Christoph Zippel
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen
Und vor wenigen Monaten war es auch noch so, dass gefragt wurde: Oder ist es natürlich die Kanzlerin?
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
auch verjährt!)
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Hören Sie
doch mal zu!) Aber auch das habe ich natürlich verneint, denn es sind die Wählerinnen und Wähler. Denn tatsächlich, ich verstehe den Beruf des Abgeordneten so, dass mich die Wähler für einen bestimmten Zeitraum einstellen, damit ich einen Job erledige. Und dieser Gesetzentwurf möchte nun, um im Bild zu bleiben, die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung einführen. Das heißt, in der Landesverfassung soll die Möglichkeit der vorzeitigen Neuwahl des Landtags durch einen Volksentscheid aufgenommen werden. Bislang – und dieser kleine Exkurs sei mir gegönnt – sieht die Landesverfassung vorzeitige Neuwahlen nur auf zwei Wegen vor: erstens die Selbstauflösung des Parlaments durch zwei Drittel der Abgeordneten und zweitens eine Neuwahl nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten. Eine Neuwahl per Volksentscheid wie zum Beispiel in Bayern kennt die Thüringer Verfassung nicht. Grundsätzlich bin ich natürlich der Meinung, dass wir als Abgeordnete keine Angst vor den Wählern haben müssen oder haben sollten und ich denke, wir sind uns einig, dass wir die auch nicht haben. Das wäre nämlich auch ein sicheres Warnzeichen, dass irgendetwas falsch laufen würde. Gleichwohl finde ich den Zungenschlag Ihres Gesetzentwurfs problematisch. Ich meine hier vor allem die Begründung und um es einmal ganz deutlich zu sagen: Nein, wir haben keine Krise der parlamentarischen Demokratie. Wir haben auch keine Legitimationskrise des Parlaments.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Fragen Sie
mal Ihren Dienstherren!) Man kann Krisen auch herbeireden, so wie Sie es hier im Parlament mit den Kollegen der AfD und jeden Montag auf der Straße versuchen. Es ist doch so: Gerade in der aktuellen Situation sind die Parlamente ganz besonders gefordert, Lösungen zu finden, und dieser Verantwortung kommen wir auch nach. Die Gefahr, die ich bei diesem Gesetzentwurf sehe, ist, dass die Auflösung des Parlaments zu einem Instrument der Tagespolitik wird, nach dem Motto: Mir passt dieses nicht – Neuwahlen; mir passt jenes nicht – Neuwahlen. So schafft man erst instabile Verhältnisse, so zerstört man Vertrauen. Ich meine, wenn man mehr direkte Demokratie möchte, kann und sollte man den Bürgern auch etwas zutrauen, nämlich sich inhaltlich mit einem Thema auseinanderzusetzen, anstatt einfach nur zu sagen: Ihr seid doof, ihr müsst weg! Auch Ihre Argumentation, man könne eine Krise der parlamentarischen Demokratie, sollte es tatsächlich einmal eine geben, mit Neuwahlen bekämpfen, überzeugt mich in keiner Weise. Wenn Sie in die Geschichte schauen: Das hat selten bis gar nicht funktioniert.
(Beifall CDU)
Demokratie – und das ist der Schlüsselsatz, den ich hier festhalten möchte – braucht Stabilität und gerade bei rauer See ist eine ruhige Hand am Steuer wichtig. Wir haben im Verfassungsausschuss bereits diverse Vorschläge zur Einführung von Instrumenten direkter Demokratie vorliegen. Wir debattieren diese in aller Sorgfalt und wir hören die Meinung von Experten an. Diesen Gesetzentwurf hingegen halte ich aus den genannten Gründen für entbehrlich, unter Umständen sogar für gefährlich. Deshalb lehnen wir eine Überweisung an den Verfassungsausschuss ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
