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Dorothea Marx

SPD 22.09.2022 Sitzungen 7/90

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Präsident, verehrter Kollege, ich freue mich auch, dass Sie wieder da oben sitzen! Der letzte Satz Ihrer Einbringung, Frau Dr. Bergner, als Sie gesagt haben, wir sollen doch jetzt das Volksbegehren entbehrlich machen und mit einer schlanken Verfassungsänderung dem Begehren die Vorfahrt ermöglichen, also das verkehrt auch ein bisschen die Verfassungsrealitäten und auch die Gewaltenteilung und auch das Selbstverständnis eines Parlaments. Also ein Verfassungsgebungsprozess ist nicht schlank und geht nicht fix. Unter anderem wären drei Lesungen erforderlich, drei Beratungen hier im Parlament, und wir haben auch in den Verfassungsänderungen, die wir derzeit beraten, wie Kollegin Wahl zu Recht betont hat, sehr umfassende Anhörungen und eine sehr gründliche Beratungsserie angefangen, von der wir hoffen, dass wir sie noch mit gehaltvollen inhaltlichen Ergebnissen gemeinsam zum Abschluss bringen können. In diesen Strauß hätten Sie jetzt gern noch diesen Vorschlag aufgenommen. Es ist schon viel gesagt, anders als bei Volksbegehren zu Gesetzentwürfen oder zu konkreten inhaltlichen Fragen, wo natürlich dann auch ein Diskurs, der sonst vielleicht im Parlament stattfinden würde, in die Gesellschaft getragen wird, ist diese Sache mit der Auflösung des Parlaments ein „Wegmit“, also da passiert keine richtige Auseinandersetzung, da manifestiert sich ein Unmut, der ein gewähltes Parlament vorzeitig wegfegen soll, was ja hier in Thüringen im Landtag für fünf Jahre gewählt wird, anderswo sind es vier Jahre. Diese Wahlzeit ist dazu da, dass die Bürgerinnen und Bürger, die für bestimmte Parteien eine Wahlentscheidung getroffen haben, den Abgeordneten des Landtags und der Regierung, die sich gebildet hat, die Gelegenheit geben, ihre Programme und das, wofür sie gewählt sind, in Sorgfalt umzusetzen und eben das Land entsprechend zu regieren. Wenn – das ist das demokratische Modell – diese Zeitspanne abgelaufen ist, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Wählerinnen und Wähler das Ganze beurteilen und sagen, ja, es hat mir gefallen, ihr könnt weitermachen, oder nein, wir hätten es lieber anders. Diese vorzeitige Auflösung des Parlaments ist deswegen mit gutem Grund hier in Thüringen nur Sache des Parlaments selbst, nämlich dann, wenn wir hier merken, es ist so schwierig miteinander geworden – und vor dieser Situation standen wir schon mal –, dass wir selbst sagen, wir bekommen es nicht hin, diesen demokratischen Auftrag zu erfüllen. Deswegen ist es auch aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion stimmig, wenn es mit einem Selbstauflösungsrecht des Parlaments aus sich selbst heraus sein Bewenden haben sollte. Wir haben auch die Befürchtung bzw. lässt sich absehen, dass bei den Länderverfassungen, die dieses Auflösungsrecht durch Volksbegehren vorsehen, dass das eigentlich noch nie gezogen hat – aus gutem Grund, weil nämlich die Wut allein dann doch bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht verfangen hat. Gerade weil wir für fünf Jahre hier das Vertrauen haben, müsste man entsprechend hohe Quoren festlegen und die sind nie erreicht worden, weil doch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor unser demokratisches Mehrheitswahlrecht, unser demokratisches System, das auf Diskurs und nicht auf Überrollen basiert, dann doch überzeugend findet und will, dass wir hier gemeinsam unsere Arbeit machen. Aus diesem Grund denken auch wir, dass das nicht sehr zielführend ist, was Sie hier wollen, sondern dass das eigentlich eher in die Schublade „Delegitimierung des parlamentarischen Systems“ passt. (Unruhe Gruppe der BfTh) Das werden wir auch gleich sehen, wenn wir hier noch weitere Reden hören. Und das haben Sie auch schon angedeutet, indem Sie von einem Vertrauensverlust in die politische Arbeit – ja – ausgehen oder der Arbeit der Parlamente. Natürlich gibt es an die eine oder andere aktuelle Frage immer besondere Anforderungen, besondere Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger. Die haben ja gestern auch im Zentrum unseres Parlamentstags gestanden, aber letztendlich ist das demokratische System mit dem Austausch verschiedener Argumente nichts, was durch irgendetwas anderes ersetzt werden sollte. Und diese Funktion, dass man eine sachorientierte Diskussion hat über Personen und Programme, das fehlt vollkommen, wenn man ein reines Auflösungsbegehren zulassen wollte. Ja, und deswegen haben wir auch für andere Fragen genügend inhaltliche Instrumente, die wir als Koalitionsfraktionen auch verstärken wollen, inhaltliche Volksbegehren immer gern. Aber ansonsten ist ein Parlament für fünf Jahre gewählt, und das hat sich nicht auszuruhen, sondern das hat zu arbeiten. Das versuchen wir hier auch, und das (Beifall CDU) reibt sich mal und wir könnten es uns manchmal vielleicht auch ein bisschen reibungsfreier vorstellen, aber das ist der Kern der Demokratie, und dass wir uns dann hier irgendwie vorzeitig wegfegen müssten – also so schlecht sind wir hier noch nicht im Thüringer Landtag, dass man das befürworten sollte. Das sehen Sie anders, das weiß ich, aber wir widersprechen dem, und auch meine Fraktion stimmt keiner Überweisung zu und hält das nicht für zielführend, was Sie hier vorhaben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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