Raymond Walk
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass auch vorberatende Ausschüsse in den Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen in öffentlicher Sitzung abgehalten werden können. Lassen Sie mich kurz ausführen, wie sich die Lage in meiner Heimatstadt Eisenach darstellt. Zu Beginn der Wahlperiode 2019 hatten wir eine ähnliche Debatte und eine Mehrheit war dafür, keine nicht öffentlichen Ausschüsse mehr zu haben. Nach längerer Diskussion wurde dann die Geschäftsordnung angepasst. Im Ergebnis gibt es im Eisenacher Stadtrat nur noch beschließende Ausschüsse, die damit automatisch alle öffentlich tagen, selbstverständlich mit einem nicht öffentlichen Teil in den dafür vorgesehenen Fällen. Mir fehlt im Moment noch der Überblick, wie verbreitet vorberatende nicht öffentliche Ausschüsse in den anderen Thüringer Kommunen sind. Diesen sollten wir uns im Rahmen der Ausschusssitzungen zunächst einholen, um ein Gesamtbild zu erhalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das im Grundgesetz normierte Prinzip der Öffentlichkeit ist Grundlage unseres politischen Handelns und gilt selbstverständlich auch und gerade auf kommunaler Ebene. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich eine Klarstellung in der Kommunalordnung, wie von Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen. Allerdings ist auch die Argumentation des Gemeinde- und Städtebundes nachvollziehbar, dass man in vorberatenden Ausschüssen zunächst einmal unter sich bleiben können muss. Meine Fraktion, das will ich noch mal betonen, war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern begrüßt meine Fraktion grundsätzlich die vorgeschlagene Regelung, denn sie stellt den Kommunen künftig frei – darum geht es ja –, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder eben nicht öffentlich tagen. Dies können die kommunalen Vertretungsorgane dann in ihren Geschäftsordnungen, siehe Eisenach, selbstständig regeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden demnach einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und dieses Thema auch auf jeden Fall erst einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Das machen wir dann alles im Ausschuss. Ich freue mich auf die Beratung, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
