Lena Saniye Güngör
Fragestunde
Danke, Frau Präsidentin. Hitzeschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aus einer Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag wird erkennbar, dass in den Jahren mit einer vermehrten Anzahl an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius auch die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung steigt. Demnach sind laut der gesetzlichen Krankenversicherungs-Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit im Hitzewellen-Jahr 2018 rund 81.424 Arbeitsunfähigkeitstage registriert, im Jahr 2020, ein Jahr mit einer weitaus geringeren Anzahl an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad, waren es um die 40.000 registrierte Arbeitsunfähigkeitstage. Der Gesundheitsschutz ist laut § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Diese haben eine Fürsorgepflicht und müssen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz ergreifen, also auch vor Hitze schützen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage wurden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung in den Jahren 2018 bis 2022 registriert? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze und wo sieht sie Anpassungsbedarf? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen umfassend vor Hitze zu schützen? Vielen Dank.
