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Andreas Schubert

22.09.2022 Sitzungen 7/90

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Debatten in den letzten Stunden und zwei Tagen hier verfolgt, geht es fast immer um das Thema „Energie“. Es ist klar, das betrifft uns alle, auch im täglichen Leben. Deswegen ist das auch ganz normal, dass das jetzt eine Hauptrolle spielt. Es ist auch viel darüber diskutiert worden, wo die Ursachen liegen, was eigentlich getan werden müsste, um sozusagen zusätzliche Gewinne oder Übergewinne abzuschöpfen, um Preisdeckel einzuführen usw. All das sind Dinge, die ich jetzt hier nicht wiederholen möchte, sondern ich möchte nur erwähnen, dass es vom Bund ja mittlerweile drei Entlastungspakete gibt. Über die kann man jetzt auch streiten, wie gut oder schlecht die sind, aber eins scheint der Fall zu sein: dass der Freistaat Thüringen mit 370 Millionen Euro bei den Steuermindereinnahmen, die zu erwarten sind, erst mal schon mit dabei ist. Das alles muss man in der Debatte weiter beachten, wenn zusätzliche Gelder verteilt werden sollen. Das ist vielleicht noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn es sind weitere Maßnahmen angekündigt – Wohngeld, Heizungszuschüsse usw. Ob das alles ohne Beteiligung der Länder gehen kann, muss man sehen. Dazu finden in den nächsten Tagen und Wochen sicher Verhandlungen statt. Die Länder werden sich hier nicht vollkommen herausnehmen können. Man kann nicht alles nur auf den Bund abwälzen, deswegen werden auch auf uns noch erhebliche Forderungen zukommen. Vorhin habe ich gerade in einem Vermerk gelesen, dass auch die Steuereinnahmen im August in der Bundesrepublik erstmals wieder gesunken sind. Wir hatten natürlich in den ersten Monaten gigantische Mehreinnahmen, aber auch da scheint die konjunkturelle Entwicklung nicht so zu sein, dass wir jetzt üppige Steuereinnahmen in diesem und im nächsten Jahr – mehr als bisher berechnet – erwarten können. Zu den beiden Gesetzentwürfen: Wenn man – das ist sicherlich sinnvoll – auch in Thüringen Maßnahmen ergreifen, ganz speziell bestimmte Dinge mitfinanzieren will, ist die Umwidmung des Coronasondervermögens sicherlich sinnvoll und auch relativ einfach machbar. An der Stelle muss ich noch mal Herrn Bühl ansprechen, weil man das so nicht stehen lassen kann, dass die Landesregierung nicht gehandelt, verzögert hätte usw., was das Coronasondervermögen angeht. Wie ich mich erinnere – das ist nun schon zwei Jahre her – haben wir damals den Gesetzentwurf als Landesregierung eingebracht und gleichzeitig einen Wirtschaftsplan vorgelegt. Dass der im Ausschuss nicht relativ schnell beschlossen werden konnte, lag aber nicht an der Landesregierung, sondern an den komplizierten Mehrheitsverhältnissen, die hier vorliegen. Ehe dieser Plan dann mal das Licht der Welt erblickt hatte ... Trotzdem haben wir in der Zwischenzeit längst Auszahlungen vorgenommen, weil das Wirtschaftsministerium mit der TAB eine gute Lösung gefunden hat, die Bundeshilfen schnell an die Unternehmen auszuzahlen. Diesen Vorwurf, den Sie hier erhoben haben, kann ich so nicht stehen lassen. Den müssen wir doch ein Stück weit zurückweisen. Dann habe ich mir noch mal den Gesetzentwurf der CDU angeguckt. Da sind ein paar Dinge drin, die jetzt auch schon mal eine Rolle gespielt haben. Vielleicht soll aber an der Stelle noch mal erwähnt werden, dass die so nicht ganz funktionieren können. Die genaue Aufteilung in bestimmte Prozente wirft die Schwierigkeit voraus, dass wir gar nicht genau wissen, wie viel wir noch für die Pandemiebekämpfung ausgeben müssen. Bisher sind ja in dem Sondervermögen alle Titel so mit Ausgabemöglichkeiten besetzt, dass sie den vorhandenen Mitteln im Sondervermögen entsprechen. Man müsste jetzt also dort Kürzungen vornehmen und eine Verschiebung, wenn so was festgelegt wird – mit 15 und 85 Prozent. Das ist äußerst schwierig, das halte ich nicht unbedingt für zielführend, dass man so einen Prozentsatz da festlegt und sich damit bindet und keine Veränderungen mehr in die eine oder andere Richtung vornehmen kann, wenn das notwendig wäre. Das ist das eine Problem. Das andere ist auch schon von Herrn Dittes erwähnt worden, mit der einfachen gesetzlichen Regelung, dass weitere Mittel im Jahr 2022 zugeführt werden können, kommen wir nicht weiter. Dazu brauche ich einen Ausgabetitel im Haushalt, den habe ich nicht. Ich muss im Landeshaushalt 2022 einen Ausgabetitel haben. Das funktioniert nicht, dann brauchte man einen Nachtragshaushalt, den müsste die Landesregierung einbringen. Darüber haben wir jetzt noch gar nicht geredet. Wenn das notwendig ist, kann man das sicher auch machen. Aber das reicht überhaupt nicht. Das führt überhaupt nicht dazu, dass zusätzliche Mittel in 2022 in das Sondervermögen zugeführt werden können. Und für 2023 reicht die Regelung so, wie das jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen ist, aus. Denn sie können in den Haushaltsverhandlungen, wenn sie dafür eine Deckung finden, sicher einen Titel einstellen, wo wir dem Sondervermögen Mittel zuführen. Damit habe ich einen Ausgabetitel und der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst als Einnahmetitel. So funktioniert die ganze Sache. Das wäre eine mögliche Lösung. Dazu braucht man Ihre Formulierung nicht, denn die suggeriert nur, es wäre relativ einfach, Mittel aus dem Landeshaushalt in das Sondervermögen zu verlagern. Deswegen sollte das auf jeden Fall noch mal beraten werden. Ansonsten hatte ich schon gesagt: Die Sache an sich ist eine Möglichkeit, um schnell auch wirklich Hilfen leisten zu können. Mit überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden wir da nicht so richtig weiterkommen, denn die Unabweisbarkeit und das Unvorhersehbare sind schwer zu definieren, wenn ich nicht sozusagen eigene Ausgaben machen muss, die gesetzlich festgelegt sind, das ist schwierig. Im Einzelfall müsste man dann schauen, ob das an der Stelle funktionieren kann, aber so eine generelle Regelung, dass alles über außerplanmäßige Ausgaben funktionieren kann, wo es jetzt gerade Hilfebedarf gibt, das funktioniert nicht. Also in dem Sinne ist der Weg vorgezeichnet. Wie das jetzt genau im Plenum weitergeht – ich hoffe da auf eine schnelle Lösung, aber da muss man schauen, wie die Beratungen weitergehen, vielleicht finden gerade schon die ersten Gespräche jetzt dazu statt. Deswegen: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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