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Andreas Bühl

CDU 22.09.2022 Sitzungen 7/90

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Hande, Frau Merz, ich muss da direkt mal auf Sie reagieren. Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie zu! Man muss ja erst mal festhalten, die CDU-Fraktion hat mit ihrem Energiesicherungsfonds schon im Juni ein Konzept vorgelegt, (Beifall CDU) was Sie jetzt hier mehr schlecht als recht in einen Gesetzentwurf umgebaut haben, der nur aus im Grunde einem Wort besteht, das Sie an das „Coronasondervermögen“ noch „Energie“ drangeklatscht haben. Das soll dann der große Wurf sein, mit dem Sie den Thüringern helfen. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. (Beifall CDU) Und zum Punkt „viel Zeit“: Ich will mal erinnern, wie das Coronasondervermögen zustande gekommen ist. Das haben wir hier auch in diesem Rund in einer Sondersitzung sehr zügig, weil wir wussten, es geht um die Menschen in diesem Land, auf den Weg gebracht. Das war vor der Sommerpause. Ich glaube, es war 2020. Dann ist monatelang nichts passiert – nichts passiert, weil Ihre Landesregierung nichts gemacht hat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind geschaffen worden, aber der Wirtschaftsplan und das, was dazugehört, das wurde nicht umgesetzt. Das können wir uns hier wirklich nicht leisten. Wenn wir in zwei Wochen beschließen, dann muss auch die Landesregierung schnell handeln. (Beifall CDU) Und wenn uns die letzten zwei Jahre etwas gezeigt haben, dann ist es, dass das in Thüringen der Pferdefuß ist, dass diese Landesregierung schnell handelt. Daran müssen wir hier wirklich dringend arbeiten – das ist auch der Appell und das ist auch die Forderung, die wir in unserem Fünf-Punkte-Plan, den Mario Voigt gestern schon hier vorgestellt hat, mit gefordert haben –, an einem runden Tisch mit der Wirtschaft zusammen zu sprechen, dass eben dann die Landesregierung das, was wir hier uns gemeinsam versprechen, auch umsetzt. Das ist wichtig. (Beifall CDU) Warum ist das wichtig? Weil – und das muss man hier auch noch mal sagen, wurde gestern auch schon intensiv gesagt – die Bundesregierung nicht handelt. Deswegen müssen wir hier überlegen, wie wir selbst das Gröbste noch einfangen können, wohl wissend, dass wir hier gar nicht die Hebel in der Hand haben, um das Problem grundsätzlich lösen zu können. Wir müssen hier heute einen Rahmen setzen, obwohl eigentlich auf Bundesebene nötig wäre, eine Form von Energiepreisdeckel zu schaffen, der das Problem grundhaft angeht, obwohl auf Bundesebene nötig wäre, die Stromund die Gasmärkte voneinander zu entkoppeln und nicht den Menschen mit Umlagen noch irgendetwas aufzugeben – was jetzt schon völlig fragwürdig scheint, und da kann man nur in Ihre Richtung schauen, die Sie auch Verantwortung im Bund tragen –, das zu stoppen. (Beifall CDU) Da wir das aber hier in diesem Haus nicht in der Hand haben und gucken müssen, was wir noch an gröbsten Fehlern eingrenzen können, müssen wir uns natürlich fragen, was wir selbst tun können. Dazu haben wir fünf konkrete Punkte. Das ist zum einen der Thüringer Energiesicherungsfonds. Das ist das, was wir heute hier besprechen, der Auftakt dazu. Dazu komme ich gleich noch mal ausführlicher. Das ist zum Zweiten die Frage der Bürgschaften für unsere Stadtwerke, (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Gibt es doch!) damit uns diese nicht im Falle von Problemen in einem Dominoeffekt umfallen, sondern dass wir diese Daseinsvorsorge erhalten können. (Beifall CDU) Das ist zum Dritten auch die Frage von Investitionen in die Zukunft. Auch das wird uns im Haushalt beschäftigen, ein Investitionsprogramm „Thüringer Energie“, ob das Bioenergie ist, Geothermie, Solar Invest – da hat sich ja dieses Jahr schon gezeigt, wir wollten eigentlich in diesem Jahr schon eine Erhöhung, die Sie nicht mitgemacht haben; man hat gesehen, was das Ganze dann zum Schluss gebracht hat –, und die Energieautobahnen, die wir ausbauen müssen. Das sind Dinge, die müssen wir auf den Weg bringen, genauso wie einen runden Tisch, und natürlich auch das Ganze, wenn wir heute hier an den Ausschuss überweisen, dann auch schnell in einem Sonderplenum zu beschließen, was im besten Fall in den nächsten drei Wochen stattfindet, damit eben dann die Landesregierung hoffentlich ziemlich zügig die Hilfen auf den Weg bringen kann. Da will ich noch etwas zum Thema „Sonderplenum“ sagen. Herr Hande, ich denke, die Überweisung an den Ausschuss ist allein deswegen schon nötig, weil die von Ihrer Landtagspräsidentin geführte Landtagsverwaltung uns ja heute in den Rollenplan geschrieben hat, dass sie eine Anhörung für zwingend notwendig erachtet. Sie müssen mal den Rollenplan lesen. Und das, was Sie hier vorgeschlagen haben, das ist mehr oder weniger eine Missachtung dessen, was uns rechtlich ins Stammbuch heute in einen Rollenplan geschrieben wurde. Von daher sollten wir dem dann auch nicht widersprechen, was die Verwaltung ihrer Präsidentin da aufgeschrieben hat. (Beifall CDU) Nur noch mal zu dem heute hier zu besprechenden Energiesicherungsfonds: Wir haben einen Entwurf auf die Tagesordnung gesetzt, der sich von Ihrem ganz maßgeblich darin unterscheidet, dass Sie eben ein Wort ergänzt haben und wir deutlich ausführlicher beschrieben haben, was ein solches Sondervermögen leisten soll. Das sollten wir im Übrigen auch machen, denn im Endeffekt geht es hier um viel Geld. Und wenn ein Landtag die Möglichkeit gibt, viel Geld auszugeben, dann sollte er auch beschreiben, wofür dieses Geld verwendet werden sollte. Das sind wir auch allen Steuerzahlern schuldig. (Beifall CDU) Für uns stehen dort an erster Stelle, weil es für die Unternehmen in diesem Land wichtig ist, Liquiditätshilfen für Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise und den damit verbundenen Betriebskosten in eine wirtschaftliche Existenzgefährdung geraten. Das ist wichtig, denn wir wollen, dass die Menschen in diesem Land ihren Arbeitsplatz behalten, dass die Firmen auch über diese schwierige Krise hinaus weiter bestehen bleiben, damit uns nicht ganze Wirtschaftszweige verloren gehen wie die Porzellanwirtschaft, aber zum Beispiel auch die Lebensmittelwirtschaft. Das, was dieses Land auszeichnet, darf nicht aufgrund einer Krise, die in Berlin von der Bundesregierung noch verschärft wird, jetzt hier über die Wupper springen. (Beifall CDU) Deswegen braucht es diese Möglichkeiten, damit wir in Thüringen helfen. Das Gleiche setzt sich fort bei den Kommunen, wenn es zu Liquiditätsausfällen der regionalen Energieversorger, der Stadtwerke oder auch der Wohnungsgesellschaften kommt, weil Menschen einfach ihre Rechnungen nicht bezahlen können, auch wenn sie es gern wollten. Das darf dann nicht dazu führen, dass unsere Kommunen in Schieflage kommen und dass die Daseinsvorsorge vor Ort nicht mehr ermöglicht werden kann. Auch das ist eine Forderung, die wir in unserem Gesetz aufmachen. Der dritte Punkt, Härtefallhilfen für Vereine, freie Träger und weitere Organisationen: Auch das müssen wir mit bedenken, denn wir sehen das im Land, dass viele Sportvereine zum Beispiel Einrichtungen haben, oft ältere Häuser aus DDR-Zeiten, die schlecht gedämmt sind, die oft viel Energie brauchen. Die werden sich diese Häuser so nicht mehr leisten können. Da könnten wir ein Problem bekommen. Dort sollten wir die Möglichkeit in diesem Sondervermögen vorhalten, zu helfen. Wohlgemerkt stecken wir einen Rahmen, der nicht zwangsläufig genutzt werden muss, aber dann vorhanden ist. Und der letzte Punkt, Härtefallhilfen für Bürgerinnen und Bürger: Natürlich braucht es auch dort die Möglichkeit, dass man helfen kann, wenn Menschen aufgrund dieser Situation in Existenzgefährdung kommen. Die Beispiele haben wir alle in unseren Wahlkreisbüros, das Rentnerehepärchen, das bei uns vorbeikommt, was im Endeffekt 40 Jahre für das Haus gearbeitet hat, und auf einmal steht das eigene Eigenheim in Gefahr, es sich noch leisten zu können. Diese Existenzgefährdung, diese Angst müssen wir mildern. Auch dafür bietet unser Gesetz einen Rettungsanker. (Beifall CDU) Herr Dittes, wir hatten letzte Woche gemeinsam eine Runde mit der IHK und da haben Sie breit aufgeführt, was Sie alles machen wollen, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das haben Sie alles wiederholt!) welche Hilfen Sie da groß machen wollen, und haben zum Schluss in den Raum gestellt: 60 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein!) Ein breites Lächeln ging durch die Runde, aber kein Lächeln der Begeisterung, sondern ein Lächeln dessen, dass man sich nicht vorstellen kann, wie das mit 60 Millionen zu machen sein soll. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!) Von daher haben wir in unserem Gesetz auch die Möglichkeit vorgesehen, dass zusätzliche Geldmittel in dieses Sondervermögen hereinkommen können, weil es schlussendlich gar nicht anders gehen wird, als dass man zusätzliche Gelder in dieses Sondervermögen bringt. Wir könnten uns dort eine Summe von 250 bis 400 Millionen Euro durchaus vorstellen, die nötig sein wird, um hier zu helfen, um den Thüringer Unternehmen, den Bürgern und den Vereinen auch einen Rettungsanker auszuwerfen, und das geht mit den 60 Millionen Euro, die Sie in den Raum stellen, mit Sicherheit überhaupt nicht. (Beifall CDU) Von daher habe ich kurz und gut, glaube ich, zusammengefasst, dass unser Gesetzentwurf der mit Abstand ausführlichere und auch der zielführende für die Menschen in diesem Land ist (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Natürlich, im- mer!) und wir deswegen diese beiden Gesetzentwürfe zügig im Finanzausschuss diskutieren sollten, weshalb ich auch die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Finanzausschuss für eine zügige Befassung und die von der Landtagsverwaltung aufgegebene Anhörung der kommunalen Spitzen auch mit beantragen möchte, damit wir zügig vor den Herbstferien auch zu einer Lösung kommen, damit die Menschen Sicherheit in diesem Land bekommen, damit die Unsicherheiten zumindest ein Stück abgemildert werden und damit die Landesregierung dann hoffentlich zügig arbeitet, was wir ihr dringend ins Stammbuch schreiben sollten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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