Dorothea Marx
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja auch Mitglied dieser verbliebenen Restkommission aus der vergangenen Legislaturperiode. Zu den Gründen, warum es noch nicht zu einer Neubildung einer neuen Kontrollkommission gekommen ist, hat der Kollege ausführlich Stellung genommen. Ich möchte noch mal auch verstärkt meinen Dank an die Mitwirkenden, an die Auskunftsverpflichteten richten, dass wir wirklich immer ausführlich Auskunft bekommen haben und es keinen Fall gegeben hat, bei dem wir eine erbetene Auskunft nicht bekommen hätten. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein elementarer Bestandteil unserer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung. Es ist aus Sicht der Sozialdemokratie auch sehr wichtig, dass der Verfassungsschutz als eigenständiges Amt erhalten bleibt. Es gibt immer wieder – und das wird vielleicht auch in der Diskussion wieder kommen – die Kritik daran, dass man ein solches Amt nicht bräuchte und dass eine solche Aufgabe, die dort wahrgenommen wird, den allgemeinen Polizeibehörden übertragen werden könnte oder sollte. Ich warne auch heute wieder vor dieser Idee, die vielleicht vor den Versäumnissen und Fehlern, die gerade beim NSU damals erheblich waren, verständlich sein mag. Aber wir haben tatsächlich eine parlamentarische Kontrolle, die ausgebaut, die sehr schlagkräftig ist, die auch einen Controller vorsieht, der das Amt selbst kontrolliert. All das hätten wir nicht, wenn in diesem Bereich die Tätigkeit bei den allgemeinen Polizeibehörden angesiedelt werden würde. Deswegen bin ich nach wie vor für nachrichtendienstliche Erhebungen, die für mich auch nicht in die Zivilgesellschaft gehören, weil wir da ein Gewaltmonopol des Staats zu beachten haben. Es kann nicht sein, dass man sagt, zivile Institutionen, die natürlich einen wichtigen Auftrag erfüllen beim Schutz der Verfassung, das möchte ich hier gar nicht kleinreden, und die sehr wichtige Beiträge leisten, auch in der Beobachtung und der Kommentierung und in der Verteidigung der Verfassung, aber was die nicht können und auch nicht dürfen, ist, selbst nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Da bin ich Juristin und Verfassungspatriotin und wirklich auch immer dafür, dass solche Dinge immer unter parlamentarischer und gesetzlicher Kontrolle stehen müssen.
(Beifall CDU, SPD)
Deswegen ist all das, was das Amt für Verfassungsschutz hier macht, auf einem gesetzlichen Boden, den wir hier zusammen geschaffen haben. V-Leute sind weitgehend eingegrenzt, um eben das zu verhindern, was wir damals mit Tino Brandt wirklich als abschreckendes Beispiel – bundesrepublikanisch berühmt geworden – zu beklagen hatten, dass es nicht sein kann, dass man also Strukturen stützt, die man eigentlich bekämpfen will, indem man gedungene Vertreter mit Geld honoriert, was sie dann vielleicht sogar – oder im Fall Tino Brandt gesichert – da reinstecken, um die Strukturen wieder zu stärken. Wir haben eine erhebliche Ausdehnung – das hat sich im Bericht, vom Kollegen Walk vorgetragen, auch manifestiert – in der zeitlichen Dauer und in der Vielfalt der Vorträge im rechtsextremen Bereich und wir haben – das ist auch richtig so – mittlerweile auch die AfD unter Beobachtung. Ich möchte auch hier noch mal auf die Diskussion von gestern zurückkommen. Also allein der Punkt, dass man die bisherige Gewaltenteilung infrage stellt und behauptet, unsere Gerichte wären nicht neutral und wären auch politisch beeinflusst und man möchte hier sozusagen Hand anlegen, hat für mich ein erneutes Beispiel dafür gegeben, wie wichtig es ist, auch die AfD in diesem Zusammenhang zu beobachten.
(Beifall SPD)
Denn das – die Gleichschaltung der Gerichte, die da offenbar gefordert wird – sind Dinge, die wir in Polen, die wir in Ungarn schon erlebt haben. Dazu gibt es mittlerweile einen Kommentar vom Europäischen Gerichtshof. So was brauchen wir in Thüringen nicht.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Scheindemo-
kraten!) Deswegen hoffe ich, dass das Amt für Verfassungsschutz und der Präsident Kramer, dem ich auch ausdrücklich für seine scharfe Beobachtungsgabe und -bereitschaft danke, dass er gerade in diesem Bereich weiter aktiv ist – alles unter Gesetzesvorbehalt, alles unter parlamentarischer Kontrolle. Das hätten wir nicht, wenn wir diese Aufgabe irgendwo anders ansiedeln würden. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
