Torben Braga
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ich komme zum Schluss: Diese Einteilung steht dem Souverän zu, er übt sie aus durch seine Teilnahme an Wahlen und bestimmt damit die Zusammensetzung dieses Hauses. Dieses Haus hat nicht diese Einteilung vorzunehmen
