Janine Merz
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nachdem die ThürKO in dieser Wahlperiode schon einmal geändert wurde – wir haben unter anderem ermöglicht, dass während der Coronapandemie digital getagt werden konnte –, liegt uns nun ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung der ThürKO vor. Gemeinderäte und Kreistage sind demokratisch gewählte Entscheidungsgremien, deren Entscheidungen und Debatten analog zu denen eben auch im Landtag oder im Bundestag transparent, das heißt, für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich sein müssen. Die ThürKO verwirklicht dieses Öffentlichkeitsprinzip bisher dadurch, dass die Sitzungen des Gemeinderats oder Kreistags im Grundsatz öffentlich sind. Gleiches gilt – das haben wir schon gehört – für die Sitzungen beschließender Ausschüsse. Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind hingegen grundsätzlich nicht öffentlich, weil sie nach herrschender Meinung der Entscheidungsvorbereitung des Gemeinderats dienen, der wiederum in öffentlicher Sitzung und final dann die Entscheidung trifft. Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 7/5275 kommt es für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen darauf an, welche der zu beratenden Angelegenheiten dem Ausschuss vom Gemeinderat durch die Geschäftsordnung zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden. Angelegenheiten, die einem Ausschuss zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden, berät dieser als beschließender Ausschuss grundsätzlich öffentlich. Angelegenheiten, die einem Ausschuss nicht zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden, werden nicht öffentlich beraten. Diese herrschende Rechtsauffassung kollidiert jedoch mit der in einigen Kommunalparlamenten – auch in Thüringen – geübten Praxis, nach der in beschließenden Ausschüssen grundsätzlich auch die Angelegenheiten öffentlich beraten werden, die dieser als vorbereitender Ausschuss behandelt. Gleichsam besteht in einigen Kommunalparlamenten ein gestiegenes Bedürfnis nach Transparenz; durch öffentliche Ausschussarbeit soll dem Rechnung getragen werden. Wir sind deshalb der Auffassung, dass es den Gemeinderäten und Kreistagen nach kommunaler Selbstverwaltung überlassen werden sollte, die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen in ihren Geschäftsordnungen selbst zu regeln. Wir schlagen daher zu diesem Zweck eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung vor und möchten das gern im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
