Dr. Bergner
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Vergangene Woche, genau am 15. September, hat die Präsidentin des Landtags das Volksbegehren mit dem Anliegen zur Änderung der Thüringer Verfassung – Artikel 50 Abs. 2 – für zulässig erklärt. Anliegen ist es, Artikel 50 Abs. 2 um einen dritten Punkt zu ergänzen: Eine vorzeitige Neuwahl des Landtags kann auch durch Volksentscheid herbeigeführt werden. Wir Bürger für Thüringen haben das Anliegen aufgegriffen und bringen diesen Gesetzentwurf direkt in den Landtag ein. Aktuell befinden wir uns aufgrund der Energiekrise und der noch zu bewältigenden Folgen der Coronakrise in der Lage, welche durch den sich zuspitzenden Fachkräftemangel in einer extrem angespannten Personalsituation im öffentlichen Dienst begleitet wird. Das Volksbegehren bedeutet einen zusätzlichen enormen Arbeitsaufwand für die betroffenen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, was sie durch unbezahlte Überstunden schultern müssen, da es für die Prozesse gesetzliche Fristen gibt und Überstunden nicht vergütet werden. Jetzt haben wir Abgeordnete die Möglichkeit, diese Zusatzbelastung von den betroffenen Mitarbeitern abzuwenden, indem wir dieses Anliegen mit einem schlanken parlamentarischen Prozess umsetzen. Danke.
(Beifall Gruppe der BfTh)
