thueringer-landtag.de ↗

Anja Siegesmund

22.09.2022 Sitzungen 7/90

Fragestunde

Ich wollte meine Seite, die ich vorhin vergessen habe, wiedergutmachen. Gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen. Zunächst erstens und grundsätzlich: Die Landesregierung hat natürlich die Frage der Energieversorgungssicherheit für das komplette Bundesland Thüringen im Blick und konzentriert sich in der Vorbereitung für beispielsweise diesen Winter und kurz- und mittelfristige Maßnahmen selbstverständlich auf alle Landkreise und Städte, Gemeinden und Kommunen in der Unterstützung. Zweite Vorbemerkung: Ich teile Ihre Ansicht ausdrücklich nicht, dass die Bundesregierung nicht in den letzten Monaten ausdrücklich alles versucht hat, um uns beim Thema „Versorgungssicherheit“ bestmöglich zu rüsten. Es war diese Bundesregierung, die im Februar zur Kenntnis nehmen musste, dass die Verlässlichkeit, sich zu 55 Prozent auf russische Gasimporte verlassen zu können, mit Kriegsbeginn obsolet war und infolgedessen sofort ein Gasspeichergesetz auf den Weg gebracht hat. Zum heutigen Tag haben wir in den Speichern der Bundesrepublik 90 Prozent Füllstände, in den Thüringer Speichern 98 Prozent. Das nenne ich Vorsorge! Dritte Vorbemerkung: Am 30. März dieses Jahres hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe nach dem sogenannten Notfallplan Gas ausgerufen. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe trat im Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenteam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, also BMWK, BNetzA der Länder – das sind vier Vertreterinnen und Vertreter, für Ostdeutschland ist das in dem Fall Mecklenburg-Vorpommern – sowie der relevanten Akteure der Energie- und Gaswirtschaft zusammen und erstellt seither einen täglichen Lagebericht, der anlassbezogen auch gelegentlich alle drei Tage inzwischen veröffentlicht wird. Dieser Lagebericht wird allen Ländern umgehend zur Verfügung gestellt. Auch die Landesregierung hat sich in mehreren Arbeitsgruppen und Gremien organisiert – ich verweise auf die zugesagte Liste, die Ihnen für die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk zur Verfügung gestellt wird –, um entsprechende Vorkehrungen auf Landesebene zu treffen. Neben den vorhin bereits erwähnten wöchentlichen Kabinettinformationen zur Versorgungslage und dem Staatssekretärsausschuss zum Thema „Energieversorgungssicherheit“ gibt es zum Beispiel eine Arbeitsgruppe „Energie und Versorgungssicherheit“, die wöchentlich tagt, außerdem wurde am Thüringer Energieministerium eine Stabsstelle „Versorgungssicherheit“ neu gegründet. Außerdem finden regelmäßige Dienstberatungen der Katastrophenschutzbehörden statt. Hinzu kommen regelmäßige Sitzungen der Landesregierung mit dem VKU, den Energieversorgungsunternehmen und den Fernleitungsnetzbetreibern Gas. Nun zu Ihren Fragen. Die Fragen 1 und 2 beantworte ich gemeinsam: In all den eingangs genannten Gesprächen und Sitzungen wurden keinerlei Absprachen oder Notfallpläne für einzelne Landkreise getroffen. Die Landesregierung hat beim Krisenmanagement jederzeit die Gesamtlage des Freistaats Thüringen im Blick. Die Bundesregierung könnte im Lauf des Winters gezwungen sein, wegen einer unmittelbar drohenden Gasmangellage die Notfallstufe im Rahmen eines Notfallplans Gas auszurufen. In diesem Fall wird die Bundesnetzagentur zum sogenannten Bundeslastverteiler. Sie übernähme dann in der Krise hoheitlich die Verteilung und Zuteilung möglicher Gasmengen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur strebt in der Notfallstufe an, die gesamtwirtschaftlichen sozialen und ökologischen Auswirkungen selbstverständlich minimal zu halten. Eine Lastverteilung durch die Länder auf Landesebene durchführen zu lassen, ist ausdrücklich nicht geplant. Die Länder sind gebeten, auf Anforderung Amtshilfe in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu leisten. Insofern ist die Zuständigkeit der Landesregierung im Falle der Notfallstufe bei der Absicherung der Energieversorgung eingeschränkt. Zu den Fragen 3 und 4: Hierzu verweise ich auf die Definition zu den sogenannten geschützten Kunden. Das sind Kunden, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Unterbrechung oder im Falle außergewöhnlich hoher Nachfrage prioritär gewährleistet werden soll. Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, zählen zu den sogenannten geschützten Kunden. Ein grundlegender sozialer Dienst ist in der Europäischen Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung definiert. Zu den grundlegenden sozialen Diensten gehören zum Beispiel Angebote der Kindertagesbetreuung, Schulen sowie die Gesundheitsversorgung. Sie sind also definitiv sogenannte geschützte Kunden, sie genießen die höchste Priorität bei der Versorgung mit Energie. Darüber hinaus ist hier auch zu sagen, dass keine Absprachen über Notfallpläne für einzelne Landkreise zu treffen sind. Die Landesregierung hat beim Krisenmanagement jederzeit die Gesamtlage des Landes Thüringen im Blick. Lassen Sie mich an der Stelle aber noch eines ergänzen: Selbstverständlich haben wir im Energieressort auch im Blick, dass beispielsweise das energieintensive Unternehmen Stahlwerk Unterwellenborn unsere Unterstützung gerade auch in dieser Zeit braucht. Die Landesenergieagentur arbeitet seit Monaten mit Hochdruck daran, dass es uns beispielsweise gelingt, Abwärmepotenziale zu nutzen und die Energie- und Stromversorgung des Stahlwerks auf sichere – in dem Fall erneuerbare – Füße zu stellen. Dabei sind wir aber auf die Zusammenarbeit mit dem Landkreis und der regionalen Planungsgemeinschaft angewiesen. Vielen Dank.

Alle Reden von Anja Siegesmund Protokoll ↗