Dr. Bergner
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, vor nicht allzu langer Zeit gab es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zum Thema der nichtverfassungskonformen Besoldung der Thüringer Beamten. Im Ergebnis des parlamentarischen Prozesses wurde diesem Missstand dann Rechnung getragen und das Niveau der Beamtenbesoldung so erhöht, dass sie nunmehr verfassungskonform ist. Der vorliegende Gesetzentwurf weist nun weiteren zusätzlichen Regelungsbedarf auf, denn das Thema hatte einen Rattenschwanz an Folgen. Wir Bürger für Thüringen sehen eine verfassungsgemäße Besoldung nicht nur als zwingend notwendig an, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil sie auch eine Grundhaltung der Moral und Ethik der Regierenden ausdrückt. Sie ist für die Beamten eine wichtige Grundlage dafür, dem Land mit voller Hingabe dienen zu können, ohne sich um ihre Existenz und die ihrer Familien Sorgen machen zu müssen, womit wir bei einem Punkt wären, der einmal genauer betrachtet werden sollte. Die Besoldungsrichtlinien weisen fünf Kontrollkriterien auf, wovon eines der Abstand zum Niveau der Grundsicherung ist. Dieser wird anhand des Betrags der Grundsicherung für eine vierköpfige Familie ermittelt und mit der entsprechenden Beamtenalimentation verglichen. Der Abstand muss mindestens 10 Prozent betragen. Auch das halten wir für richtig. Wenn man allerdings nun das Niveau für alleinstehende und kinderlose Beamtenpaare ermittelt, stellt sich heraus, dass diese einen deutlich höheren Abstand zur Grundsicherung genießen können. Da frage ich mich, wie spiegelt sich hier die so gepriesene Familienfreundlichkeit unseres Landes wider? Wir haben ein sozialorientiertes Lohngefüge, welches Kinderlosigkeit fördert. Ist das wirklich gewollt? Sollte hier nicht die Politik mit gutem Beispiel vorangehen? Ist dies nun sozial- und zukunftsorientiert, dem demographischen Wandel angemessen? Diese Frage kann sich jeder hier im Hohen Haus selbst beantworten. Ich jedenfalls schäme mich für einen solchen Entlohnungsansatz. Da nützt es wenig bis überhaupt nichts, dass wir in Thüringen vor ein paar Tagen den Kindertag als Feiertag hatten – einmalig in der Bundesrepublik –, denn das ist allenfalls Symbolpolitik ohne wirklichen Nutzen für Familien mit Kindern –
(Beifall Gruppe der BfTh)
gerade in der gegenwärtigen Situation mit galoppierender Inflation und Vervielfachung der Energiekosten, womit ich zu einem weiteren Thema der Beamtenbesoldung komme. Ein weiteres Kriterium der verfassungsgemäßen Besoldung ist der Bezug zur Entwicklung des Verbraucherindex. Dies beinhaltet in der aktuellen Lage beträchtlichen Sprengstoff, nicht nur, dass sich die Frage stellt, ob und wie diese durch inflationäre Preisentwicklung steigenden Bezüge der Beamten in der Berechnung des Haushalts enthalten sind. Es stellt sich auch für die Bürger im Land ohne Beamtenstatus die Frage, wieso Beamte hier eine automatische Erhöhung ihrer Alimentation erhalten, während alle anderen Menschen im Land nicht wissen, wie sie mit der aktuellen Inflation zurechtkommen sollen. Der Gesetzgeber hat zwar dieses Kriterium verfassungsrechtlich in die Berechnung der Beamtenbezüge eingeführt, ich glaube aber, dass er dabei die aktuellen Szenarien mit einer solchen Entwicklung der Verbraucherpreise im Land – ohne Aussicht auf eine Änderung der Situation in absehbarer Zeit – nicht im Auge hatte. Dies hat Potenzial zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und wir sollten darüber nachdenken, wie das sozialgerecht verhindert werden kann. Danke.
(Beifall Gruppe der BfTh)
