hinweg durchaus stattgefundene Ausschussberatung, die man beiseiteschiebt und sagt, wir haben jetzt eine neue Idee und versuchen mal … (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Zwei Jahre Diskussion ist aber nicht „über Nacht“!) – Ja, eine intensive Beratung und dann erklärt man hier quasi live in der Öffentlichkeit, um auch andere vielleicht vorzuführen: Wir wollen noch mal eine neue Ausschussberatung. Es ist aus meiner Sicht auch fraglich – und das sage ich als Ausschussvorsitzender –, wie man hier mit den Ausschüssen insgesamt umgeht. Die CDU wollte es – wie gesagt – im Innenausschuss abgelehnt haben, und jetzt plötzlich heißt es: Wir schieben es dann noch mal an den Haushalts- und Finanzausschuss. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, das stimmt doch gar nicht!) Herr Walk, natürlich ist es so gewesen, ich kann mich doch noch sehr genau an die Gespräche erinnern. Jetzt, weil man in dem einen Ausschuss keine Mehrheit bekommen hat, schieben wir es in den anderen Ausschuss. Wir können diese Spiele durch jeden Ausschuss einmal durchschieben, am Ende ist aber die Frage, wie ernst nehmen wir denn die Ausschussarbeit in dem Parlament? Das ist doch nicht eine Frage von Willkür, sondern wenn wir das in die Ausschüsse überweisen, dann findet da auch eine entsprechende Arbeit mit den entsprechenden Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern statt. Und ich will noch eines sagen, Herr Walk: Nun war es ja gerade Die Linke, die im Kreistag Wartburgkreis vor genau zwei Wochen eine entsprechende Initiative entfaltet hat, wo es die CDU gewesen ist, die diese Initiative von Anfang an abgelehnt hat, wo wir gesagt hatten, mehr Mobilität für Kinder und Jugendliche, (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Aber nur für die, die schon ein Ticket haben!) dass wir die Möglichkeit geben wollten, den ÖPNV stärker auch im Wartburgkreis zu nutzen. Das waren Sie, die es damals abgelehnt haben. Offensichtlich geht es Ihnen doch nicht um die Sache, sondern es geht Ihnen um reine Parteipolitik. Insofern irritiert mich das zutiefst. Es irritiert mich zutiefst und wenn es ... Da müssen wir schauen, wie wir jetzt abstimmen. Wir können gern noch weitere Runden drehen, ich bin dann gespannt, ob es uns gelingt, diese Fragen über die Finanzierung am Ende aufzulösen, aber – wie gesagt – mit den Kommunen und der Frage der Kommunalfinanzen springt man nicht so leichtfertig um. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Sowohl aus der parlamentarischen Gruppe der FDP als auch aus den Reihen der CDU habe ich vernommen, dass man sich eine nochmalige Beratung in diversen Ausschüssen vorstellen könnte. Wird eine Überweisung beantragt und wohin? Herr Abgeordneter Walk, bitte. (Zuruf Abg. Walk, CDU: Federführend an den HuFA, mitberatend an den Bildungsausschuss und den Ausschuss für Inneres und Kommunales!)

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Andreas Bühl CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

HuFA federführend und Bildung und Kommunales mitberatend.

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Gut. Also ich habe verstanden: Haushalts- und Finanzausschuss, Innen und Bildung. Ist das richtig? (Zuruf aus dem Hause) Gut. Dann stimmen wir darüber ab. Wer mit einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD, die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssen wir mal auszählen. Ich bitte mal die Schriftführer, das zu tun. Also, um besser zählen zu können, würde ich die Jastimmen noch mal bitten, aufzustehen. Okay, gut, dann können Sie sich wieder setzen. Und jetzt bitte ich die Neinstimmen aufzustehen und zu zählen. Ich zähle gar nicht, die Schriftführer zählen. Okay. Gut. Dann können Sie sich wieder setzen. Es gibt eine Mehrheit für die Ablehnung der Überweisung. Damit ist die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss abgelehnt, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Zah- len, Zahlen!) und zwar mit 36 Stimmen. Dafür haben 33 gestimmt. Wir kommen nun zum Antrag der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarischen Gruppen der FDP, der Bürger für Thüringen, die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Die Zahlenverhältnisse haben sich nicht geändert – ja, noch eine mehr –: 37 dagegen, 33 dafür. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir kommen als Letztes zur Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer ist dafür? Das sind die Parlamentarischen Gruppen der FDP und der Bürger für Thüringen, die CDUund die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die restlichen Fraktionen. Mit 37 zu 33 Stimmen ist auch diese Überweisung abgelehnt. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in Drucksache 7/1722 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen. Damit ist der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6237 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Staatssekretärin Schenk, bitte, Sie haben das Wort.

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Schenk

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute das Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor, den Herr Ministerpräsident gemeinsam mit allen anderen Ländern in einem Umlaufverfahren am 10. März 2022 unterzeichnet hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde vor mehr als einem Jahr in Kraft gesetzt und seither ist viel passiert. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle wurde gegründet und hat schon einige Aufgaben übernommen. Im Januar wird sie den vollständigen Wirkbetrieb aufnehmen. Kernstück der neuen Regelung war neben der Zulassung zuvor unkontrollierter auf dem Schwarzmarkt angebotener Spielformen die Stärkung des Jugendund des Spieler- und Spielerinnenschutzes im Onlinebereich. Hier wurden neue Instrumente eingeführt. Ich nenne nur beispielhaft die zentrale Limitdatei, die Einrichtung eines Servers zur Spielsuchtfrüherkennung und eine Datenbank zur Vermeidung parallelen Spiels. Bereits vorhandene Instrumente sollten weiter ausgebaut werden, so im Falle des Spielersperrsystems, was nunmehr anbieter- und spielformübergreifend ausgestaltet ist. Die Zuständigkeit für dieses Spielersperrsystem wurde zunächst auch zentral bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder angesiedelt. Aktuelle Prüfungen haben ergeben, dass es effektiv und nachhaltig ist, die bestehende Zuständigkeit im Land Hessen beizubehalten. Die vorhandene Infrastruktur des dortigen Spielersperrsystems wurde bereits in der Vergangenheit von den Ländern geschaffen und auch durch die angeschlossenen Anbieter mitfinanziert. Es ist daher vorteilhaft, dieses weiterhin zu nutzen. Der Änderungsstaatsvertrag will nun diese Zuständigkeitsregelung anpassen, um den Verbleib des Spielersperrsystems in Hessen zu ermöglichen. Hierdurch wird auch gewährleistet, dass das wichtige Spielersperrsystem nahtlos zur Verfügung steht. Das Zustimmungsgesetz soll nun die Ratifizierung des Änderungsvertrags für Thüringen sicherstellen und ab Januar 2023 gelten. Die entsprechende punktuelle Folgeänderung im Thüringer Glücksspielgesetz wird mit dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgelegt. Damit der Änderungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen bis Jahresende die Ratifikationsurkunden aller Länder vorliegen. Thüringen sollte mit einer entsprechenden zeitnahen Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes seinen Beitrag dafür leisten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Gibt es Wortmeldungen? Mir liegen jetzt keine vor. Es gibt auch keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir darüber ab, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das sehe ich nicht. Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Gibt es hier Wortmeldungen? Auch das kann ich nicht feststellen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/6237 in zweiter Beratung. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen des Hauses und auch die parlamentarischen Gruppen. Wer ist dagegen? Ich kann keine Gegenstimmen erkennen. Enthaltungen wahrscheinlich auch nicht? Keine Enthaltungen. Also ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung durch Erheben von den Plätzen ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und auch die beiden parlamentarischen Gruppen und damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der BfTh - Drucksache 7/6263 ERSTE BERATUNG Ich frage: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Bergner, bitte.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Vergangene Woche, genau am 15. September, hat die Präsidentin des Landtags das Volksbegehren mit dem Anliegen zur Änderung der Thüringer Verfassung – Artikel 50 Abs. 2 – für zulässig erklärt. Anliegen ist es, Artikel 50 Abs. 2 um einen dritten Punkt zu ergänzen: Eine vorzeitige Neuwahl des Landtags kann auch durch Volksentscheid herbeigeführt werden. Wir Bürger für Thüringen haben das Anliegen aufgegriffen und bringen diesen Gesetzentwurf direkt in den Landtag ein. Aktuell befinden wir uns aufgrund der Energiekrise und der noch zu bewältigenden Folgen der Coronakrise in der Lage, welche durch den sich zuspitzenden Fachkräftemangel in einer extrem angespannten Personalsituation im öffentlichen Dienst begleitet wird. Das Volksbegehren bedeutet einen zusätzlichen enormen Arbeitsaufwand für die betroffenen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, was sie durch unbezahlte Überstunden schultern müssen, da es für die Prozesse gesetzliche Fristen gibt und Überstunden nicht vergütet werden. Jetzt haben wir Abgeordnete die Möglichkeit, diese Zusatzbelastung von den betroffenen Mitarbeitern abzuwenden, indem wir dieses Anliegen mit einem schlanken parlamentarischen Prozess umsetzen. Danke. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Abgeordnetem Zippel, CDU-Fraktion, das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Schülergruppen aus meinem Wahlkreis im Landtag zu Besuch sind, kommt öfter die Frage: Herr Zippel, wer ist eigentlich Ihr Chef? Ist es Mario Voigt? Ist es die Landtagspräsidentin? Ist es der Bundeskanzler oder vielleicht Friedrich Merz? Meine Antwort ist dann immer: Meine Chefs sind meine Wählerinnen und Wähler. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fragen bekomme ich, ich weiß nicht wie es bei Ihren Schülergruppen ist. Bei mir werden diese Fragen gestellt. Und tatsächlich verstehe ich den Beruf des Abgeordneten so … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie haben gerade nur Männer aufgezählt!) Ich habe erstens die Landtagspräsidentin aufgezählt und zweitens … (Unruhe DIE LINKE, CDU)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe im Saal. Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Und vor wenigen Monaten war es auch noch so, dass gefragt wurde: Oder ist es natürlich die Kanzlerin? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist auch verjährt!) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Hören Sie doch mal zu!) Aber auch das habe ich natürlich verneint, denn es sind die Wählerinnen und Wähler. Denn tatsächlich, ich verstehe den Beruf des Abgeordneten so, dass mich die Wähler für einen bestimmten Zeitraum einstellen, damit ich einen Job erledige. Und dieser Gesetzentwurf möchte nun, um im Bild zu bleiben, die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung einführen. Das heißt, in der Landesverfassung soll die Möglichkeit der vorzeitigen Neuwahl des Landtags durch einen Volksentscheid aufgenommen werden. Bislang – und dieser kleine Exkurs sei mir gegönnt – sieht die Landesverfassung vorzeitige Neuwahlen nur auf zwei Wegen vor: erstens die Selbstauflösung des Parlaments durch zwei Drittel der Abgeordneten und zweitens eine Neuwahl nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten. Eine Neuwahl per Volksentscheid wie zum Beispiel in Bayern kennt die Thüringer Verfassung nicht. Grundsätzlich bin ich natürlich der Meinung, dass wir als Abgeordnete keine Angst vor den Wählern haben müssen oder haben sollten und ich denke, wir sind uns einig, dass wir die auch nicht haben. Das wäre nämlich auch ein sicheres Warnzeichen, dass irgendetwas falsch laufen würde. Gleichwohl finde ich den Zungenschlag Ihres Gesetzentwurfs problematisch. Ich meine hier vor allem die Begründung und um es einmal ganz deutlich zu sagen: Nein, wir haben keine Krise der parlamentarischen Demokratie. Wir haben auch keine Legitimationskrise des Parlaments. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Fragen Sie mal Ihren Dienstherren!) Man kann Krisen auch herbeireden, so wie Sie es hier im Parlament mit den Kollegen der AfD und jeden Montag auf der Straße versuchen. Es ist doch so: Gerade in der aktuellen Situation sind die Parlamente ganz besonders gefordert, Lösungen zu finden, und dieser Verantwortung kommen wir auch nach. Die Gefahr, die ich bei diesem Gesetzentwurf sehe, ist, dass die Auflösung des Parlaments zu einem Instrument der Tagespolitik wird, nach dem Motto: Mir passt dieses nicht – Neuwahlen; mir passt jenes nicht – Neuwahlen. So schafft man erst instabile Verhältnisse, so zerstört man Vertrauen. Ich meine, wenn man mehr direkte Demokratie möchte, kann und sollte man den Bürgern auch etwas zutrauen, nämlich sich inhaltlich mit einem Thema auseinanderzusetzen, anstatt einfach nur zu sagen: Ihr seid doof, ihr müsst weg! Auch Ihre Argumentation, man könne eine Krise der parlamentarischen Demokratie, sollte es tatsächlich einmal eine geben, mit Neuwahlen bekämpfen, überzeugt mich in keiner Weise. Wenn Sie in die Geschichte schauen: Das hat selten bis gar nicht funktioniert. (Beifall CDU) Demokratie – und das ist der Schlüsselsatz, den ich hier festhalten möchte – braucht Stabilität und gerade bei rauer See ist eine ruhige Hand am Steuer wichtig. Wir haben im Verfassungsausschuss bereits diverse Vorschläge zur Einführung von Instrumenten direkter Demokratie vorliegen. Wir debattieren diese in aller Sorgfalt und wir hören die Meinung von Experten an. Diesen Gesetzentwurf hingegen halte ich aus den genannten Gründen für entbehrlich, unter Umständen sogar für gefährlich. Deshalb lehnen wir eine Überweisung an den Verfassungsausschuss ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der verfassungsändernde Vorschlag der Gruppe der Bürger für Thüringen deckt sich wortwörtlich mit einem vor einigen Monaten initiierten Volksbegehren, dessen Zulässigkeit Sie, Frau Landtagspräsidentin, erst vor wenigen Tagen festgestellt haben. Die Tatsache, dass ein solches Verfahren mit den von der Verfassung vorgesehenen Prüfungen gerade läuft, gebietet uns doch eine gewisse Zurückhaltung, finde ich. Deswegen werde ich mir nur einige verfassungspolitische Bemerkungen über die Thematik erlauben. Die Möglichkeit einer Auflösung des Landesparlaments per Volksentscheid ist in einigen Landesverfassungen vorgesehen; irrelevant oder gar unproblematisch ist dieser Vorschlag deswegen aber sicherlich nicht. In der Begründung wird das Beispiel der Bayerischen Verfassung aufgeführt. Just letztes Jahr initiierten in Bayern Menschen aus der Coronaleugnerszene mit freundlicher Unterstützung der AfD einen solchen Volksentscheid zur Auflösung des dortigen Landtags. Der Versuch scheiterte kläglich, nur ein Fünftel der für den Antrag notwendigen Unterschriften wurde gesammelt. Was sich damit aber zeigte: Die überlaut behauptete Wutwelle im Volk gegen eine sich angeblich abschottende und erhobene Politik existierte schlicht und ergreifend nicht. Problematisch waren hier vor allem die Gründe, auf denen die Argumentation für diese Landtagsauflösung in Bayern fußte. Zum Ausdruck gebracht wurde eine Mentalität, die die Abgeordneten als weisungsgebundene Dienstleister sieht. Oder mit anderen Worten folgende Denkweise, die, glaube ich, auch Herr Zippel gerade schon zum Ausdruck bringen wollte: Wenn das Wahlergebnis mir nicht passt, wenn die politischen Verhältnisse mir nicht mehr passen, dann beantrage ich die Auflösung des Parlaments. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das Gegenteil einer Demokratie. Es ist das Gegenteil einer Demokratie, weil es in einer Demokratie wesentlich ist, anzuerkennen, dass nicht alles zu laufen hat, wie ich es mir wünsche. Die Anerkennung der Legitimität der anderen, der demokratischen Entscheidungen, das ist das Wesen der Demokratie. Dass dieses Institut, nämlich die Auflösung des Landesparlaments per Volksentscheid, zu antidemokratischer Perversion führen kann, zeigt außerdem seine Geschichte. Ich möchte hier nur kurz einen Hinweis geben: 1931 in Preußen. Dass wir einen solchen Vorschlag also mit größter Vorsicht und sehr differenziert behandeln müssen, ist das Gebot der Stunde. Eingangs habe ich von gebotener Zurückhaltung geredet. Ich frage mich: Halten wir für politisch richtig, uns mit einem Vorschlag zu befassen, wenn parallel das Verfahren für ein Volksbegehren mit exakt dem gleichen Text und Inhalt läuft? Wird hier der Landtag vielleicht nicht als Ort für eine tatsächliche Debatte genutzt, sondern als Bühne für die Werbung eines laufenden Verfahrens? Ich verweise darauf, dass diese gebotene Zurückhaltung bei laufenden direktdemokratischen Verfahren keine Sache der bloßen Etikette ist, sondern auf kommunaler Ebene tatsächlich als gesetzliche Sperrwirkung vorgeschrieben ist, sobald das Bürgerbegehren zustande kommt. Denn so ist die Demokratie lebendig, wenn die Volksvertretung eine Initiative aus dem Wahlvolk mit eigener Zurückhaltung respektiert und Initiatoren dieser Initiative nicht die Volksvertretung als Bühne für Werbung in eigener Sache nutzen. Einen solchen institutionellen und demokratischen Kompass vermisse ich bei Ihnen, werte Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine solche Vorsicht kann nicht zulassen, dass unser Landtag eingehend verfassungsändernde Vorschläge prüft und erwägt, wenn das Verfahren für einen Volksentscheid mit exakt dem gleichen Text und Inhalt läuft. Eine Überweisung an den Ausschuss soll deswegen hier nicht stattfinden. Und angemerkt sei auch, Frau Bergner, zu Ihrer Einführung, dass weder die Demokratie noch die direkte Demokratie ein Sofa ist: Ich glaube, die Prozesse, die damit einhergehen, das Werben um Stimmen, das Werben um Unterschriften, sind ein ganz maßgeblicher Teil davon, weil man genau so in Austausch und Diskussion kommt. Die Nichtüberweisung auch, weil ebenso garantiert ist, dass die jetzt im Verfassungsausschuss liegenden Gesetzentwürfe unter Einhaltung des ihnen gebührenden Anhörungsverfahrens eine Chance auf Zustimmung haben. In der 30. Plenarsitzung vom 13. November 2020 hatten wir lebhaft darüber diskutiert, wie wir in Verfassungssachen ein Anhörungsverfahren mit umfassenden Zeitabständen für Anzuhörende und die Auswertung hinbekommen. Herr Zippel, ich kann mich sehr gut an Ihr damaliges Plädoyer erinnern. Ich plädiere nun dafür, dass wir diesen viel diskutierten hohen Standard einhalten und den bereits vorliegenden Gesetzentwürfen im Verfassungsausschuss Priorität einräumen und diese auch maßgeblich und hoffentlich erfolgreich demnächst abschließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marx, SPD-Fraktion.

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Dorothea Marx SPD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Präsident, verehrter Kollege, ich freue mich auch, dass Sie wieder da oben sitzen! Der letzte Satz Ihrer Einbringung, Frau Dr. Bergner, als Sie gesagt haben, wir sollen doch jetzt das Volksbegehren entbehrlich machen und mit einer schlanken Verfassungsänderung dem Begehren die Vorfahrt ermöglichen, also das verkehrt auch ein bisschen die Verfassungsrealitäten und auch die Gewaltenteilung und auch das Selbstverständnis eines Parlaments. Also ein Verfassungsgebungsprozess ist nicht schlank und geht nicht fix. Unter anderem wären drei Lesungen erforderlich, drei Beratungen hier im Parlament, und wir haben auch in den Verfassungsänderungen, die wir derzeit beraten, wie Kollegin Wahl zu Recht betont hat, sehr umfassende Anhörungen und eine sehr gründliche Beratungsserie angefangen, von der wir hoffen, dass wir sie noch mit gehaltvollen inhaltlichen Ergebnissen gemeinsam zum Abschluss bringen können. In diesen Strauß hätten Sie jetzt gern noch diesen Vorschlag aufgenommen. Es ist schon viel gesagt, anders als bei Volksbegehren zu Gesetzentwürfen oder zu konkreten inhaltlichen Fragen, wo natürlich dann auch ein Diskurs, der sonst vielleicht im Parlament stattfinden würde, in die Gesellschaft getragen wird, ist diese Sache mit der Auflösung des Parlaments ein „Wegmit“, also da passiert keine richtige Auseinandersetzung, da manifestiert sich ein Unmut, der ein gewähltes Parlament vorzeitig wegfegen soll, was ja hier in Thüringen im Landtag für fünf Jahre gewählt wird, anderswo sind es vier Jahre. Diese Wahlzeit ist dazu da, dass die Bürgerinnen und Bürger, die für bestimmte Parteien eine Wahlentscheidung getroffen haben, den Abgeordneten des Landtags und der Regierung, die sich gebildet hat, die Gelegenheit geben, ihre Programme und das, wofür sie gewählt sind, in Sorgfalt umzusetzen und eben das Land entsprechend zu regieren. Wenn – das ist das demokratische Modell – diese Zeitspanne abgelaufen ist, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Wählerinnen und Wähler das Ganze beurteilen und sagen, ja, es hat mir gefallen, ihr könnt weitermachen, oder nein, wir hätten es lieber anders. Diese vorzeitige Auflösung des Parlaments ist deswegen mit gutem Grund hier in Thüringen nur Sache des Parlaments selbst, nämlich dann, wenn wir hier merken, es ist so schwierig miteinander geworden – und vor dieser Situation standen wir schon mal –, dass wir selbst sagen, wir bekommen es nicht hin, diesen demokratischen Auftrag zu erfüllen. Deswegen ist es auch aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion stimmig, wenn es mit einem Selbstauflösungsrecht des Parlaments aus sich selbst heraus sein Bewenden haben sollte. Wir haben auch die Befürchtung bzw. lässt sich absehen, dass bei den Länderverfassungen, die dieses Auflösungsrecht durch Volksbegehren vorsehen, dass das eigentlich noch nie gezogen hat – aus gutem Grund, weil nämlich die Wut allein dann doch bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht verfangen hat. Gerade weil wir für fünf Jahre hier das Vertrauen haben, müsste man entsprechend hohe Quoren festlegen und die sind nie erreicht worden, weil doch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor unser demokratisches Mehrheitswahlrecht, unser demokratisches System, das auf Diskurs und nicht auf Überrollen basiert, dann doch überzeugend findet und will, dass wir hier gemeinsam unsere Arbeit machen. Aus diesem Grund denken auch wir, dass das nicht sehr zielführend ist, was Sie hier wollen, sondern dass das eigentlich eher in die Schublade „Delegitimierung des parlamentarischen Systems“ passt. (Unruhe Gruppe der BfTh) Das werden wir auch gleich sehen, wenn wir hier noch weitere Reden hören. Und das haben Sie auch schon angedeutet, indem Sie von einem Vertrauensverlust in die politische Arbeit – ja – ausgehen oder der Arbeit der Parlamente. Natürlich gibt es an die eine oder andere aktuelle Frage immer besondere Anforderungen, besondere Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger. Die haben ja gestern auch im Zentrum unseres Parlamentstags gestanden, aber letztendlich ist das demokratische System mit dem Austausch verschiedener Argumente nichts, was durch irgendetwas anderes ersetzt werden sollte. Und diese Funktion, dass man eine sachorientierte Diskussion hat über Personen und Programme, das fehlt vollkommen, wenn man ein reines Auflösungsbegehren zulassen wollte. Ja, und deswegen haben wir auch für andere Fragen genügend inhaltliche Instrumente, die wir als Koalitionsfraktionen auch verstärken wollen, inhaltliche Volksbegehren immer gern. Aber ansonsten ist ein Parlament für fünf Jahre gewählt, und das hat sich nicht auszuruhen, sondern das hat zu arbeiten. Das versuchen wir hier auch, und das (Beifall CDU) reibt sich mal und wir könnten es uns manchmal vielleicht auch ein bisschen reibungsfreier vorstellen, aber das ist der Kern der Demokratie, und dass wir uns dann hier irgendwie vorzeitig wegfegen müssten – also so schlecht sind wir hier noch nicht im Thüringer Landtag, dass man das befürworten sollte. Das sehen Sie anders, das weiß ich, aber wir widersprechen dem, und auch meine Fraktion stimmt keiner Überweisung zu und hält das nicht für zielführend, was Sie hier vorhaben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Das Wort hat jetzt Frau Dr. Bergner für die Gruppe der BfTh.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir alle beklagen, dass das Vertrauen in die Politik verloren gegangen ist, und es gibt viele hier in den Reihen, die für mehr Mitbestimmung und mehr direkte Demokratie eintreten, und ich finde es einfach spannend, wenn ein konkreter Vorschlag vorliegt, was es da alles für Gründe gibt, warum man das nicht will. (Beifall Gruppe der BfTh) Und das gebrochene Versprechen zu Neuwahlen und die unsäglichen (Unruhe DIE LINKE, SPD) Diskussionen um die Beantragung der Selbstauflösung des Parlaments haben doch nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in politisches Handeln zu verstärken. Im Gegenteil, viele Bürger in Thüringen haben blind vertraut, dass es Neuwahlen geben wird. Wenn ich damals in den Diskussionen auf der Straße gesagt habe, dass das kein Automatismus ist, sondern ein Drittel des Parlaments die Auflösung des Parlaments beantragen muss und zwei Drittel dem zustimmen müssen, haben mich die Menschen ungläubig angeschaut. Aber sie haben es ja dann letztes Jahr erlebt, dass es so war. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grup- pe der FDP) Und haben Sie schon mal erlebt, was aus Menschen wird, wenn ihr Grundvertrauen so maßlos enttäuscht wurde? Die Enttäuschung in Thüringen war groß, denn nach einer MDR-Umfrage im Sommer 2021 waren 63 Prozent der Thüringer für Neuwahlen. (Beifall Gruppe der BfTh) Jetzt gibt es das durch die Präsidentin zugelassene Volksbegehren, und die Gespräche mit den Bürgern zeigen, dass sie aktiv mit eingebunden werden wollen und sie auch viel zu ungeduldig sind, bis das Volksbegehren zum Tragen kommt. Jetzt hätten wir als Parlament die Chance, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber was geht denn schneller, wenn Sie das Volksbegehren in die Verfassung schreiben?) das laufende Volksbegehren schnell und unkompliziert umzusetzen und damit wieder Vertrauen aufzubauen und auch für mehr Mitbestimmung in Thüringen zu sorgen. Trotz Ihrer Widersprüche lade ich Sie alle ein,

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Entschuldigung, Frau Dr. Bergner, hier im Raum ist eine große Unruhe.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

diese Chance zu nutzen. Danke.

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Frau Dr. Bergner hätte das Wort gehabt. Entschuldigung, hätte ich gewusst, dass es gleich endet, hätte ich jetzt nicht versucht, noch Ruhe herzustellen. Tut mir leid. – Also vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion.

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Torsten Czuppon AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer! Mit dem hier zu besprechenden Gesetzentwurf sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um vorzeitige Landtagswahlen auf direktdemokratischem Weg zu ermöglichen. Das soll dadurch erreicht werden, dass der Landtag per Volksentscheid aufgelöst werden kann. Hierzu wird eine Ergänzung des Artikels 50 Abs. 2 der Thüringer Verfassung vorgeschlagen. Der Hintergrund dieser Initiative liegt auf der Hand und wird im Gesetzentwurf auch benannt. Anknüpfungspunkt sind die leeren Versprechungen der Altparteien, nach der letzten Ministerpräsidentenwahl von Merkels Gnaden alsbald Neuwahlen durchzuführen. Bekanntlich wurde daraus nichts. (Beifall AfD) Stattdessen wird dieses Land seit zweieinhalb Jahren von einer informellen Koalition von Linksgrünen und CDU in Rückschritt und Stillstand verwaltet. (Beifall AfD) Es sei einmal dahingestellt, ob es staatspolitisch sinnvoll ist, aus den Konflikten des politischen Alltagsgeschäfts heraus eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Jedenfalls kann es keinen Zweifel daran geben, dass die Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsrechte in unserer Verfassung dringend geboten ist. Und geboten ist sicher auch, dass das Volk die Möglichkeit erhält, eine vorzeitige Abberufung des Landtags herbeiführen zu können. (Beifall AfD) Die AfD setzt sich ausdrücklich für eine Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen wie auch auf Bundesebene ein und daher stehen wir diesem Gesetzentwurf auch grundsätzlich wohlwollend gegenüber. (Beifall AfD) Allerdings sind wir überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf viel zu kurz springt. De facto nämlich würde die dort vorgeschlagene Verfassungsänderung gar nicht zu einer Stärkung der Beteiligungsrechte, also nicht zu einer Stärkung der direkten Demokratie führen. Das Problem der direkten Demokratie in Thüringen wie auch in mehr oder weniger allen Bundesländern besteht bekanntlich in erster Linie in den viel zu hoch angesetzten Beteiligungsquoren. (Heiterkeit DIE LINKE) Diese verhindern letztlich, dass es wirklich zu Volksentscheiden kommt. Ausdrücklich hält aber auch der vorliegende Gesetzentwurf am Beteiligungsquorum fest, wie es gegenwärtig in Artikel 83 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Verfassung normiert ist. Dementsprechend käme nach dem Willen der einbringenden Kleinstpartei eine Entscheidung dann zustande, wenn die geforderte Mehrheit – mindestens 40 vom Hundert der Stimmberechtigten – sich für eine Landtagsabberufung ausspricht. Das ist die Regelung, die gegenwärtig für Verfassungsänderungen per Volksentscheid gilt. Die bisherigen Erfahrungen mit direktdemokratischen Verfahren in Thüringen wie auch in anderen Bundesländern zeigen, dass ein solches Quorum realistischerweise nicht zu erreichen ist. Vor dem Hintergrund muss man sich die Frage stellen, ob die Parlamentarische Gruppe tatsächlich an einer Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen interessiert ist oder ob das hier nicht auch nur ein Begleitgetöse für aktuelle politische Projekte darstellt. Die Problematiken der Quoren und die Abberufung des Landtags per Volksentscheid diskutiert die AfD-Fraktion trotz der genannten Bedenken gern im Ausschuss, weshalb wir einer Ausschussüberweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czuppon. Für die Fraktion Die Linke hat sich jetzt Frau Mitteldorf zu Wort gemeldet.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und besonders liebe Grüße an Frau Müller, die ich hier heute vertrete. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon viel gesagt worden. Aber, um das noch mal zusammenzuführen, was wir hier heute diskutieren: Ich muss schon sagen, ich finde, das ist ein relativ einmaliger Vorgang, dass ein Volksbegehren sich in der formalen Zulassung befunden hat, demzufolge läuft, also das Instrument direkter Demokratie gerade ins Laufen kommt und dann ein wortgleicher Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird mit einer – im Übrigen, wie ich finde, auch nach den Jahren, die man hier in diesem Landtag verbracht hat – sehr interessanten Äußerung, nämlich – darauf ist schon hingewiesen worden – zu sagen: Na ja, so eine Verfassungsänderung ist ja so ein schöner, schlanker Prozess. Ich persönlich frage mich, wie man auf der einen Seite sagen kann, wir sind für mehr direkte Demokratie, und dann startet ein Volksbegehren – jetzt mal unabhängig davon, wie man dazu steht – und dann kommt das Parlament – und noch dazu ist es nicht das Parlament, sondern es ist ein und dieselbe Person, das dürfen wir ja auch nicht vergessen, Frau Dr. Bergner als Vertrauensperson für das Volksbegehren und Frau Dr. Bergner, die für die Bürger für Thüringen in einer Parlamentarischen Gruppe hier im Landtag sitzt und gleichzeitig quasi ihrem eigenen Volksbegehren in gewisser Weise die Füße stellen will. Da frage ich mich, wo wir da irgendwie nicht zueinanderkommen bei der Frage, was direkte Demokratie und vor allem Wertschätzung von direkter Demokratie ist, weil das eine ist, dass man darüber redet, und das andere ist, dass man das macht, was Sie hier heute gemacht haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich finde es auch schwierig, dass ich jetzt hier in diesem Rund zwei Reden gehört und irgendwie das Gefühl bekommen habe, als wären wir ein Sportverein, wo wir hier mal eben darüber reden, ob wir vielleicht so ein bisschen die Satzung ändern, dass wir irgendwie nur drei Leute im Vorstand haben, nicht mehr fünf, und diesen ganzen Kram. Das ist total wichtig für einen Sportverein, aber darf ich mal daran erinnern, dass dieser Thüringer Landtag ein Verfassungsorgan ist (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und hier gerade Reden gehalten werden, als würden wir hier einfach mal, weil uns Dinge nicht passen und wir im Zweifelsfalle unterschiedlicher Auffassung sind, irgendwelche Dinge tun und die in den Verfassungsausschuss einbringen. Wir wissen alle, dass die Debatte um die Thüringer Verfassung nichts ist – zumindest hoffe ich, dass wir das alle wissen –, was man – und verzeihen Sie mir mal den Ausdruck – eben so auf der halben Arschbacke absitzt. Die Thüringer Verfassung ist auch nicht irgendeine Vereinssatzung, die wir nach Belieben ändern können und wo mal eben einer zum Notar rennt und dafür unterschreibt. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde die Behandlung dieses Umstands äußerst schwierig und ich finde es auch schwierig und nicht nachvollziehbar, wenn Sie als Begründung, Frau Dr. Bergner – ich weiß ja eben immer nicht, als was jetzt, als Parlamentarierin im Raum oder als Vertrauensperson, und wie Sie das mit sich ausmachen können, aber das ist nicht mein Bier, sondern natürlich Ihrs –, und das ist ja eben das, wo ich ja sage, sorry, aber das ist für mich keine Begründung – immer wieder darauf abstellen, dass wir das jetzt machen müssen, weil das mal versprochen wurde. Jetzt sage ich mal, wissen wir natürlich alle, wir waren alle Teil davon, im Übrigen auch Sie, Frau Dr. Bergner, Sie waren ja nicht, ich sage jetzt mal, am 5. Februar nicht vorhanden, sondern auch Sie und die Kolleginnen Ihrer neuen Gruppe (Beifall Gruppe der BfTh) waren maßgeblich mit daran beteiligt, dass wir als Parlament in eine Situation gekommen sind, aus der wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch eine Verantwortung übernommen haben. Und da bin ich ganz bei Kollege Zippel, der am Anfang sehr deutlich gemacht hat: Es gibt keine Parlamentskrise. Die gibt es nicht. Natürlich regt mich das ehrlich gesagt auch auf, dass das alles anstrengender ist als vorher. Aber auf der anderen Seite – und das ist auch an vielen Stellen gesagt worden –, Demokratie ist eben kein Sofa, und das betrifft auch uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Und natürlich betrifft es auch die Menschen, die uns alle fünf Jahre den Auftrag geben, sie in diesem Rund zu vertreten, und es also auch nach den fünf Jahren wieder tun zu können. Ich glaube, Frau Marx hat es gesagt: Natürlich ist die Zeit dazwischen auch für die Wählerinnen und Wähler und die Menschen, die sich entscheiden, zur Wahl zu gehen – da können wir ja übrigens immer noch dafür werben, dass es mehr Menschen werden –, genau der Lackmustest, um zu gucken: Vertreten diese Menschen, denen ich meine Stimme gegeben habe, meine Interessen, ja oder nein? Und diese Frage wird bei einer Landtagswahl beantwortet. Das ist im Übrigen auch gut so. Sie wissen selbst, dass es Gründe gibt, warum eine Auflösung des Parlaments – noch dazu eine Selbstauflösung des Parlaments – sehr hohe Hürden hat. Für alle, die es vielleicht auch nicht mehr so genau wissen: Da wäre jetzt so ein Google-Stichwort „Weimarer Republik“ zum Beispiel, man kann sich solche Dinge auch gern noch mal in Erinnerung rufen. Das ist eben nicht irgendwie – wie ich es schon gesagt habe –, wir entscheiden uns, dass wir unseren Sportverein anders nennen, sondern dass wir eine andere Aufgabe haben als Verfassungsorgan. Jetzt will ich es aber trotzdem mal ganz kurz durchspielen, nur in der Theorie, um Ihnen zu sagen, warum auch meine Fraktion der Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmt, weil es eben ein laufendes Volksbegehren gibt. Nur mal in der Theorie, nur mal ganz kurz überlegt: Das Volksbegehren fängt an zu laufen, wir überweisen den Gesetzentwurf der Bürger für Thüringen an den Verfassungsausschuss. Sagen wir mal, es läuft alles gut, wir sagen, okay, wir hören das an, und dann gibt es eine Diskussion im Ausschuss, dann gibt es Pro- und Kontradiskussion. Dann kommt man vielleicht dazu, dass man sagt: Na ja, also wir könnten uns das so und so vorstellen, aber wir müssen den Text verändern und zu einer Mehrheitsentscheidung kommen. Jetzt nur mal angenommen, es gibt eine Veränderung des Textes, es gibt eine Zweidrittelmehrheit dafür, wir entscheiden das hier, währenddessen laufen sich Menschen – Bürgerinnen und Bürger, die ihr Recht auf direkte Demokratie wahrnehmen wollen – die Hacken wund – im Übrigen Sie ja eigentlich auch selbst, also noch mal zu der Frage, wie Sie das für sich auseinanderhalten können – und dann schaffen Sie im Zweifelsfall ein positives Quorum für das Volksbegehren. Das heißt, die Mehrheit ist erreicht, alles gut, es kommt zurück in den Landtag. Und wir haben etwas beschlossen oder etwas in der Pipeline, was verändert ist, und dann sind Sie in der Situation, wo Sie gleichzeitig als Vertrauensperson des Volksbegehrens sagen müssen: Wenn wir als Parlament entscheiden, weil wir müssen, wir könnten das nehmen, und sagen, wir setzen das so um, oder wir als Parlament sagen, wir setzen etwas dagegen, oder wir als Parlament sagen, wir machen damit nichts – das ist ja auch Teil sozusagen dessen, was auf uns wartet –, und Sie als Vertrauensperson würden dann die ganze Zeit zum einen auf der parlamentarischen Seite mitarbeiten, während sich Bürgerinnen und Bürger, die – aus welchen Gründen auch immer – das für sich als berechtigten Anspruch sehen, das so machen zu wollen, sich die Hacken wundlaufen, Unterschriften sammeln, was einen ewig langen Zeitraum natürlich auch einnimmt, denn es ist viel zu tun, um Unterschriften zu sammeln und auch Pro und Kontra zu diskutieren. Wir erinnern uns an Volksbegehren, die wir in Thüringen schon mal hatten, wie lange das natürlich auch gedauert hat und sie trotzdem erfolgreich waren, ich will es nur mal sagen. Und in der Zwischenzeit zeigen wir Ihnen als Parlament eigentlich den Stinkefinger, weil wir alles schon vorwegnehmen, es im Zweifelsfall verändern und am Ende, selbst wenn es erfolgreich wäre, wir den Bürgerinnen und Bürgern doch sagen: Ja, jetzt habt ihr hier mal ein bisschen direkte Demokratie geübt, aber das ist uns egal, weil wir haben das jetzt hier im Parlament in irgendeiner Form schon geregelt. Und das finde ich nicht redlich. Und ganz ehrlich, da muss ich auch wirklich sagen – noch mal: Wie Sie das mit sich als Person klarkriegen, welche Rolle Sie wann spielen, das bleibt logischerweise Ihnen überlassen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir das schon machen und wenn es ein Volksbegehren gibt, was jetzt am Laufen ist, dann hat es dieses Volksbegehren zu allererst mal verdient, dass es auch ins Laufen und Arbeiten kommen kann, denn das ist nämlich direkte Demokratie. Und dann gibt es ein Ergebnis und dann werden wir sehen, was das Ergebnis ist, und dieses Ergebnis wird – würde ich vermuten – auch widerspiegeln, ob die Aussagen, die Sie gerade getroffen haben, welche Vertrauensverluste in welcher Höhe in Thüringen zu der Politik im Freistaat herrschen, das würde es im Zweifelsfall dann auch zeigen. Und dann können wir uns hier gern wieder unterhalten. Aber eine Verschlankung des demokratischen Verfahrens, um damit die Direktdemokratie zu umgehen – dafür gibt es von uns keine Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Frau Kollegin Mitteldorf. Das Wort für die Gruppe der FDP hat jetzt Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Bergner, Sie haben hier wieder am Pult gestanden und gesagt, dass Sie das doch durchaus interessant finden, wenn es denn mal um direkte Demokratie, um ein konkretes Anliegen, geht, was hier für Ausflüchte kämen. Ich glaube, keiner der Kollegen hier hat substanzlos vor sich hin gebrabbelt. Das mögen Sie so empfinden, wenn das nicht Ihrer eigenen Meinung entspricht, kann man das persönlich so empfinden. Aber noch mal, das hatten wir gestern schon: Es gibt kein Recht auf Bestätigung der eigenen Meinung. Vielleicht liegt es auch tatsächlich an der Vorlage, die Sie hier gegeben haben. Frau Mitteldorf hat bereits gesagt, dass es schon ein Stück weit schizophren ist, ein Volksbegehren zu initiieren, dafür durchaus auch gern zu trommeln und zu werben und gleichzeitig dem Volksbegehren die Beine wegzuschlagen, indem man hier einen konkreten Vorschlag macht, der ja Teil des Volksbegehrens ist. Da ist schon die Frage, für welchen Weg man sich entscheiden muss. Ich finde es schon spannend, dass Sie auch, wenn man Ihre Rede von gestern sieht, wo Sie auch davon gesprochen haben, dass wir einen Raum der Angst haben, vor allen Dingen durch Medien initiiert usw., und Sie sich heute auf eine Pressemitteilung von Mitte 2021 beziehen. Sie wissen, dass der Landtag sich auflösen kann, wenn er nicht mehr arbeitsfähig ist. Er muss es auch tun, wenn er das nicht ist. Es gab eine Situation in Thüringen, da konnte man schon sehr davon ausgehen, direkt die Frage zu stellen oder Zweifel zu haben, ob dieser Landtag überhaupt zu Mehrheitsentscheidungen fähig ist. Ich bin nicht mit jeder Mehrheitsentscheidung, die der Landtag trifft, einverstanden, aber er kommt dazu. Dieses Selbstvergewissern ist Auftrag dieses Landtags, denn es ist nicht nur Recht, die politische Entscheidung zu treffen, sondern mit der Annahme des Mandats geht man auch die Pflicht ein, zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen zu treffen. (Beifall Gruppe der FDP) Und dieser Pflicht kommt dieser Landtag nach, nicht immer zu unserer Freude, aber zumindest in den jeweiligen Punkten zur Mehrheit des Hauses. Das ist Demokratie. Das muss man akzeptieren. Es gibt keine Parlamentskrise. Im Übrigen haben wir das schon sehr lange so gesagt. Einbindung: Es ist richtig, darum zu streiten, wie Bürgerinnen und Bürger sich besser eingebunden fühlen. Auch da haben Sie angedeutet, die Wähler fühlen sich, usw. Ich wäre immer sehr vorsichtig, davon auszugehen, selbst nun die Positionen aller Wählerinnen und Wähler, geschweige denn der Mehrheit aller Wählerinnen und Wähler zu kennen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich bin da etwas bescheidener aufgestellt und würde das auch nicht behaupten. Aber die Einbindung findet in den normalen Prozessen statt. Das muss ich Ihnen nicht sagen. Da gebietet die Geschäftsordnung vieles, aber auch bei der Frage direkter Demokratie. Ja, warum nicht? Wir haben schon ein bisschen was. Da können wir aber besser werden. Ich sage mal: Petitionsausschuss. Das wissen Sie genau, auch da sind Dinge auf den Weg gekommen, die waren, glaube ich, auch damals unter anderen Farben, Positionen, die Sie mitentwickelt haben. Insofern bin ich ein bisschen irritiert und darf vielleicht noch mal darauf hinweisen, dass unsere Verfassung ein Hauptmitwirkinstrument und ‑ recht für die Bürgerinnen und Bürger sieht. Das ist das politische Mandat über die Parteien, die Mitarbeit in Parteien. Genau das sieht unsere Verfassungskonstruktion ja gerade vor. Deswegen sitzen Sie auch hier. Deswegen sitzen die Kollegen der CDU, der FDP, der SPD, der Grünen und der Linken hier. (Heiterkeit CDU, AfD, Gruppe der FDP, Grup- pe der BfTh) Andere sind auch hier. Insofern ist der Weg für jeden Bürger offen. (Zwischenruf aus dem Hause) Ja, er muss schon deutscher Staatsbürger sein, er muss 18 Jahre alt sein. Es gibt schon ein paar Voraussetzungen, aber Sie sind Jurist, ich glaube, ich muss Ihnen das nicht erklären. Es ist nicht einfach, sich zu beteiligen und auch durchzuhalten, sich zu beteiligen. Das heißt, Mut zu machen, Dinge zu tun, auch den Weg zu gehen, auch in Widerspruch zu gehen, ist, glaube ich, eine Aufgabe, die wir alle gemeinsam immer wieder sagen müssen. Ich bin nicht privilegiert, ich bin für eine Zeit privilegiert. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und die möchten Sie auskosten!) Ich will sie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger nutzen.

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Das werde ich auch weiter tun. Mit Ihrem Vorschlag allerdings, glaube ich, ist dem Bürger zurzeit jedenfalls kein Wille gegeben und ich sehe nicht, wie wir zu einem Ergebnis in dieser Situation kommen sollen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Herr Möller hat sich zu Wort gemeldet, AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir sind auch noch da, Herr Montag. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Habe ich Sie eben nicht angesprochen?) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Leider, leider!) Das werden wir auch noch lange sein, wenn Sie schon längst raus sind, Frau Kollegin. (Heiterkeit und Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das glaube ich nicht!) Ganz sicher wird das so sein. Das ist übrigens auch ein Grund, warum Sie die Neuwahlen, obwohl Sie sie versprochen haben, abgesetzt haben, weil Sie nämlich genau wissen, wohin Ihre Tendenz geht – die geht nach unten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist nicht wahr!) Und das gilt in besonderem Maße natürlich für Frau Marx von der SPD, die möchte nämlich auch gern noch zwei Jahre extra Rente bekommen und deswegen hat sie sich auch gegen Neuwahlen entschieden, obwohl Sie ursprünglich mal entsprechende Versprechen ausgesprochen haben. Und da haben Sie selbst eigentlich auch schon den allerbesten Grund geliefert, warum es durchaus Sinn macht, die Auflösung des Landtags oder eine Neuwahlinitiierung auch durch das Volk zu ermöglichen, durch Abstimmung zu ermöglichen, was im Übrigen unsere Verfassung vorsieht. Volksabstimmungen werden durchaus auch vorgesehen. Der Grund ist ein Interessenkonflikt. Sie haben überhaupt kein Interesse, den Landtag aufzulösen und Neuwahlen zu ermöglichen, wenn es Ihren Parteien gerade schlecht geht, weil Sie schlecht gewirtschaftet haben, schlechte Politik gemacht haben. (Beifall AfD) Diesen Interessenkonflikt werden Sie nicht wegreden können, den haben wir selbst erlebt letztes Jahr. Plötzlich war alles ganz anders. Also, die große Klappe hat man kurz nach der Abwahl von Bodo Ramelow und der Wiedereinsetzung dann im sechsten Wahlgang gehabt. Da hatte man noch die große Klappe, weil man da gerade auf einem Höhepunkt war in den Umfragen. Aber ein Jahr später, da sah es schon ziemlich schlecht aus. Jetzt, noch ein Jahr später, sieht es noch viel schlechter aus. Wenn ich mir die SPD angucke, die war ja zwischenzeitlich mal ziemlich dicke da, aber mittlerweile ist sie wieder genauso schwindsüchtig wie 2019 und das ist übrigens auch gut so. (Beifall AfD) Man hätte das durchaus sachlich debattieren können. Natürlich hat der Gesetzentwurf auch seine Haken und Ösen, aber das kann man im Ausschuss behandeln. Frau Mitteldorf, da muss ich Ihnen auch widersprechen, solche Sachen kann man auch im Verfassungsausschuss behandeln. Sie wissen selbst, was im Verfassungsausschuss schon alles thematisiert worden ist. Ich will jetzt gar nicht anfangen mit der Antifa-Klausel und irgendwelchen Vergleichen mit der DDR-Verfassung. Aber allein beispielsweise die Art und Weise, wie dort Anhörungen gestaltet wurden mit Fristen, wo von vornherein klar war, dass überhaupt keiner der Anzuhörenden dazu eine Rückmeldung geben kann – so ist im Verfassungsausschuss mit der Verfassung umgegangen worden. Da würde ich hier im Rund durchaus ein bisschen betretener mit dem Vorwurf umgehen, dass man so etwas nicht in den Verfassungsausschuss schicken kann. (Beifall AfD) Da muss man sagen, da muss man schon mit gleichem Maß messen. Wie gesagt, aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, das zumindest mal im Ausschuss zu behandeln. (Beifall AfD)

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Entschuldigung! Frau Kollegin Marx.

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Dorothea Marx SPD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ich habe vorhin Empörung geerntet, als ich gesagt habe, Sie haben hier vor, irgendwie die Demokratie zu delegitimieren. Aber der Beitrag von Herrn Czuppon hat es noch einmal deutlich gemacht, denn Sie haben gesagt, das Quorum sei Ihnen zu hoch, das Quorum in dem Vorschlag. Also wenn 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler sich an einer Volksabstimmung über die Auflösung des Parlaments beteiligen müssen, das sei Ihnen zu viel. Da fragt man sich doch wirklich nach Ihren demokratietheoretischen und ‑ praktischen Defiziten und damit ist alles gesagt. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Jetzt sehe ich nun wirklich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Nein. Wenn ich das richtig vernommen habe, ist Ausschussüberweisung an den Verfassungsausschuss beantragt. Gut. Weitere Ausschüsse wurden nicht beantragt? Okay. Dann bitte ich jetzt: Wer der Überweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Jastimmen aus der AfD-Fraktion und aus der Gruppe der BfTh. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen und die Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe die Beratung für heute. (Zwischenruf aus dem Hause: Was, jetzt?) (Heiterkeit DIE LINKE) Die Beratung dieses Tagesordnungspunkts, Herr Kollege. Etwas fleißiger müssen Sie heute schon doch noch sein und vor allem meine Gegenwart hier vorn noch ertragen. Ich rufe ganz im Sinne dieses Satzes Tagesordnungspunkt 5 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6291 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung wird gewünscht. Bitte schön, Frau Ministerin.

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Heike Werner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das ist jetzt auf jeden Fall ein Tagesordnungspunkt zum Beruhigen der Gemüter, denn der Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben, dient vor allem der redaktionellen Bereinigung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Diese Bereinigung hängt mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zusammen. Deswegen müssen drei Dinge neu geregelt werden. Zum einen ist die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe bezüglich der Einrichtung für behinderte Menschen weggefallen. Die entsprechende Zuständigkeitsbestimmung muss dem angepasst werden. Zum Zweiten ist die Ausführungsnorm des § 6a des Ausführungsgesetzes SGB XII durch Zeitablauf gegenstandslos geworden, weil das zugrunde liegende Erstattungsverfahren im Jahr 2020 abgeschlossen wurde. Die Norm ist damit aufzuheben. Und zum Dritten ergibt sich aus der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe eine Unklarheit in Bezug auf die Regelung der örtlichen Zuständigkeit nach § 8 Abs. 1 des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes. Dort wird eine abweichende örtliche Zuständigkeit für die Gewährung des Sinnesbehindertengeldes geregelt, wenn der Berechtigte gleichzeitig Sinnesbehindertengeld und eine Leistung der Sozialhilfe bezieht. Da aber die Leistungen der Eingliederungshilfe seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zählen, muss nunmehr klargestellt werden, wie die örtliche Zuständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe zu bestimmen ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt die Wortmeldung von Frau Abgeordneter Stange für die Fraktion Die Linke vor. Sie ziehen zurück?

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Karola Stange Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, dem, was die Ministerin gesagt hat, ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich bitte um Überweisung an den Sozialausschuss. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich habe dann noch die Wortmeldung … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich ziehe zurück!) Nein, der Kollege Montag zieht zurück. Das heißt, es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Damit ist die Überweisung angenommen. Weitere Ausschüsse wurden nicht beantragt, wenn ich es gerade richtig verstanden haben. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292 ERSTE BERATUNG Frau Ministerin Taubert hat das Wort zur Begründung. Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben schon über die Frage der Übertragung des Ergebnisses des letzten Tarifvertrags auf die Beamtinnen und Beamten gesprochen. Sie wissen, dass wir das als Landesregierung zugesagt haben. Nun haben wir mit diesem Gesetzentwurf genau diese Steigerung, nämlich 2,8 Prozent, zum 1. Dezember 2022 vorgelegt. Wir haben darüber hinaus in Bezug auf die dritten, vierten und weiteren Kinder Erhöhungsbeträge zum Familienzuschlag für das Jahr 2022 vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wird basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen eine verfassungsgemäße Alimentation für Thüringen für das Jahr 2022 gewährleistet. In Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 auch zum Ausdruck gebrachte kontinuierliche Kontrollund Begründungsnotwendigkeit des Gesetzgebers möchte ich darauf hinweisen, dass mit Blick auf die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für das Jahr 2023 derzeit von meinem Haus ein weiterer Gesetzentwurf vorbereitet wird. Von wesentlicher Bedeutung für die dabei anzustellenden Berechnungen wird neben den steigenden Kosten der Unterkunft und Heizung das jüngst vorgestellte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sein, sodass entsprechende Regelungen noch nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sein können. Wir gehen davon aus, dass wir zusätzlich über 100 Millionen Euro Personalmehrausgaben für diese Erhöhung nur bei den Beamtinnen und Beamten haben werden und wir werden hier zeitnah eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 einbringen. Meine Damen und Herren, wir haben noch weitere Dinge im Gesetzentwurf, nämlich zum einen neben der Anpassung der Bezüge im Thüringer Besoldungsgesetz, im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Altersgesetz. Änderungen im Thüringer Besoldungsgesetz betreffen insbesondere eine neu gefasste Ermächtigungsgrundlage für die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie die Schaffung eines Funktionsamts für den Fachleiter Pädagogik. Sie wissen, dass wir uns schon lange mit den Fachleitern beschäftigt haben und im Nachgang ist festgestellt worden, dass die Fachleiter Pädagogik nicht einbezogen worden sind, es geht also um die A14. Das ist hiermit aufgegriffen worden. Zudem werden Regelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, die die Anwärterbezüge und die Anwärtersonderzuschläge betreffen. Die Gewährung von Anwärtergrundbeträgen und Anwärtersonderzuschlägen unter Auflagen wird von der Ableistung einer Mindestdienstzeit bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich des Thüringer Besoldungsgesetzes abhängig gemacht. Kurz und knapp: Wir wollen natürlich, wenn wir Beamtinnen und Beamte auf unsere Kosten ausgebildet haben, auch gewährleisten, dass sie zumindest für eine gewisse Zeit auch ihren Dienst bei uns antreten. Ich denke, das ist durchaus unser Recht als Dienstherr allgemein. Die Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Altersgesetz haben sich vor allem aus den Erfahrungen in der Anwendungspraxis dieser Gesetze ergeben. Hier geht es insbesondere um die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Wegedienstunfallschutzes mit Blick auf moderne Arbeitsformen wie die Telearbeit. Das dient der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber, so unsere Auffassung. Der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit der Stellungnahme übersandt. Die Übertragung des Tarifergebnisses wurde – das können Sie sich vorstellen – natürlich von allen begrüßt. Jedoch sind teilweise im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung auch Sorgen artikuliert worden, dass dies nicht ausreichend sei. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ausführungen des tbb und des Vereins der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. wurde Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn wir diesen Gesetzentwurf noch im Novemberplenum verabschieden können, dann ist es uns auch möglich, dass wir die erhöhten Bezüge mit den Dezemberbezügen an unsere Beamtinnen und Beamten auszahlen können. Deswegen bitte ich, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und es liegen mir mehrere Wortmeldungen vor. Als Erster erhält Kollege Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tariferhöhung bei den Beschäftigten wird eins zu eins auf die Beamten übertragen. Das ist nicht selbstverständlich, aber für meine Partei zumindest völlig normal. Dass diese 2,8 Prozent nicht ausreichen, um die aktuelle Inflation auszugleichen, war am 29. November letzten Jahres, als sich die Tarifparteien auf diese Erhöhung geeinigt haben, natürlich noch nicht absehbar. Offiziell soll der Tarifvertrag noch bis zum 30. September 2023 gelten. Spätestens dann werden wir das Besoldungsgesetz erneut anfassen müssen. Neben der Besoldungserhöhung hat der vorliegende Gesetzentwurf aber noch etwas mehr zu bieten. Frau Ministerin sprach das in Teilen gerade schon an. Zum einen wäre da die Schaffung eines eigenen Funktionsamts für Fachleiter in der Lehrerausbildung. Die Bildungspolitiker sagen selbstverständlich, dass das gut ist, und begrüßen diesen Entwurf daher sehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neu ist auch, dass der Kreis der Empfänger von Kleidergeld erweitert werden soll. Bisher bekommen Polizistinnen und Polizisten der Kriminalpolizei ein Geld für Kleider bzw. Kleidung in Höhe von 20,50 Euro im Monat – steuerfrei. Dies ist gerechtfertigt, weil Kriminalbeamte während ihres Dienstes private Kleidung einsetzen und damit auch abnutzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen jetzt auch die Steuerfahnder und Steuerfahnderinnen ein Kleidergeld bekommen, also diese 20,50 Euro pro Monat. Die Plausibilität werden wir dann entsprechend im Haushalts- und Finanzausschuss prüfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner kurzen Bemerkungen möchte ich Sie noch auf ein wichtiges Detail im Gesetzentwurf aufmerksam machen. Hier geht es um die Frage eines Unfalls durch die Abgabe eines Kindes bei Homeoffice. Konkret heißt es im Vortext des Gesetzentwurfs – Zitat –: „dass auch Fahrten von der Wohnung zur Abgabe des eigenen Kindes in fremde Obhut dem dienstlichen Bereich der Wegeunfälle zugeordnet werden“. Also im Klartext: Es gibt einen dienstlichen Bereich der Wegeunfälle, und die Abgabe eines Kindes könnte hier mit diesem Zitat durchaus als Unfall verstanden werden. An dieser Stelle hilft jedoch ein Blick in den neu vorgeschlagenen Gesetzestext – Artikel 5 Nr. 7 – Zitat –: „Der Zusammenhang mit dem Dienst gilt als nicht unterbrochen, wenn der Beamte […] in seiner Wohnung Dienst leistet und Wege zurücklegt“, um ein eigenes Kind, für das ihm dem Grunde nach Kindergeld zusteht, wegen seiner eigenen Berufstätigkeit oder der Berufstätigkeit seines Ehegatten in fremde Obhut zu geben oder aus fremder Obhut abzuholen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also klar: Wenn ein Beamter im Homeoffice arbeitet und sein Kind in fremde Obhut gibt, dann würde ein Unfall auf dem Weg entsprechend ein Wegeunfall sein. Das sollte vielleicht noch etwas konkretisierender dargestellt werden. Um das alles zu regeln und vor allem natürlich auch den Beamtinnen und Beamten die 2,8 Prozent Erhöhung der Bezüge zu geben, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs für meine Fraktion in den für Kleidergeld und Wegeunfälle zuständigen Ausschuss, also den Haushalts- und Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Kollege Hande. Für die Gruppe der BfTh hat sich Frau Dr. Bergner zu Wort gemeldet.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, vor nicht allzu langer Zeit gab es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zum Thema der nichtverfassungskonformen Besoldung der Thüringer Beamten. Im Ergebnis des parlamentarischen Prozesses wurde diesem Missstand dann Rechnung getragen und das Niveau der Beamtenbesoldung so erhöht, dass sie nunmehr verfassungskonform ist. Der vorliegende Gesetzentwurf weist nun weiteren zusätzlichen Regelungsbedarf auf, denn das Thema hatte einen Rattenschwanz an Folgen. Wir Bürger für Thüringen sehen eine verfassungsgemäße Besoldung nicht nur als zwingend notwendig an, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil sie auch eine Grundhaltung der Moral und Ethik der Regierenden ausdrückt. Sie ist für die Beamten eine wichtige Grundlage dafür, dem Land mit voller Hingabe dienen zu können, ohne sich um ihre Existenz und die ihrer Familien Sorgen machen zu müssen, womit wir bei einem Punkt wären, der einmal genauer betrachtet werden sollte. Die Besoldungsrichtlinien weisen fünf Kontrollkriterien auf, wovon eines der Abstand zum Niveau der Grundsicherung ist. Dieser wird anhand des Betrags der Grundsicherung für eine vierköpfige Familie ermittelt und mit der entsprechenden Beamtenalimentation verglichen. Der Abstand muss mindestens 10 Prozent betragen. Auch das halten wir für richtig. Wenn man allerdings nun das Niveau für alleinstehende und kinderlose Beamtenpaare ermittelt, stellt sich heraus, dass diese einen deutlich höheren Abstand zur Grundsicherung genießen können. Da frage ich mich, wie spiegelt sich hier die so gepriesene Familienfreundlichkeit unseres Landes wider? Wir haben ein sozialorientiertes Lohngefüge, welches Kinderlosigkeit fördert. Ist das wirklich gewollt? Sollte hier nicht die Politik mit gutem Beispiel vorangehen? Ist dies nun sozial- und zukunftsorientiert, dem demographischen Wandel angemessen? Diese Frage kann sich jeder hier im Hohen Haus selbst beantworten. Ich jedenfalls schäme mich für einen solchen Entlohnungsansatz. Da nützt es wenig bis überhaupt nichts, dass wir in Thüringen vor ein paar Tagen den Kindertag als Feiertag hatten – einmalig in der Bundesrepublik –, denn das ist allenfalls Symbolpolitik ohne wirklichen Nutzen für Familien mit Kindern – (Beifall Gruppe der BfTh) gerade in der gegenwärtigen Situation mit galoppierender Inflation und Vervielfachung der Energiekosten, womit ich zu einem weiteren Thema der Beamtenbesoldung komme. Ein weiteres Kriterium der verfassungsgemäßen Besoldung ist der Bezug zur Entwicklung des Verbraucherindex. Dies beinhaltet in der aktuellen Lage beträchtlichen Sprengstoff, nicht nur, dass sich die Frage stellt, ob und wie diese durch inflationäre Preisentwicklung steigenden Bezüge der Beamten in der Berechnung des Haushalts enthalten sind. Es stellt sich auch für die Bürger im Land ohne Beamtenstatus die Frage, wieso Beamte hier eine automatische Erhöhung ihrer Alimentation erhalten, während alle anderen Menschen im Land nicht wissen, wie sie mit der aktuellen Inflation zurechtkommen sollen. Der Gesetzgeber hat zwar dieses Kriterium verfassungsrechtlich in die Berechnung der Beamtenbezüge eingeführt, ich glaube aber, dass er dabei die aktuellen Szenarien mit einer solchen Entwicklung der Verbraucherpreise im Land – ohne Aussicht auf eine Änderung der Situation in absehbarer Zeit – nicht im Auge hatte. Dies hat Potenzial zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und wir sollten darüber nachdenken, wie das sozialgerecht verhindert werden kann. Danke. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Das Wort für die SPD-Fraktion hat jetzt Abgeordnete Merz.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer – an den Bildschirmen zumindest noch! Ich glaube, Kollegin Bergner hat gerade ein bisschen – nach meiner Kenntnis – am Thema vorbeigeredet: mehr zur verfassungsgemäßen Alimentation als tatsächlich zur vorliegenden Tarifsteigerung. Aber gut, sei es drum. Mit diesem vorliegenden Gesetz wird seitens der Landesregierung zugesichert und verfassungsgemäß die notwendige Übertragung der Tariferhöhung von 2,8 Prozent ab Dezember dieses Jahres auf die Beamtenbesoldung übertragen. Davon sind eben nicht nur die Grundgehälter, sondern auch Zulagen umfasst. Weiterhin müssen die kinderbezogenen Familienzuschläge nach oben angepasst werden. Mit der Besoldungsanpassung entstehen dem Land ab 2023 zusätzliche Kosten im Landeshaushalt in Höhe von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Erneut stellt sich der Freistaat damit seiner Verantwortung für eine gerechte und faire Entlohnung seiner Bediensteten. Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen sind entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Auch das haben wir eben schon gehört. Neben der Tarifentwicklung sind Nominallöhne, Verbraucherpreisindex, internes Abstandsgebot und der BundLänder-Vergleich der Besoldung maßgeblich. Jede Änderung – beispielsweise aktuell auch bei Sozialleistungen – oder Anstiege der Verbraucherpreise können auf eine Verletzung dieser verfassungsgemäßen Alimentation hindeuten. Die Entwicklung dieser Parameter zu beobachten, ist eine dauerhafte Aufgabe des Dienstherrn, die im TFM mit hohem Arbeitsaufwand geleistet wird und über die auch die Finanzministerin eben schon berichtet hat. Neben den Besoldungsanpassungen finden sich kleine Verbesserungen oder Anpassungen im Gesetzentwurf wie die Zulage der Fachleiter für die Pädagogikausbildung an den Studienseminaren. Hier wird eine weitere Regelungslücke geschlossen. Die Entschädigung der Gerichtsvollzieher wird überarbeitet und die Beamten der Steuerfahndung sollen das gleiche Kleidergeld erhalten wie die Kollegen bei der Kriminalpolizei. Es gibt noch andere kleine Regelungsinhalte im Gesetzentwurf, deren Beratung wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterführen möchten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Jetzt hat Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich wurde schon viel gesagt. Wir unterstützen natürlich eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss mit einer entsprechenden Anhörung. Erfahrungsgemäß hat das auch in den vergangenen Jahren gezeigt, dass wir von den Anzuhörenden aus den verschiedensten Bereichen wichtige Hinweise, gerade im Bereich der Beamten, bekommen, das Thema „Alimentation“ wurde schon angesprochen. Auch im neuesten Heft des Gemeinde- und Städtebundes wurde die Antwort der Landesregierung auf meine dazugehörige Anfrage veröffentlicht. Das zeigt, dass ein großes und breites Interesse besteht. Wir haben entsprechende Gerichtsurteile, Frau Finanzministerin. Wir haben auf der einen Seite natürlich darauf reagiert, andererseits gibt es auch weitere Verfahren und wir sind mit dem Beamtenbund im Gespräch. Ich bin gespannt auf die dazugehörige Stellungnahme. Dann wurde der Bereich „Fachleiter“ angesprochen. Das ist auch ein Bereich, der von unserer Seite, aus Sicht der CDU-Fraktion, immer unterstützt wurde. Auch hierauf müssen wir ein besonderes Augenmerk legen. Uns ist es wichtig, dass wir durch eine umfassende Anhörung hier und da noch mal schauen, wo man auf Entwicklungen reagieren kann. Ich denke, das werden wir ganz sachlich im Haushalts- und Finanzausschuss tun. Die Diskussion, die wir dann in der zweiten Lesung haben werden, ist dann auch entsprechend intensiver an dieser Stelle. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Landesverwaltung bedanken, denn es waren gerade in den vergangenen Jahren doch schwierige Zeiten und da ist es wichtig, dass wir auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauen, die sich hier über alle Maßen engagieren. Wir haben auch immer wieder die Diskussion, was den Nachwuchs angeht. Wir haben momentan die Haushaltsberatungen und da ist es wichtig, dass auch agiert und auf die aktuellen Entwicklungen reagiert wird. Ich denke, es ist auch gut, dass wir im Moment den Haushalt beraten, da kann der eine oder andere Hinweis mit einfließen. Zum Thema „Kosten“ ist jetzt noch nicht viel gesagt worden, aber wir haben im Land natürlich auch eine Kostenentwicklung, die wir im Auge behalten müssen. Mit dem Gesetz sind entsprechende Personalkosten verbunden, das muss man hier an dieser Stelle auch ganz klar sagen. Es ist eben auch wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung anständig bezahlt werden. Wir befinden uns hier in Konkurrenz zur freien Wirtschaft in den verschiedenen Bereichen und müssen unsere Verwaltung für die Zukunft fit machen. Das ist eine Aufgabe, die wir jetzt in den Haushaltsberatungen mit auf dem Schirm haben müssen. Das wird eine ausführliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss, darauf freue ich mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Ministerin noch mal, ja? Gut, bitte. Ja, auch hier nur ganz kurz. Frau Bergner, es ist gerade andersherum, als Sie es verstanden haben. Also wir privilegieren die Beamtinnen und Beamten, die Kinder haben. Wir haben damit die verfassungsgemäße Alimentation nach unserer Auffassung auch rechtskonform umgesetzt. Es gibt gerade aus dem Bereich der Kinderlosen – das heißt nicht, dass sie keine Kinder haben, sondern die Kinder sind aus der Betrachtung bei den Beamtinnen und Beamten raus, sie sind also erwachsen – und bei den Versorgungsempfängern Unmut. Den gibt es nun schon eine Weile, weil man gesagt hat: Wir werden da zu schlecht betrachtet. Ich glaube, das kennen auch alle Fraktionen. Also, es ist gerade umgedreht. Insofern stimmt das nicht. Und gerade, wer mehrere Kinder hat, hat eine tolle Nachzahlung bekommen und wird in besonderer Weise auch mit dem Familienzuschlag unterstützt. Und das Zweite, Herr Kowalleck – es tut mir leid, dass ich das jetzt nicht erwähnt habe –: Die Kosten, das steht im Gesetzentwurf, betragen im Jahr 2022 für § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und für § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz zusätzlich 5 Millionen und ab 2023 jährlich knapp 60 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten aufgrund des § 14 Besoldungsgesetz und des § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz – die Anpassung der Besoldung für die Kommunen haben wir auch berechnet – betragen dieses Jahr eine halbe und im nächsten Jahr 6 Millionen Euro. Das der Vollständigkeit halber. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Damit gibt es jetzt keine Wortmeldungen mehr und ich habe vernommen, dass der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und Gruppen. Danke. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Und damit sind wir – (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Am Ende!) nein, sind wir nicht; ich weiß nicht, ob Sie, aber insgesamt sind wir es nicht – bei TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6299 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erstes hat Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass auch vorberatende Ausschüsse in den Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen in öffentlicher Sitzung abgehalten werden können. Lassen Sie mich kurz ausführen, wie sich die Lage in meiner Heimatstadt Eisenach darstellt. Zu Beginn der Wahlperiode 2019 hatten wir eine ähnliche Debatte und eine Mehrheit war dafür, keine nicht öffentlichen Ausschüsse mehr zu haben. Nach längerer Diskussion wurde dann die Geschäftsordnung angepasst. Im Ergebnis gibt es im Eisenacher Stadtrat nur noch beschließende Ausschüsse, die damit automatisch alle öffentlich tagen, selbstverständlich mit einem nicht öffentlichen Teil in den dafür vorgesehenen Fällen. Mir fehlt im Moment noch der Überblick, wie verbreitet vorberatende nicht öffentliche Ausschüsse in den anderen Thüringer Kommunen sind. Diesen sollten wir uns im Rahmen der Ausschusssitzungen zunächst einholen, um ein Gesamtbild zu erhalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das im Grundgesetz normierte Prinzip der Öffentlichkeit ist Grundlage unseres politischen Handelns und gilt selbstverständlich auch und gerade auf kommunaler Ebene. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich eine Klarstellung in der Kommunalordnung, wie von Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen. Allerdings ist auch die Argumentation des Gemeinde- und Städtebundes nachvollziehbar, dass man in vorberatenden Ausschüssen zunächst einmal unter sich bleiben können muss. Meine Fraktion, das will ich noch mal betonen, war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern begrüßt meine Fraktion grundsätzlich die vorgeschlagene Regelung, denn sie stellt den Kommunen künftig frei – darum geht es ja –, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder eben nicht öffentlich tagen. Dies können die kommunalen Vertretungsorgane dann in ihren Geschäftsordnungen, siehe Eisenach, selbstständig regeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden demnach einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und dieses Thema auch auf jeden Fall erst einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Das machen wir dann alles im Ausschuss. Ich freue mich auf die Beratung, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Henfling zu Wort gemeldet.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir beraten heute in erster Lesung im Prinzip eine sehr kleine Änderung an der Kommunalordnung, und es geht – das hat Kollege Walk hier schon gesagt – um die Öffentlichkeit kommunaler Ausschusssitzungen. Meine Fraktion und ich finden, dass Ausschüsse in Kommunen, aber auch hier im Thüringer Landtag, grundsätzlich öffentlich tagen sollten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mindestens jeder hier im Rund weiß, dass dort tatsächlich die wirkliche Arbeit und auch die Diskussionen stattfinden. Ich finde, die Bürgerinnen haben ein Anrecht darauf, dabei auch zusehen und zuhören zu dürfen. Herr Walk hat jetzt Eisenach angebracht, im Stadtrat in Ilmenau tagen wir auch nur öffentlich in den Ausschusssitzungen, außer natürlich, es sind Belange Dritter in irgendeiner Art und Weise tangiert, dann gibt es auch nicht öffentliche Ausschusssitzungen, aber ganz grundsätzlich stellt das kein Problem dar. Bei uns nimmt auch die Presse an allen Ausschusssitzungen teil und berichtet darüber und das hat noch nicht dazu geführt – und da widerspreche ich auch Herrn Rusch ganz ausdrücklich –, dass dort nicht Klartext geredet wurde. Dort wird genauso Klartext geredet, ich denke, dem steht da nichts entgegen. Dieses öffentliche Tagen ist nicht nur gut für die Bürgerinnen, sondern eben auch für die Mandatsträgerinnen, weil es auch dazu beitragen könnte, das Vertrauen in die Demokratie tatsächlich zu stärken, wenn die Menschen sehen, wie in den Ausschüssen gearbeitet wird. Wir müssen uns hier einfach mal vorstellen – das haben wir als Beispiel auch immer wieder diskutiert –, in den Stadtrat wird beispielsweise ein Haushalt eingebracht und dieser Haushalt wird dort diskutiert, die eigentlichen Änderungen finden dann aber in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen statt. Und dann kommt ein anderer Haushalt aus diesen Ausschusssitzungen wieder in den Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger können überhaupt nicht nachvollziehen, wie es zu diesen Änderungen kam und sie können auch die Diskussion dazu nicht nachvollziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das halte ich doch für ein großes Problem. Prinzipiell sind die guten Gründe hier genannt worden, warum auch dieser kleine Satz, den wir hier als Änderung vorschlagen, eigentlich eine gute Lösung ist, weil die Entscheidung, und damit greifen wir aus meiner Sicht eben nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein, sondern wir ermöglichen die Entscheidungsgrundlage komplett den Kommunen, dass sie entscheiden können, ob sie öffentlich tagen wollen oder nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sehe durchaus, dass wir in Thüringen da in den letzten Jahren in vielen Städten eine andere Praxis erleben. Gern können wir, wie Herr Walk das vorgeschlagen hat, das auch noch mal erheben, wo das wie gemacht wird, wenn das der Entscheidungsfindung dient. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es schadet nichts!) Es schadet zumindest nichts, nichtsdestotrotz macht es aber auch jetzt nichts unbedingt besser, diesen Satz einfach reinzuschreiben und zu sagen, sie können das einfach in der jeweiligen Gebietskörperschaft selbst entscheiden. Das ist ja im Prinzip Kern des Gesetzentwurfs. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das so durchführen, glaube ich, gehen wir einen guten Weg und wir greifen damit die Praxis auf, die viele Räte schon längst praktizieren, ohne denen, die noch nicht so weit sind – warum auch immer –, öffentlich zu tagen, da jetzt in ihre Selbstverwaltung reinzugrätschen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und dort auch noch weiter diskutieren. Noch mehr würde ich mich natürlich freuen, wenn wir zügig dazu kommen, hier eine Entscheidung zu treffen, um auch Sicherheit für die zu schaffen, die jetzt schon öffentlich tagen und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese sehr bürgerinnenfreundliche und demokratiefreundliche Variante auch weiterhin wählen zu dürfen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die SPDFraktion hat sich jetzt Frau Abgeordnete Merz zu Wort gemeldet.

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Janine Merz SPD

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nachdem die ThürKO in dieser Wahlperiode schon einmal geändert wurde – wir haben unter anderem ermöglicht, dass während der Coronapandemie digital getagt werden konnte –, liegt uns nun ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung der ThürKO vor. Gemeinderäte und Kreistage sind demokratisch gewählte Entscheidungsgremien, deren Entscheidungen und Debatten analog zu denen eben auch im Landtag oder im Bundestag transparent, das heißt, für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich sein müssen. Die ThürKO verwirklicht dieses Öffentlichkeitsprinzip bisher dadurch, dass die Sitzungen des Gemeinderats oder Kreistags im Grundsatz öffentlich sind. Gleiches gilt – das haben wir schon gehört – für die Sitzungen beschließender Ausschüsse. Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind hingegen grundsätzlich nicht öffentlich, weil sie nach herrschender Meinung der Entscheidungsvorbereitung des Gemeinderats dienen, der wiederum in öffentlicher Sitzung und final dann die Entscheidung trifft. Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 7/5275 kommt es für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen darauf an, welche der zu beratenden Angelegenheiten dem Ausschuss vom Gemeinderat durch die Geschäftsordnung zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden. Angelegenheiten, die einem Ausschuss zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden, berät dieser als beschließender Ausschuss grundsätzlich öffentlich. Angelegenheiten, die einem Ausschuss nicht zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden, werden nicht öffentlich beraten. Diese herrschende Rechtsauffassung kollidiert jedoch mit der in einigen Kommunalparlamenten – auch in Thüringen – geübten Praxis, nach der in beschließenden Ausschüssen grundsätzlich auch die Angelegenheiten öffentlich beraten werden, die dieser als vorbereitender Ausschuss behandelt. Gleichsam besteht in einigen Kommunalparlamenten ein gestiegenes Bedürfnis nach Transparenz; durch öffentliche Ausschussarbeit soll dem Rechnung getragen werden. Wir sind deshalb der Auffassung, dass es den Gemeinderäten und Kreistagen nach kommunaler Selbstverwaltung überlassen werden sollte, die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen in ihren Geschäftsordnungen selbst zu regeln. Wir schlagen daher zu diesem Zweck eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung vor und möchten das gern im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Vielen Dank, Frau Merz. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Sesselmann zu Wort gemeldet.

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Robert Sesselmann AfD

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, Grundlage dieses Gesetzesänderungsantrags war die Petition aus dem Jahr 2013, die auf der hiesigen Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht worden ist. In einer sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurden allerdings nicht die nötigen Unterschriften gesammelt, nicht die notwendigen Mitzeichnungsunterschriften erreicht. Der Petitionsausschuss hat die Thüringer Landesregierung gebeten, zu der Petition entsprechend Stellung zu nehmen. Das zuständige Ministerium hat sich hierzu wie folgt geäußert – ich darf zitieren –: Nach § 43 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung seien die Sitzungen vorberatender Ausschüsse nicht öffentlich. Die gesetzliche Regelung lasse weder durch die Geschäftsordnung noch durch einen Beschluss des Ausschusses eine Abweichung hiervon zu. Mit der Bestimmung habe der Gesetzgeber sicherstellen wollen, dass die in den vorberatenden Ausschusssitzungen thematisierten Angelegenheiten offen, sachlich und von außen unbeeinflusst diskutiert werden könnten. Den Ausschussmitgliedern solle dabei die Möglichkeit gegeben werden, zur Vertiefung und Verbreitung der Meinungsbildung auch einmal ins Unreine zu sprechen. Das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger werde hierdurch – nach Auffassung der Landesregierung – nicht unangemessen eingeschränkt, da in den vorberatenden Ausschusssitzungen keine vollziehbaren Beschlüsse gefasst würden. Vorberatende Ausschüsse bereiteten eine Angelegenheit vor, die in die Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats oder eines beschließenden Ausschusses falle, indem sie den zugrunde liegenden Sachverhalt aufbereiteten, die Argumente sammelten und sodann eine Empfehlung an den Gemeinderat bzw. den beschließenden Ausschuss abgeben. Die in den vorberatenden Ausschusssitzungen erörterten Angelegenheiten müssen anschließend noch einmal vom Gemeinderat oder einem beschließenden Ausschuss unter Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 40 der Thüringer Kommunalordnung beraten und entschieden werden. Meine Damen und Herren, das war im Wesentlichen der Vortrag der Landesregierung dazu. Man hat sich darauf verständigt oder kam zu dem Ergebnis, dass es nach § 40 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung ausreichen würde und dementsprechend den Ansprüchen entspricht, insbesondere hier dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, wenn diese öffentlich sind, und nicht die vorberatenden Ausschüsse. Interessant ist aber ein Blick über die Landesgrenzen hinaus. Wenn wir uns beispielsweise nach Sachsen orientieren, dort haben wir die Vorschrift des § 43 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung, die besagt: „Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nichtöffentlich.“ Das heißt, wir haben im Grunde genommen eine Bestätigung der bisherigen Handhabung hier in Thüringen. Aber wir haben auch einen interessanten Gesetzesvorschlag, nämlich den des sogenannten sachsen-anhaltinischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014. Dort ist relativ sauber und auch aus meiner Sicht von allen am besten formuliert in § 52 – mit „Öffentlichkeit der Sitzung“ überschrieben – Abs. 1: „Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich.“ Hier wird nicht mehr zwischen beratenden und beschließenden Ausschüssen differenziert. Das ist eine Regelung, die aus meiner Sicht in der heutigen Zeit sehr handhabbar ist. Wir haben in Abs. 2 eine entsprechende Einschränkung: „Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner, insbesondere bei Personalangelegenheiten, der Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen, dies erfordern. Über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, ist nicht öffentlich zu verhandeln.“ Meine Damen und Herren, diese Regelung scheint aus unserer Sicht die ausgewogenste zu sein. Die Problematik ist nämlich, folgt der Gemeinderat oder der beschließende Ausschuss ohne Debatte dem Ergebnis des vorberatenden Ausschusses, dann kann der interessierte Zuhörer die Beschlussfassung nicht nachvollziehen. Sachsen-Anhalt hat sein Kommunalrecht 2014 entsprechend modernisiert und setzt hiergegen zeitgemäß auf mehr Transparenz bei kommunalem Verwaltungshandeln und beabsichtigt damit die Einbeziehung und unmittelbare Beteiligung der Einwohner und Bürger am kommunalen Entscheidungsprozess zur Stärkung der örtlichen Demokratie. Auf kommunaler Ebene sollen den Einwohnern und Bürgern stärker als bisher Informationen über kommunale Angelegenheiten zugänglich sein und direkte Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das leuchtet ein. Die Kommentarliteratur, unter anderem des Herrn Uckel, die sagt, dass offen sachlich und von außen unbeeinflusste Diskussionen nicht möglich seien, scheint mir sehr fernliegend. Ich betone hier, dass wir als Fraktion natürlich der Ansicht sind, dass die Öffentlichkeit von Sitzungen von Ausschüssen, die Kenntnis von lokalen Angelegenheiten eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen auf kommunaler Ebene sind. Ohne die bürgerschaftliche Beteiligung und Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung ist lebendige örtliche Demokratie nicht möglich. Die Einbeziehung und direkte Teilhabe der Einwohner und Bürger in lokale Prozesse und Entscheidungen ist deshalb im kommunalen Raum von herausragender Bedeutung. Sie trägt nachhaltig zur Identifikation der Bürger mit der Kommune, in der sie leben, bei und fördert das bürgerschaftliche Engagement in kommunalrechtlichen Angelegenheiten. Es geht darum, dass das ehrenamtliche Engagement gefördert wird. Mehr Durchsicht und mehr Durchblick für die Entscheidungsträger, insbesondere für die Bürger aus der Region, halten wir für zweckmäßig und sinnvoll. Aus diesem Grund unterstützen wir diese Gesetzesänderung, wenn vielleicht nicht in allen Einzelheiten, aber es lässt sich mit Sicherheit hier vielleicht unter Hinzuziehung der Regelungen aus Sachsen-Anhalt im Ausschuss eine vernünftige Vorschrift aus dieser entsprechenden Gesetzesänderung bilden, deren Überweisung an den Ausschuss wir natürlich zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Für die Fraktion Die Linke hat sich jetzt Abgeordneter Bilay zu Wort gemeldet.

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Sascha Bilay Die Linke

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will eines voranstellen: Für uns gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit in den Kommunen. So steht es auch im Gesetz, in § 40 Kommunalordnung. Der regelt nämlich als Grundsatz, dass die Tagungen sowohl der Stadträte, Gemeinderäte, Kreistage als auch der jeweiligen Ausschüsse öffentlich stattzufinden haben. Das ist ein guter Grundsatz, weil wir nämlich davon überzeugt sind, dass die Menschen vor Ort nachvollziehen können müssen, warum bestimmte politische Entscheidungen und auf welchem Weg am Ende auch dahin geführt haben, vor allem dann, wenn sie von diesen Entscheidungen konkret betroffen sind. Weil immer darauf abgestellt wurde, es gibt jetzt ei­ ne Meinung. Die Formulierung in der Kommunal ­ ordnung, die die Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit der Ausschüsse bestimmt, ist nämlich gar nicht so eindeutig, sondern sie ist interpretationsfähig. Bisher ist auch diese unterschiedliche Anwendung und Auslegung der Kommunalordnung von den entsprechenden Kommunalaufsichten sehr bürgerfreundlich praktiziert worden. Herr Walk hat darauf hingewiesen, dass nämlich beispielsweise in Eiseach, aber auch in Jena und in Gera und in ande n ­ ren Kommunen das sehr bürgerfreundlich ausge ­ legt wurde. In Eisenach, Herr Walk, wir waren da beteiligt, gibt es die Regelung oder gab es bisher die Regelung, dass alle Ausschüsse öffentlich ta ­ gen dürfen, mit Ausnahme des Rechnungsprü ­ fungsausschusses – das sei mal dahingestellt. Und im gleichen engen kommunalpolitischen Raum, nämlich im Falle des Wartburgkreises, wird eine andere Praxis praktiziert. Da hat nämlich erst die CDU – Herr Walk, da waren Sie bei der Beschluss ­ fassung mit beteiligt – es abgelehnt. Also diese Zwiespältigkeit in einer Person ist interessant. Bei einer Luftlinie zwischen Rathaus und Landratsamt von rund 30 Kilometern unterschiedliche Entschei ­ dungen in ein und derselben Sache treffen zu kön ­ nen, das ist völlig irre aus meiner Sicht. Aber der wesentliche Auslöser war nicht irgendeine Petition von vor Jahren, sondern das war tatsächlich eine Kleine Anfrage, die ich gestellt hatte, um diesen Wi ­ derspruch zwischen Eisenach und dem Wartburg ­ kreis aufzulösen. Bedauerlicherweise hatte sich die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine mögliche Interpretationsfrage konzentriert. Und noch bevor dann am Ende auch eine Debatte oder weitere Diskussion zu dieser Auslegung stattfinden konnte, hat das Landesverwaltungsamt, ohne vorher gefragt zu werden, einfach mal ein Rundschreiben an alle Kommunen rausgeschickt, mit der Maßgabe, öffentliche Ausschusssitzungen, die vorberatend sind, finden nicht mehr statt. Das hat zu Recht zu enormen Protesten auf kommunaler Ebene geführt. Ich darf nur daran erinnern, in Gera hat die CDU sogar dagegen geklagt, dass lötzlich die Aus p ­ schüsse nicht mehr öffentlich tagen dürfen. Der Oberbürgermeister von Gera hat sich auch an die Kommunalaufsicht in Weimar gewandt und kurio ­ serweise hat die Kommunalaufsicht dort dem Oberbürgermeister von Gera mitgeteilt: Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen. Und der Standardkommentar, den wir sonst in anderen Fragen auch zurate ziehen, sagt sogar, dass auch vorberatende Ausschüsse öffentlich tagen dürfen, auch zu den Punkten, die nicht beschließend sind, sondern zu allen Punkten. Aber wir legen den Kommentar an der Frage zur Seite. Aus meiner Sicht höchst zweifelhaft und auch gar nicht erklärbar, warum nun plötzlich dieser Sinneswandel in Weimar eingezo ­ gen ist, weil eben – wie gesagt – in vielen anderen Kommunen das über Jahre auch anders gehand ­ habt wurde. Im Übrigen, Herr Walk, auch das wis ­ sen Sie, die Geschäftsordnung des Stadtrats ist im Vorfeld mit dem Landesverwaltungsamt abge ­ stimmt worden. Das habe ich damals als Büroleiter gemacht. Das war überhaupt kein Problem. Das wurde sehr intensiv geprüft, aber offensichtlich gab es da einen Personalwechsel im Landesverwal ­ tungsamt und dann haben Juristen das anders ge ­ sehen. Im Zusammenhang mit der Beratung heute hat nun auch schon mal der Gemeinde- und Städtebund seine Position deutlich gemacht und erklärt, warum er das ablehnt. Das überrascht mich überhaupt nicht, dass der Gemeinde- und Städtebund als Interessenvertretung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus meiner Sicht eine bedenkenswerte demokratietheoretisch höchst fragwürdige Position hat. Das hat er ja auch schon deutlich gemacht, als es um die letzte Änderung – Frau Merz hat es erwähnt – der Kommunalordnung ging, als wir Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen auf kommunaler Ebene eingeführt haben. Nur sehr wenige Gemeinden und Städte haben davon bisher Gebrauch gemacht, haben ihre entsprechenden Hauptsatzungen geändert. Und die wenigen Kommunen, die es auch noch geändert haben, haben auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes geregelt. Ob und wie die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden, entscheidet am Ende der Bürgermeister – mit der Maßgabe, an dieser Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes dürfen wir nichts mehr ändern. Dann ist irgendwie der ganze Rechtsstaat infrage gestellt, wenn sich ein Gemeinderat erlaubt, auch mal mit einer eigenen Idee von der Mustersatzung abzuweichen und sie in die Hauptsatzung der Kommune reinzuschreiben. Hier muss man nicht das Gesetz ändern, hier würde schon mal reichen, wenn das Innenministerium noch mal in ernsthafte Gespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund eintritt, weil am Ende nämlich das Innenministerium die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes freigezeichnet hat; und darauf berufen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Damit wird aus unserer Sicht der Wille des Gesetzgebers zur Änderung der Kommunalordnung in dem Bereich faktisch unterlaufen. Deswegen haben wir hier schon den Anspruch, dass auch da noch mal das Innenministerium mit dem Gemeinde- und Städtebund deutliche Worte findet und hier auch für mehr Demokratie bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor Ort sorgt. (Beifall DIE LINKE) Was wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wollen, ist ja gar keine große Revolution, sondern wir wollen einfach nur, dass der alte Rechtszustand von vor einem halben Jahr, der vor dem Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes gegolten hat, wiederhergestellt wird – dass nämlich die Kommunen im Ermessen selbst entscheiden können – im Aushandlungsprozess, im Dialog mit den Menschen vor Ort –, ob auch alle Ausschüsse im Stadtrat oder im Kreistag öffentlich stattfinden können. Herr Walk, wir können sicherlich im Ausschuss auch noch mal diskutieren, ob es irgendwelche Statistiken dazu gibt, welche Kommunen davon bisher Gebrauch gemacht haben. Ich vermute mal, eine solche Statistik gibt es nicht. Sie wissen es vielleicht als Kommunalpolitiker Ihrer Fraktion, dass oftmals auch auf Anfragen von Abgeordneten geantwortet wird: Weil es keine Verpflichtung gibt, diese Statistik zu erheben, haben wir auch keine Angaben. Wir können dann darüber reden, wir können im Ausschuss gern versuchen, da irgendwie auch ein paar Zahlen zusammenzutragen. Das darf uns am Ende aber nicht davon befreien, eine politische Entscheidung zu treffen, dass wir mehr Öffentlichkeit und Transparenz in den Kommunen wollen. Es darf am Ende aber auch das Verfahren nicht verzögern, weil ich Ihnen nämlich eine Gefahr beschreiben will. Ich glaube, Frau Henfling hat darauf hingewiesen. Wir sind jetzt in der Zeit, wo die Kommunen ihre kommunalen Haushalte aufstellen. Normalerweise müssten die alle bis zum 30. November beschlossen sein, damit die Kommunalaufsicht drüberschauen kann. Es gibt auch nichts Schlimmeres, als wenn am Ende ein demokratisch gewähltes Gremium vor Ort von seinem Königsrecht Gebrauch macht und über den Haushalt der Kommune beschließt, aber die Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr nachvollziehen können, warum bestimmte Entscheidungen so getroffen wurden. In vielen Kommunen ist es bewährte Praxis, dass ein Landrat oder ein Bürgermeister, eine Bürgermeisterin den Haushalt einbringt. Dann findet die Beratung in den Ausschüssen statt, am Ende gibt es eine große Debatte im Kreistag oder im Gemeinderat und dann werden noch mal Änderungsanträge diskutiert oder auch nicht. Nach dem Rundschreiben des Landesverwaltungsamts ist es jetzt so: Ihr Landrat, Herr Krebs, hat das jetzt im Kreistag des Wartburgkreises angekündigt, alles findet nicht öffentlich statt. Das heißt, es wird einmal der Haushalt in den Kreistag eingebracht, dann tagen auf jeden Fall der Haushaltsausschuss und der Kreisausschuss. Nicht einmal mehr der Kreisausschuss, der ja ein pflichtiger kommunaler Ausschuss ist, darf in einem öffentlichen Sitzungsteil jetzt noch über den Haushalt beraten. Der Kreisausschuss darf jetzt nicht mal mehr im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung das Benehmen herstellen. Völlig irre, in welcher Republik wir gerade leben. (Beifall DIE LINKE) Dann finden also die Beratungen zum Haushalt in nicht öffentlichen Ausschüssen statt. Da gibt es irgendwelche Debatten, da gibt es dann Änderungsanträge, dann gibt es Verständigungen zwischen den Fraktionen, wo man noch mal ein paar Haushaltstitel hin- und herschiebt und dann kommt das Gesamtpaket. In Eisenach sind es jetzt 70 Millionen Euro Haushaltsvolumen. Der Wartburgkreis hat – ich weiß es nicht – rund 200 Millionen Euro, Erfurt dürfte mehrere 100 Millionen Euro Haushaltsvolumen haben. Wir reden hier also richtig von Geld, öffentlichen Mitteln, die die Steuerzahlerinnen uns in den Kommunen anvertraut haben, die dann hinund herbewegt werden. Danach können die Bürger nicht mehr nachvollziehen, warum welches Geld für welche Positionen in welcher Prioritätensetzung ausgegeben wird. Der Haushalt kommt dann aus den Haushaltsberatungen der Ausschüsse wieder in den Stadtrat, in den Kreistag zurück. Da heißt es, wir haben ja darüber geredet, Kollege Dingsbums. Wir haben uns ja geeinigt, wir machen das jetzt so. Und dann sind die wenigen Bürgerinnen und Bürger, die vielleicht noch ein Interesse an Kommunalpolitik haben, vor Ort und können das gar nicht mehr nachvollziehen. Ich will ein anderes Beispiel nennen: Wir werden aufgrund der Energiepreissituation, der Inflation und Nahrungsmittelpreissteigerung vor Ort darüber reden müssen, dass die kommunalen Träger ihre Gebührensatzung für Kindertagesstätten anpassen müssen. Das wird passieren. Die Folge der jetzigen Auslegung der Kommunalordnung ist: Die Gebührensatzung für Kindergärten wird in den Stadtrat eingebracht, dann vielleicht im Jugendausschuss diskutiert oder im Sozialausschuss – ich weiß es nicht, das ist unterschiedlich. Dann kommt die Satzung mit einer Gebührenerhöhung für Kindergärten wieder heraus und die Eltern können nicht mehr nachvollziehen: Warum muss ich jetzt einen bestimmten Betrag X mehr bezahlen? Das geht aus unserer Sicht nicht, das ist ein Problem. (Beifall DIE LINKE) Wenn das am Ende weiterhin so läuft, haben die Menschen aus unserer Sicht zu recht viel Frust und wenden sich am Ende von Demokratie und auch von Politik ab. Das ist etwas, was wir nicht durchgehen lassen sollten. Deswegen ist die Einbringung des Gesetzentwurfs heute notwendig, deswegen ist auch die Beratung im Innenausschuss notwendig, damit wir auch mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber reden. Aber, wie gesagt, wir brauchen zeitnah eine Entscheidung, weil uns in dieser Frage einfach die Zeit davonläuft. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Vielen Dank, Herr Kollege Bilay. Meine Damen und Herren, der fachpolitische Sprecher der FDP hat erklärt, dass er sich mit Blick auf seine augenblicklich sitzungsleitende Funktion gern im Ausschuss zu dem Thema einbringen wird. (Beifall Gruppe der FDP) Damit liegen aus den Reihen der Abgeordneten jetzt erst mal keine Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister? Auch nicht. Damit können wir jetzt in den letzten Minuten vor 19.00 Uhr über die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenund Kommunalausschuss abstimmen. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht vernommen. Damit bitte ich jetzt alle, die der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Ich frage der Ordnung halber noch nach Gegenstimmen. Enthaltungen ebenfalls keine. Damit ist die Überweisung angenommen. Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und freue mich morgen auf eine bestimmt wieder interessante Beratung. Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen.

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