Birgit Pommer
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes
Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf in Tagesordnungspunkt 7 a die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Diese Festlegung gilt für den Tagesordnungspunkt 7 b nicht. Das nur zur Erinnerung. Wir beginnen deshalb mit den ersten Beratungen, zu denen ich hiermit die gemeinsame Aussprache eröffne. Zunächst hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion das Wort.
