Franziska Baum
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Raymond Walk, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Rede und für den Vorschlag. Vielleicht für die Schülerinnen und Schüler, die oben auf der Tribüne sitzen, noch mal ganz kurz erläutert, um was es in unserem Gesetzesentwurf geht: Auch wegen eines Arguments, was Herr Bilay ganz am Anfang mit eingebracht hat und nach einer Ausgewogenheit gefragt hat. Also, wir wollen einen Satz im Gesetz streichen. Dieser Satz lautet: Ab Klassenstufe 11 können Elternbeiträge erhoben werden. Wir wollen diesen Satz streichen, weil er in Thüringen sowieso nicht einheitlich so umgesetzt wird, die Beiträge zu erheben. Das haben Sie schon dargestellt, Herr Bilay. Einige Landkreise erheben Elternbeiträge für die Beförderung zur Schule und andere nicht. Und wir finden, dass man das in Thüringen ruhig einheitlich gestalten kann. Deswegen war der 17. Juni dieses Jahres für mich ein ziemlich trauriger Tag, muss ich sagen, zumal ich eigentlich in der ersten Beratung in diesem Hause tendenziell eher gehört habe, dass unser Gesetzentwurf nicht weit genug geht, dass man darüber hinaus überhaupt die Beförderung von Schülern im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei oder beitragsfrei gestalten soll, dass man also quasi mit dem Schülerausweis in den Bus einsteigen kann und es egal ist, ob man in die Schule fährt oder zum Geigenunterricht. Da waren wir völlig bei Ihnen und haben gesagt, super, dann lassen Sie uns darüber sprechen. Im Ausschuss ist dann ganz viel über diese Finanzierung gesprochen worden. Das ist richtig. Und ich ärgere mich darüber, wenn Sie sagen, dass wir nicht darlegen konnten, wie diese Finanzierung stattfinden soll. Keines der Ministerien, das in dem Zusammenhang befragt worden ist, konnte vorlegen, wie viel es kosten würde, wenn wir diesen Gesetzentwurf umsetzen, weil es ein grundlegendes Problem in der Finanzierung der Schülerbeförderung gibt. Und das jetzt hier auf dem Rücken dieses Gesetzesentwurfs auszutragen, finde ich, gelinde gesagt, ein bisschen unfair.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich schließe mich sehr gern dem Vorschlag von Herrn Walk an, dass wir es noch mal zurückgeben und uns eine dritte Beratung leisten und das Thema im Haushalts- und Finanzausschuss wirklich noch mal ansehen. Weil die Problematik natürlich ist, dass es nicht um diese zwei Klassenstufen geht, um die paar Schüler, wenn ich das jetzt mal so flapsig sagen darf, die da mehr in den Bus steigen. Die Finanzierung vom öffentlichen Nahverkehr ist wahnsinnig komplex, insofern müssen wir uns mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ehrlich machen und überlegen, wie viel der Schülerverkehr kostet und wo wir noch was drauflegen müssen. Da sind wir auch im Haushaltszusammenhang sicher zu Diskussionen bereit. Mir wäre nur wichtig, dass wir dieses Thema an der Stelle nicht auf Kosten der Schülerinnen und Schüler und auf Kosten der Eltern und der Familien einfach vom Tisch wischen, nur weil uns keine Lösung dazu einfällt, weil es gerade in Zeiten wie diesen momentan für viele Familien echt einen Unterschied macht, ob man 40 Euro im Monat noch fürs Schülerticket aufbringen muss oder nicht. Diese Frage einmal im Monat von den Schülerinnen und Schülern an die Eltern, „Mama, hast du noch Busgeld?“ ist weder für den Schüler ein schönes Gefühl noch für die Mutter, der möglicherweise die Bildung durchaus wichtig ist. Ich freue mich, wenn wir den Gesetzentwurf noch mal in die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss nehmen, gern auch im Bildungsausschuss, das hat in der letzten Beratungsrunde nicht geklappt, dass wir den da überhaupt noch mal besprochen haben, und freue mich auf weitere Diskussionen, bringe mich da gern weiter mit ein, damit wir vielleicht eine einheitliche Lösung für Thüringen hinbekommen, die von mir aus gern auch über den Punkt der Beitragsfreiheit für den Schülerverkehr zur Schule hinausgeht. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
