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Anja Siegesmund

22.09.2022 Sitzungen 7/90

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aus den Antragsunterlagen zur emissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Werks geht hervor, dass eine Versorgung allein durch Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erfolgen soll. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in Thüringen eine Angelegenheit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Demzufolge liegen der Landesregierung keine behördlichen Informationen zur Beantwortung der Frage vor. Da die Industrieanlage derzeit für die Inbetriebnahme vorbereitet wird und hierfür eine Wasserversorgung nötig ist, ist jedoch von einem aktuell bereits existierenden Anschluss auszugehen. Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Gemäß der erfolgten Antwort wird das Werk allein aus dem Netz des öffentlichen Trinkwasserversorgers versorgt. Welche der ihm zur Verfügung stehenden Wassergewinnungsmöglichkeiten er dazu verwendet, ist im Rahmen der allgemeinen rechtsstaatlichen Vorgaben ihm überlassen. Die Landesregierung hat hierzu keine näheren Informationen. Zu Frage 4: Aus den immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen, wie sie auch genehmigt wurden, geht ein durchschnittlicher Verbrauch in Höhe von 2.418 Kubikmetern pro Tag sowie ein maximaler Verbrauch in Höhe von 2.800 Kubikmetern pro Tag hervor. Aktuelle Verbrauchsmengen liegen mit Blick auf die noch bevorstehende vollständige Inbetriebnahme nicht vor. Ich weise erneut darauf hin, dass diese Angaben der Landesregierung auch später nicht vorliegen werden. Vielen Dank.

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