Birgit Pommer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und natürlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Reinhardt betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier, Frau Ministerin Taubert und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wie Sie den Hinweisen in der Einladung entnehmen können, soll heute Tagesordnungspunkt 18 als erster Punkt aufgerufen werden. Danach soll der Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 erfolgen. Für Tagesordnungspunkt 14 gibt es die Festlegung, dass dieser heute Vormittag aufgerufen werden soll. Die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 21, 23 und 24 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/6353 als neuen Tagesordnungspunkt 7 b gemeinsam mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 7 aufzurufen. Sofern der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6298 nicht an einen Ausschuss überwiesen wird, besteht die Festlegung, zu diesem Gesetzentwurf in erster und in zweiter Beratung zu verhandeln. Gestatten Sie mir jedoch an dieser Stelle den Hinweis, dass gute Gründe für die Annahme sprechen, dass vor der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen die in Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Weiterhin wurden folgende Festlegungen getroffen: Der Tagesordnungspunkt 10 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Tagesordnungspunkte 31 und 35 werden in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen, wobei Tagesordnungspunkt 35 erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Hinweise? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
