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Heike Werner

22.09.2022 Sitzungen 7/90

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich namens der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Leider liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse zur Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Thüringen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung in den Jahren 2018 bis 2020 vor. Aber wir wissen natürlich aus wissenschaftlichen Studien, dass die zunehmenden Hitzewellen sich auch auf den gesundheitlichen Zustand der Menschen auswirken und deswegen mehr Krankheitsfälle und auch mehr Sterbefälle beispielsweise zu verzeichnen sind. Zu Fragen 2 und 3, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Die Arbeitsstättenverordnung fordert für die Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt. Die diese allgemeine Forderung konkretisierende Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur legt im Punkt 4.2 Abs. 3 fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Im Punkt 4.4 der ASR A3.5 wird für Außenlufttemperaturen von über +26 Grad ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 Grad Celsius/bis +35 Grad Celsius weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder hitzefrei. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden. Da es bei Raumtemperaturen von über +26 Grad Celsius, wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können, unter bestimmten Umständen zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen kann, sind Schutzmaßnahmen nötig. Randbedingungen und Beispiele werden in der ASR A3.5 genannt. Die Schutzmaßnahmen sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung festzulegen. Im Sinne des sogenannten TOP-Prinzips hat der Arbeitgeber technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen festzulegen und durchzusetzen. Beim Arbeitsplatz im Freien ist außerdem der Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Neben Licht und Wärme ist die nicht sichtbare UV-Strahlung Bestandteil der Sonnenstrahlung. Diese ist verantwortlich für die Bräunung der Haut und wichtig für die Vitamin-DBildung. Sie ist aber auch eine mögliche Ursache für Haut- und Augenerkrankungen und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb gilt: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz. Sowohl das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als auch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht umfassende Empfehlungen zu Maßnahmen zur Minimierung von gesundheitlichen Risiken bei Hitze. Auch Unfallversicherungsträger sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zum Thema an, sodass sich Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen zu möglichen Schutzmaßnahmen informieren können. Ein aktueller Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom März 2022 befasst sich ausführlich und wissenschaftlich mit dem Thema „Klimawandel und Arbeitsschutz“. Diese Veröffentlichung ist das Ergebnis einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Aus Sicht der Landesregierung bestehen also bereits gesetzliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze, einschließlich Bewertungsmaßstäbe. Und es gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, sie müssen nur konsequent angewandt und entsprechend der Situation am jeweiligen Arbeitsplatz umgesetzt werden, und das ist notwendiger denn je, denn gemäß Klimamodellen werden Hitzewellen an Dauer, Häufigkeit und Intensität bis zum Ende des Jahrhunderts zunehmen. Maßnahmen zur Prävention von hitzebedingten gesundheitlichen Schäden und Todesfällen sind daher wichtig. Die mit dem Klimawandel einhergehenden neuen Herausforderungen sind auch künftig zu beschreiben, um darauf zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und speziell am Arbeitsplatz reagieren zu können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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