Raymond Walk
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Sie hat dabei die Geheimhaltungspflichten zu beachten. Demzufolge werden in diesem Bericht Beratungsgegenstände der Parlamentarischen Kontrollkommission nur in allgemeiner Form und unter Beachtung der Geheimhaltung dargestellt. Der letzte Tätigkeitsbericht wurde in der 26. Plenarsitzung am 2. Oktober 2020 und somit vor knapp zwei Jahren durch meine Person mündlich erstattet. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat die im Rahmen der Erstattung der Tätigkeitsberichte in den Jahren 2018 und 2020 erhobene Kritik hinsichtlich des Berichtsumfangs und des Berichtsinhalts zum Anlass genommen – ich hatte es bereits angedeutet – und den nunmehr vorliegenden Bericht von seinem Umfang und seinem Inhalt entsprechend angepasst, wenngleich der Bericht die bewährte Grundstruktur beibehält. Lassen Sie mich zunächst zu einigen Formalien kommen. Drei der fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Wahlperiode wurden in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020, also vor nunmehr mehr als zweieinhalb Jahren gewählt. Gewählt wurden seinerzeit der Abgeordnete Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Anja Müller und meine Person. Die neue Kommission wurde bislang nicht konstituiert, da sie noch nicht vollständig besetzt ist. Diese Umstände sind gerade vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes für den Rechtsstaat zutiefst bedenklich. Die Fraktion der AfD war mit ihrem Eilantrag vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erfolgreich, der mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 entschieden hat, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nicht konstituiert werden darf, bevor nicht durch geeignete verfahrensgemäße Vorkehrungen sichergestellt ist, dass Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Der Verfassungsgerichtshof gab damit dem Eilantrag mit der Begründung statt, dass die Konstituierung der Kommission ohne Mitglieder der AfDFraktion und ohne Sicherstellung, dass Wahlvorschläge der AfD nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden, offensichtlich deren Recht als Oppositionsfraktion auf Chancengleichheit nach Artikel 59 Abs. 2 der Thüringer Verfassung verletze. Im April 2021 machte die AfD-Fraktion vor dem Hintergrund der regelmäßigen Ablehnung ihrer Wahlvorschläge für die Parlamentarische Kontrollkommission sodann erneut ein Organstreitverfahren nebst einstweiligem Anordnungsverfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig. In dem Eilantrag beantragte die AfD-Fraktion, vorläufig die zwei noch fehlenden und aus den Reihen der AfDFraktion zu wählenden Mitglieder der Kommission ohne Wahl benennen zu dürfen. Während der Antrag auf einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 26. April 2021 abgelehnt worden ist, ist das weitergehende Hauptsacheverfahren noch offen. Auf Anregung der Landtagspräsidentin gab es in den letzten Monaten ein von einem externen Mediator geleitetes Moderationsverfahren, in dessen Folge vor wenigen Wochen von den Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt worden ist, welcher die Empfehlung aus dem Moderationsverfahren aufnimmt. Zwischenzeitlich hat die AfDFraktion durch den Fraktionsaustritt der Abgeordneten Kniese, nachdem vorher bereits der Abgeordnete Schütze aus der Fraktion ausgeschlossen war, den Status als größte Oppositionsfraktion verloren. Zudem trat vor einigen Monaten auch Herr Abgeordneter Gröning aus der Fraktion aus. Aufgrund der hierdurch eingetretenen neuen Stärkeverhältnisse der Fraktionen stehen auf Grundlage des geltenden Rechts der CDU-Fraktion zwei Sitze und der AfD-Fraktion nur noch ein Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu. Der Anspruch der Fraktion Die Linke auf zwei Sitze blieb unverändert. In der 68. Plenarsitzung am 16. Dezember 2021 wurde auf Vorschlag der CDU Fraktion der Ab‑ geordnete Bergner aus den Reihen der Gruppe der FDP als weiteres Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Sämtliche weitere Wahlvorschläge der AfD-Fraktion verfehlten bislang die erforderliche Mehrheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, derzeit arbeitet die in der 6. Wahlperiode gewählte Parlamentarische Kontrollkommission, die noch aus drei Mitgliedern besteht, und zwar Herrn Dieter Hausold – herzlich willkommen, lieber Kollege Hausold oben auf der Besuchertribüne –,
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Frau Abgeordneter Dorothea Marx und meiner Person, weiter, sodass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gewährleistet ist. Ein Kontrollvakuum hat damit zu keinem Zeitpunkt bestanden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung unterrichtet nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte der allgemeinen Unterrichtungstätigkeit sind insbesondere die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse. Im Rahmen der Unterrichtung über Vorgänge von besonderer Bedeutung sind die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Auf Verlangen der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet die Landesregierung zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. In diesem Rahmen hat die Kommission aus aktuellen Anlässen heraus eigene Berichtsschwerpunkte gesetzt. Genannt seien hier beispielsweise die Entwicklung der links- und rechtsextremistischen Szene in Eisenach, die Radikalisierung und Neustrukturierung der Querdenkerbewegung, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz oder auch die Entwicklung der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“. Eine effektive Kontrolle setzt dabei voraus, dass nicht nur über bloße Arbeitsabläufe, sondern auch über die Ereignisse der Arbeit informiert wird. Umfassend heißt in diesem Zusammenhang – und so halten wir es –, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ein möglichst vollständiges Bild über die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz einschließlich der Ausübung der Aufsicht erlangen soll. Die besondere Bedeutung dieser weitreichenden Kontrollrechte liegt darin, dass diese Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Zugriff auf einen dem Landtag ansonsten schwer zugänglichen Bereich der Exekutive ermöglichen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das besagte kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz näher eingehen. Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zum Anlass genommen, um erstmals detaillierte verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden zu entwickeln. Meist fordert das Gericht höhere gesetzliche Einsatzschwellen, die Anforderungen an einen hinreichenden verfassungsschutzspezifischen Aufklärungsbedarf stellen, teilweise auch eine unabhängige Vorabkontrolle für besonders eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen. Zudem wurden strengere Anforderungen an die Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Erkenntnisse an andere Stellen entwickelt. Festzustellen bleibt, dass das Urteil Rechtskraft unmittelbar nur in Bezug auf die Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes entfaltet, das Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht war. Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, das seit dem Jahr 2015 keine Änderung erfahren hat, waren hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens. Aber, auch das möchte ich betonen, das Urteil formuliert zugleich allgemeine und grundlegende Anforderungen an die Datenerhebung durch die Verfassungsschutzbehörden und die anschließende Übermittlung an andere Stellen einschließlich verfahrensspezifischer Vorgaben, welche auch in den übrigen Verfassungsschutzgesetzen Berücksichtigung finden müssen. Es hat insoweit Grundsatzcharakter für die Tätigkeit des Verfassungsschutzverbunds. Die Parlamentarische Kontrollkommission nimmt daher zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, um im Verfassungsschutzverbund eine gemeinsame Herangehensweise bei der Evaluierung der verfassungsschutzrelevanten Rechtsnormen zu ermöglichen. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich durch die Landesregierung in einer ersten Auswertung des Urteils über dessen wesentliche Inhalte unterrichten lassen. Sie wird den Prozess der anstehenden Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes begleiten und, soweit aus ihrer Sicht erforderlich, auch eigene Vorschläge einbringen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass der Thüringer Verfassungsschutz seit Längerem über eine interne, unabhängige Stabsstelle Controlling verfügt, deren Aufgaben und Befugnisse bereits seit dem Jahr 2015 gesetzlich verankert sind. Diese Stabsstelle wird auch von der Parlamentarischen Kontrollkommission regelmäßig befragt. Zudem hat der Leiter der Stabsstelle Controlling aufgrund einer geschäftsordnungsgemäßen Festlegung regelmäßig halbjährlich über seine Tätigkeit zu berichten. An dieser Stelle möchte ich auf einen Punkt eingehen, der in der Vergangenheit eine große Rolle in unserer Arbeit gespielt hat, die restriktive Handhabung des sogenannten Weitergabevorbehalts nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Danach dürfen vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von den Landesbehörden für Verfassungsschutz übermittelte Daten nur mit deren Zustimmung an Stellen außerhalb der Behörden für Verfassungsschutz übermittelt werden. Dabei wurden die Parlamente und deren Organe als sogenannte Außenstehende betrachtet. Unsere Auffassung war – und daran halten wir auch fest, übrigens in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –, dass Parlamente und ihre Organe, mithin auch die zur Kontrolle des Verfassungsschutzes berufenen parlamentarischen Gremien, nicht als Außenstehende qualifiziert werden können, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind. Seitens des Amts für Verfassungsschutz wurde im Berichtszeitraum in keinem Fall ein Hinweis mit Bezug zum Weitergabevorbehalt gegeben. Die Parlamentarische Kontrollkommission betont gleichwohl ihre bekannte Rechtsauffassung, dass das Handeln und das Wissen der hiesigen Verfassungsschutzbehörde auch hinsichtlich der von anderen Verfassungsschutzbehörden übermittelten Informationen der vollen Kontrolle nach Artikel 97 Satz 3 der Landesverfassung zugänglich sein muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige besondere Befugnisse eingehen, die es der Parlamentarischen Kontrollkommission ermöglichen, ihre Kontrollaufgaben wirksam wahrzunehmen. Im Rahmen ihrer Kontrollrechte kann die Parlamentarische Kontrollkommission von der Landesregierung verlangen, Einsicht in Akten, Schriftstücke, Dateien des Amts für Verfassungsschutz zu nehmen. Dies gilt auch für Akten, Schriften und Dateien der Landesregierung und anderer Landesbehörden, soweit diese die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz betreffen. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann zudem im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse von der Landesregierung verlangen, Zutritt zu allen Räumlichkeiten des Amts für Verfassungsschutz zu erhalten. Anlass, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen, bestand im Berichtszeitraum nicht, da der Informationsauftrag durch die schriftliche Berichterstattung und die Informationen in Kommissionssitzungen umfänglich erfüllt wurde. Die Kontrollkommission kann zudem auch Bedienstete des Amts für Verfassungsschutz und anderer Landesbehörden sowie die Mitglieder der Landesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Dies gilt auch für ehemalige Bedienstete und ehemalige Mitglieder der Landesregierung. Die Landesregierung hat diesbezüglichen Verlangen der Kontrollkommission unverzüglich zu entsprechen. Darüber hinaus können auch weitere Personen befragt werden, die in keinem Dienstund Amtsverhältnis zum Freistaat Thüringen stehen oder gestanden haben. Diese Befugnisse ermöglichen eine frühzeitige und kontinuierliche Kontrolle. Dabei bleibt die politische Verantwortung der Landesregierung für das Amt für Verfassungsschutz unberührt. Anlass, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen, bestand im Berichtszeitraum ebenfalls nicht. Wichtig ist – das möchte ich an dieser Stelle betonen –, die Verpflichtung der Landesregierung zur Unterrichtung erstreckt sich nur auf Informationen und Gegenstände, die der Verfügungsberechtigung des Amts für Verfassungsschutz unterliegen. Eine Unterrichtung kann zudem nur verweigert werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des Schutzes vor Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Lehnt die Landesregierung eine Unterrichtung ab, hat das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium dies der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann zudem mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, nach Anhörung der Landesregierung im Einzelfall einen Sachverständigen mit der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufnahmen zu beauftragen und Untersuchungen durchzuführen. Bislang hat die Parlamentarische Kontrollkommission einmal von diesem Befugnis Gebrauch gemacht; ich erinnere an den seinerzeitigen Komplex „Kai-Uwe Trinkaus“. Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes im Rahmen ihrer Selbstorganisation eine Geschäftsordnung. Die in der 6. Wahlperiode am 15. Februar 2017 beschlossene Geschäftsordnung gilt aufgrund der beschriebenen besonderen Umstände zunächst fort. Gleichwohl fasste die Parlamentarische Kontrollkommission, soweit dies angezeigt war, seitdem mehrere geschäftsordnungsergänzende Beschlüsse, die bei einer Revision und dem Neuerlass der Geschäftsordnung Eingang in diese finden werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission wird bei ihrer Arbeit durch eine in der Landtagsverwaltung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt. Diese besteht derzeit aus dem ständigen Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer, einem Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes, einer Protokollantin, die sämtlich mit weiteren Aufgaben in der Landtagsverwaltung betraut sind. Bei Bedarf können weitere Bedienstete der Landtagsverwaltung zur Unterstützung temporär hinzugezogen werden. Der ständige Geschäftsführer wird von der Landtagspräsidentin im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission bestellt. Er unterliegt den Weisungen des Kommissionsvorsitzenden, bereitet insbesondere die Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission vor und führt deren Beschlüsse aus. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der Weisung des Vorsitzenden sind dem ständigen Geschäftsführer im Rahmen der Informationsrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Akten und Daten des Amts für Verfassungsschutz zu gewährleisten. Er hat dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Bericht zu erstatten. Der derzeitige ständige Geschäftsführer wurde in der 5. Wahlperiode, der derzeitige stellvertretende Geschäftsführer in der 6. Wahlperiode bestellt. An dieser Stelle möchte ich betonen: Die Parlamentarische Kontrollkommission sieht es weiterhin als erforderlich an, perspektivisch eine Referentenstelle im höheren Dienst im Bereich der Kommissionsgeschäftsstelle zu schaffen, und wird auch in den anstehenden Haushaltsberatungen darauf drängen, dass diese Forderung umgesetzt wird. Die seitens der Kommissionsgeschäftsstelle wahrzunehmenden Aufgaben erfahren sowohl in Quantität als auch in Qualität ständig Veränderungen, die es rechtfertigen, aber auch notwendig machen, eine Verstetigung der personellen Unterstützung herbeizuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission muss mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten. Dieser gesetzliche Mindestrahmen wurde durch geschäftsordnungsgemäße Festlegungen dahin gehend erweitert, dass die Parlamentarische Kontrollkommission in der Praxis regelmäßig mindestens einmal im Monat zur Beratung zusammentritt. Im Berichtszeitraum von Oktober 2020 bis September 2022 fanden insgesamt 18 Sitzungen statt, die Beratungen sind geheim. An den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission nahmen neben den drei Mitgliedern der Geschäftsführer der Kommission oder sein Stellvertreter, ein Sachbearbeiter der Kommissionsgeschäftsstelle sowie eine Protokollantin, für die Landesregierung der Minister für Inneres und Kommunales oder der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz oder der Vizepräsident des Amts für Verfassungsschutz und der Leiter der Stabsstelle Controlling im Amt für Verfassungsschutz teil. Von der Möglichkeit, den benannten und sicherheitsüberprüften Mitarbeitern der Fraktionen in Einzelfällen und nach Beschluss durch zwei Drittel ihrer Mitglieder Zugang zu den Sitzungen zu gewähren, machte die Kontrollkommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission können an den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, in denen Haushaltsvorlagen zum Verfassungsschutz beraten werden, mit beratender Stimme teilnehmen. Diese Beratungen finden in vertraulicher Sitzung statt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den Landeshaushalten 2021 und 2022 erfolgte eine Teilnahme einzelner Kommissionsmitglieder an den Ausschusssitzungen. Regelmäßig wurde durch die Geschäftsführung im Vorfeld der Haushaltsberatungen über die Sitzungen informiert und es wurden Vorschläge im personellen und sächlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Das Amt für Verfassungsschutz unterrichtete in Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse zur Besetzung von Stellen und Planstellen über die Auswahlverfahren und die Einstellung von Mitarbeitern. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass es im Soll-Ist-Vergleich bislang noch nicht vollständig gelungen ist, alle freien Stellen und Planstellen zu besetzen. Dies wurde damit begründet, dass die notwendigerweise vorgeschalteten Auswahlverfahren einen großen zeitlichen Rahmen in Anspruch nehmen und geeignetes Personal in immer geringerem Maße auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gerade die neue Aufgabe der Mitwirkung bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat den bestehenden Personalbedarf mehr als deutlich aufgezeigt. Daher erging stets der eindringliche Appell an die Landesregierung, zumindest die vorhandenen Planstellen und Stellen zu besetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Bediensteten des Amts für Verfassungsschutz ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten, jedoch nicht im eigenen oder im Interesse anderer Bediensteter des Amts für Verfassungsschutz ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an die Parlamentarische Kotrollkommission zu wenden. Im Berichtszeitraum sind bei der Parlamentarischen Kontrollkommission keine entsprechenden Eingaben eingegangen. Eingaben von Bürgern an den Landtag über ein sie betreffendes Verhalten des Amts für Verfassungsschutz sollen der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis gegeben werden, soweit sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum wurden der Parlamentarischen Kontrollkommission ebenso keine entsprechenden Eingaben zur Kenntnis gegeben. Es sei aber an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission es als eigene Aufgabe ansieht, Fragen von Bürgerinnen und Bürgern auch im Einzelfall aufzuklären und zu bedenken, soweit dies bei Wahrung aller Belange auch möglich ist. Die Einholung von besonderen Auskünften durch das Amt für Verfassungsschutz unterliegt gemäß § 8 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission und die G10-Kommission. Der G10-Kommission kommt dabei die Aufgabe zu, als unabhängiges und an keine Weisung gebundenes Organ in einem gerichtsähnlichen Verfahren über die Zulässigkeit und Notwendigkeit jedes einzelnen besonderen Auskunftsverlangens durch das Amt für Verfassungsschutz zu entscheiden. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist gemäß § 8 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes im Abstand von höchstens sechs Monaten vom Ministerium für Inneres und Kommunales über diese Anordnung zu unterrichten. Hierbei handelt es sich um Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen, bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telediensten. Bei Luftfahrtunternehmen beziehen sich die Auskünfte beispielsweise auf die Namen und Anschriften der Kunden sowie auf den Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, bei Kreditinstituten beispielsweise auf die Konten, die Konteninhaber, zum Kontenstand und zu den Zahlungsein- und -ausgängen. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Gleiches gilt beim Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, mit denen die Ermittlung des Standorts eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgeräts und die Ermittlung des Geräts und der Kartennummer möglich sind. Die Unterrichtung erfolgt mittels schriftlichen Berichts und ergänzenden mündlichen Vortrags jeweils halbjährlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission ist darüber hinaus nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes um Zustimmung zu ersuchen, wenn auch sechs Monate nach Beendigung des Einsatzes eines nachrichtendienstlichen Mittels nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Benachrichtigung von Betroffenen bzw. erheblich Mitbetroffenen weiter zurückgestellt werden soll. Die Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist jeweils nach einem Jahr erneut einzuholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission die Benachrichtigung auf Dauer unterbleiben. Zu diesen nachrichtendienstlichen Mitteln zählen der Einsatz von Vertrauensleuten und geheimen Informanten, längerfristige Observationen, Bildaufzeichnungen, das Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel und der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers. Die monatlich vorgelegten Berichte über vorläufige Zurückstellungen von Benachrichtigungen waren in Einzelfällen in ihrem Begründungsteil ergänzungsbedürftig, da die Begründungen aus Sicht der Parlamentarischen Kontrollkommission für eine Zurückstellung noch nicht ausreichten bzw. in sich nicht schlüssig waren. Mündliche Ergänzungen führten in diesen Fällen zur Vervollständigung der Zurückstellungsgründe. Auch unterrichtete die Landesregierung über bestimmte Vorgänge aus dem Bereich des Verfassungsschutzes. Hierzu zählten insbesondere Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes bestimmter nachrichtendienstlicher Mittel in den beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, die Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, die Herstellung des Einvernehmens für das Tätigkeitwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder in Thüringen sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamts für Verfassungsschutz in Thüringen oder auch Regelungen über die Vergütung von Vertrauensleuten. Diese Unterrichtung findet in der Regel halbjährlich schriftlich und in einer Kommissionssitzung mündlich statt. Schließlich unterrichtete die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission über den Inhalt der Dienstanweisungen des Amts für Verfassungsschutz und jede Änderung vor deren Erlass, die Dienstanweisung zum Einsatz von Vertrauensleuten. Jede Änderung bedarf darüber hinaus vor ihrem Erlass der Anhörung durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Im Berichtszeitraum wurden der Parlamentarischen Kontrollkommission die Dienstvorschrift Auswertung, die Dienstvorschrift für die Sicherheit im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie die Dienstvorschrift zur Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten und besonderen Lagen im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgelegt, welche zur Kenntnis genommen und in der Folge in Kraft gesetzt wurden. Seitens des Amts für Verfassungsschutz besteht in diesem Zusammenhang das Angebot an die Parlamentarische Kontrollkommission, eine entsprechende Übung zu diversen Lagen vor Ort zu begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Berichtszeitraum von Oktober 2020 bis September 2022 hatte sich die Parlamentarische Kontrollkommission mit zahlreichen Beratungsgegenständen befasst, sich von der Landesregierung und vom Amt für Verfassungsschutz unterrichten sowie zu verschiedenen Einzelfallfragestellungen berichten lassen. Die Coronapandemie bestimmte auch erheblich des Informationsgeschehen. Gerade die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats im Rahmen der Coronaprotestbewegung entwickelte sich im Berichtszeitraum zu einem neuen Phänomenbereich, der auch weiter an Bedeutung gewinnt. Lassen Sie mich zunächst auf den Bereich „Rechtsextremismus“ eingehen. Dieser hat die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission wie bereits in früheren Berichtszeiträumen maßgeblich geprägt. Dabei waren zunächst die Informationen zu den Entwicklungen der Parteien wie die NPD, „Der III. Weg“, die Partei „Die Rechte“ oder auch die „Neue Stärke Partei“ regelmäßig Berichtsgegenstand. Im Berichtszeitraum kam es in verschiedenen Szeneobjekten in Thüringen zu Bränden, die zum Teil gesichert als Anschläge einzuordnen sind; benannt seien hier das Barackengelände in Ronneburg, die Vereinsräume der Barbaria Sportgemeinschaft in Schmölln, das Objekt Guthmannshausen oder auch das Waldhaus in Sonneberg. Der „Neue Stärke e. V.“, ein rechtsextremistischer Kleinverein, musste im Berichtszeitraum sein Klubhaus in der Stielerstraße in Erfurt räumen und hat einen neuen Versammlungsraum bezogen. Bezugspunkte des Vereins zu Mixed Martial Arts und Kampfsportveranstaltungen können nicht ausgeschlossen werden, ebenso nicht Kennverhältnisse zum sogenannten Jungsturm, zu „Knockout 51“. Nach einer anfänglichen Zusammenarbeit der Partei „Der III. Weg“ haben sich die Wege nach Streitigkeiten getrennt. Verlautbarungen zufolge existieren mit „Neue Stärke Gera“ seit dem 1. Mai 2021, mit „Neue Stärke Saalfeld-Rudolstadt“ seit dem 10. Januar 2022 und mit „Neue Stärke Sömmerda“ seit dem 22. April 2022 neben der „Neuen Stärke Erfurt“ insgesamt vier Ableger der Gruppierung, die in Thüringen ihren Ursprung hat. Der Verein hat im Berichtszeitraum Versammlungen und verschiedene öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchgeführt, so zum sogenannten Heldengedenken oder zum sogenannten Arbeiterkampftag. Zwischenzeitlich hat sich im Mai letzten Jahres eine „Neue Stärke Partei“ in Erfurt gegründet, ein sogenannter 1. Bundesparteitag fand im November 2021 in Magdeburg statt. Auch die Partei führte mehrere Veranstaltungen in Erfurt und Gera durch. Die rechtsextremistische Szene ist international vernetzt. So werden beispielsweise für das Bataillon Asow in der Ostukraine Kämpfer aus der rechtsextremistischen Szene und der Hooliganszene rekrutiert. Im Rahmen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ist davon auszugehen, dass auf beiden Seiten deutsche Rechtsextremisten an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Die Gemengelage macht es zunehmend schwieriger, eine sachliche Bewertung vorzunehmen, wenn auf der einen Seite durch ukrainische Truppen der völkerrechtswidrige Angriff Russlands abgewehrt wird, dies aber andererseits auch durch Einheiten wie das Bataillon Asow erfolgt, das dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen ist. In den einschlägigen Szenelokalen fanden immer wieder Liederabende statt, insbesondere in Eisenach im „Bull’s Eye“ und im „Flieder Volkshaus“. Größere Veranstaltungen und eigenständige Demonstrationen gab es aufgrund der Coronapandemie im Berichtszeitraum zunächst nicht. Gerade die fehlenden Einnahmen aus größeren Konzertveranstaltungen stellen sich für die Szene als ein zunehmendes Problem dar, aktuell ist jedoch zu beobachten, dass diese Einnahmequellen wieder erschlossen werden sollen. Nicht zuletzt die bundesweite Durchsuchungsaktion unter Leitung der Bundesanwaltschaft am 6. April 2022 in elf Bundesländern mit 50 Beschuldigten und 61 Objekten mit dem örtlichen Schwerpunkt Thüringen/Eisenach weist auf die besondere und wachsende Gefährlichkeit der Szene hin. Im Fokus stand in Eisenach die Szenekneipe „Bull’s Eye“ sowie das „Flieder Volkshaus“ mit dem Sitz der NPD. Drei der vier verhafteten Personen stammen aus Thüringen und gehören zu den Führungsfiguren der rechtsextremistischen Szene. Sie stehen im Verdacht der Mitgliedschaft in der von Eisenach aus agierenden Gruppierung „Knockout 51“, einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe, der gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch sowie tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Die Trainings fanden regelmäßig in den Räumlichkeiten der NPD-Landesgeschäftsstelle, dem „Flieder Volkshaus“, statt. In Eisenach versuchten die Mitglieder von „Knockout 51“, einen sogenannten Nazi-Kiez zu schaffen und sich dort als bestimmende Ordnungsmacht zu etablieren. Zudem richtete sich ein Ermittlungsverfahren gegen 21 Beschuldigte, die im Verdacht stehen, trotz Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ deren organisatorischen Zusammenhalt im Geheimen als Rädelsführer aufrechterhalten zu haben oder Mitglieder oder Unterstützer der verbotenen Vereinigung gewesen zu sein. Darüber hinaus werden Ermittlungen gegen insgesamt zehn Beschuldigte geführt, gegen die der Verdacht der Mitgliedschaft, der versuchten Mitgliedschaft oder der Unterstützung der terroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division Deutschland“ besteht. Bei der SKD 1418 handelt es sich um eine von Deutschland aus im Internet agierende Chatgruppe, deren Ziel es war, Anhänger für terroristische Anschläge zur Zerstörung bestehender demokratischer Systeme und der Ersetzung durch ein neofaschistisches System zu gewinnen. Das betreffende Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Beschuldigte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Kritisch anzumerken ist, dass die örtlichen Polizeidienststellen und das LKA seitens der Bundesanwaltschaft erst relativ kurz vor Beginn der Exekutivmaßnahmen – aus Sicht der Kommission zu spät – informiert wurden. Das Amt für Verfassungsschutz hat ebenfalls Informationen zugeliefert, wurde jedoch über die Maßnahmen selbst nicht informiert. Die Landesregierung ist gebeten worden, die Parlamentarische Kontrollkommission über den Fortgang der repressiven Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Februar 2021 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland auf der Grundlage eines rund 1.000 Seiten starken Gutachtens als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Hiergegen sowie gegen die benannte und von der Partei bestrittene Mitgliederzahl des sogenannten Flügels in der Gesamtpartei ging die Alternative für Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln rechtlich vor. Ausschlaggebend für die Verdachtsfalleinstufung waren der dominierende Einfluss des „Flügels“ sowie Anhaltspunkte für die Verletzung der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips. Zudem sind die Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene gegeben und die Hälfte der Partei ist offen extremistisch aktiv. Der AfD-Landesverband Thüringen ist besonders von dem Gutachten betroffen. Die Ortsverbände waren zum überwiegenden Teil vom „Flügel“ dominiert. Bereits im März 2020 wurde der „Flügel“ als erwiesen rechtsextremistisch hochgestuft. Mit mehreren Urteilen vom 8. März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln zu Klagen der Alternative für Deutschland. Danach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als Verdachtsfall einstufen. Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vor. Dies wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten und den dazugehörigen Materialsammlungen unter Kontextualisierung der als relevant erachteten Aussagen belegt. Es wurde auch festgestellt, dass die Protagonisten des formal aufgelösten „Flügels“ teils weiter maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei ausüben. Ebenso darf der „Flügel“ als Verdachtsfall eingestuft werden, genauso wie die „Junge Alternative“. Im März 2020 wurde der AfD-Landesverband Thüringen durch das Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Hierüber hat das Amt für Verfassungsschutz öffentlich informiert. Bereits im September 2018 informierte der Präsident des Amts für Verfassungsschutz, dass der AfD-Landesverband Thüringen zum sogenannten Prüffall erklärt wurde. Eine Sammlung von Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen war seither möglich. Eine entsprechende Klage der AfD gegen die Äußerung hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Weimar urteilte im Juli des vergangenen Jahres, dass die öffentliche Äußerung in das Recht der AfD, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen, eingegriffen hat. Sie sei geeignet gewesen, die Mitwirkung der Partei an der politischen Willensbildung des Volkes und ihre Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien negativ zu beeinflussen. Im März 2021 erfolgte dann die Höherstufung des Landesverbands als „erwiesen rechtsextrem“, mit der Folge, dass eine Beobachtung nunmehr auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich ist. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde das 400 Seiten starke Gutachten vorgelegt. Die Kommission hat zur Alternative für Deutschland und ihrer Einstufung in mehreren Sitzungen intensiv beraten und trägt im Ergebnis die Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz vollumfänglich mit. Die AfD Thüringen verfügt auch über nachgewiesene direkte Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationsformen. Die Menschenrechte, das Demokratieprinzip und die rechtsstaatliche Verfasstheit unseres Landes werden auch durch eigene Inhalte angegriffen. Anderweitige Gegenströmungen im Landesverband sind seit geraumer Zeit kaum noch wahrnehmbar, sodass die Beurteilung für den gesamten Landesverband der AfD gilt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während der Coronapandemie hat sich die Neukategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ herausgebildet, die auch im Berichtszeitraum Gegenstand der Berichterstattungen in der Parlamentarischen Kontrollkommission war. Ich hatte es bereits angedeutet. Die Vorgänge in dieser Kategorie, welche zwischenzeitlich im gesamten Verfassungsschutzverbund Gegenstand der Beobachtungen sind, können nicht den klassischen Phänomenbereichen zugeordnet werden bzw. passen nach Einschätzung des Amts für Verfassungsschutz nicht in den Phänomenbereich „Rechtsextremismus“, auch wenn Verbindungen zu „Reichsbürgern“ und Selbstverwalterorganisationen sowie Rechtsextremen in Kauf genommen oder gesucht werden. In der Öffentlichkeit bekannt wurden insbesondere auch die sogenannte Querdenkerbewegung und Coronaleugner. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat formal im April 2021 das Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ gebildet. In Thüringen wird derzeit von 8.000 bis 10.000 Personen ausgegangen, die Verbindungen zu dem Phänomenbereich und dessen Ansichten haben. Zum Teil äußern sie Verschwörungsfantasien und staatsdelegitimierende Ideen und rechtsideologische Ansatzpunkte. Gerade in sozialen Netzwerken haben Hass und Hetze bzw. Aktivitäten von Verschwörungstheoretikern und „Querdenkern“ nach wie vor Hochkonjunktur. Im Winter und Frühjahr 2022 kam es deutschlandweit zu einem intensiven Demonstrationsgeschehen, gerade auch in Thüringen, mit breitflächiger Verteilung. Sowohl angemeldete als auch unangemeldete Versammlungen gegen die geltenden Coronahygieneregeln waren zu verzeichnen. Es war nicht immer erkennbar, welche Personen maßgeblich Regie führten. Zunehmend traten aber Personen aus dem rechtsextremen Bereich als Hauptprotagonisten in Erscheinung. Dabei war eine zunehmende Entgrenzung festzustellen. Bürgerliche Teile grenzen sich nicht mehr erkennbar von dem extremistischen Protestpotenzial ab. Dies ist umso bedenklicher, sind die Sorgen und Fragen vieler in Anbetracht der weitreichenden staatlichen Maßnahmen durchaus verständlich, berechtigt und auch nachvollziehbar. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch deutlich machen, dass klar zu trennen ist zwischen besorgten Bürgern und denjenigen, die die Versammlungen nutzen, um ihre Verschwörungsfantasien und staatsdeligitimierenden Ideen unter das Volk zu bringen. Die Szene radikalisiert sich weiter. Eine lautstarke, gewalttätige Minderheit steht einer scheinbar schweigenden Mehrheit gegenüber. Die Lage ist zunehmend angespannt, unübersichtlich und gefährlich. Viele Demonstrationsteilnehmer sind für Diskussionen nicht mehr zugänglich. Extremistische Parteien versuchen, ihren Einfluss im Zuge der Ereignisse weiter zu stärken. Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus traten bei diesen Veranstaltungen immer offener zutage, zweifelsfrei staatszersetzende, staatsverachtende Äußerungen wurden kommuniziert. Die „Neue Rechte“, die NPD, „Der III. Weg“ oder auch die Partei „Die Rechte“, zunächst als Trittbrettfahrer aktiv, versuchten im Laufe der Geschehnisse, Demonstrationen zu dominieren, um anschlussfähig zu werden. So sollen Brücken in die Mitte der Gesellschaft geschlagen werden, um mehr Zuspruch bei der Bekämpfung der Demokratie zu erhalten. Aktivitäten entfalten sich sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. Dabei dienen beispielsweise Telegramkanäle als Verbreitungsplattform. Diese sozialen Medien können als sogenannte Echokammern beschrieben werden. Hinzu kommt, dass auch die Hemmschwelle für die Anwendung physischer Gewalt immer weiter sinkt. Polizisten und Medienvertreter sind neben verbalen zunehmend auch körperlichen Angriffen ausgesetzt. Die benannte „Reichsbürger-Szene“ hat dabei nichts von ihrer Gefährlichkeit verloren, die sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnenden Personen treten immer unverhohlener mit ihren kruden Theorien auf und schrecken auch vor der Androhung und Anwendung von Gewalt nicht zurück. Sie unterwandern das Versammlungsgeschehen und versuchen, legitimen Protest für ihre eigenen Ziele zu nutzen. Daher ist es umso wichtiger, diesem Personenkreis den Umgang mit Waffen zu verbieten und bereits im Besitz befindliche Waffen einzuziehen. Die Parlamentarische Kontrollkommission unterstützt Minister Maier ausdrücklich bei diesen Bemühungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz informierte die Parlamentarische Kontrollkommission fortlaufend über die Gefahren, die vom islamistischen Terrorismus für die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Thüringen ausgingen, sowie über den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden zu terroristischen Anschlägen, Anschlagsvorbereitungen und Tätern. Die Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus wird weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt. In Thüringen gibt es derzeit elf etablierte Moscheevereine, einer davon ist salafistisch dominiert, zwei salafistisch beeinflusst, fünf teilweise von Salafisten frequentiert. Bisher öffentlich erkennbare salafistische und islamistische Aktivitäten wandern zunehmend in den privaten Bereich sowie in den Untergrund ab, weil Verfolgungsdruck und Beobachtung durch Sicherheitsbehörden sowie das Einschreiten in der Szene zu erheblicher Verunsicherung geführt haben. Wenn sich auch das Personenpotenzial zahlenmäßig verringert hat, besteht das Problem des Islamismus in klandestiner Form weiter. In Thüringen gibt es kaum etablierte Strukturen, vielmehr eher lose Personennetzwerke oder autonom agierende Einzelpersonen. Im Berichtszeitraum war von einem Gesamtpotenzial von bis zu 200 Islamisten in Thüringen auszugehen, davon 135 Salafisten, 33 Angehörige der nordkaukasischen Szene, 20 Tablighi Jamaat und weitere Einzelpersonen in Gemeindezentren. Die Szene hat finanzielle Einbußen durch ausbleibende Spendengelder. Moscheevereine und Gebetsräume waren wegen der Coronamaßnahmen über Wochen und Monate geschlossen. Zurzeit verfügt die Szene in Thüringen über keine charismatischen Führungspersönlichkeiten. Der Salafismus ist nach wie vor deutlich männlich dominiert. Zu beobachten ist aber auch eine zunehmend aktivere und radikalere Rolle von Frauen. Der Ist-Zustand unterscheidet sich nicht wesentlich von den vorausgegangenen Jahren. Zunehmend radikalisiert sich insbesondere der jüngere Teil der Szene. Ältere Personen haben sich eher zurückgezogen. Moscheegemeinden spielen keine große Rolle mehr. Vieles geschieht zunehmend im privaten Raum und im Verborgenen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in unseren Haftanstalten sehen wir die große Gefahr einer Radikalisierung einsitzender Muslime. Gegenwärtig wird von einer einstelligen Zahl von Islamisten in den Justizvollzugsanstalten ausgegangen. Vor diesem Hintergrund hat die Parlamentarische Kontrollkommission die Landesregierung um die Erstellung eines Deradikalisierungskonzepts gebeten. Hauptziel dabei ist die Prävention, um Personen, die möglicherweise empfänglich für radikale Tendenzen sind, davon abzuhalten. Diesbezügliche Gespräche zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hatten nach anfänglich positiven Signalen bislang leider keine zufriedenstellenden Ergebnisse zur Folge. Für die Parlamentarische Kontrollkommission erhärtete sich in den letzten Monaten zunehmend der Eindruck, dass die Gefahren, die von einsitzenden Islamisten ausgehen, vom zuständigen Ministerium nicht gesehen werden. Positive Ansätze zur Deradikalisierung aus der Vergangenheit wurden nicht fortgesetzt. Eine wirksame Bekämpfung der Gefahren des Islamismus ist jedoch nur möglich, wenn auch das Amt für Verfassungsschutz Informationen zu potenziell betroffenen Gefangenen erhält, Deradikalisierungsprojekte wieder hochgefahren sowie Schulungen und Informationsangebote angenommen werden. Die Gefahren, die von radikalisierten Gefangenen in unseren Justizvollzugsanstalten ausgehen, sind real und müssen von allen zuständigen Stellen ernst genommen werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird sich daher auch zukünftig regelmäßig von der Landesregierung über die weiteren Schritte und Maßnahmen informieren lassen, mit denen die beschriebenen Gefahren in den Justizvollzugsanstalten bekämpft werden sollen. Das Amt für Verfassungsschutz ist auch mitwirkende Behörde bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Es war festzustellen, dass sicherheitsrelevante Hinweise des Amts für Verfassungsschutz bei Ausländerbehörden wenig Beachtung fanden und die Kommunikation schlecht war bis dahin, dass Hinweise vollständig ignoriert wurden. Hier ist aus Sicht der Parlamentarischen Kontrollkommission umgehend ein aufsichtliches Handeln des zuständigen Ministeriums gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten als Ausländerbehörden geboten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie in früheren Berichtszeiträumen waren auch die Entwicklungen im Bereich des Linksextremismus regelmäßiges Thema der Unterrichtungen. Informiert wurde über Angriffe auf den politischen Gegner aus dem rechtsextremistischen Bereich, die teilweise mit hoher Brutalität und krimineller Energie ausgeführt wurden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch erneut sogenannte Outing-Aktionen, mit denen Namen und Adressen von Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten im Internet veröffentlicht und diese Person dadurch einer erheblichen realen Gefahr ausgesetzt werden. Dabei dient die Plattform „de.indymedia“ nicht selten als Medium zur Veröffentlichung von Rechtfertigungsverlautbarungen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird sich über die entsprechenden Ermittlungsergebnisse berichten lassen. Die linksextremistische Szene agiert professionell in Bezug auf die Aufklärung von Szeneobjekten und zugehörigen Personen, auch unter Einsatz beinahe nachrichtendienstlicher Mittel. Mehrere Brandanschläge und Angriffe auf einschlägige rechtsextremistische Objekte und Gaststätten waren im Berichtszeitraum zu verzeichnen, die nach bisherigem Stand der Ermittlungen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Es sind unterschiedliche Gruppen aktiv. Einerseits wird von reisenden, klandestinen und extremistischen Kleinstgruppen ausgegangen, die auch in der gesamtdeutschen linksextremistischen Szene aktiv und auch in Thüringen tätig geworden sind. Diese emanzipieren sich von den etwas älteren linksextremistischen Gruppierungen. Andererseits sind bei überregionalen Aktionen lokal ansässige Einzelpersonen vor Ort als Helfer tätig, um auszuspähen und nötige Informationen zu liefern. Während in der Vergangenheit Gewalt nur gegen Sachen verübt wurde, ist zunehmend festzustellen, dass die Hemmschwelle auch in diesem Bereich weiter sinkt und auch vor teils massiver Gewalt gegen Menschen nicht mehr zurückgeschreckt wird. Schwere Verletzungen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen. Für die ältere Generation von gewalttätigen Linksextremisten war es hingegen noch Konsens, Menschenleben nicht zu gefährden. Brandanschläge sind zunehmend eine bevorzugte Aktionsform der gewaltorientierten Linksextremisten. Die Militanz dient der Durchsetzung einer politischen Agenda. Die Aktionen sind dabei durch eine wenig komplexe Durchführung, eine leichte Umsetzung und einen schnellen Erfolg gekennzeichnet. Sie dienen als psychologisches Druckmittel auf den Staat und auf den politischen Gegner. In Thüringen kam es im Berichtszeitraum auch zu mehreren Resonanzstraftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, aus dem linksextremistischen Bereich im Zusammenhang mit der Räumung von Szeneobjekten in Berlin wie der „Liebig 34“ und der Festnahme sowie dem Prozess gegen eine Linksextremistin. Die Sachbeschädigungen bezogen sich zumeist auf Büros der AfD. Zu einem besonders schweren Landfriedensbruch kam es in Jena, als dort 14 Objekte mit Wurfgeschossen, Sprühfarbe und Pyrotechnik angegriffen wurden. Darüber hinaus waren Körperverletzungsdelikte mit teils massiver Gewaltausübung verbunden. Als Beispiel sei genannt der Überfall auf einen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene und seine schwangere Freundin oder auch der Überfall auf einen „Thor Steinar“-Laden in Erfurt, bei dem auch auf eine bereits am Boden liegende Verkäuferin massiv eingetreten wurde. Aber auch Überfälle auf ein einschlägig rechtsextremistisches Szenelokal in Eisenach, bei denen eine Linksextremistin in einer Führungsrolle verdächtigt wird, sind hier zu nennen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Laufendes Verfahren!) Sie steht zwischenzeitlich vor Gericht und wird von der Bundesanwaltschaft als Kopf einer kriminellen Vereinigung eingestuft, die den demokratischen Rechtsstaat bekämpft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission befasste sich im Berichtszeitraum auch mit Fragen der Spionageabwehr und wurde ausführlich über Spionageaktivitäten einzelner ausländischer Dienste in Deutschland unterrichtet. Hier erweitert sich der Fokus weg von der klassischen Spionage hin zu unlauterer Einflussnahme auf Meinungsbildung, mit dem Ziel der Spaltung der Gesellschaft und der Destabilisierung der Demokratie. Die Europäische Union und damit auch Deutschland stehen im besonderen Fokus russischer Nachrichtendienste, aber auch anderer Aktivitäten zur Destabilisierung. Neben analogen Versuchen der Spionage, beispielsweise in Forschungsinstituten, spielen zunehmend „Hack and Leak“-Operationen eine Rolle. Dem vermutlich staatlichen Cyberakteur APT-Ghostwriter zuzurechnende Akteure haben versucht, auch auf Accounts von Landtagsabgeordneten zuzugreifen, in weiteren Fällen auch auf solche von Bundestagsabgeordneten und deren Mitarbeiter. Das Amt für Verfassungsschutz informierte über Fälle von Spionage, die von China, Russland, dem Irak, Pakistan und dem Iran ausgegangen sind. Zudem wurde über entsprechende Versuche informiert, die in Syrien, der Türkei und Nordkorea ihren Ursprung haben. Dabei wurde deutlich, dass die Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste nicht allein aus den Zentralen der jeweiligen Dienste im Ausland oder diplomatischen Vertretungen in den Gaststädten heraus erfolgt, sondern verschiedenste zwischenstaatliche und private Einrichtungen aufgrund der durch sie vermittelnden Kontaktmöglichkeiten als Infrastrukturen für Spionageaktivitäten herangezogen werden. Über Kooperationen mit Hochschulen, aber auch durch Mitarbeiter in sensiblen Unternehmen wird versucht, Spionage zu betreiben und Informationen abzugreifen. Nicht zuletzt war auch ein großes in Erfurt ansässiges Unternehmen der IT-Branche Opfer eines Cyberangriffs mit einer Schadsoftware, wobei jedoch auch möglich ist, dass der Angriff eher der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist, was die Sache natürlich auch nicht besser macht. Durch Desinformation ausländischer Sender, wie zum Beispiel „Russia Today“, wird zudem in Bezug auf die Coronaviruspandemie oder auch den Angriffskrieg auf die Ukraine versucht, auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im September letzten Jahres fanden die Bundestagswahlen statt. Die Landesregierung nahm dies zum Anlass und informierte über den Verlauf des Wahlkampfs. Dominierend waren Sachbeschädigungen wie die Zerstörung und das Beschmieren von Wahlplakaten, aber auch Aufrufe aus der linksextremistischen Szene zur Störung von AfD ‑ Veranstaltungen. Zudem kam es zu einer Zunahme von Angriffen durch Ghostwriter mit dem Ziel der Einflussnahme auf das Wahlverhalten. Bei der Bundestagswahl verzeichnete die teilnehmende NPD als rechtsextremistische Partei keine nennenswerte Unterstützung. Mit einem Stimmenrückgang von 0,9 Prozentpunkten auf 0,3 Prozent der Zweitstimmen in Thüringen verbleibt sie weiter in der parteipolitischen Bedeutungslosigkeit. Die staatliche Teilfinanzierung der NPD wird dadurch auf nahezu null sinken. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die Parlamentarische Kontrollkommission im Rahmen ihrer Berichtspflicht nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes aber auch im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung über den Einsatz von V-Personen informiert. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2020 heißt es hierzu – ich zitiere –: „Die Koalition wird den mit dem Koalitionsvertrag 2014 begonnenen Reformprozess auf der Grundlage der damals formulierten Anerkennung ‚der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit‘ des Amtes für Verfassungsschutz fortsetzen. Dazu gehören insbesondere: Beibehaltung des Verzichts auf den Einsatz von V-Personen bei Fortbestehen der Möglichkeit von Ausnahmen im begründeten Einzelfall zum Zweck der Terrorismusbekämpfung durch Zustimmung des für Inneres zuständigen Kabinettsmitgliedes und des Ministerpräsidenten.“ Dieser politische Rahmen bedeutet, dass der Einsatz von V-Personen nur in eng begrenzten Fällen möglich ist und hat zur Folge, dass sich der Einsatz auf wenige Fälle beschränkte. Die Positionen der die Regierung tragenden Fraktionen und der oppositionellen CDU haben sich diesbezüglich nicht geändert. Während die CDU-Fraktion immer wieder darauf dringt, V-Personen als geeignetes nachrichtendienstliches Mittel in allen Phänomenbereichen einzusetzen, bleibt es in der Koalition bei dem weitestgehenden Verzicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende meiner Berichterstattung möchte ich mich bei meinen beiden Kommissionskollegen recht herzlich für ihr Engagement und ihr Mitwirken bedanken. Mein Dank geht zunächst an meine Abgeordnetenkollegin Dorothea Marx, ganz besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei Herrn Kollegen Dieter Hausold, der dem Landtag bekanntermaßen ja seit Herbst 2019 nicht mehr angehört, aber weiterhin die Aufgaben des Kommissionsvorsitzenden wahrnimmt. Herzlichen Dank noch mal dafür.
(Beifall CDU, DIE LINKE)
Die Arbeit – das möchte ich ausdrücklich betonen – war stets konstruktiv und auch von großer Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt. Danken möchten wir an dieser Stelle auch den Vertretern der Landesregierung, allen voran Ihnen, Herr Minister Maier, und Herrn Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, seinem Vertreter, Vizepräsident Derichs, sowie Herrn Geiken als Leiter der Stabsstelle Controlling für ihre Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bedanken möchte ich mich schließlich auch beim Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommissionsgeschäftsstelle, zudem bei den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die in verschiedenster Art und Weise die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützt haben. Und ich bedanke mich nach 59 Minuten und 8 Sekunden für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, DIE LINKE)
