Dorothea Marx
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir kommt es jetzt zu, die Krokodilstränen der AfD noch vor der Mittagspause abzuwischen. Also, dass das jetzt ein Gesetz sein soll, was sozusagen die AfD planvoll ausschließt und dass das der einzige Inhalt sein sollte, das widerspricht schon der Tatsache, dass sich die Regelung, die wir hier vorschlagen, eng anlehnt – fast wortgleich – an die, die schon seit Jahren in Nordrhein-Westfalen bei der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gültig ist und dort als tauglich befunden wurde, um die Rechte des Parlaments entsprechend abzubilden. Sie haben gesagt, es gäbe immer wieder pauschale unbegründete Ablehnung Ihrer Abgeordneten, die Sie zur Wahl vorgeschlagen hätten, in den insgesamt 66 Wahlgängen. Wir waren ja alle dabei. Wenn Sie sich das alles noch mal anschauen, dann haben Sie sehr wohl gesehen, dass die Stimmergebnisse bei den verschiedensten Kandidaturen verschiedenster Kandidatinnen und Kandidaten sehr unterschiedlich ausgefallen sind, sodass davon also nicht die Rede sein kann. Wir haben ein Spannungsfeld zwischen dem individuellen Wahlrecht jedes einzelnen Abgeordneten hier in diesem Hause und eben dem Besetzungsrecht, das nach dem bisherigen Verfahren streng formal an der Größe der hier im Haus vertretenen Fraktionen ausgerichtet war. Dass man das auch anders machen kann, lehrt das Beispiel aus Nordrhein-Westfalen und deswegen ist es jetzt eben nicht so, dass wir hier eine politische Ausgrenzung vornehmen. Sie haben dann natürlich wieder gesagt, hier herrsche politische Willkür und es hätte niemand irgendwie ernsthaft belegen können, worin die Unzuverlässigkeit Ihrer Kandidatinnen und Kandidaten bestehen soll. Also ich will nur mal sagen: Heute Morgen, bei dem Punkt, als es um den Bericht ging, hat sich Ihre Fraktion gerühmt, dass Ihnen interne E-Mails aus dem Amt für Verfassungsschutz vorliegen würden. Allein das ist schon mal ein Grund, ein Fragezeichen zu machen, wenn jemand von Ihnen in so eine Kommission rein möchte.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das haben
wir zugeschickt bekommen – von den Mitarbeitern selbst!) Ich will nur sagen …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Auch wir ha-
ben unsere Quellen!) Ja, Sie haben Ihre Quellen, das wundert mich nicht, aber es darf Sie dann auch nicht erstaunen, wenn wir gewisse Vorbehalte haben, in der Art und Weise, wie Sie hier Ihr Mandat wahrnehmen.
(Beifall SPD)
Deswegen noch mal, es ist schon gesagt worden, wir haben hier ein Gesetz aus Nordrhein-Westfalen, das ist noch verfassungsmäßiger, als es dort schon seit Jahren dadurch gilt, dass wir zusätzlich ein zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Oppositionsfraktionen und regierungstragenden Fraktionen festschreiben, was hier dann auch dazu führen wird, dass die nicht in der Regierung befindlichen Fraktionen oder selbst Gruppenmitglieder hier gewählt werden können, wenn sie die entsprechende Zweidrittelmehrheit bekommen. Jetzt hat Herr Walk schon zitiert, dass Sie gesagt haben, Sie würden da nicht vor das Verfassungsgericht gehen, weil die alle politisch besetzt wären. Also das sind auch wieder diese Dinge, wo Sie die Gewaltenteilung hier wirklich frontal angreifen, wo Sie wirklich bewährte Wahlverfahren in den Schmutz ziehen und dann auch offenbar wieder Ihr Ziel verfolgen, eine gleichgeschaltete Justiz irgendwann haben zu wollen, denn wenn ein Gericht nicht so entscheiden wird, wie Sie es sich vorstellen, dann
(Unruhe AfD)
ruft man es erst mal gar nicht an. Das ist genau das, was Sie auch immer mit Ihrer Meinungsfreiheit haben.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es soll ja Ab-
geordnete geben, die Richter anzeigen, weil ihnen die Rechtsprechung nicht passt! Wissen Sie, wer das war? Die Abgeordnete steht gerade vorn am Rednerpult und spricht!)
