Bergner
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Ministerin noch mal, ja? Gut, bitte. Ja, auch hier nur ganz kurz. Frau Bergner, es ist gerade andersherum, als Sie es verstanden haben. Also wir privilegieren die Beamtinnen und Beamten, die Kinder haben. Wir haben damit die verfassungsgemäße Alimentation nach unserer Auffassung auch rechtskonform umgesetzt. Es gibt gerade aus dem Bereich der Kinderlosen – das heißt nicht, dass sie keine Kinder haben, sondern die Kinder sind aus der Betrachtung bei den Beamtinnen und Beamten raus, sie sind also erwachsen – und bei den Versorgungsempfängern Unmut. Den gibt es nun schon eine Weile, weil man gesagt hat: Wir werden da zu schlecht betrachtet. Ich glaube, das kennen auch alle Fraktionen. Also, es ist gerade umgedreht. Insofern stimmt das nicht. Und gerade, wer mehrere Kinder hat, hat eine tolle Nachzahlung bekommen und wird in besonderer Weise auch mit dem Familienzuschlag unterstützt. Und das Zweite, Herr Kowalleck – es tut mir leid, dass ich das jetzt nicht erwähnt habe –: Die Kosten, das steht im Gesetzentwurf, betragen im Jahr 2022 für § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und für § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz zusätzlich 5 Millionen und ab 2023 jährlich knapp 60 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten aufgrund des § 14 Besoldungsgesetz und des § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz – die Anpassung der Besoldung für die Kommunen haben wir auch berechnet – betragen dieses Jahr eine halbe und im nächsten Jahr 6 Millionen Euro. Das der Vollständigkeit halber. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
