thueringer-landtag.de ↗

Olaf Kießling

AfD 22.09.2022 Sitzungen 7/90

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, ich will vielleicht noch kurz ein paar einleitende Worte sagen, damit die Zuschauer auch mal wissen, worum es eigentlich geht. Denn das Thüringer Sondervermögen soll eine Neuauflage erleben, wir haben es kurz gerade schon gehört. Bisher ist das sogenannte Sondervermögen leider negativer Art, weil entsprechende Kredite aufgenommen worden sind. Aufgrund der politisch gewollten Coronazwangsmaßnahmen wurden die Wirtschaft und die Bürger leider geschädigt, was zum Anlass genommen wurde, auf Kosten der Steuerzahler Schulden zu machen. Dieses Thüringer Sondervermögen soll laut Gesetz zum 21.12.2022 auslaufen. Doch nun wurde die nächste Krise politisch produziert und wieder werden Wirtschaft und Verbraucher geschädigt und wieder ist geplant, ein Sondervermögen aufzulegen. Jedoch soll dieses nun mit dem bestehenden Thüringer Coronasondervermögen verknüpft werden. Auch sind wieder Hilfen von EU und Bund im Rahmen der Energiekrise angekündigt worden. Deutschland als Motor Europas und größter Nettozahler der EU mit zum Beispiel über 33,56 Milliarden in 2021 hat von der EU die Erlaubnis erhalten, in 2021 25,6 Milliarden Euro von seinem Geld aus dem Hilfsfonds der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität wieder zurückzuerhalten in Form von Zuschüssen und Darlehen für Investitionen von mindestens 37 Prozent der Mittel in Klimaschutzmaßnahmen und mindestens 20 Prozent in Digitalisierung. Das finden wir doch alle prima! Nur mal so noch zur Info: Wie gesagt, im Jahr 2020 war Deutschland im Coronakrisenjahr mit 28,1 Milliarden Euro mit Zahlungen an die EU dabei. Für die nächste hausgemachte Energiekrise im Jahr 2022 wird es dieses Mal von der EU statt Geld eine klare Ansage geben. Dieses Mal schreibt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten verbindliche Hilfsmaßnahmen in einem 41-seitigen Forderungsentwurf vor – der ist leider noch nicht durch. Verlangt wird von den Regierungen unter anderem, Übergewinne günstiger von Kraftwerken abschöpfen zu müssen – wir hatten gestern dazu die Debatte gehabt –, um mit den Erlösen Haushalte und Firmen zu entlasten, denen die Energiekosten zu schaffen machen. In dem Entwurf werden wichtige Zielmarken und Grenzwerte durch ein X ersetzt, weil es hier noch keine Einigung gibt. Klar ist aber auch, dass die EU diesmal statt auf Geld und Empfehlungen auf harte Vorschriften setzt. Zusätzlich will die EU einen Solidarbeitrag von Öl-, Gas- und Kohlekonzernen erheben, welche bereits jetzt hohe Beschaffungskosten haben, um dann die Hilfsprogramme für Bürger und Industriestaaten mit entsprechenden Branchen, die mit hohem Energieverbrauch belastet sind, auflegen zu können. Für Thüringen bedeutet das nun, dass wir diese Krise zum großen Teil leider mithilfe des Bundes selbst bewältigen müssen. Jedoch sind hier immer noch ein paar gesetzliche Regelungen einzuhalten. Eine davon ist beispielsweise das Haushaltsgrundsätzegesetz. Dort sagt uns § 8, Vollständigkeit und Einheit: „Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr […] zu erwartenden Einnahmen, […] zu leistenden Ausgaben und […] voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen.“ Gemäß § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz: „Im Finanzplan sind die vorgesehenen Investitionsschwerpunkte zu erläutern und zu begründen.“ Das hatten wir im Sondervermögen teilweise leider nicht gehabt. Ich denke da an die Beschaffung von Waffen und Sonnenschutzrollos im Rahmen des Coronasondervermögens, was gar nicht geht. Doch was lesen wir im Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfondsgesetz in § 4 Abs. 2? Dort heißt es: „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Freistaats Thüringen, seinen Rechten und Verbindlichkeiten zu trennen. Für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet der Freistaat Thüringen.“ Hier erfolgt also entgegen dem Haushaltsgrundsätzegesetz nicht ein Haushaltsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Freistaats. Mit einem ausgelagerten Sondervermögen wird man auch nicht dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und ‑ klarheit gerecht. Auch wenn hier mehr Flexibilität versprochen wird – die Vorrednerin hat es ja gerade gesagt –, haftet danach der Freistaat in Gänze, jedoch dürfen nur wenige im Detail entscheiden, hier in dem Fall der Haushaltsausschuss. Auch ist die Haushaltsaufstellung als Königsdisziplin eigentlich dem Parlament vorbehalten, also hier dem ganzen Rund, und nicht nur dem HuFA allein, denn gemäß § 6 Haushaltsgrundsätzegesetz sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, doch diese haben wir bisher in der Mehrzahl der Fälle leider vermisst. Hier wird mit Millionen von Steuergeldern jongliert, ohne dass weder in jedem Einzelfall eine entsprechende Untersuchung angestellt, noch das Parlament in Gänze mit diesem Gesetz in Verbindung gebracht bzw. dort entsprechend unterrichtet wird und mitentscheiden kann. Das Parlament hat auch ein Kontrollrecht gegenüber der Regierung, gerade wenn es hier um Sondermaßnahmen geht. Hier sollte das Parlament gerade auch wissen, ob die angesetzten Maßnahmen, die mit Millionen von Steuermitteln hinterlegt werden, auch die Wirksamkeit entfalten, die angedacht ist. Im Sinne der Bürger und der Thüringer Wirtschaft ist es angebracht, dass der Bericht auch direkt hier im Parlament erfolgt. Auch der Thüringer Rechnungshof kam bei seiner Prüfung des Coronasondervermögens mehrfach zu der Feststellung, dass der Etat zu oberflächlich geplant wurde. Wir hatten auch gerade gehört, es ist noch Geld übrig im Sondervermögen. Wir können es uns als Gesetzgeber in dieser weiteren Krise aber eben nicht erlauben, am Bedarf vorbei, nicht zielgerichtet zu planen. Hilfen, wie in § 2 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion in Drucksache 7/6353 beschrieben, sind mit Sicherheit gut und notwendig. Da gehen wir als AfD-Fraktion auch gern mit, diese Ziele zu unterstützen. Hier bedarf es jedoch zwingend noch weiterer Beratungen. Die Hilfen, die die CDU dort beschrieben hat, können auch ganz regulär über den Haushalt abgebildet werden. Wie gesagt, wir hatten bereits beschlossen, dass gemäß § 9 mit Ablauf des 31.12.2022 das Sondervermögen als aufgelöst gilt und die Reste entsprechend in den Landeshaushalt überführt werden. Da können wir auch die Hilfen im Rahmen der Energiekrise direkt in den Haushalt integrieren. Wir sind ja gerade dabei, den Haushalt 2023 zu beraten. Die rot-rot-grünen Fraktionen gehen in Drucksache 7/6298 mit der Änderung der Jahreszahl in § 9 auf das Jahr 2023 davon aus, dass die Krisen zum Jahresende dann auch überwunden sind. Die CDU-Fraktion hingegen sagt in ihrem Entwurf, dass der 31.12.2024 das Unterstützungsende und somit auch das Ende für die Krise sein soll, was nach unserer Meinung großzügig geplant ist. Bei den nachgelagerten Auswirkungen der Krise gehen wir davon aus, dass es wohl realistischer erscheint. Als unrealistisch zu hinterfragen gilt der Vorschlag der CDU-Fraktion bezüglich der Aufteilung in § 2 Abs. 4, die 85 vom Hundert für die Energiekrise und die 15 vom Hundert für die Coronapandemiehilfen. Mein Vorredner hat auch gerade diesen Punkt bemängelt. Auch der Vorschlag zur weiteren Mittelzuführung in § 5 des Gesetzentwurfs ist aktuell in Summe nicht beziffert, was eventuell auch in einer Ausschussberatung zu ermitteln wäre, was die CDU-Fraktion da an zusätzlichen Mitteln aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen überführen will. Generell unterstützen wir als AfD-Fraktion unsere Bürger und auch die Wirtschaft mit entsprechenden Programmen, jedoch bedarf es aus unserer und gesetzlicher Sicht eben nicht wieder eines extra Sondervermögens und wir appellieren hier, das im normalen Haushalt mit zu behandeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Alle Reden von Olaf Kießling Protokoll ↗