Anja Siegesmund
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine arbeitet das Energieministerium gemeinsam mit den anderen Ministerien und natürlich im Schulterschluss mit dem Bund daran, das Land bestmöglich auf eine mögliche Energiemangellage vorzubereiten. Obschon durch Nord Stream 1 kein bzw. nur noch geringe Mengen an Gas fließen, ist der Füllstand für die Gasversorgung mit 90 Prozent gesichert. In den Thüringer Speichern sind derzeit 98 Prozent eingespeichert. Es finden intensive Abstimmungen mit den anderen Behörden und Ministerien, den Netzbetreibern und dem Bund in intensivem Takt statt. Eine Übersicht der einzelnen Gruppen auf sowohl Staatssekretärs- als auch Ministerebene als auch auf Arbeitsebene und mit den entsprechenden Behörden würden wir Ihnen im Nachgang zukommen lassen. Erwähnt sei hier, dass es neu im Energieministerium eine Stabsstelle Versorgungssicherheit gibt, die wöchentlich in Schalten mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur im Austausch ist, und dass es außerdem eine Staatssekretärsgruppe aller Ressorts gibt. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat für den Organisationsbereich der Thüringer Polizei ebenfalls eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage Handlungsfelder identifiziert und beschrieben. Ebenso gibt es im Wirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe, die sich insbesondere zu Belangen der Wirtschaft und der entsprechenden Verbände regelmäßig austauscht. Außerdem gibt es zahlreiche weitere Arbeitsgruppen; dies, würde ich Sie bitten, der entsprechenden Übersicht zu entnehmen. Daraus geht hervor, dass die Strukturen aufgebaut sind. Überdies beschäftigt sich das Thüringer Landeskabinett wöchentlich im Bericht zum Thema „Versorgungssicherheit und Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage“ ebenso mit Blick auf die Energiesituation insgesamt mit der aktuellen Lage. Wir hatten hierfür vor einigen Wochen Bundeswirtschaftsminister Habeck zu Gast im Kabinett, ebenso den Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Wir sind im intensiven Austausch. Im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Gasversorgungslage könnte es zum Ausruf der dritten Stufe kommen. Falls die Notfallstufe ausgerufen werden würde, nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers ein. Die Bundesnetzagentur übernähme dann überregional hoheitlich die Reduktion der Bezugsmengen im Markt. Zu Frage 2: Zur Unterstützung für Lagen der allgemeinen Hilfe oder nach der Feststellung des Katastrophenfalls kommen die personellen und materiellen Ressourcen der Katastrophen- und Zivilschutzeinheiten zum Einsatz. Mittels Amtshilfe kann ebenfalls um Unterstützung ersucht werden, zum Beispiel beim THW oder bei anderen Bundesländern. Allgemein werden die benötigten Mittel aus den eigenen jeweils zuständigen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um anspruchsvolle Prozesse, die entsprechende Fachkenntnisse voraussetzen. Auch das war beispielsweise Thema bei der Energieministerkonferenz vergangene Woche in Hannover. Zudem sind in den Katastrophenschutzlagen des Landes regelmäßig eingeladen und berichtspflichtig: Stromerzeuger bzw. diejenigen, die die Versorgungssicherheit gewährleisten. Außerdem wird Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt, sollte es nötig sein, sowohl zur Versorgung von privaten Haushalten, Landwirtschaftsbetrieben, anderen ortsfesten Gebäuden als auch jenen, die im Katastrophenfall Unterstützung bräuchten. Zu Frage 3: Es obliegt dem jeweiligen Betreiber der kritischen Infrastruktur, im Rahmen seiner Risikobewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bauliche, technische und organisatorische Strategien abzuleiten. Mit Blick auf beispielsweise die Krankenhäuser müssen dort Krankenhausalarm- und Einsatzpläne erstellt werden. Demnach ist ein Teil der Stromversorgung als Sicherheitsstromversorgung so auszuführen, dass die Notversorgung bei jedem Netzausfall oder einer Netzstörung gesichert ist und der dazu benötigte Kraftstoffvorrat für mindestens 24 Stunden reicht. Seitens des Bereichs des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes werden hierfür mittlerweile mindestens 72 Stunden empfohlen – das für einen Bereich neben vielen anderen, die hier auszuführen wären. Zu Frage 4: Hier stehen in erster Linie die Betreiber der Kritischen Infrastruktur in der Pflicht. Sie müssen die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen. Dabei unterstützen wir sie und unterstützen gerade in der Frage der erforderlichen Maßnahmen, bereit zu sein für den Fall, dass die Energieversorgung in einen Engpass gerät.
