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Laura Wahl

GRÜNE 22.09.2022 Sitzungen 7/90

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der verfassungsändernde Vorschlag der Gruppe der Bürger für Thüringen deckt sich wortwörtlich mit einem vor einigen Monaten initiierten Volksbegehren, dessen Zulässigkeit Sie, Frau Landtagspräsidentin, erst vor wenigen Tagen festgestellt haben. Die Tatsache, dass ein solches Verfahren mit den von der Verfassung vorgesehenen Prüfungen gerade läuft, gebietet uns doch eine gewisse Zurückhaltung, finde ich. Deswegen werde ich mir nur einige verfassungspolitische Bemerkungen über die Thematik erlauben. Die Möglichkeit einer Auflösung des Landesparlaments per Volksentscheid ist in einigen Landesverfassungen vorgesehen; irrelevant oder gar unproblematisch ist dieser Vorschlag deswegen aber sicherlich nicht. In der Begründung wird das Beispiel der Bayerischen Verfassung aufgeführt. Just letztes Jahr initiierten in Bayern Menschen aus der Coronaleugnerszene mit freundlicher Unterstützung der AfD einen solchen Volksentscheid zur Auflösung des dortigen Landtags. Der Versuch scheiterte kläglich, nur ein Fünftel der für den Antrag notwendigen Unterschriften wurde gesammelt. Was sich damit aber zeigte: Die überlaut behauptete Wutwelle im Volk gegen eine sich angeblich abschottende und erhobene Politik existierte schlicht und ergreifend nicht. Problematisch waren hier vor allem die Gründe, auf denen die Argumentation für diese Landtagsauflösung in Bayern fußte. Zum Ausdruck gebracht wurde eine Mentalität, die die Abgeordneten als weisungsgebundene Dienstleister sieht. Oder mit anderen Worten folgende Denkweise, die, glaube ich, auch Herr Zippel gerade schon zum Ausdruck bringen wollte: Wenn das Wahlergebnis mir nicht passt, wenn die politischen Verhältnisse mir nicht mehr passen, dann beantrage ich die Auflösung des Parlaments. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das Gegenteil einer Demokratie. Es ist das Gegenteil einer Demokratie, weil es in einer Demokratie wesentlich ist, anzuerkennen, dass nicht alles zu laufen hat, wie ich es mir wünsche. Die Anerkennung der Legitimität der anderen, der demokratischen Entscheidungen, das ist das Wesen der Demokratie. Dass dieses Institut, nämlich die Auflösung des Landesparlaments per Volksentscheid, zu antidemokratischer Perversion führen kann, zeigt außerdem seine Geschichte. Ich möchte hier nur kurz einen Hinweis geben: 1931 in Preußen. Dass wir einen solchen Vorschlag also mit größter Vorsicht und sehr differenziert behandeln müssen, ist das Gebot der Stunde. Eingangs habe ich von gebotener Zurückhaltung geredet. Ich frage mich: Halten wir für politisch richtig, uns mit einem Vorschlag zu befassen, wenn parallel das Verfahren für ein Volksbegehren mit exakt dem gleichen Text und Inhalt läuft? Wird hier der Landtag vielleicht nicht als Ort für eine tatsächliche Debatte genutzt, sondern als Bühne für die Werbung eines laufenden Verfahrens? Ich verweise darauf, dass diese gebotene Zurückhaltung bei laufenden direktdemokratischen Verfahren keine Sache der bloßen Etikette ist, sondern auf kommunaler Ebene tatsächlich als gesetzliche Sperrwirkung vorgeschrieben ist, sobald das Bürgerbegehren zustande kommt. Denn so ist die Demokratie lebendig, wenn die Volksvertretung eine Initiative aus dem Wahlvolk mit eigener Zurückhaltung respektiert und Initiatoren dieser Initiative nicht die Volksvertretung als Bühne für Werbung in eigener Sache nutzen. Einen solchen institutionellen und demokratischen Kompass vermisse ich bei Ihnen, werte Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine solche Vorsicht kann nicht zulassen, dass unser Landtag eingehend verfassungsändernde Vorschläge prüft und erwägt, wenn das Verfahren für einen Volksentscheid mit exakt dem gleichen Text und Inhalt läuft. Eine Überweisung an den Ausschuss soll deswegen hier nicht stattfinden. Und angemerkt sei auch, Frau Bergner, zu Ihrer Einführung, dass weder die Demokratie noch die direkte Demokratie ein Sofa ist: Ich glaube, die Prozesse, die damit einhergehen, das Werben um Stimmen, das Werben um Unterschriften, sind ein ganz maßgeblicher Teil davon, weil man genau so in Austausch und Diskussion kommt. Die Nichtüberweisung auch, weil ebenso garantiert ist, dass die jetzt im Verfassungsausschuss liegenden Gesetzentwürfe unter Einhaltung des ihnen gebührenden Anhörungsverfahrens eine Chance auf Zustimmung haben. In der 30. Plenarsitzung vom 13. November 2020 hatten wir lebhaft darüber diskutiert, wie wir in Verfassungssachen ein Anhörungsverfahren mit umfassenden Zeitabständen für Anzuhörende und die Auswertung hinbekommen. Herr Zippel, ich kann mich sehr gut an Ihr damaliges Plädoyer erinnern. Ich plädiere nun dafür, dass wir diesen viel diskutierten hohen Standard einhalten und den bereits vorliegenden Gesetzentwürfen im Verfassungsausschuss Priorität einräumen und diese auch maßgeblich und hoffentlich erfolgreich demnächst abschließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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