Weil
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 war für Thüringen die Maßnahme B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers, als neues Vorhaben unter der laufenden Nummer 77 im vordringlichen Bedarf enthalten. Die 2015 von Thüringen wieder zum Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldete Maßnahme „B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers“ wurde wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und folgend nicht in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Grund dafür ist, dass das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis mit 0,75 kleiner 1 ist. Diese Entscheidung hat Gültigkeit bis zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans. Zu Frage 2: In den drei Stellungnahmen des Freistaats Thüringen, der technischen Stellungnahme, der Stellungnahme des Kabinetts und der Länderstellungnahme zu den Entwürfen der Ausbaugesetze zu den Bundesverkehrswegen wurde die Aufnahme der B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers, in den Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. in den Bedarfsplan gefordert. Der Freistaat Thüringen hat in diesem Zuge die Forderung an das BMDV gerichtet, für den kompletten verkehrswirksamen Abschnitt der B 62 eine Nutzen-Kosten-Analyse durchzuführen. Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr stehen im engen schriftlichen und mündlichen Austausch mit dem Landratsamt des Wartburgkreises, der Krayenberggemeinde und der „Bürgerinitiative B 62 Merkers“ zum Thema der B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers. Es besteht Einigkeit, dass sowohl aus verkehrlicher als auch aufgrund der Belastung der Einwohner/-innen der Neubau einer Ortsumgehung anzustreben ist. Den Beteiligten ist bewusst, dass erst im Rahmen der vom Bundesverkehrsministerium zu veranlassenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans mit der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040 eine Neuaufnahme der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers in die Liste der Verkehrsvorhaben des Bundes möglich sein wird. Die Chance der Neuaufnahme der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers besteht nur, wenn es gelingt, ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis des Vorhabens zu erreichen. Deshalb soll die Zeit bis zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans genutzt werden, die Projektvorgaben zu optimieren. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat dazu eine erste Unterlage über Möglichkeiten, die bisherige Trassenführung der B 62, Ortsumfahrung Merkers/Dorndorf, mit dem Ziel der Kosteneinsparung zu optimieren, erstellt. Dabei wurden insbesondere auch die von der Bürgerinitiative übermittelten und von der Straßenbauverwaltung geteilten Vorschläge berücksichtigt, dass das Brückenbauwerk kürzer und schmaler gestaltet sowie die Linienführung insgesamt verkürzt werden muss, um eine wirtschaftliche Lösung für die Gesamtmaßnahme zu erreichen. In einer durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragten und derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie soll insbesondere eine Nachrechnung der Projektwertung mit Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Erhöhung des Nutzens und gegebenenfalls eine Änderung des Maßnahmezuschnitts erfolgen. Erste Ergebnisse wurden im September den Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises der Krayenberggemeinde und der Bürgerinitiative vorgestellt. Weiterhin sollen in Abstimmung mit den Umweltbehörden Ermessensspielräume zur Änderung oder Anpassung der Projektplanung, beispielsweise der Reduzierung der Brückenlänge, Optimierungen des Entwurfs in Linienführung, Querschnitt, gradiente Netzanbindung usw., erfolgen. Gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim BMDV die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, der Bundesautobahn A 7 Fulda und der B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen erreicht. Aktuell läuft die Vergabe der freiberuflichen Leistung für die Untersuchung. Die Angebotsabgabe ist für September 2022 terminiert. Nach Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung Hessen soll die Untersuchung im IV. Quartal 2022 beauftragt werden. Ziel der Untersuchung ist es, durch die Betrachtung eines kompletten verkehrswirksamen Abschnitts der B 62 ein Nutzen-KostenVerhältnis größer 1 auszuweisen und damit die Bauwürdigkeit für den Abschnitt der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers zu begründen. Zur letzten Frage: Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der gesamten Ortsdurchfahrt besteht nach Einschätzung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises keine Veranlassung. Im östlichen Teil der Ortsdurchfahrt ist die Straßendecke durch Straßenbaulastträger im Juli/August 2022 erneuert worden. In diesem Bereich der Ortsdurchfahrt befinden sich keine Engstellen. Vielen Dank.
