Schenk
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute das Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor, den Herr Ministerpräsident gemeinsam mit allen anderen Ländern in einem Umlaufverfahren am 10. März 2022 unterzeichnet hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde vor mehr als einem Jahr in Kraft gesetzt und seither ist viel passiert. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle wurde gegründet und hat schon einige Aufgaben übernommen. Im Januar wird sie den vollständigen Wirkbetrieb aufnehmen. Kernstück der neuen Regelung war neben der Zulassung zuvor unkontrollierter auf dem Schwarzmarkt angebotener Spielformen die Stärkung des Jugendund des Spieler- und Spielerinnenschutzes im Onlinebereich. Hier wurden neue Instrumente eingeführt. Ich nenne nur beispielhaft die zentrale Limitdatei, die Einrichtung eines Servers zur Spielsuchtfrüherkennung und eine Datenbank zur Vermeidung parallelen Spiels. Bereits vorhandene Instrumente sollten weiter ausgebaut werden, so im Falle des Spielersperrsystems, was nunmehr anbieter- und spielformübergreifend ausgestaltet ist. Die Zuständigkeit für dieses Spielersperrsystem wurde zunächst auch zentral bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder angesiedelt. Aktuelle Prüfungen haben ergeben, dass es effektiv und nachhaltig ist, die bestehende Zuständigkeit im Land Hessen beizubehalten. Die vorhandene Infrastruktur des dortigen Spielersperrsystems wurde bereits in der Vergangenheit von den Ländern geschaffen und auch durch die angeschlossenen Anbieter mitfinanziert. Es ist daher vorteilhaft, dieses weiterhin zu nutzen. Der Änderungsstaatsvertrag will nun diese Zuständigkeitsregelung anpassen, um den Verbleib des Spielersperrsystems in Hessen zu ermöglichen. Hierdurch wird auch gewährleistet, dass das wichtige Spielersperrsystem nahtlos zur Verfügung steht. Das Zustimmungsgesetz soll nun die Ratifizierung des Änderungsvertrags für Thüringen sicherstellen und ab Januar 2023 gelten. Die entsprechende punktuelle Folgeänderung im Thüringer Glücksspielgesetz wird mit dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgelegt. Damit der Änderungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen bis Jahresende die Ratifikationsurkunden aller Länder vorliegen. Thüringen sollte mit einer entsprechenden zeitnahen Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes seinen Beitrag dafür leisten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
