thueringer-landtag.de ↗

Anja Siegesmund

22.09.2022 Sitzungen 7/90

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die Errichtung und Unterhaltung sowie die Sanierung und den Umbau von Feuerlöschteichen ist derzeit nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 21.09.2021 keine Zuwendungsmöglichkeit vorgesehen, jedoch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Förderrichtlinie „Klima Invest“ zu nutzen. Zu Frage 2: Ergänzend zur Darstellung der Rechtslage und der Beantwortung auf Frage 1 sei erwähnt, dass die Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit haben, Zweckvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung zu schließen, um die Löschwasserversorgung aus dem Rohrnetz des Wasserversorgers sicherzustellen. Zu Frage 3: Die Sanierung von Feuerlöschteichen über die Förderrichtlinie „Klima Invest“ kann dann erfolgen, wenn mit dem Löschwasserteich ein positiver klimatischer Effekt für die Stadt oder Gemeinde erzielt werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Löschwasserteich zusätzlich Wasser bei Starkregenereignissen aufnehmen kann. Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Wasserfläche durch Verdunstung einen zusätzlichen Kühlungseffekt für den Siedlungsraum liefert, beispielsweise innerstädtische Bewässerungssysteme angeschlossen sind. Eine Sanierung der Teichanlagen kann auch gefördert werden, wenn der Teich droht, ohne Sanierung trockenzufallen, zum Beispiel aufgrund undichter Absperrbauwerke. Bei Vorlage der eben genannten Voraussetzungen ist ein formgebundener Antrag bei der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle einzureichen. Das entsprechende Antragsformular ist zum Download unter www.aufbaubank.de verfügbar. Der Neubau von zuflusslosen Löschwassereinrichtungen, zum Beispiel Zisternen, oder die Erneuerung bestehender Löschwasserentnahmeeinrichtungen in fließenden Gewässern, ist im Förderprogramm „Klima Invest“ nicht förderfähig. Der in der Einführung zur Mündlichen Anfrage genannte Ablehnungsgrund aufgrund – Zitat – „fehlender Fauna im Löschteich“ ist nicht nachvollziehbar. In der Thüringer Aufbaubank ist überdies ein Förderantrag der Gemeinde Tegau nicht bekannt. Zu Frage 4: Eine Auflistung der geförderten Teichanlagen mit Löschwasserfunktion wird Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellt. Das sind elf in der Anlage. Die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen wurde erst 2021 in die „Klima-Invest“-Richtlinie aufgenommen. Derzeit laufen 17 Antragsverfahren zur Ertüchtigung und Instandsetzung von Löschwasserteichen über unser Förderprogramm „Klima Invest“. 10 Anträge wurden abgelehnt. Entweder waren die Anträge nicht vollständig oder nicht förderfähig oder nicht förderwürdig. 11 Anträge wurden bislang bewilligt. Das sind die elf, die Sie von uns bekommen. Vielen Dank.

Alle Reden von Anja Siegesmund Protokoll ↗