Madeleine Henfling
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Abgeordneter Möller, in erster Linie hat jetzt Frau Abgeordnete Marx das Wort.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber Zwi-
schenrufe sind erlaubt!) Zwischenrufe sind zulässig, aber es ist nicht zulässig, die Rednerin in ihrer Rede zu behindern.
