Madeleine Henfling
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Frau Präsidentin, zum Inhalt des Gesetzes haben sowohl Kollegin Vogtschmidt als auch Kollege Blechschmidt eigentlich schon alles gesagt. Ich will aber noch mal, weil es immer wieder – und ich merke das auch bei den Rückfragen, die wir von Pressevertreterinnen und Pressevertretern haben – vielleicht auch Schwierigkeiten gibt, zu verstehen, was wir da gerade machen. Das ist auch nicht ganz trivial und nicht ganz einfach, denn nicht umsonst haben wir für diese Frage einen Mediator gebraucht. Wenn es so einfach gewesen wäre und wir die Lösung auf dem Tisch gehabt hätten, dann wäre das sicherlich auch schneller gegangen. Es ist schon klargestellt worden, dass wir es in dieser Legislaturperiode bisher nicht geschafft haben, eine Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer Gesamtheit wählen und damit auch einsetzen zu können. Das Gesetz gibt vor, es soll keinen kontrollfreien Raum des Verfassungsschutzes geben. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass, wenn eine Parlamentarische Kontrollkommission nicht zustande kommt, die alte Parlamentarische Kontrollkommission übergangsweise im Amt bleibt und die Kontrolle des Verfassungsschutzes, der an dieser Stelle ein hoher Rang eingeräumt wird, auch tatsächlich sicherstellen kann. Damit legt sie übrigens keinen Zeitraum fest, sondern, sie sagt „übergangsweise“ und dieser Übergang ist momentan – leider Gottes – schon sehr lang. Jetzt hat dieses Hohe Haus aus – wie ich finde – berechtigten Gründen massive Zweifel daran gehabt, ob Vertreterinnen und Vertreter der AfD-Fraktion Teil dieser Parlamentarischen Kontrollkommission sein können und sollten. Das haben diejenigen, die hier als Abgeordnete die Wahl für die Parlamentarische Kontrollkommission vornehmen, damit kundgetan, dass sie den AfD-Vertreterinnen und ‑ Vertretern eben nicht ihre Stimme für die Wahl in diese Parlamentarische Kontrollkommission gegeben haben. Abgeordneter Blechschmidt hat es schon deutlich gesagt: Wir sind unserem Gewissen verpflichtet. An dieser Stelle hat ein nicht irrelevanter Teil dieses Hauses für sich entschieden, anscheinend mit seinem Gewissen nicht vereinbaren zu können, ein Mitglied der AfD-Fraktion in die Parlamentarische Kontrollkommission zu entsenden. Das ist auch für die unterschiedlichen Personen, die als Wahlvorschläge auf dem Tisch lagen, ausführlich und auf Grundlage der Personen begründet worden, und damit aus meiner Sicht auch legitim. Nun haben wir eine Situation, dass wir ein Gesetz haben und dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, als dieser Thüringer Landtag noch keine Fraktion hatte, die aus unserer Perspektive verfassungsfeindlich ist und die – das kommt noch dazu, damit hat das Parlament jetzt nichts zu tun – unter anderem auch selbst Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Jetzt ist es vielleicht nicht nur für mich, sondern vielleicht auch für alle anderen Menschen etwas seltsam, wenn eine Partei, eine Fraktion, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gleichzeitig den Verfassungsschutz kontrollieren soll. Das ist die Grundlage, warum wir darüber nachgedacht haben, dass wir dieses Gesetz ändern müssen. Was jetzt hier auf dem Tisch liegt, ist nichts Neues, was wir da erfunden haben – auch das ist von Kollegen Walk schon angesprochen worden. Nordrhein-Westfalen verfährt ähnlich, das heißt also, das Verhältnis zwischen Opposition und Koalition wird in diesem Gesetzentwurf gewahrt und wir sorgen dafür, dass das auch ordentlich abgebildet ist. Es ist aber eben nicht mehr nach d’Hondt, also nach dem Verfahren, was jetzt im Gesetz festgeschrieben ist, sodass die Fraktionen ein Zugriffsrecht auf die Besetzung der einzelnen Positionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission haben, sondern ähnlich wie man das zum Beispiel beim Verfassungsgericht macht, auch wenn da die Vorschlagsrechte andere sind. Aber wir wählen mit einer Zweidrittelmehrheit, also mit einer sehr breiten Legitimation dieses Parlaments die Personen in die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Fragen, die der Kollege Walk aufgerufen hat, können wir gern diskutieren. Ich hätte mir gewünscht – wir haben ja auch zusammen die Mediation gemacht –, gern hätten Sie uns auch schon, bevor wir das gemacht haben, darauf hinweisen können, dass Sie da noch Änderungs- und Redebedarf haben. Ich sehe keinen Grund, eine Erweiterung auf die Gruppenvorsitzenden vorzunehmen. Das sage ich Ihnen schon vorab. Über das Inkrafttreten können wir reden. Ich gehe, ehrlich gesagt, davon aus, wenn wir ein neues Gesetz mit einem neuen Verfahren beschließen, dass wir dann die Parlamentarische Kontrollkommission einmal komplett neu wählen müssen auf der Grundlage dieses Gesetzes. Das heißt also, es wird ein neues Wahlverfahren geben, zumindest ist das meine Interpretation. Aber lassen Sie uns das gern im Ausschuss noch mal diskutieren. Ich wäre nur sehr dafür, dass wir das nicht allzu lange machen und in diesem Jahr tatsächlich noch dieses Gesetz auf den Weg bringen und verabschieden, um dann tatsächlich auch noch in diesem Jahr eine Parlamentarische Kontrollkommission einsetzen zu können, die wieder in voller Stärke die Kontrolle des Verfassungsschutzes vornehmen kann. Deswegen auch von mir der Antrag auf Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, um tatsächlich hier zu einem Ergebnis zu kommen. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
