Stefan Möller
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir sind auch noch da, Herr Montag.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Habe ich Sie eben nicht angesprochen?)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Leider, leider!) Das werden wir auch noch lange sein, wenn Sie schon längst raus sind, Frau Kollegin.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das glaube ich nicht!) Ganz sicher wird das so sein. Das ist übrigens auch ein Grund, warum Sie die Neuwahlen, obwohl Sie sie versprochen haben, abgesetzt haben, weil Sie nämlich genau wissen, wohin Ihre Tendenz geht – die geht nach unten.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
ist nicht wahr!) Und das gilt in besonderem Maße natürlich für Frau Marx von der SPD, die möchte nämlich auch gern noch zwei Jahre extra Rente bekommen und deswegen hat sie sich auch gegen Neuwahlen entschieden, obwohl Sie ursprünglich mal entsprechende Versprechen ausgesprochen haben. Und da haben Sie selbst eigentlich auch schon den allerbesten Grund geliefert, warum es durchaus Sinn macht, die Auflösung des Landtags oder eine Neuwahlinitiierung auch durch das Volk zu ermöglichen, durch Abstimmung zu ermöglichen, was im Übrigen unsere Verfassung vorsieht. Volksabstimmungen werden durchaus auch vorgesehen. Der Grund ist ein Interessenkonflikt. Sie haben überhaupt kein Interesse, den Landtag aufzulösen und Neuwahlen zu ermöglichen, wenn es Ihren Parteien gerade schlecht geht, weil Sie schlecht gewirtschaftet haben, schlechte Politik gemacht haben.
(Beifall AfD)
Diesen Interessenkonflikt werden Sie nicht wegreden können, den haben wir selbst erlebt letztes Jahr. Plötzlich war alles ganz anders. Also, die große Klappe hat man kurz nach der Abwahl von Bodo Ramelow und der Wiedereinsetzung dann im sechsten Wahlgang gehabt. Da hatte man noch die große Klappe, weil man da gerade auf einem Höhepunkt war in den Umfragen. Aber ein Jahr später, da sah es schon ziemlich schlecht aus. Jetzt, noch ein Jahr später, sieht es noch viel schlechter aus. Wenn ich mir die SPD angucke, die war ja zwischenzeitlich mal ziemlich dicke da, aber mittlerweile ist sie wieder genauso schwindsüchtig wie 2019 und das ist übrigens auch gut so.
(Beifall AfD)
Man hätte das durchaus sachlich debattieren können. Natürlich hat der Gesetzentwurf auch seine Haken und Ösen, aber das kann man im Ausschuss behandeln. Frau Mitteldorf, da muss ich Ihnen auch widersprechen, solche Sachen kann man auch im Verfassungsausschuss behandeln. Sie wissen selbst, was im Verfassungsausschuss schon alles thematisiert worden ist. Ich will jetzt gar nicht anfangen mit der Antifa-Klausel und irgendwelchen Vergleichen mit der DDR-Verfassung. Aber allein beispielsweise die Art und Weise, wie dort Anhörungen gestaltet wurden mit Fristen, wo von vornherein klar war, dass überhaupt keiner der Anzuhörenden dazu eine Rückmeldung geben kann – so ist im Verfassungsausschuss mit der Verfassung umgegangen worden. Da würde ich hier im Rund durchaus ein bisschen betretener mit dem Vorwurf umgehen, dass man so etwas nicht in den Verfassungsausschuss schicken kann.
(Beifall AfD)
Da muss man sagen, da muss man schon mit gleichem Maß messen. Wie gesagt, aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, das zumindest mal im Ausschuss zu behandeln.
(Beifall AfD)
