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Andreas Bühl

CDU 22.09.2022 Sitzungen 7/90

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Ich denke, es ist jetzt nicht sinnvoll, auf die Punkte von Herrn Dittes in der Tiefe noch mal einzugehen, (Heiterkeit DIE LINKE) denn Sie haben Ihren Punkt für sich gemacht, den Sie heute hier machen wollten, aber ich will zumindest kurz von dem zitieren, was uns heute Morgen die Präsidentin vor Beginn der Sitzung auf den Weg gegeben hat. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Was denn für ein Punkt? Es geht um Hilfe!) Ich zitiere die Präsidentin von heute Morgen, die Präsidentin übrigens, die Teil Ihrer Fraktion ist: „Gestatten Sie mir jedoch bitte bereits an dieser Stelle den Hinweis, dass gute Gründe für die Annahme sprechen, dass vor der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen“, das sind nach meiner Kenntnis immer noch Sie, „die in Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.“ Um das noch mal zu wiederholen: Das ist die Anhörung der Kommunen. Das scheint Ihnen nicht wichtig zu sein. Sie provozieren hier, dass zum Schluss ein Gesetz auf den Weg kommt, was dann angegriffen werden kann. Was ist das denn für ein Verständnis? Sie rufen uns dazu auf, dass wir es machen sollen, obwohl die Verwaltung des Landtags sagt, dass das so nicht geht. Was ist das für ein Verständnis? Das zeigt doch, was Sie für ein Staatsverständnis haben. Also ich kann darüber nur den Kopf schütteln. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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