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Janine Merz

SPD 22.09.2022 Sitzungen 7/90

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer – an den Bildschirmen zumindest noch! Ich glaube, Kollegin Bergner hat gerade ein bisschen – nach meiner Kenntnis – am Thema vorbeigeredet: mehr zur verfassungsgemäßen Alimentation als tatsächlich zur vorliegenden Tarifsteigerung. Aber gut, sei es drum. Mit diesem vorliegenden Gesetz wird seitens der Landesregierung zugesichert und verfassungsgemäß die notwendige Übertragung der Tariferhöhung von 2,8 Prozent ab Dezember dieses Jahres auf die Beamtenbesoldung übertragen. Davon sind eben nicht nur die Grundgehälter, sondern auch Zulagen umfasst. Weiterhin müssen die kinderbezogenen Familienzuschläge nach oben angepasst werden. Mit der Besoldungsanpassung entstehen dem Land ab 2023 zusätzliche Kosten im Landeshaushalt in Höhe von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Erneut stellt sich der Freistaat damit seiner Verantwortung für eine gerechte und faire Entlohnung seiner Bediensteten. Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen sind entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Auch das haben wir eben schon gehört. Neben der Tarifentwicklung sind Nominallöhne, Verbraucherpreisindex, internes Abstandsgebot und der BundLänder-Vergleich der Besoldung maßgeblich. Jede Änderung – beispielsweise aktuell auch bei Sozialleistungen – oder Anstiege der Verbraucherpreise können auf eine Verletzung dieser verfassungsgemäßen Alimentation hindeuten. Die Entwicklung dieser Parameter zu beobachten, ist eine dauerhafte Aufgabe des Dienstherrn, die im TFM mit hohem Arbeitsaufwand geleistet wird und über die auch die Finanzministerin eben schon berichtet hat. Neben den Besoldungsanpassungen finden sich kleine Verbesserungen oder Anpassungen im Gesetzentwurf wie die Zulage der Fachleiter für die Pädagogikausbildung an den Studienseminaren. Hier wird eine weitere Regelungslücke geschlossen. Die Entschädigung der Gerichtsvollzieher wird überarbeitet und die Beamten der Steuerfahndung sollen das gleiche Kleidergeld erhalten wie die Kollegen bei der Kriminalpolizei. Es gibt noch andere kleine Regelungsinhalte im Gesetzentwurf, deren Beratung wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterführen möchten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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