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Olaf Müller

GRÜNE 22.09.2022 Sitzungen 7/90

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Wir haben gestern in aller Breite und Tiefe im Rahmen mehrerer Aktueller Stunden die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hier im Plenum diskutiert. Insbesondere die stark angestiegenen Energiepreise führen zu Verwerfungen in der Thüringer Wirtschaft, aber auch zu Not- und Mangelsituationen in vielen anderen Bereichen der Thüringer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wurden von nahezu allen Vertretern Hilfen durch das Land in Ergänzung zu Bundeshilfen gewünscht, bereits mit mehr oder weniger klaren Vorstellungen hierzu unterlegt. Ebenso hat der gestrige parlamentarische Abend des Thüringer Handwerks die Dringlichkeit unseres Handelns aufgezeigt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land zu entlasten und besonders begrüße ich das klare Bekenntnis des Bundes, die Wirtschaftshilfen wie angekündigt zu erweitern und vollständig zu finanzieren. Wir sehen durchaus die Mitverantwortung des Landes Thüringen, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten. Ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen übrigen Aufgaben in unserem Haushalt können wir einen solchen Beitrag allerdings nur leisten, wenn eine Verständigung über die Höhe einer tragbaren Länderbelastung erfolgt und es zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung der Länder durch den Bund kommt. Punkte, die einer gemeinsamen Klärung unterzogen werden müssen, sind hierbei sicherlich die Regionalisierungsmittel, das Wohngeld, die Krankenhausfinanzierung oder die flüchtlingsbezogenen Kosten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund liegen uns zu diesem Thema die Anträge der regierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot-Grün und der CDU vor. Ziel beider Anträge ist es, das vorhandene Sondervermögen „Corona“ auch für die Bewältigung der aktuellen Krise zu öffnen. Die derzeit noch im Sondervermögen vorhandenen Mittel – wir gehen mit Stand von heute davon aus, dass noch rund 90 Millionen Euro im Sondervermögen vorhanden sind, von denen allerdings rund 30 Millionen Euro zweckgebunden liegen – von rund 60 Millionen Euro können somit kurzfristig für direkte Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Wie auch bisher obliegt dem Haushalts- und Finanzausschuss auch zukünftig die Kontrolle über diese Mittel, über den noch anzupassenden Wirtschaftsplan. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir zwischenzeitlich das Gefühl haben, dass die Coronakrise bewältigt sein könnte, trügt der Schein. Mit der Öffnung des Coronasondervermögens sollen aber auch in Zukunft noch Maßnahmen der originären Coronahilfe ermöglicht bleiben. Wir möchten gern die weitere inhaltliche Debatte hier im Haus führen und hoffen, dass wir unseren Gesetzesvorschlag auch entsprechend abstimmen können. Erlauben Sie mir noch zwei Anmerkungen zu meinen Vorrednern. Herr Kießling führte aus, dass sich auch der Rechnungshof kritisch zu dem Sondervermögen „Corona“ geäußert hat. Na ja, wie sollte er es auch anders machen? In einer Phase, zu der wir keine Blaupause hatten, wie wir eine solche Pandemie auch wirtschaftlich, finanziell zu bewältigen hatten, fehlte uns schlicht und ergreifend das Wissen. Das heißt, im Bild gesprochen haben wir am offenen Herzen operiert und ich muss sagen, der Patient hat es überlebt, es geht ihm verhältnismäßig gut und ich bin froh darüber, dass wir diesen Weg eingeschlagen und auch so weit geschafft haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kemmerich, Alarmismus in allen Ehren, aber der hilft uns hier kein bisschen weiter. Dieses ständige Heraufbeschwören, wie schlimm alles noch werden wird, hilft uns in der Situation nicht weiter. (Unruhe Gruppe der FDP) Ich würde mir einfach an dieser Stelle wünschen, dass Sie ein klein bisschen mehr Optimismus ausstrahlen können, aber vielleicht liegt es in der Natur der Sache, dass Sie das nicht können. Sie fordern an dieser Stelle schnelle unkonventionelle Hilfe, gleichzeitig reden Sie davon, dass wir das Thema in aller Breite im Ausschuss diskutieren müssen. Wo wollen Sie denn eigentlich hin? Schnell? Unkonventionell? Lang und breit? Wir haben einen Antrag eingebracht, der in diesem Plenum abgestimmt werden kann. Ich würde mir wünschen, dass Sie am Ende des Tages diesem Antrag auch entsprechend zustimmen würden. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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