Janine Merz
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, in diesen Tagen kursieren – und wir haben gestern viel darüber debattiert – viele – nicht nur Richtung Bund, sondern auch adressiert an den Freistaat – Forderungen und Vorschläge nach schnellen Hilfen zur Abmilderung der Energiekrise. Große Forderungspakete werden auf den Tisch gelegt. Bisher fehlte es aber oft an konkreten Umsetzungsvorschlägen. Gern wird auf den aktuell in der Beratung befindlichen Landeshaushalt 2023 verwiesen, aber hier sollte doch jedem bewusst sein, dieser kann frühestens am 1. Januar in Kraft treten, und erst dann könnte auch das Geld fließen. Als schnelle Lösungsoption fällt dieser Punkt daher weg. Forderungen nach überplanmäßigen Ausgaben fallen aus haushaltsrechtlichen Gründen auch weg. Jede über- und außerplanmäßige Ausgabe über vier Millionen, die keiner rechtlichen Ermächtigung oder Verpflichtung unterliegt, verlangt einen Nachtragshaushalt, und dafür sehe ich aktuell in diesem Haus keine ausreichende Verhandlungsbereitschaft, die ein solches Verfahren auch zügig zu einem Abschluss bringen würde.
(Beifall SPD)
Wir von Rot-Rot-Grün wollen ganz konkret die noch verfügbaren Mittel aus dem Coronasondervermögen nutzen, um zielgerichtet und vor allem schnell insbesondere einkommensschwache Familien und Menschen zu entlasten. Eine Erweiterung des Sondervermögens, wenn es zügig vollzogen wird, hätte den Vorteil, dass direkt noch im laufenden Haushaltsjahr schnell auf das Geld zugegriffen werden könnte. Etwas über 90 Millionen Euro waren zur letzten Quartalsmeldung im Sondervermögen nicht verausgabt. Diese Summe wird sich zugegebenermaßen noch etwas reduzieren, da Mittel teilweise zweckgebunden sind. Gleichzeitig muss für die bevorstehende Herbst- und Winterzeit weiterhin eine grundlegende finanzielle Vorsorge für Coronaschutzmaßnahmen getroffen werden. Ich denke hier insbesondere an Tests an den Schulen. Trotzdem sollten in der aktuellen Situation auch alle anderen zur Verfügung stehenden Spielräume genutzt werden. Neben dem bereits im Haushaltsgesetz 2022 existierenden Bürgschaftsrahmen in Höhe von etwa 660 Millionen Euro, speziell auch für Unternehmen und soziale Träger, ist die Umwidmung des Sondervermögens ein Baustein, mit dem das Land jetzt schnell Unterstützung leisten kann. Sehr geehrte Damen und Herren, die teilweise Umwidmung des Sondervermögens soll sich in einem klaren Rahmen bewegen. Das sieht unser Gesetzentwurf vor. Ein revolvierender Charakter, der eine dauerhafte Veranlagung des Sondervermögens implizieren würde, ist nicht angedacht. Stattdessen wird eine begrenzte Laufzeitverlängerung vorgesehen und die Zweckbindung um Hilfen in der Energiekrise erweitert. Der enge Rahmen und die begrenzte Verfügbarkeit der Mittel erfordern aus unserer Sicht auch eine klare Prioritätensetzung. Es gilt, sich besonders auf konsumtive Härten zu beschränken. Thüringerinnen und Thüringer, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, stehen hier mit an erster Stelle. Weitere Hilfen, zum Beispiel für KMUs, soziale Einrichtungen oder Kommunen könnten darüber hinaus geleistet werden. Nach unserem Vorschlag zur Erweiterung des Coronahilfefonds ist nun auch die CDU aufgewacht und hat einen eigenen Vorschlag für eine Neuausrichtung des Sondervermögens vorgelegt, und das, obwohl Herr Kollege Voigt nach einem Bericht des MDR vom 11. September dieses Jahres noch forderte, dass entsprechende Hilfen im Haushalt abgebildet werden müssen und nicht in irgendwelche Sondervermögen ausgelagert werden sollten. Die Zeiten und mit ihr die Meinungen ändern sich zum Glück schnell oder manchmal zum Glück. Noch am 14. September wurde der Vorschlag der Koalitionsfraktionen als Schnellschuss abgetan, nur um gestern eine Stunde vor Beginn der Plenarsitzung doch mit einem eigenen Vorschlag um die Ecke zu biegen. Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU, ich bin da sehr entspannt, denn am Ende hat unser Vorschlag offenbar zu einem Umdenken in Ihren Reihen geführt. Es ist nicht die Zeit für politische Spielchen. Unser Vorschlag für die Umwidmung des Sondervermögens entstand mit dem Ziel, durch den Freistaat schnelle Hilfen für seine Bürgerinnen und Bürger, für seine Unternehmen und für die vielen Einrichtungen und Initiativen in unserem Land zur Verfügung zu stellen. Wenn sich die CDU diesem Vorschlag anschließen möchte und gleichzeitig weitere Verbesserungen einbringt, dann ist das aus unserer Sicht gut und wir sprechen gern dazu. Wir können Ihrem Vorschlag grundsätzlich zustimmen, denn er greift unsere Intentionen auf und erweitert sie sinnvoll. Das ist gut für Thüringen und dem werden wir uns nicht verwehren. Einzig die im CDU-Entwurf vorgesehene prozentuale Vorfestlegung der Mittelaufteilung auf Coronamaßnahmen und Energiepreishilfen halten wir mit Blick auf die bestehende Mittelzusammensetzung und den Vollzug des neu zu erstellenden Wirtschaftsplans für nicht umsetzbar. Hier regen wir an, diesen Passus zu streichen. Wir plädieren weiterhin dafür, einen Beschluss eben auch zügig herbeizuführen und nicht weitere Sonderrunden zu drehen, nur damit man in den Haushaltsberatungen vielleicht noch zusätzliche Spielwiesen hat, denn dafür – und da, denke ich, sind wir uns hier einig – haben die Menschen und Unternehmen in diesem Land keine Zeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
