Raymond Walk
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, nach zwei Jahren erstatte ich Ihnen im Auftrag der Parlamentarischen Kontrollkommission heute den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von 2020 bis 2022. Dieser Tätigkeitsbericht ist – das möchte ich gleich vorwegsagen – neu strukturiert und auf die Tätigkeit der Kommission und die Kontrollschwerpunkte fokussiert. Persönliche Anmerkung: Sehr viel kürzer als in der Vergangenheit wird es leider nicht werden. Deswegen stellen wir Ihre Geduld auf eine besondere Probe heute Morgen. Jetzt wieder ins Protokoll zurück. Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. So heißt es in unserer Verfassung und in unserem Verfassungsschutzgesetz. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Gesamtresümee ziehen und in den folgenden Berichtsteilen dann ins Detail gehen. Die Landesregierung hat im Berichtszeitraum ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten Vorgänge unterrichtet. Den gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung, bei der Vorlage von Berichten und Unterrichtungen sowie bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften wurde damit nachgekommen. Wir halten die Landesregierung auf der anderen Seite aber auch an, den Verfassungsschutzbericht den Kommissionsmitgliedern zukünftig wesentlich zeitnaher zur Verfügung zu stellen. Ein Vorlauf von nur wenigen Stunden vor der Veröffentlichung wird dem Gebot einer frühzeitigen Unterrichtung nicht gerecht. Zudem wird die Landesregierung gebeten, die Begründungen der Zurückstellung von Benachrichtigungen an Betroffene des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel und wesentlich Mitbetroffene in ihren Unterrichtungen nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zukünftig ausführlicher und schlüssiger zu fassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission …
