Birgit Pommer
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Es gibt also im Rahmen der Geschäftsordnung einen Antrag. Ich muss darauf aufmerksam machen, unter § 12, was die Sitzung des Ältestenrats betrifft. Der Ältestenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn es drei Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangen. Landtagssitzungen müssen unterbrochen werden. Er ist beratungsfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die AfD-Fraktion hat zwei Mitglieder im Ältestenrat. Gibt es noch ein Mitglied im Ältestenrat, damit die Summe von drei gegeben ist und wir den einberufen können? Auf Verlangen von zwei Mitgliedern ist das nicht möglich. Das, sehe ich, ist nicht der Fall.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das glaube
ich nicht! – Ein Novum!) So viel zur Akzeptanz der Geschäftsordnung, muss ich an der Stelle auch sagen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) die hier länger Bestand hat als vielleicht manche Fraktionen oder Gruppen – das will ich an der Stelle auch sagen –, sie ist hier demokratisch im Parlament beschlossen worden. Ich denke, das sollte akzeptiert werden. Jetzt weise ich noch mal darauf hin – wahrscheinlich muss ich es an der Stelle machen –, dass die Präsidentin hier nicht umsonst eine Funktion für das Parlament ausübt, wo es auch Gepflogenheiten bzw. Regeln gibt, an die sich Abgeordnete auch zu halten haben,
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Auch der
Ministerpräsident!) wenn es um die Regelungen geht, die die Präsidentin hier aus der Geschäftsordnung heraus darstellt. Darauf will ich also auch noch mal aufmerksam machen. Die Frage, die geschäftsordnungsmäßig im Raum stand, die Wortwahl von einem Abgeordneten, werden wir natürlich prüfen lassen. Damit setzen wir in der Tagesordnung fort. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Bilay.
