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Dorothea Marx

22.09.2022 Sitzungen 7/90

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Da wir schon 5 Minuten überzogen haben, wäre es schön, wenn die anwesenden Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen vielleicht noch für eine bessere Besetzung hier im Haus sorgen könnten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Wiedereröffnung unserer Plenarsitzung und zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 21, 23 und 24 . Die Tagesordnungspunkte 20, 22, 25, 26 und 27 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, das heißt, wir kommen heute mit drei Wahlgängen aus. Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh - Drucksache 7/6134 Der Tagesordnungspunkt 21 betrifft die Wahl von Schriftführerinnen bzw. Schriftführern. Aufgrund der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe des Bündnisses Bürger für Thüringen entfällt das Vorschlagsrecht für die Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers auf diese neu gebildete Gruppe. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/6134 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Tosca Kniese. Die Fraktion der AfD hat davon abgesehen, einen Wahlvorschlag für die Wahl der auf sie entfallenen Schriftführerinnen und Schriftführer einzureichen. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wird zu diesem Punkt eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6343 Weiterhin ist in TOP 23 ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu wählen. Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/6343 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird zu diesem Wahlvorschlag die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6344 Auch hier hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/6344 vor. Vorgeschlagen ist auch hier Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Durchführung der Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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