Raymond Walk
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, mittlerweile schon seit über zwei Jahren wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission, kurz ParlKK, der 7. Legislatur, in der wir uns jetzt gerade befinden, gerungen. Das ist von besonderer Sensibilität und von besonderer Bedeutung, da die Kommission bekanntlich den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert und auch auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen drängt. Zum Rückblick – wir haben es heute schon mehrfach gehört, vielleicht aber noch mal bei diesem Tagesordnungspunkt –: Bereits im Oktober 2020 stoppte der Verfassungsgerichtshof die geplante Konstituierung der neuen Kommission. Seinerzeit waren bereits – das wissen vielleicht einige nicht mehr – die Abgeordneten Steffen Dittes und Anja Müller von den Linken sowie meine Person hier im Plenum gewählt. Ein Jahr später – im Dezember 2021 – wurde dann auch FDP-Abgeordneter Dirk Bergner als viertes von insgesamt fünf zu wählenden Mitgliedern gewählt. Hintergrund war hier der Verlust eines AfD-Sitzes in der Kommission, da bekanntlich mehrere Mitglieder aus der AfD-Fraktion ausschieden. Allerdings löste auch dies das grundsätzliche Problem nicht. Fakt ist, eine Konstituierung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Legislaturperiode ist bis heute nicht durchgeführt worden, weil die Kandidaten der AfD anschließend regelmäßig nicht die erforderliche sogenannte einfache Mehrheit hier im Haus erreichten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit die parlamentarische Kontrolle auch weiterhin lückenlos sichergestellt ist und kein Kontrollvakuum entstehen kann, sieht § 26 Abs. 3 vor – das ist noch die alte Regel –, dass die bisherige, also die alte Parlamentarische Kontrollkommission aus der 6. Legislaturperiode bis auf Weiteres im Amt bleiben kann. Rein praktisch bedeutet das, dass mit den in der 6. Legislatur gewählten Mitgliedern, Dieter Hausold von den Linken, der nicht mehr dem Parlament angehört, Dorothea Marx von der SPD sowie mit mir von der CDU, ein dreiköpfiges Gremium die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes sicherstellt. Lassen Sie mich auch hier noch mal unmissverständlich darauf hinweisen, dass sich alle Mitglieder dieser besonderen Verantwortung bewusst sind und dass sie ihren Kontrollauftrag umfänglich und auch mit hohem Engagement wahrnehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage aber auch dies ganz deutlich: Auch – ich habe es ausgeführt – wenn rechtlich die alte Kommission noch bis zum Ende der Legislatur, also bis Ende 2024, tätig sein kann, ist aber genauso auch klar, dass dieser Zustand mit zunehmender Dauer unbefriedigend ist und einer Änderung bedarf. Das sehen auch andere so. Um diesen Umstand nunmehr einer konstruktiven und rechtssicheren Lösung zuzuführen, wurde von der Landtagsverwaltung ein Mediator eingesetzt. Dieser Mediator – das ist ein Jurist aus Nordrhein-Westfalen – sollte in Ruhe und auch ungestört von der Öffentlichkeit arbeiten können, um den Konflikt um die Besetzung des Geheimdienstgremiums lösen zu können. Wir sind jetzt einen Schritt weiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ausgangspunkt der Neuregelungen der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist laut dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen Regelungen noch keine für die 7. Wahlperiode neu gebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen konnte – das haben wir jetzt schon mehrfach erwähnt. Die vorliegenden Neuregelungen sollen zukünftig die zügige Neukonstituierung erleichtern, denn auch für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt das Prinzip der möglichst unmittelbaren demokratischen Legitimation, das heißt die Wahl durch den jeweils gerade amtierenden Landtag. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz vom 8. August 2014 soll deshalb in § 25 Abs. 1 – Kollegin Vogtschmidt ist schon darauf eingegangen – geändert werden. Und wie sieht jetzt die Änderung konkret aus? Im Kern geht es darum, dass die nach wie vor fünf Mitglieder der Kommission künftig mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt werden. Bisher – das wissen Sie – ist die einfache Mehrheit ausreichend. Zudem soll künftig die parlamentarische Opposition – ich zitiere – „im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen […] im Gremium vertreten sein.“ Was bedeutet das rein praktisch und in Realität? Das heißt übersetzt auf den Stand heute: Die Kommission hat fünf Mitglieder, drei Mitglieder würden dann der Opposition angehören oder aus den Reihen der Opposition kommen und zwei Mitglieder aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Gesetzesänderung berücksichtigt weitestgehend die Vorschläge des eingesetzten Mediators und diese entsprechen im Wesentlichen auch einer Regelung aus Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, entscheidend ist eins, und darum wollen wir ringen, nämlich dass es nunmehr möglich ist, einen großen parlamentarischen Knoten – wenn ich das mal so salopp sagen darf – aufzulösen. Und vielleicht noch mal zur Zweidrittelmehrheit: Die Einführung dieses Zweidrittelquorums bei der Wahl der zukünftigen Mitglieder entspricht zum einem der besonders hohen Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive, namentlich des Verfassungsschutzes, und führt natürlich auch in der Realität dazu, dass den zu Wählenden ein besonders hohes Vertrauen fraktions- und parteien- und gruppenübergreifend entgegengebracht werden muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang muss ich noch mal auf die Äußerung des stellvertretenden Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD, Stefan Möller, eingehen. Die Äußerung finde ich rechtsstaatlich höchst bedenklich. Die ist auch abwegig und absurd. Er hat sich gegenüber dem MDR am 20.08. dieses Jahres wie folgt geäußert: Die AfD werde – ich zitiere – „nicht juristisch gegen das neue […] Besetzungsverfahren vorgehen, mit der Begründung, dass diese Ausgrenzungspraxis“ – gemeint ist die AfD – „so stark [sei], dass es auch die Gerichte betreffe und teilweise von ihnen mitgetragen“ wird. Also das ist die Begründung, warum man nicht juristisch dagegen vorgehen will. Ich finde das schon ein sehr bemerkenswertes Demokratieverständnis. Es bedeutet unterm Strich nichts anderes, als dass die AfD und Herr Möller die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung infrage stellen. Wie gesagt: absurd und sehr bemerkenswert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch auf einige handwerkliche und inhaltliche Unzulänglichkeiten hinweisen, die wir noch klären müssen. Ich vermisse zum Beispiel eine In-Kraft-Regelung. Ich vermisse zweitens eine Übergangsregelung. Hintergrund: Wir haben vier Mitglieder bereits in dieser Legislatur gewählt. Was geschieht mit diesem Votum des Hohen Hauses? Und der dritte Punkt, die Frage: Wie gestaltet sich die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden nach § 24 Abs. 2 gegebenenfalls in analoger Anwendung bei Mitgliedern einer Gruppe? Das sollten wir dann gleich mitregeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Im Innenausschuss werden wir dann ein Anhörungsverfahren beantragen und uns anschauen, wie der Gesetzentwurf von den Experten bewertet wird. Ich freue mich auf die Beratung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
