Dr. Bergner
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Ich möchte an erster Stelle unsere Finanzministerin unterstützen, denn sie sagte zu Beginn der Haushaltsdebatte, dass sie neue Sondervermögen nicht befürwortet. Um jetzt den Eindruck zu verhindern, dass Rot-Rot-Grün der eigenen Finanzministerin in den Rücken fällt, bedient man sich eines Taschenspielertricks: Nein, wir schaffen kein neues Sondervermögen, wir erweitern einfach nur den Gegenstand und die Laufzeit und nächstes Jahr machen wir dasselbe Spiel, weil es schon einmal so gut funktioniert hat. In 2020 verabschiedeten wir in diesem Hohen Haus ein Sondervermögen, dessen Laufzeit streng bis Dezember 2021 begrenzt war. 2021 hat man das dann einfach auf 2022 mit dem Hinweis verlängert, dass der Grund für die Einrichtung des Sondervermögens noch nicht entfallen ist. Aktuell soll es um den Begriff „Energiekrise“ und die Laufzeit auf 2023/2024 erweitert werden. Wie lange wollen wir dieses Spiel noch spielen? Um nicht falsch verstanden zu werden: Ja, wir Bürger für Thüringen sind dafür, dass schnelle Hilfe geleistet wird. Aber das muss ein kombiniertes Paket sein, aus einer Soforthilfe und aus der Beseitigung der Ursachen für diesen Preisanstieg.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Ich weise noch einmal darauf hin, dass der Begriff „Sondervermögen“ für Schulden missbraucht wird. Da hilft es auch nicht, wenn wir die Bezeichnung „Fonds“ einführen. Ich kann auch in dem Gesetzentwurf der CDU nirgendwo finden, wo das Geld dafür herkommen soll, woher er gespeist werden soll, sondern es ist nur die Rede von Ausgaben. Ich erinnere an die Diskussion mit den Handwerkern gestern Abend. Dort sagte ein Handwerker: Wir wollen keine Hilfen, die wir danach um ein Vielfaches zurückzahlen müssen.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Wenn wir in der freien Wirtschaft jede Deckungslücke in Unternehmen mit Sondervermögen schließen würden, gäbe es bald keine Insolvenzen mehr. Jedoch wäre das ein eklatanter Rechtsverstoß. Lassen Sie sich das doch mal auf der Zunge zergehen. Was noch viel schlimmer ist, ist, dass dieses Sondervermögen rechtlich der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Also, wir brauchen einen Energiepreisdeckel, das ist klar. Wie soll der finanziert werden? Aus meiner Sicht erstens durch die Steuermehreinnahmen, die durch die Inflation generiert werden. Zweitens sollten wir den Haushalt nach Haushaltsposten durchkämmen, die jetzt wirklich nicht fortgeschrieben werden müssen, die jetzt einfach unter den gegebenen Umständen nicht dran sind. Mit diesem Geld sollten wir arbeiten. Lassen Sie mich ein Beispiel dafür nennen, auch wenn ich Gefahr laufe, dass ich wieder viel verbale Prügel in diesem Haus beziehe. Wir leisten uns jährlich 4 Millionen Euro zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Die DDR hat 40 Jahre existiert und wir arbeiten schon 30 Jahre auf. Ja, es ist wichtig, in die Vergangenheit zu schauen, aber nur dann, wenn wir es uns leisten können. Und wirkliches Unrecht hat die ganze Aufarbeitung doch auch nicht beseitigt, denke ich nur an die Heimkinder. Wir leben jetzt und müssen jetzt unter den besonders schwierigen Rahmenbedingungen der letzten drei Jahre Zukunft gestalten. Durch falsche Priorisierung dürfen wir nicht neues Unrecht schaffen. Zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts gibt es 13 Stellen im Haushaltsplan. Für den Bürgerbeauftragten, der sich mit den aktuellen Problemen der Bürger beschäftigt, dagegen nur fünf. Da frage ich mich: Ist das verhältnismäßig? Da sind aus meiner Sicht falsche Prioritäten gesetzt. Derartige Haushaltsposten gibt es noch viele. Hier bedarf es aber des Mutes, auch einmal Stopp zu sagen und das vorhandene Geld wirklich zur Entlastung der Menschen einzusetzen, die sich für dieses Land engagieren und die durch falsche politische Entscheidungen in Notlagen gebracht werden. Mit ist es wichtig, die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Energiekrise neben den höheren Steuereinnahmen aus dem schweren 12,8-MilliardenEuro-Thüringer-Kernhaushalt heraus zu stemmen. Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Dafür setzen sich die Bürger für Thüringen ein und dazu sind wir auch gern bereit, bei den Haushaltsverhandlungen konstruktiv mit Ihnen zu diskutieren. Deshalb werden wir der Überweisung der Anträge an die Ausschüsse zustimmen, aber nicht den Anträgen direkt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der BfTh)
