Stefan Möller
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Na ja, ich habe ja nur noch 2 Minuten 50 Sekunden.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wie im Kin-
dergarten hier! Das darf doch nicht wahr sein!) Vielleicht können Sie mir wenigstens noch kurz folgen. Ich denke, zur AfD-Verfolgung habe ich schon genug ausgeführt. Ich könnte jetzt noch eine Menge erzählen, auch zu den Einordnungen des Innenministers, der ja dem Haus im Grunde genommen vorsitzt, weil es ja eine unselbstständige Abteilung des Innenministeriums ist. Die Aussagen, insbesondere zu den Demos, die sich gegen die Lockdown-Politik gerichtet haben, sind im Grunde selbstoffenbarend gewesen. Es ist eine bestimmte Neigung bei Herrn Maier erkennbar, die sich natürlich auch in der Amtsführung im Verfassungsschutz wiederfindet. Die politischen Gegner der Landesregierung beispielsweise als „Querdenker“, als Coronaleugner, als Verschwörungsverbreiter zu bezeichnen, diese Unfähigkeit, die eigenen politischen Affekte im Griff zu haben, wirkt sich eben auch auf die Amtsführung aus und zeigt sich eben beispielsweise im Umgang mit der Opposition. Vielleicht lassen Sie mich noch auf zwei weitere Themen eingehen, die bei Ihnen im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission auch keine Bedeutung gefunden haben. Da wäre einerseits natürlich der Skandal um die vom Verfassungsschutz geführten Chatbots zu nennen. Also, wir haben gerade in der letzten Woche erfahren, dass der Verfassungsschutz hunderte Chatbots in den sozialen Medien unterhält, die dort Hass und Hetze sprühen, und dieser Hass und diese Hetze werden letzten Endes dann wiederum der Opposition, entweder der außerparlamentarischen oder der parlamentarischen Opposition, in die Schuhe geschoben. Das heißt, der Verfassungsschutz selbst hetzt mit, um dann wiederum sein Beobachtungsmandat damit zu begründen – ein Skandal sondergleichen; dazu findet sich im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission leider gar nichts. Offensichtlich hat es die Damen und Herren nicht interessiert. Das könnte natürlich auch damit zu tun haben, wer in dieser Kontrollkommission sitzt. Es heißt ja im Bericht der Kontrollkommission, es gäbe kein Kontrollvakuum. Aber, meine Damen und Herren, die Kontrollkommission muss zu Beginn jeder Legislaturperiode neu gewählt werden, das ist nicht geschehen. Wir wissen alle, warum. Die AfD-Fraktion hatte zunächst zwei Sitze dort zu besetzen, später nur noch einen Sitz. Sie hat insgesamt 23 Abgeordnete in 65 Wahlgängen zur Wahl gestellt; sie sind alle abgelehnt worden. Das rot-rot-grüne Lager hat gesagt: Wir werden keine Abgeordneten
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und mit welcher Begründung haben wir das abgelehnt?) der AfD wählen, weil die ja beobachtet werden. Das ist also ein Zirkelschluss: Weil wir beobachtet werden vom Verfassungsschutz, dürfen wir den Verfassungsschutz nicht kontrollieren.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das war nie unsere Begründung, Herr Möller!) Ein ganz demokratischer Zirkelschluss, so nennt man das – ja.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle vorsätzlich sabotiert.
(Beifall AfD)
Und Sie haben es nicht nur vorsätzlich sabotiert, Sie missbrauchen auch nach wie vor eine Übergangsregelung im Verfassungsschutzgesetz, die sagt: Übergangsweise kann die alte Kommission weiter die Kontrolle übernehmen. Aber eben nur übergangsweise, nicht für zweieinhalb Jahre, nicht für den Fall, dass die Kontrolle vorsätzlich sabotiert wird. Das ist nicht zulässig. Und letzten Endes degradiert sich die Parlamentarische Kontrollkommission natürlich dadurch auch ein Stückchen selbst. Sie nickt letzten Endes eigentlich nur noch ab, wenn Betroffene von Ausspitzelaktionen nicht über diese Ausspitzelaktion informiert werden, was im Übrigen rechtsstaatlich natürlich auch ein schwerer Fehler ist, weil so etwas normalerweise nur gegenüber Schwerstkriminellen aufgrund eines Richtervorbehalts möglich ist, hier aber Leute betroffen sind, die sich keine Straftat haben zuschulden kommen lassen. Das allein zeigt doch schon, dass Sie das nicht aufgegriffen haben, wie wenig ernst Sie Ihre Kontrollaufgabe wahrgenommen haben, wahrnehmen können, offensichtlich auch aus Gründen politischer Loyalität. Damit ist eigentlich alles gesagt, was es zu diesem Bericht zu sagen gibt.
(Beifall AfD)
